Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.
Anlage I.
Nr. der Karte .....
Dem Herrn .................................., Inhaber der vorliegenden Karte, welcher mit seinen Waren die Messen und Märkte in (für österreichische Staatsangehörige) Italien/(für italienische Staatsangehörige) Österreich) zu besuchen berechtigt wird bestätigt, daß er zu .......... wohnhaft ist und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben zu entrichten hat.
Gegenwärtigen Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von ..... Monaten.
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.)
Personalbeschreibung des Inhabers.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019
Gesetzesnummer
10006127
Dokumentnummer
NOR40077145
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