zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021
Anlage D2
KOLLEG FÜR KUNST UND GESTALTUNG
SCHWERPUNKT „SCHMUCK – DESIGN“
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Semester |
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I. | II. | III. | IV. | V. | VI. | Summe | |||
A.1. | Stammbereich |
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1. | Religion/Ethik6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 10 | (III)/III |
2. | Fachspezifische Grundlagen |
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2.1 | Kunst- und Designgeschichte | 2 | 2 | 1 | 1 | 0 | 0 | 6 | III |
2.2 | Englisch | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 4 | I |
3. | Wirtschaftstheorie und -praxis |
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3.1 | Betriebswirtschaft und Marketing2 | 0 | 0 | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | I |
3.2 | Rechnungswesen für Kleinunternehmer/innen3 | 0 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | I |
3.3 | Design- und Produktmanagement | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | 4 | II |
4. | Design und Präsentation |
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4.1 | Entwurf und Darstellung | 2 | 2 | 1 | 1 | 0 | 0 | 6 | III |
4.2 | Experimentelle Gestaltung | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 4 | IVa |
4.3 | Konstruktion mit CAD/CAM3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 6 | II |
4.4 | Fotografie und Computergrafik3 | 0 | 0 | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | II |
Wochenstundenanzahl Stammbereich | 9 | 11 | 10 | 10 | 10 | 8 | 58 |
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A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich4 | ||||||||
1. | Schwerpunkt „Schmuck – Design“ |
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5. | Fachtheorie |
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5.1 | Technologie | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 8 | III |
5.2 | Edelsteinkunde und Juwelentechnik | 0 | 0 | 1 | 1 | 2 | 3 | 7 | III |
5.3 | Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck | 0 | 0 | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | III |
5.4 | Fachspezifische Mathematik | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | I |
6. | Atelier und Produktion |
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6.1 | Schmucktechniken | 5 | 5 | 5 | 5 | 6 | 5 | 31 | IV |
6.2 | Plastische Metalltechniken | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10 | IV |
6.3 | Prototyping und serielle Techniken | 0 | 0 | 4 | 4 | 0 | 0 | 8 | IV |
6.4 | Kunststoffbearbeitung und Wachstechnik | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | IV |
6.5 | Oberfläche und Farbgestaltung | 0 | 0 | 2 | 2 | 0 | 0 | 4 | IV |
Wochenstundenanzahl Erweiterungsbereich | 15 | 13 | 14 | 14 | 13 | 13 | 82 | I-IV | |
Gesamtwochenstundenanzahl | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 | 21 | 140 |
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B. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5 | ||||||||
C. | Förderunterricht5 |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Inklusive Grundlagen des Projektmanagements.
3 Mit Computerunterstützung.
4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Das Kolleg für Kunst und Gestaltung vermittelt im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), die Aufgabe Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene – auch selbstständige – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern einzunehmen.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studienfähigkeit als auch zur der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Das Kolleg für Kunst und Gestaltung kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Fachspezifische Grundlagen;
- – Wirtschaftstheorie und –praxis;
- – Design- und Präsentationstechniken
- – sowie des schulautonomen Erweiterungsbereichs
- sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem, kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN
Die Studierenden können
- – die fachspezifischen Grundlagen auf die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände übertragen;
- – deutsch- und englischsprachige Fachliteratur interpretieren und fächerübergreifend anwenden;
- – Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen in den einzelnen Clustergegenständen identifizieren und analysieren;
- – syntaktische Strukturen und Hypothesen der einzelnen Fachbereiche erklären sowie Fakten und Ergebnisse daraus dokumentieren, vergleichen und evaluieren;
- – künstlerisch-wissenschaftliche Diskurse angemessen kommunizieren sowie vor dem Hintergrund historischer Entwicklung deuten, bewerten und darstellen.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Studierenden können
- – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Studierenden
- – können sehr selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv nutzen;
- – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
- – können lange, komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen sowie ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – können rasch den Inhalt bzw. die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen sowie entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Studierenden können
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
- – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Studierenden können
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
- – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
- – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Studierenden können
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
- – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen sowie gegeneinander abwägen;
- – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- 1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Studierenden
- – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
- – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Studierenden
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
- – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Studierenden haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.
Orthographische Kompetenz
Die Studierenden zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- 2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Studierenden können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.
- 3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
- – in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Studierenden können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS
Die Studierenden können
- – Ideen und/oder Handlungen reflektieren, diskutieren und kommunizieren;
- – Sachverhalte kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsbeiträge selbstständig und im Team erarbeiten;
- – die Bedeutung der Interdisziplinarität von Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Marketing sowie von Produkt- und Designmanagement im Hinblick auf den Schwerpunkt einschätzen;
- – das erlernte Wissen und die Methoden aus den Clustergegenständen (in verschiedenen Aufgabenstellungen) anwenden;
- – die Wichtigkeit, sich mit dem Markt und der Branche zu beschäftigen einschätzen sowie unternehmerische Herausforderungen ableiten;
- – relevante Informationsquellen benutzen, analysieren und interpretieren.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS DESIGN UND PRÄSENTATION
Die Studierenden können
- – die wichtigsten Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese anwenden;
- – bei der Entwicklung von Ideen unterschiedlichste Entwurfstechniken anwenden;
- – computerunterstützte Techniken in den Arbeitsprozess mit einbeziehen;
- – ihre Projekte reflektieren, zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren.
LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN ERWEITERUNGSBEREICHES
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHTHEORIE
Die Studierenden
- – können die erworbenen Lernergebnisse des Clusters „Fachspezifische Grundlagen“ auf die fachpraktischen Pflichtgegenstände übertragen;
- – erkennen Möglichkeiten, theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten mit den Anforderungen der Werkstattpraxis zu verknüpfen bzw. zu übertragen;
- – können Anknüpfungsmöglichkeiten zwischen Theorie und Praxis situationsadäquat kommunizieren;
- – haben umfangreiche Materialkenntnisse und können diese auf den fachspezifischen Bereich anwenden;
- – können ökologische und ökonomische Aspekte bei der Verwendung von Materialien einbeziehen;
- – können syntaktische Strukturen und Hypothesen der einzelnen Fachbereiche verstehen sowie Fakten bzw. Ergebnisse daraus dokumentieren, vergleichen und evaluieren.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ATELIER UND PRODUKTION
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge;
- – haben tiefgreifende Kenntnisse über die Materialien bzw. Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen, verwenden sowie anwenden;
- – können elektronisch unterstützte Fertigungstechniken den Anforderungen entsprechend auswählen und in den Arbeitsprozess integrieren;
- – können ästhetische, chemisch-physikalische, ökologische bzw. ökonomische Aspekte von Materialien analysieren und in den Arbeitsprozess mit einbeziehen;
- – können eigene Ideen in komplexen praxisorientierten Projekten in Einzelarbeit oder im Team realisieren und auf einem professionellen Niveau argumentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Der schulautonom gewählte Schwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 80 Semesterwochenstunden betragen, die allenfalls verbleibenden 2 Wochenstunden können verwendet werden, um das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches zu erhöhen.
Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-) Wochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischer Gesamtkonzeptes zu achten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 140 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Pro Ausbildungsgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Lehrstoffverteilung:
Die Aufteilung des Lehrstoffes und der Bildungs- und Lehraufgaben auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Schulautonomer Erweiterungsbereich:
Ein schulautonomer Schwerpunkt besteht aus dem Bereich „Fachtheorie“ mit maximal 4 Pflichtgegenständen, sowie dem Bereich „Atelier und Produktion“ mit maximal 5 Pflichtgegenständen und umfasst insgesamt mindestens 80 Semesterwochenstunden.
Wird im Rahmen des schulautonomen Erweiterungsbereichs ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Fernunterricht:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
- – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Unterrichtssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit sprachlichen Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftstheorie und –praxis:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
- – betriebswirtschaftliche, regionale sowie globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
- – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
- – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
- – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
- – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie
- – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Didaktische Grundsätze des schulautonomen Erweiterungsbereiches:
Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und von Berufen im freischaffenden Bereich.
Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander sowie den Gegenständen der anderen Cluster. Somit wird auch dem unternehmerischen Denken und Handeln sowie ökologischen Aspekten Rechnung getragen.
Didaktische Grundsätze des Clusters Atelier und Produktion:
In diesen Pflichtgegenständen des Clusters Atelier und Produktion ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Studierenden zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials sowie der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.
Besonders auf das Spannungsfeld zwischen der Pflege und Bewahrung des traditionellen Handwerks, der Verdrängung bisheriger Technologien, die Ergänzung zum traditionellen Handwerk, sowie die Auswirkung der Entwicklung moderner, digitaler (Fertigungs-) Technologien soll Bezug genommen werden.
Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.
Methodik und didaktische Grundsätze Fernlehre:
Das berufsbegleitende Abendkolleg für Schmuck und Design, soll den Studierenden, im Sinne der Anforderungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, durch das Angebot von Fernlehre-Elementen im Theoriebereich ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität ermöglicht werden. Fern- und Präsenzphasen wechseln sich im Verhältnis 1:1 ab. Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium), sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.
Im Rahmen der Fernlehre finden demnach folgende Elemente Verwendung:
- – speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten, die entsprechende Aufgabenstellungen enthalten, gewährleisten eine selbstständige Ausarbeitung;
- – Lernunterlagen werden durch Zusammenfassungen, Selbstprüfungsaufgaben sowie Fallstudien uä. ergänzt;
- – Aufgaben, die elektronisch an die Studierenden versandt und zur Korrektur elektronisch an den Lehrenden zurückgesandt werden bzw. in den Präsenzzeiten in schriftlicher Form abgegeben werden.
Im Rahmen der Präsenzlehre sind folgende Elemente von Bedeutung:
- – durch die direkte Vermittlung von Lerninhalten und die daraus resultierende soziale Interaktion können die Studierenden ihre soziale Kompetenz weiterentwickeln;
- – durch Reflexion und Diskussion der selbstständig erarbeiteten Lerninhalte werden Lernende ermutigt sich mit dem Stoff konstruktiv auseinanderzusetzen und verschiedene Aspekte herauszuarbeiten;
- – durch die Einbeziehung der in den Individualphasen erarbeiteten Lerninhalte, können alle Studierenden daraus Nutzen ziehen.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger sowie selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und vor allem Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Besondere thematische Schwerpunkte sollen in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Studierenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftstheorie und -praxis, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
- – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Betriebswirtschaft und Marketing“ eignen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen des Clusters „Atelier und Produktion“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
- – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
- – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
- – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
- – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
- – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
- – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1
Individuation und Sozialisation
Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung
Handeln und Moral
Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden
2. Semester – Kompetenzmodul 2
Mensch und Gemeinschaft
Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Recht und Gerechtigkeit
Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Glauben und Wissen
Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Freiheit und Verantwortung
Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft
5. Semester -– Kompetenzmodul 5
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
2. FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN
2.1 KUNST- UND DESIGNGESCHICHTE
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – zwischen Artefakten und Naturphänomenen unterscheiden, diese angemessen beschreiben sowie zueinander in Beziehung setzen;
- – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln;
- – Methoden zur Werkerschließung angemessen anwenden;
- – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
- – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden;
- – in der vergleichenden Werkbetrachtung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
- – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren.
Lehrstoff:
Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte.
Methoden der Werkbetrachtung.
Epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von den Anfängen bis zur Gotik anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
- – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden;
- – in der vergleichenden Werkbetrachtung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
- – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren.
Lehrstoff:
Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von der Renaissance bis zum Ende des 18. Jahrhunderts anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen;
- – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden;
- – in der vergleichenden Werkbetrachtung in selbstständiger Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
- – können Werke angemessen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren;
- – Designgeschichte von den Anfängen der Industrialisierung bis zur Gegenwart in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen zur Kunstgeschichte erklären sowie methodisch reflektieren.
Lehrstoff:
Exemplarisch Kunst- und Designgeschichte des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Design.
Gestaltungs- und Designdebatten rund um Ornament, Stil und Funktion im Zeitalter industrieller Fertigung.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären;
- – Werke angemessen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren;
- – können Designgeschichte von den Anfängen der Industrialisierung bis zur Gegenwart in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen zur Kunstgeschichte erklären und methodisch reflektieren;
- – Funktionen der Kunst- und Designphänomene im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern;
- – einschlägige Theoriedebatten auf Designphänomene beziehen;
- – historische, gesellschaftliche sowie kulturelle Situationen bzw. Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren.
