Anlage zum Frauenförderungsplan Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.2022

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Juli 2024 (gemäß § 11a. Abs. 3 B-GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen aufgrund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen und bereits bestehenden Vakanzen eine höhere Fluktuation zu erwarten ist, wurden die Vorgaben für das Gesamtressort angehoben.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 31.12.2021):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorga-ben

A1/7, v1/5

14

11

3

21,4 %

0,84

1

A2/7, v2/5

8

5

3

37,5 %

0,48

1

A3 GL, v3/1

16

10

6

37,5 %

0,96

1

v4/1

3

3

0

0 %

0,18

       

Da in den Sektionen III, IV, V und VII der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in den Sektionen I, II und VI der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2022 angehängt.

Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag sieben Sektionsleitungen, 14 Gruppenleitungen, 78 Abteilungsleitungen, drei Referatsleitungen, neun Kompetenzstellenleitungen, eine Leitung des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice, fünf Leitungen der Büro Service Stellen sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden. Abweichend davon werden Gruppenleitungen, die nur in ihrer Funktion als stellvertretende Sektionsleitungen in der Tabelle „Stellvertretungen der Leitungsfunktionen“ zu erfassen wären, aus Gründen der Übersichtlichkeit auch bei der Tabelle „Leitungsfunktionen“ ausgewiesen.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

7

2

5

71,4 %

Gruppen

10

8

2

20 %

Abteilungen

64

26

38

59,4 %

Referate, Kompetenzstellen, Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

10

4

6

60 %

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle

2

2

0

0 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

10

8

2

20 %

Gruppen

8

6

2

25 %

Abteilungen

67

33

34

50,7 %

Referate,
Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

2

1

1

50 %

     

Sozialministeriumservice:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.

Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (31.12.2021):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorgaben

A1/3, A1/4, v1/3

27

14

13

48,1 %

1,62

2

A1/5, A1/6, v1/4

10

6

4

40 %

0,6

1

A1/7

1

1

0

0 %

0

A5/2, v4/1, h3/1

4

4

0

0 %

0,24

       

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2022 angehängt.

Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, eine Supportbereichsleitung, vier Supportleitungen, 34 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Amtsleitung

1

1

0

0 %

Landesstellenleitung, Supportbereichs‑/ Stabsabteilungsleitung/stv. Amtsleitung

9

4

5

55,6 %

Abteilungsleitung

27

12

15

55,6 %

Leitung Ärztlicher Dienst

9

3

6

66,7 %

     

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Landesstellenleitung, Supportbereichs‑/Stabsabteilungsleitung

9

6

3

33,3 %

Abteilungsleitung

34

10

24

70,6 %

Leitung Ärztlicher Dienst

4

1

3

75 %

     

Schlagworte

Bürgerinnenservice

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2024

Gesetzesnummer

20012010

Dokumentnummer

NOR40247050

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