Anlage Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Alte FassungIn Kraft seit 11.7.2018

Anlage

Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes
Zielvorgaben gemäß § 11a B-GlBG

1. Richterinnen und Richter

 

Anzahl zum 31.12.2015

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 31.12.2017

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum
31.12.2017

Präsident/in

1

0

1

0

1

0

1

0

Vizepräsident/in

1

1

0

100

1

1

0

100

Richter/innen (R 3)

64

15

49

23,4

65

18

47

27,7

Insgesamt:

66

16

50

24,2

67

19

48

28,4

Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes beträgt derzeit 28,4%. Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von mindestens 50% würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 31. Dezember 2019 mit rund 32% und bis zum 31. Dezember 2023 mit rund 36% vertreten sein.

Um mindestens diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten, sind in der Gehaltsgruppe R 3 Förderungsmaßnahmen nach § 3 ff des Frauenförderungsplanes notwendig. (Anmerkung:

Zum 31. Dezember 2017 war eine richterliche Planstelle nicht besetzt.)

2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)

 

Anzahl zum 31.12.2015

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 31.12.2017

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum
31.12.2017

Präsidialvorstand/ Präsidialvorständin

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Medienstelle

1

0

1

0

1

1

0

100

Abteilungsleiter/in Präsidium

3

0

3

0

3

0

3

0

Leiter/in Bibliothek

1

0

1

0

1

1

0

100

Leiter/in Budget- und Controlling

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Geschäftsstelle Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Geschäftsstelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Wirtschaftsstelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Servicestelle

1

1

0

100

1

1

0

100

Insgesamt:

12

2

10

16,7

12

4

8

33,3

Vom 31. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2017 konnte der Frauenanteil im Bereich der Leitungsfunktionen verdoppelt werden. In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) aber weiterhin unterrepräsentiert, weshalb hinsichtlich dieser Funktionen Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig bleiben. Da aber die Personalfluktuation im Bereich der hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen auf Grund der Altersstruktur der dort derzeitig tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den nächsten Jahren voraussichtlich gering sein wird und diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt werden, sind konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich.

3. Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen

 

Anzahl zum 31.12.2015

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 31.12.2017

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum
31.12.2017

A1/6, v1/4

3

0

3

0

3

0

3

0

A1/4, v1/3

3

2

1

66,6

3

2

1

66,6

A1/2, v1/2

40

29

11

72,5

48

29

19

60,4

A2/5, v2/4

2

1

1

50

1

1

0

100

A2/4, v2/3

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/2, v2/2

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/1, v2/1, VB I/b

4

2

2

50

5

3

2

60

A3/7, v3/5

1

0

1

0

1

0

1

0

A3/5, v3/4

6

6

0

100

6

6

0

100

A3/4

1

0

1

0

0

0

0

0

A3/3, v3/3

5

4

1

80

7

6

1

85,7

A3/2, v3/2

14

10

4

71,4

14

10

4

71,4

A3/1, v3/1

2

2

0

100

2

2

0

100

A4/2, v4/3, h2/3

1

0

1

0

0

0

0

0

A4/1, v4/2

20

17

3

85

20

17

3

85

A5/2, v4/1, h3/1

10

2

8

20

8

0

8

0

A7/GL, v5/1, h5/1

13

11

2

84,6

13

12

1

92,3

Insgesamt:

129

88

41

68,2

135

90

45

66,7

In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50% (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 mit rund 60%) vertreten.

In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungs-plans notwendig.

4. Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete

 

Anzahl zum 31.12.2015

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 31.12.2017

weib-lich

männ-lich

Frauenan-teil in Prozent zum
31.12.2017

Insgesamt:

195

104

91

53,3

202

109

93

54

         

Die Tabelle beinhaltet alle Personen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in einem Dienstverhältnis zum Verwaltungsgerichtshof befunden haben (unter Einschluss karenzierter oder dienstzugeteilter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer).

Schlagworte

Funktionsgruppe, Präsidentin, Vizepräsidentin, Richterin, Funktionsträgerin, Leiterin, Abteilungsleiterin

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020

Gesetzesnummer

20010259

Dokumentnummer

NOR40204764

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