Anlage F
Methodenvorschriften gemäß § 4
- 1. Die Parameter Toxizität, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.
- 2. Der Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D ist an Hand einer Stichprobe zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
- 3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Toxizität, Abfiltrierbare Stoffe, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, Sulfat, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D beziehen sich auf Gesamtgehalte.
- 4. Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Fischeitoxizität und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Test der Anlagen A bis D liegen folgende Analysemethoden, den Emissionsbegrenzungen der Parameter Abfiltrierbare Stoffe und TNb der Anlagen A bis D folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 1 mg/l; für den Parameter TNb der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 0,5 mg/l (ber. als N).
Parameter | Analysenmethode |
Fischeitoxizität GF, E 1 | ÖNORM EN ISO 15088, 2009-05-01 |
Abfiltrierbare Stoffe | ÖNORM EN 872: 2005-04-01 |
Gesamter gebundener Stickstoff TNb | ÖNORM EN 12260: 2003-12-012 |
Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren | ÖNORM EN ISO 9888: 1999-09-013 |
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1 Bei der Auswahl des Toxizitätstests für die Überwachung ist darauf zu achten, dass mit dem eingesetzten Testorganismus die empfindlichste Gruppe von Wasserorganismen berücksichtigt wird, die durch die Inhaltsstoffe des Abwassers geschädigt werden kann.
2 Zur Erreichung einer vollständigen Mineralisation ist eine Verbrennungstemperatur von größer 700°C zu gewährleisten.
3 Als Inoculum ist die Biomasse der von der Einleitung betroffenen öffentlichen Abwasserreinigungsanlage mit 1 g/l Trockenmasse im Testansatz zu verwenden. Die Anfangskonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn ist gemäß Kap. 4 einzustellen. Die Abbaubarkeit (ausgedrückt als Mindestabbauleistung) bezieht sich auf die Anfangs- bzw. Endkonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn bzw. Testende.
Schlagworte
Anfangskonzentration
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2019
Gesetzesnummer
20010172
Dokumentnummer
NOR40200961
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