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Anlage Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.6.2024

Anlage

Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes
Zielvorgaben gemäß § 11a B-GlBG

1. Richterinnen und Richter

 

Anzahl zum 31.12.2021

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2021

Anzahl zum 31.12.2023

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2023

Präsident/in

1

0

1

0

1

0

1

0

Vizepräsident/in

1

1

0

100

1

1

0

100

Richter/innen (R 3)

66

23

43

34,8

65

26

39

40

Insgesamt:

68

24

44

35,3

67

27

40

40,30

Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes beträgt derzeit 40,3 %. Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von mindestens 50 % würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 31. Dezember 2027 mit etwa 43 % und bis zum 31. Dezember 2031 mit etwa 47 % vertreten sein.

Um zumindest diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten, sind in der Gehaltsgruppe R 3 Förderungsmaßnahmen nach § 3 ff des Frauenförderungsplanes notwendig.

2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)

 

Anzahl zum 31.12.2021

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2021

Anzahl zum 31.12.2023

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2023

Präsidialvorstand/ Präsidialvorständin

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Medienstelle

1

0

1

0

1

1

0

100

Abteilungsleiter/in Präsidium

3

0

3

0

3

0

3

0

Leiter/in Bibliothek

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Budget- und Controlling

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Geschäftsstelle Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Geschäftsstelle

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Wirtschaftsstelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Servicestelle

1

1

0

100

1

1

0

100

Insgesamt:

12

4

8

33,3

12

5

7

41,6

In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) unterrepräsentiert, weshalb hinsichtlich dieser Funktionen Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig bleiben. Da aber die Personalfluktuation im Bereich der hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen auf Grund der Altersstruktur der dort derzeitig tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den nächsten Jahren voraussichtlich gering sein wird und diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt werden, sind konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich.

3. Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen

 

Anzahl zum 31.12.2021

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2021

Anzahl zum 31.12.2023

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2023

A1/6, v1/4

3

0

3

0

3

0

3

0

A1/4, v1/3

3

3

0

100

2

2

0

100

A1/2, v1/2

54

40

14

74,07

52

35

17

67,31

A2/5, v2/4

1

1

0

100

1

1

0

100

A2/4, v2/3

3

2

1

66,6

3

2

1

66,6

A2/2, v2/2

3

1

2

33,33

4

1

3

25

A2/1, v2/1, VB I/b, B/VII

4

2

2

50

2

0

2

0

A3/7, v3/5

1

1

0

100

1

1

0

100

A3/5, v3/4

8

8

0

100

6

6

0

100

A3/4

1

0

1

0

0

0

0

0

A3/3, v3/3

5

4

1

80

5

3

2

60

A3/2, v3/2

12

8

4

66,67

15

8

7

53,3

A3/1, v3/1

10

7

3

70

13

10

3

76,92

A4/1, v4/2

8

8

0

100

8

8

0

100

A5/2, v4/1, h3/1

7

1

6

14,28

8

1

7

12,5

A7/GL, v5/1, h5/1

11

11

0

100

10

10

0

100

Insgesamt:

134

97

37

72,4

133

88

45

66,17

In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50 % (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 sogar mit fast 70 %) vertreten.

In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungs-plans notwendig.

4. Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete

 

Anzahl zum 31.12.2021

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2021

Anzahl zum 31.12.2023

weiblich

männlich

Frauenanteil in Prozent zum
31.12.2023

Insgesamt:

202

121

81

60

200

115

85

57,5

Die Tabelle beinhaltet alle Personen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in einem Dienstverhältnis zum Verwaltungsgerichtshof befunden haben (unter Einschluss karenzierter oder dienstzugeteilter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer).

           

Schlagworte

Budgetcontrolling, Funktionsgruppe, Präsidentin, Vizepräsidentin, Richterin, Funktionsträgerin, Leiterin, Abteilungsleiterin

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2024

Gesetzesnummer

20012621

Dokumentnummer

NOR40262774

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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