Lehrstoff:
Exemplarisch Phänomene zur Kunst- und Designgeschichte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart im frühen 21. Jahrhundert (unter besonderer Berücksichtigung theoretischer Grundlagen), historischer und aktueller Kunst- und Designdebatten sowie ihre Auswirkungen (mit Bezug zum Schwerpunkt).
Einblicke in eine ausgewählte disziplinäre Designtheorie ausgehend vom Modell des Offenbacher Ansatzes.
2.2 ENGLISCH
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können gehörte und gelesene Informationen berufsspezifischen Inhalts verstehen;
- – können einfache, berufsbezogene Sachverhalte und Vorgänge in der Fachsprache Englisch beschreiben und wiedergeben;
- – verfügen über den grundlegenden berufsspezifischen Wortschatz in der Fremdsprache;
- – können praktische und theoretische Informationen situationsadäquat auf Englisch kommunizieren.
Lehrstoff:
Einführung in das englischsprachige Fachvokabular anhand von Texten über grundlegende Arbeitstechniken, Werkstoffe und technische Hilfsmittel (unter Berücksichtigung des Schwerpunkts).
Mündliche Kommunikation in der Fachsprache über alltägliche und berufliche Ziele sowie Tätigkeiten im Fachbereich.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können selbst Informationen über berufsspezifische Themen in der Fachsprache Englisch erstellen;
- – führen Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch weitgehend korrekt in der Fremdsprache durch;
- – können komplexere berufsspezifische Sachverhalte und Vorgänge beschreiben sowie zielgruppenorientiert wiedergeben;
- – können englischsprachige Fachliteratur verstehen, interpretieren und fächerübergreifend anwenden.
Lehrstoff:
Vertiefung der Fachsprache Englisch anhand von Texten aus den Bereichen Fertigung, Produktion, Handel und Kunstgeschichte.
Mündliche Kommunikation auf Englisch in Form von Arbeitsanleitungen.
Beschreibungen von Arbeitstechniken und Werkstücken.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – aktiv und passiv über den für das Zielniveau erforderlichen berufsspezifischen Wortschatz in Englisch verfügen;
- – Ideen und künstlerische Konzepte in der Fachsprache Englisch vermitteln;
- – Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen in der Fremdsprache analysieren und dokumentieren;
- – Ergebnisse in der Fachsprache Englisch beschreiben, dokumentieren und evaluieren.
Lehrstoff:
Englischsprachige Fachliteratur aus den Bereichen Atelier, Werkstätte, Betriebsorganisation und Logistik.
Mündliche Präsentationen in englischer Sprache zu diversen Themen (mit Bezug zum Schwerpunkt).
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Geschäftskorrespondenz in der Fachsprache Englisch durchführen;
- – die Fremdsprache kundenorientiert und interkulturell kompetent anwenden;
- – wirtschaftliche, kulturelle bzw. ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen sowie dazu Stellung beziehen;
- – Fakten und Ergebnisse vor dem Hintergrund historischer bzw. aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse deuten, bewerten und darstellen.
Lehrstoff:
Praktische Anwendung der Fachsprache Englisch in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (zB Pressetexte, Präsentationen bei Messen und Ausstellungen), berufsbezogene Korrespondenz (zB Bewerbung, Lebenslauf, Anfragen, Verträge).
Mündliche Kommunikation in berufsbezogenen Situationen (Verhandlungen, Telefonate, Organisation von Ausstellungen und Messen).
Schularbeiten:
1. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
2. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
3. WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS
3.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND MARKETING
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die grundlegenden Zusammenhänge in der Wirtschaft erkennen und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
- – können die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer beschreiben, deren Zielsetzungen identifizieren und kritisch hinterfragen;
- – können die betrieblichen Leistungsbereiche beschreiben und wissen um die Bedeutung der betrieblichen Wertschöpfungskette für Künstlerinnen und Künstler;
- – können die Chancen und Risiken der Globalisierung aus verschiedenen Perspektiven der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer analysieren;
- – können die Bedeutung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit für wertvolles wirtschaftliches Handeln darstellen;
- – können die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen;
- – können bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
- – wissen über die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten Bescheid und können bei Vertragsverletzung entsprechend handeln;
- – können relevante Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes beschreiben.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft:
Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Konsument/innenschutz, E-Commerce.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten der Begriffe Entrepreneur und Künstlerin bzw. Künstler analysieren;
- – haben Kenntnisse über Inhalt und Umfang von Businessplänen;
- – können die Bedeutung des Businessplanes für Startups begründen;
- – können die zu treffenden Entscheidungen für Unternehmensgründungen (von der Idee bis zur Rechtsform) hinsichtlich ihrer Relevanz einordnen und systematisieren;
- – können die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den einzelnen Unternehmensformen zuordnen;
- – können die Wahl der jeweiligen Rechtsform begründen;
- – können die Regelungen im Gewerberecht auf eine Geschäftsidee anwenden;
- – können die Spezifika des Kunstmarktes erklären.
Lehrstoff:
Rechtliche Grundlagen.
Unternehmensführung:
Firma, Firmenbuch, Unternehmensgründung, Rechtsformen, Gewerbe.
Spezifika Kunst:
zB Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen.
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – den Projektmanagementprozess erklären;
- – einzelne Planungstools des Projektmanagements für interdisziplinäre Aufgabenstellungen anwenden;
- – die verschiedenen Aufgabenbereiche eines „Marketers“ identifizieren;
- – sich mit dem Begriff Marketing kritisch auseinandersetzen;
- – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben;
- – Methoden der Konkurrenzanalyse beschreiben;
- – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Marketings unterscheiden und diese erklären;
- – können gesellschaftliche Trends mit einzelnen Zielgruppen bzw. Milieus verbinden und daraus Chancen ableiten;
- – Geschäftsideen oder konkrete marketingpolitische Entscheidungen von einzelnen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen kritisch beurteilen;
- – eine Geschäftsidee kritisch reflektieren und mögliche Erfolgschancen im wirtschaftlichen Kontext argumentieren;
- – wesentliche Instrumentarien der Kommunikation miteinander vergleichen;
- – einen Finanzplan erstellen.
Lehrstoff:
Grundlagen Projektmanagement.
