Anlage Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen

Alte FassungIn Kraft seit 18.2.1978

Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6, BGBl. III Nr. 92/2005).

Anlage

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(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2025

Gesetzesnummer

10004269

Dokumentnummer

NOR12046803

alte Dokumentnummer

N3197835662J

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