Anlage Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof

Alte FassungIn Kraft seit 28.6.2016

Anlage

Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes
Zielvorgaben gemäß § 11a B-GlBG

1. Richterinnen und Richter

 

Anzahl zum 31.12.2015

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent
zum
31.12.2015

Anzahl zum 1.5.2016

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum
1.5.2016

Präsident/in

1

0

1

0

1

0

1

0

Vizepräsi-dent/in

1

1

0

100

1

1

0

100

Richter/innen
(R 3)

64

15

49

23,4

66

16

50

24,2

Insgesamt:

66

16

50

24,2

68

17

51

25

Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes beträgt derzeit 25%. Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von mindestens 50% würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 1. Mai 2018 mit rund 28% und bis zum 1. Mai 2022 mit rund 34% vertreten sein.
Um mindestens diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten, sind in der Gehaltsgruppe R 3 Förderungsmaßnahmen nach § 3 ff des Frauenförderungsplanes notwendig. (Anmerkung:
Zum 31. Dezember 2015 waren zwei richterliche Planstellen nicht besetzt.)

2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)

 

Anzahl zum 31.12.2015

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent
zum
31.12.2015

Anzahl zum 1.5.2016

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum
1.5.2016

Präsidial-vorstand/ Präsidial-vorständin

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Öffentlich-keitsarbeit

1

0

1

0

1

0

1

0

Abteilungs-leiter/in Präsidium

3

0

3

0

3

0

3

0

Leiter/in Bibliothek

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Budget- und Controlling

1

1

0

100

1

1

0

100

Leiter/in Geschäfts-stelle Evidenzbüro

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Geschäfts-stelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Wirtschafts-stelle

1

0

1

0

1

0

1

0

Leiter/in Servicestelle

1

1

0

100

1

1

0

100

Insgesamt:

12

2

10

16,7

12

2

10

16,7

Auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen nach § 11a Abs. 3 Z 3 B-GlBG wird die Personalfluktuation in diesem Bereich bis zum 1. Mai 2022 voraussichtlich gering sein. Im Übrigen werden diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt, weshalb konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich sind.
In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) aber deutlich unterrepräsentiert; aus diesem Grund sind hinsichtlich dieser Funktionen weiterhin Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig.

3. Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen

 

Anzahl zum 31.12.2015

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 1.5.2016

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum
1.5.2016

A1/6, v1/4

3

0

3

0

3

0

3

0

A1/4, v1/3

3

2

1

66,6

3

2

1

66,6

A1/2, v1/2

40

29

11

72,5

43

33

10

76,7

A2/5, v2/4

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/4, v2/3

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/2, v2/2

2

1

1

50

2

1

1

50

A2/1, v2/1, VB I/b

4

2

2

50

4

2

2

50

A3/7, v3/5

1

0

1

0

1

0

1

0

A3/5, v3/4

6

6

0

100

6

6

0

100

A3/4

1

0

1

0

0

0

0

0

A3/3, v3/3

5

4

1

80

5

4

1

80

A3/2, v3/2

14

10

4

71,4

14

10

4

71,4

A3/1, v3/1

2

2

0

100

2

2

0

100

A4/2, v4/3, h2/3

1

0

1

0

1

0

1

0

A4/1, v4/2

20

17

3

85

21

18

3

85,7

A5/2, v4/1, h3/1

10

2

8

20

9

1

8

11,1

A7/GL, v5/1, h5/1

13

11

2

84,6

13

11

2

84,6

Insgesamt:

129

88

41

68,2

131

92

39

70,2

In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50% (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 mit rund 77%) vertreten.
In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig.

4. Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete

 

Anzahl zum 31.12.2015

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum 31.12.2015

Anzahl zum 1.5.2016

weiblich

männlich

Frauen-anteil in Prozent zum
1.5.2016

Insgesamt:

195

104

91

53,3

199

109

90

54,8

            

Die Tabelle beinhaltet alle Personen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in einem Dienstverhältnis zum Verwaltungsgerichtshof befunden haben (unter Einschluss karenzierter oder dienstzugeteilter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer).

Quelle: Personalverzeichnis BMF Abteilung V/6 (Personaladministration des Bundes)

Schlagworte

Budgetcontrolling, Funktionsgruppe, Präsidentin, Richterin, Funktionsträgerin, Leiterin

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024

Gesetzesnummer

20009565

Dokumentnummer

NOR40182346

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