Marketing:
Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, Stärken-Schwächen-Analyse, strategisches Marketing (zB Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing, Kommunikationspolitik, Corporate Identity, Public Relations, aktuelle Medienberichte.
Businessplan, Finanzierung, Finanzplan.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Investitionsentscheidungen aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien treffen;
- – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
- – den Dienstvertrag vom Werkvertrag unterscheiden;
- – die Auswirkungen der unterschiedlichen Führungsstile auf die Mitarbeitermotivation erklären;
- – die Bedeutung der Personalbeurteilung für innerbetriebliche, personelle Entscheidungen (Karriereplanung, Entlohnung, usw.) einschätzen;
- – einzelne Instrumente des Personalmanagements kritisch bewerten.
Lehrstoff:
Investitionsentscheidung und Investitionsverfahren.
Personalbedarf und Personalauswahl:
Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, statische Investitionsverfahren).
Schularbeiten:
3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
3.2 RECHNUNGSWESEN FÜR KLEINUNTERNEHMER/INNEN
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Gewinnermittlungsmethoden unterscheiden;
- – die Aktiv- und Passivseite der Bilanz erklären sowie diese von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unterscheiden;
- – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen;
- – den steuerpflichtigen Umsatz und die abziehbare Vorsteuer ermitteln sowie die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen;
- – Rechnungen unterscheiden und erstellen;
- – Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen;
- – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
- – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln;
- – ein Anlagenverzeichnis führen und erklären;
- – das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären;
- – beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen;
- – Belege für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) prüfen und bearbeiten;
- – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
- – Nebenbücher führen;
- – den Erfolg in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ermitteln.
Lehrstoff:
Gewinnermittlungsmethoden, Belege, Bilanz und GuV, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, gesetzliche Bestandteile einer Rechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung.
Anlagen:
Anlagenbewertung, Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) inklusive Nebenbücher:
Erfolgsermittlung in der EAR, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).
Einsatz fachspezifischer Software.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Kostenrechnungssysteme (Voll- und Teilkosten) gegenüberstellen und die Anwendungsbereiche zuordnen;
- – die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung erklären;
- – Einstandspreise von spezifischen Fertigungsmaterialien bzw. Handelswaren mit Hilfe der Bezugskalkulation ermitteln;
- – Verkaufspreise im Handel und Produktionsbereich mit Hilfe der Absatzkalkulation ermitteln sowie diese marktkonform beurteilen;
- – den Gewinn mit Hilfe der Differenzkalkulation ermitteln und die Möglichkeiten der Veränderung des Gewinns aufzeigen;
- – einfache Kalkulationen für unterschiedliche Betriebe und Branchen durchführen.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Kosten ermitteln, auf Kostenstellen verteilen und die Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln;
- – branchenspezifische Gemeinkostensätze auf selbst erstellte Produkte anwenden;
- – den Deckungsbeitrag berechnen sowie das Betriebsergebnis ermitteln und interpretieren;
- – Entscheidungen aus den rechnerischen Daten ableiten und Ergebnisse betriebswirtschaftlich interpretieren.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Direct Costing, Deckungsbeitrag, Gewinnschwellenanalyse, Betriebsergebnisrechnung, Eigen- und Fremdfertigung, Rohaufschlag, Handelsspanne, Annahme bzw. Ablehnung von Zusatzaufträgen.
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – laufende Bezüge inklusive Überstunden und Zuschlägen abrechnen;
- – den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln;
- – eine außerbetriebliche Abrechnung für die Gebietskrankenkassa, für das Finanzamt und die Gemeinde erstellen;
- – ein Lohnkonto für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfüllen;
- – die Personalkosten ganzheitlich erfassen und die Bedeutung für die Selbstständigkeit erkennen.
Lehrstoff:
Personalverrechnung:
Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, außerbetriebliche Abrechnung.
Einsatz fachspezifischer Software.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – eine Arbeitnehmer/innenveranlagung (online) durchführen;
- – die verschiedenen Einkunftsarten benennen;
- – das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG ermitteln sowie die Einkommensteuer berechnen.
Lehrstoff:
Arbeitnehmer/innenveranlagung, Steuerrecht, Einkunftsarten, Ermittlung des Einkommens und Steuerberechnung, Steuererklärung.
Schularbeiten:
3. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
4. Semester: 1 einstündige Schularbeit.
5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
3.3 DESIGN- UND PRODUKTMANAGEMENT
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die wesentlichen Aufgabenbereiche und Methoden des Design- sowie Produktmanagements sowie dessen Bedeutung im Marketing beschreiben;
- – können grundlegende Funktionsweisen, sowie sozio-kulturelle und ökonomische Zusammenhänge des Marktes ihres Schwerpunkts beschreiben;
- – sind sich der Bedeutung ihrer Rolle als Designerin/Designer am Markt bewusst;
- – können die Bedeutung des Faktors Design für die Produktentwicklung und Produktvermarktung beurteilen;
- – können die aus den wirtschaftstheoretischen Clusterfächern erworbenen Kenntnisse (Wissen und Methoden) auf den Schwerpunkt übertragen und anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen und Funktionen des Designmanagements.
Design als operatives und strategisches Instrument in Unternehmen (zB Produktfunktion, Produktsprache, Produkthierarchie, Kundenbedürfnisse, Zielgruppe, Umfeld, Wettbewerber, Stakeholder, Gesellschaft und Trends).
Marktrecherche und Strategieentwicklung in praxisgerechter Anwendung:
Ausgewählte Zielgruppen-, Konkurrenz-, Trendanalysen in Bezug auf den Schwerpunkt, Unternehmensprofil und Leitbildentwicklung (praxisbezogen auf den Schwerpunkt).
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – relevante Informationsquellen recherchieren und interpretieren, ihr Marktumfeld analysieren, ihre eigene Arbeit in Bezug dazu setzen und reflektieren;
- – die erworbenen Fertigkeiten in Hinblick auf eine zukünftige Selbstständigkeit nutzen, um strategische Ziele zu setzen und unternehmerische Entscheidungen zu treffen;
- – Konzepte und Strategien zur Vermarktung bzw. Präsentation ihrer Produkte entwickeln;
- – ihre Produkte, Kernkompetenzen und Unternehmensphilosophie zielgruppenadäquat kommunizieren.
