Anlage
Erhebungsmerkmale gemäß § 5
- 1. Erhebungsmerkmale über statistische Einheiten gemäß §4 Abs.1
- 1.1. Firmenname
- 1.2. Firmenadresse
- 1.3. Firmenbuchnummer
- 1.4. Subjektidentifikationsnummer der Finanzbehörde
- 1.5. Steuernummer(n)
- 1.6. Dienstgeberkontonummer(n) (inklusive Versicherungsträger)
- 1.7. Wirtschaftszweig (nach ÖNACE-Klassifikation)
- 1.8. Gesamtzahl der unselbständig Beschäftigten
- 1.9. wirtschaftliche und finanzielle Kontrolle des Unternehmens im Sinne der Richtlinie 2006/111/EG
- 1.10. Geltung von Kollektivverträgen für die Mehrheit der Beschäftigten
- 1.11. Art des wichtigsten Kollektivvertrages
- 2. Erhebungsmerkmale über statistische Einheiten gemäß §4 Abs.2
- 2.1. Vorname
- 2.2. die ersten zwei Buchstaben des Familiennamens, wobei Sch und St als ein Buchstabe gelten
- 2.3. Sozialversicherungsnummer
- 2.4. Geschlecht
- 2.5. Staatsangehörigkeit
- 2.6. soziale Stellung
- 2.7. höchster Abschluss der allgemeinen und beruflichen Bildung nach der Internationalen Standard-Klassifikation des Bildungswesens (ISCED)
- 2.8. Beruf nach der Internationalen Standard-Klassifikation für Berufe (ISCO2-Steller)
- 2.9. Datum des (ersten) Eintritts in das Unternehmen
- 2.10. Gesamte Zeitdauer aller mindestens einjährigen Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses
- 2.11. Art des Arbeitsvertrags
- 2.12. Normalarbeitszeit
- 2.13. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- 2.14. Bruttobezug für den Berichtsmonat insgesamt
- 2.14.1. Bruttobezug für Mehrstunden im Berichtsmonat
- 2.14.2. Bruttobezug für Überstunden im Berichtsmonat
- 2.14.3. Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Berichtsmonat
- 2.15. Zahl der bezahlten Arbeitsstunden im Berichtsmonat
- 2.15.1. Zahl der Mehrstunden im Berichtsmonat
- 2.15.2. Zahl der Überstunden im Berichtsmonat
- 2.16.1. steuerfreie Bezüge gemäß §68 EStG
- 2.16.2. Bezüge gemäß §67 Abs.1 und 2 EStG (innerhalb des Jahressechstels), vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
- 2.16.3. steuerfreie bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gemäß §67 Abs.3 bis 8 EStG, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
- 2.16.4. nach dem Tarif versteuerte, sonstige Bezüge gemäß §76 Abs.2, 6 und 10 EStG
- 2.17. Bezugszeitraum im Berichtsjahr
- 2.18. Zahl der Versicherungstage im Berichtsmonat
- 2.19. Zahl der Versicherungstage im Berichtsjahr
- 2.20. im Berichtsjahr entstandener Urlaubsanspruch in Wochen
- 2.21. Gebietseinheit der Arbeitsstätte (Postleitzahl)
- 2.22. Wirtschaftszweig der Arbeitsstätte (ÖNACE 2-Steller)
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