Anlage ZustDV

Alte FassungIn Kraft seit 29.7.2005

Anlage

Technische Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 sind:

  1. 1. die die Kommunikation zwischen Applikationen und Zustelldienst zur Übergabe von Sendungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen beschreibende Schnittstellenspezifikation “ZUSE Interface Spezifikation – Aufbau (ZUSEMSG)",
  2. 2. die Elektronische Zustellung – LDAP-Schemabeschreibung

    (ZUSELDAP),

  1. 3. die Spezifikation der Bürgerkarte für die in den §§ 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte und
  2. 4. serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung mit Schlüssellängen von mindestens 100 Bit (Server Sicherheitsstufe 1 im Sinne der Konvention “Sicherheitsstufen für die Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich e-Government").

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