Lehrstoff:
Produktmanagement und Marketing angewandt auf den Schwerpunkt (zB Produktpolitik, Preiskalkulation, Vertriebspolitik, Präsentationskonzept, Kommunikation und Public Relation (PR), Verfassen von Pressetexten und/oder künstlerischen Statements).
Verbale und formale Präsentation (zB Ausstellungskonzept, Vorstellung, Diskussion, Reflektieren der eigenen Arbeit).
4. DESIGN UND PRÄSENTATION
4.1 ENTWURF UND DARSTELLUNG
1. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben theoretische und praktische Kenntnisse von verschiedenen zweidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken;
- – können Ideen mit zeichnerischen Methoden darstellen sowie die grundlegenden Proportions- und Kompositionsregeln anwenden.
Lehrstoff:
Kreativitätstechniken in Theorie und Praxis:
Grundlagen der Entwurfsarbeit (zB intuitive Methoden, Mindmapping, Scribbles, Skizzen, Werkzeichnungen).
Grundlagen der Zeichentechniken.
2. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – fachspezifische Materialien unter Berücksichtigung von Farbigkeit, Konturen und Schattierungen mit Farbstift darstellen;
- – Entwürfe in Plan- und Werkzeichnungen umsetzen;
- – experimentelle Entwurfstechniken verwenden, um neue Ideen zu entwickeln.
Lehrstoff:
Entwurfstechniken:
Zweidimensionale Entwurfstechniken, materialbezogene Darstellungstechniken mit Farbstift, Grundlagen der Plan- und Werkzeichnung, experimentelle Entwurfstechniken.
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben theoretische sowie praktische Kenntnisse von verschiedenen zweidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken;
- – können eigene und externe Themenstellungen mittels der erlernten Techniken erfassen;
- – können komplexe, innovative und technisch umsetzbare Entwürfe entwickeln.
Lehrstoff:
Darstellung und Entwurf:
Malerische Darstellungstechniken, experimentelle Entwurfstechniken, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben theoretische und praktische Kenntnisse von verschiedenen dreidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken;
- – können die erlernten Techniken in den handwerklich orientierten Gegenständen einsetzen.
Lehrstoff:
Darstellung und Entwurf:
Dreidimensionale Entwurfstechniken, Arbeiten mit plastisch verformbaren Massen, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.
4.2 EXPERIMENTELLE GESTALTUNG
1. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die wichtigsten Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese anwenden;
- – im Umgang mit unterschiedlichen Materialien ihre Flexibilität und Kreativität anwenden;
- – durch gestalterisches Probieren, Entdecken bzw. Erfinden Mut zum Risiko entwickeln und eigenständige Entwurfsansätze gestalten.
Lehrstoff:
Gestaltung:
Praktische Wahrnehmungsübungen und Kreativitätstechniken.
Beschäftigung mit tradierten Materialassoziationen, Verfremdungen und Transformationen.
Experiment:
Versuche, Materialexperimente, Formfindungsprozesse.
2. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – im Umgang mit unterschiedlichen Materialien ihre Flexibilität und Kreativität anwenden;
- – Formen und Raumbezüge im plastischen Gestalten spielerisch entwickeln;
- – Gestalten als individuellen Entscheidungsprozess identifizieren;
- – den Entwurfsprozess reflektieren.
Lehrstoff:
Gestaltung:
Explorierendes Arbeiten mit unterschiedlichsten Materialien.
Gestaltung im Hinblick auf den Aufbau bzw. das Zusammenfügen von Elementen.
Reflexion:
Reflexionsmethoden.
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – im experimentellen Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Materialien individuelle künstlerische Konzepte und Ideen entwickeln;
- – eigene Ansätze und Vorstellungen konkretisieren und verdichten;
- – Gestalten als individuellen Entscheidungsprozess identifizieren, diesen reflektieren und in der Gruppe diskutieren.
Lehrstoff:
Gestaltung:
Weiterführendes Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Themenstellungen zur experimentellen Ideenfindung und modellhaften Ausführung, Auseinandersetzung mit Gestaltungsprinzipien, Stilentwicklung.
Reflexion und Präsentation:
Reflexion des eigenen Tuns und der gestalterischen Entscheidung, Diskussion von Arbeiten in der Gruppe, Präsentation der eigenen Arbeit.
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – über ein Repertoire an Techniken und Erfahrungen zur Entwicklung eigenständiger künstlerischer Konzepte nutzen;
- – ihre Ideen konkretisieren und in Modellen überzeugend veranschaulichen;
- – sich mit dem Entwurfs- und Gestaltungsprozess auseinandersetzen;
- – ihre Arbeiten überzeugend präsentieren und ihren Standpunkt kommunizieren.
Lehrstoff:
Gestaltung:
Erarbeitung von individuellen Objekten als eigenständige künstlerische Aussage.
Reflexion und Präsentation:
Werkreflexion als Gruppenprozess, Präsentation der eigenen Arbeit.
4.3 KONSTRUKTION MIT CAD/CAM
1. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben Kenntnisse über elektronische Medien sowie Netzwerke und können diese Kenntnisse in die Praxis umsetzen;
- – haben Kenntnis über die Arbeitsoberfläche eines 3D-Konstruktionsprogrammes;
- – haben grundlegende Kenntnisse über die Arbeitsorganisation in CAD-Programmen (computer-aided design);
- – können die wichtigsten Gestaltungsprinzipien benennen und diese nach Vorgabe anwenden.
Lehrstoff:
Einführung in das Arbeiten in einem Netzwerk, Grundlagen der Datensicherung, Definition CAD, Raster-, Vektor- und Nurbsbasierende Formate.
Normen (DIN, ISO), Linienstile, Zeichnungsrahmen, Ansichten- und Schnittdarstellungen, Bemaßung und Beschriftung.
Einführung und Grundlagen zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm.
Unterschiede zwischen Zeichenprogrammen (2D-CAD) und Konstruktionsprogrammen (3D-CAD).
Einführung in die 2D-CAD-Anwendungen und Entwurfssystematik in Bezug auf die verwendete Software.
2. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese in eigene Aufgaben miteinbeziehen;
- – wissen über die Arbeitsoberfläche Bescheid und können auf dieser einfache Werkzeuge anwenden;
- – können grundlegende Begriffe der darstellenden Geometrie verstehen;
- – können die Arbeitsorganisation beschreiben und in den Konstruktionsprozess einbinden;
- – können elektronische Medien in den Arbeitsprozess einbeziehen und in einfachen Beispielen umsetzen;
- – können die erlernten Konstruktionswerkzeuge im schwerpunktspezifischen Bereich anwenden.
Lehrstoff:
Grundlagen der darstellenden Geometrie:
Perspektiven, Projektion, Abwicklungen, Vertiefen der Kenntnisse zur Arbeitsorganisation im 3D‑Programm.
Erstellung von einfachen Konstruktionszeichnungen in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Normen, Erweiterung der Kenntnisse über Zeichen- und Konstruktionsbefehle des Konstruktionsprogrammes.
Konstruktionswerkzeuge im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 2D-CAD Konstruktionszeichnung.
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – erweiterte Kenntnisse über die verwendeten Werkzeuge in eigenen Konstruktionsaufgaben anwenden;
- – elektronische Medien in den Arbeitsprozess einbeziehen und in einfachen Beispielen umsetzen;
- – vorgegebene dreidimensionale Konstruktionsaufgaben eigenständig lösen;
- – ihre Projekte aufbereiten und präsentieren.
Lehrstoff:
Grundlagen 3D-CAD- Systeme:
Erweiterte Befehle, Arbeitsorganisation und Aufbau von Kurve über Fläche zu Volumen (zB Kantenmodell, Flächenmodell, Volumenmodell, Körpermodell).
Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Konstruktionsaufgaben, Darstellung von Mantel- und Abwicklungsmodellen.
Darstellung von Objekten, Materialeigenschaften, Oberflächen und Farbigkeit entsprechend der Erfordernisse im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 3D-CAD Zeichnung.
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben umfassende Kenntnisse über die Gestaltungsprinzipien und können diese in eigenen komplexen Aufgaben anwenden;
- – können elektronische Medien in den Arbeitsprozess integrieren;
- – können ihre Projekte umsetzen reflektieren, zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren.
Lehrstoff:
Praxisorientierte Anwendung von 3D-Programmen, Visualisierung eigener Ideen mit CAD Systemen, Einsatz von Objekt- und Materialbibliotheken.
Übertragen von eigenen Entwürfen (Handzeichnungen) in den Computer, Anwendung von CAD-Konstruktionen im Hinblick auf Fertigungsmethoden und Aufbereitung der erstellten Daten für gängige Präsentationsverfahren.
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den fachspezifischen Werkstätten mit Erweiterung auf computer-aided manufactoring (CAM) fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – haben tiefgreifende Kenntnisse über Materialien sowie Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen und anwenden;
- – können die erlernten CAM-Techniken fächerübergreifend zur Anwendung bringen sowie diese in den Arbeitsprozess einbeziehen und zuordnen.
Lehrstoff:
Rapid Prototyping im Überblick.
Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Fertigungsverfahren, Überblick über bestehende und neu entwickelte CAD/CAM und Verfahren, Unterscheidung zwischen generierenden und abtragenden Verfahren.
Techniken zur Herstellung von Prototypen:
Umsetzung kurzer Projekte und der Auswahl einer CAM-Technologie, Integrierung moderner Methoden digitaler Konstruktion und Fertigung in die traditionellen Herstellungsverfahren, Visualisierung einer Idee mittels CAD-Verfahren.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen sowie Arbeitsbehelfe in den fachspezifischen Werkstätten mit Erweiterung auf CAM fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – die bereits erlernten Techniken vertiefend zur Anwendung bringen;
- – den Einsatz digitaler Fertigungsmethoden hinterfragen und dabei ökonomische Aspekte in die Fertigung einbeziehen.
Lehrstoff:
Fächerübergreifende Produktentwicklung.
Spezielle Anforderungen im fachspezifischen Bereich (Größe, Formenvielfalt und Oberflächenqualität):
Richtiger Einsatz der CAD/CAM Verfahren in eigenen Projekten, Visualisierung einer Idee mittels CAD/CAM Verfahren, CAM-Technologie in Kooperation mit Firmen.
Rentabilität für Klein- und Mittelunternehmen (KMU):
Fertigungstechniken in einschlägiger Fachindustrie, Kostenrechnung im Vergleich zu einem handwerklich erstellten Modell, Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Fertigung.
4.4 FOTOGRAFIE UND COMPUTERGRAFIK
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – technische Grundlagen von digitalen Spiegelreflexkameras erklären und für einfache Aufgabenstellungen nutzen;
- – Regeln der Bildkomposition zur Gestaltung eines Bildes einsetzen;
- – Fachsprache für die Kommunikation medienspezifischer Inhalte anwenden;
- – private bzw. öffentliche Anwendungen eigener und fremder Bilder unterscheiden.
Lehrstoff:
Fotografische Parameter, Kameraeinstellungen, Automatikprogramme, Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, Erstellen eigener Bilder.
Werkbetrachtung und Werkanalyse.
Medienspezifische Fachsprache.
Grundlagen der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit Bildmaterial.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Werkzeuge zur Bildoptimierung in einem professionellen Bildbearbeitungsprogramm beschreiben und diese themengerecht nutzen;
- – einfache Bildmontagen erstellen;
- – die Vorteile der manuellen Einstellungen bei Spiegelreflexkameras beschreiben und diese nutzen;
- – die Möglichkeiten eines Fotostudios nutzen.
Lehrstoff:
Bildoptimierung mit professionellen pixelorientierten Programmen, Bildmontagen.
Erstellen eigener Bilder mit Automatikeinstellung und manueller Einstellung mit einer Spiegelreflexkamera.
Werkbetrachtung und Werkanalyse.
Lichtführung im Studio.
Fachliteratur.
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Grundregeln der Typographie und Layoutgestaltung beschreiben;
- – Botschaften mittels Bild, Text, Farbe und Form entsprechend der Aufgabenstellung gestalten;
- – ein professionelles Computerprogramm zur einfachen Layoutgestaltung nutzen;
- – ihre Werke mit geeigneten Präsentations- und Dokumentationsmaterialien präsentieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Layout, Typographie, Logo, Gestaltungs- und Kompositionsregeln.
Grundlagen eines professionellen Layout-Programmes, Dateiformate, Präsentations- und Dokumentationsmaterialien.
Medienspezifische Fachsprache.
