Anlage I Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Anlage I

Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 1

Merkmale der in Österreich ansässigen Unternehmen und Niederlassungen, die von im Ausland ansässigen institutionellen Einheiten kontrolliert werden (Auslandsunternehmenseinheiten im Inland):

  1. 1.1 Firmenname
  2. 1.2 Standort
  3. 1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
  4. 1.4 Firmenbuchnummer
  5. 1.5 Firmenname der kontrollierenden im Ausland ansässigen institutionellen Einheit
  6. 1.6 Land, in dem die kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der Ebene 3 der im Anhang III der Verordnung (EG) 716/2007 angeführten Länderliste
  7. 1.7 Umsatz
  8. 1.8 Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß § 4 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
  9. 1.9 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß § 4 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
  10. 1.10 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
  11. 1.11 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand
  12. 1.12 Personalaufwendungen
  13. 1.13 Bruttoinvestition in Sachanlagen
  14. 1.14 Zahl der Beschäftigten
  15. 1.15 Gesamtaufwendungen für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
  16. 1.16 Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für Forschung und Entwicklung

Schlagworte

Warenkauf, Lohnempfänger

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2022

Gesetzesnummer

20006013

Dokumentnummer

NOR40101792

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