Werkanalyse.
6. Semester:
Bildung- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Möglichkeiten der manuellen Einstellungen der Spiegelreflexkamera sowie der Lichtführung im Fotostudio zur Umsetzung eigener Ideen einsetzen;
- – Werkzeuge aktueller und professioneller Mittel und Programme themenspezifisch kombinieren;
- – Dokumentationen und/oder zielgruppengerechte Werbematerialien für ihre Projekte erstellen;
- – ihre Layouts für den Druck bereitstellen.
Lehrstoff:
Kameraeinstellungen, Erstellen pressetauglicher Bilder zu eigenen Projekten, Arbeiten mit Tageslicht und Kunstlicht, Fotostudio.
Einschlägige Programme und Werkzeuge zur Bildbearbeitung und Layout-Erstellung.
Kommunikationsdesign, Erstellen von mehrseitigen Druckerzeugnissen, Workflow bis zur Bereitstellung für den Druck.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
1. Schwerpunkt „Schmuck – Design“
5. FACHTHEORIE
5.1 TECHNOLOGIE
1. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften benennen sowie die fachgerechte Entsorgung der verwendeten Materialien und Hilfsmittel durchführen;
- – haben grundlegendes Wissen über Werkzeuge und Maschinen;
- – können berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsgeräte sowie Hilfsvorrichtungen richtig und sicher handhaben, pflegen und instandhalten;
- – können fachspezifische Grundtechniken nennen, sie richtig anwenden und den Ablauf dieser Techniken nachvollziehen.
Lehrstoff:
Allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften:
Aufbau von Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie deren Einsatzmöglichkeiten.
Verfahren und Techniken:
Spanabhebende Verfahren (zB Sägen, Feilen, Bohren, Fräsen), Vorbereitungs- und Zurichte-Arbeiten (zB Ziehen, Walzen, Schneiden), verbindende Techniken (zB Löten, Nieten und Stiften), Biegetechniken.
2. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – wissen über den inneren Aufbau der fachspezifischen Materialien sowie deren chemische und physikalische Eigenschaften Bescheid;
- – können die Anwendungsmöglichkeiten der fachspezifischen Materialien benennen;
- – können Zusammenhänge zwischen den einzelnen Eigenschaften der Materialien herstellen;
- – können Auswirkungen der unterschiedlichen Techniken auf physikalische Eigenschaften der Materialien analysieren.
Lehrstoff:
Unedelmetalle, Wärmebehandlung (zB Rekristallisation, Umformungsgrad, Glühtemperatur, Oxidation) bei Edel- und Unedel-Metallen sowie deren Legierungen, Fertigungstechniken unter dem Aspekt der Metallbeschaffenheit.
Scharnierrohr.
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben vertiefende Kenntnisse über chemische und physikalische Eigenschaften fachspezifischer Materialien;
- – können vollendende Techniken nennen und deren Einsatzmöglichkeiten darlegen;
- – verfügen über den technischen Hintergrund von Sondertechniken.
Lehrstoff:
Vollendende Techniken (zB Schleifen, Polieren, Kratzen, Weißsieden, Mattieren), Sondertechniken (zB Emaillieren, Gravieren, Niellieren, Tauschieren, Flambieren, Filigran).
Broschierung, Kette, Ohrschmuckmechaniken, Verschlussmechanismen in der Schmucktechnik, Kastenschloss.
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie den Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien;
- – verfügen über den technischen Hintergrund weiterer Sondertechniken.
Lehrstoff:
Verschiedene Arten des Kastenschlosses.
Edelmetalle:
Edelmetalllegierungen, chemische und physikalische Eigenschaften, Sondertechniken (zB Galvanisieren, Galvanotechnik, Blattvergolden, Lacktechniken), Edelsteinfassung.
5. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können physikalische und chemische Vorgänge der Materialien bei spezifischer Behandlung analysieren;
- – haben vertiefende Kenntnis über Sondertechniken, Spezialwerkzeuge sowie über spezielle Anfertigungsmethoden und Oberflächenbehandlungen;
- – können fachspezifische Gesetzesgrundlagen aufzählen.
Lehrstoff:
Metallkunde (zB Legierungen, Zustandsdiagramme, Härten von Stahl), Legierungen in der Praxis, verschiedene Edelsteinfassungen, industrielle Umformtechniken (zB Prägen, Hohlprägen-Pressen, Tiefziehen, Drücken, Strangpressen sowie Stanzen, Gravieren, Fräsen, Drehen, Funkenerosion.)
Scharnierverbindung, verbindende Techniken (zB Schweißen, Laserschweißen).
Punzierungsgesetz.
6. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können den Feingehalt gängiger Edelmetalllegierungen prüfen;
- – haben umfassende Kenntnisse über chemische Hilfsstoffe sowie deren fachgerechte Handhabung und Entsorgung.
Lehrstoff:
Chemische Hilfsstoffe, Nutzung und Gefahren.
Edel-und Unedel-Metalle:
Materialanalyse (zB Feingehaltsprüfung, Punzierungsvorgang), Entsorgung und Wiedergewinnung.
Plastische Verformungstechniken (zB Biegen, Treiben, Schmieden (kalt), Ziselieren, Wölben, Bördeln, Umlegen).
5.2 EDELSTEINKUNDE UND JUWELENTECHNIK
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die systematische Einteilung, die Entstehung sowie die Vorkommen von Edel- und Schmucksteinen nennen;
- – können Kristallformen und Kristallklassen beschreiben;
- – verstehen die Zusammenhänge zwischen Kristall und physikalischen Eigenschaften der Minerale sowie der Edel- und Schmucksteine.
Lehrstoff:
Einteilung, Entstehung und Vorkommen von Edel-und Schmucksteinen.
Kristallformen und Kristallklassen, physikalische Eigenschaften der Minerale, Edel- und Schmucksteine (zB Härte, Dichte, Spaltbarkeit und Farbe).
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können sämtliche opake Schmucksteine benennen;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Schmucksteine der Quarzgruppe und der Feldspatgruppe, können diese erkennen und bestimmen;
- – können Schmucksteine mit dem freien Auge bzw. mithilfe der Lupe bestimmen;
- – können die gemmologischen Basisinstrumente richtig einsetzen;
- – können optische Eigenschaften wie Lichtbrechung, Glanz, Pleochroismus und Lumineszenz, beschreiben, sowie deren Auswirkungen auf das makroskopische Erscheinungsbild der Edel- und Schmucksteine.
Lehrstoff:
Opake Schmucksteine, Quarzgruppe und Feldspatgruppe.
Gemmologische Basisinstrumente.
Optische Eigenschaften der Edel- und Schmucksteine:
Lichtbrechung, Glanz und Lumineszenz, makroskopisches Erscheinungsbild.
5. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben umfassende Kenntnisse über transparente Edelsteine;
- – können mit dem freien Auge sowie mithilfe der 3fach-Lupe alle bisher behandelten Edel- und Schmucksteine bestimmen sowie von Synthesen unterschieden;
- – können erweiterte optische Untersuchungsmethoden im Labor durchführen;
- – haben umfassende Kenntnis über den Diamant und seine Bestimmungsmethoden.
Lehrstoff:
Transparente Edelsteine (von Topas bis Alexandrit).
Bestimmung mit der 3fach-Lupe.
Erkennung von Synthesen.
Erweiterte Untersuchungsmethoden im Labor:
Refraktometer, Spektroskop, Mikroskop und Polariskop.
Diamant und seine Bestimmungsmethoden in Bezug auf festgelegte Nomenklaturen.
6. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben umfassende Kenntnisse über die Steine der Korundgruppe sowie der Beryllgruppe und können diese von Ersatzsteinen unterscheiden;
- – können unterschiedliche Fassungsarten benennen und einfache Fassungsformen herstellen;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Werkzeuge des Fassers/der Fasserin;
- – können die Werkzeuge und Kenntnisse bei der Technik des Fassens richtig anwenden.
Lehrstoff:
Korund- und Beryllgruppe, Bestimmung und Unterscheidung von Ersatzsteinen.
Grundlagen des Fassens, Fasserwerkzeuge (zB Andrücker, Stichel, Fasserhammer), Fassungsformen, Herstellung von einfachen Zargenfassungen und Krappenfassungen.
5.3 THEORIE DES MODERNEN SCHMUCKS UND MODESCHMUCK
3. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Kulturgeschichte des Schmückens und des Schmucks als Voraussetzung zum Verständnis moderner Praxis identifizieren;
- – tradierte Schmuckformen sowie deren Funktion beschreiben und traditionelle Ansätze in den Kontext modernen Schmucks nach dem Zweiten Weltkrieg übertragen;
- – die Bedeutungen sowie Funktionen von Schmuck gegenwartsbezogen und im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext in Grundzügen decodieren und interpretieren;
- – das Phänomen Schmuck in seiner Vielschichtigkeit wahrnehmen sowie nach Form, Symbolik und gesellschaftlicher Praxis differenzieren;
- – das Phänomen Schmuck im Spannungsfeld der Entwicklungen in Kunst, Design und Mode, aber auch anhand der veränderten Planungs- und Herstellungsmethoden in Handwerk bzw. Industrie, sowie der Verwendung von Materialien deuten, bewerten und darstellen.
Lehrstoff:
Schmücken als Urbedürfnis – Kulturgeschichte der Schmuckpraktiken.
Bedeutungen und Funktionen von Schmuck unter besonderer Berücksichtigung kultureller Codes und unterschiedlicher gesellschaftlicher Bedingungen:
Ästhetische, symbolische und praktische Bedeutung von Schmuck in den verschiedenen Kulturen.
4. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Entwicklungen im Zuge postindustrieller Perspektiven sowie die daraus resultierende Ausdifferenzierung im Bereich Schmuck erkennen und analysieren;
- – Gemeinsamkeiten sowie Differenzen in Zusammenhang mit der Produktion und Rezeption von Schmuck wahrnehmen bzw. interpretieren;
- – die spezifische Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks des 20. und 21. Jahrhunderts im Spannungsfeld der Entwicklungen in Kunst, Design und Mode differenziert betrachten sowie exemplarische Werke systematisch ein- und zuordnen;
- – einschlägige Theoriedebatten auf Schmuckphänomene beziehen.
Lehrstoff:
Entwicklungen im Bereich Schmuck nach dem zweiten Weltkrieg:
Ausdifferenzierungen und Grenzziehungen (zB Klassischer Echtschmuck, Accessoire, Schmuckdesign), Handwerksschmuck und Schmuckkunst (zB Autorenschmuck im Spannungsfeld zwischen Massenware und Unikat), Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks seit den 1950er Jahren.
Debatten rund um den Kunstwerkcharakter von Schmuck:
Tragbarkeit als definitorische Bedeutung, erweiterter Schmuckbegriff, Schmuck als Skulptur, neue Materialien und ihre psycho-physischen sowie symbolischen Konnotationen.
5. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können soziale sowie psychologische Funktionen bzw. Bedeutungen von Schmuck erkennen, decodieren und interpretieren;
- – können Schmuckphänomene selbstständig im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext erläutern;
- – wissen über die spezifischen Funktionsweisen des Modeschmuckmarkts Bescheid;
- – wissen über die wesentlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Modeschmuck-Labels und die damit verbundenen Aufgabengebiete Bescheid;
- – können die Erstellung einer Modeschmuckkollektion bis hin zu Vermarktung und Vertrieb nachvollziehen;
- – können sich mit der aktuellen Modeschmuckszene auseinandersetzten sowie wichtige zeitgenössische Vertreterinnen/Vertreter und Werke nennen.
Lehrstoff:
Theorie der Wahrnehmung und Psychologie des modernen Schmucks.
Schmuck als Zeichen- und Symbolsystem zwischen Individuum und Kollektiv.
Definition, Begrifflichkeit und Unterscheidung von Modeschmuck.
Einführung in die Branche des Modeschmucks und deren spezifischen Marktmechanismen, zeitgenössisches Modeschmuckdesign (wichtige Vertreterinnen/Vertreter und Werke).
6. Semester:
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben einen kritischen Zugang zum Phänomen Schmuck im Zusammenhang mit Mode und Schönheitsidealen;
- – zeigen ein differenziertes Verständnis für die distinktiven Aspekte von Schmuck bzw. Mode und können Begriffe wie Uniformität, Stil, Authentizität, Identität, Zugehörigkeit, usw. kritisch beleuchten und darstellen;
- – können die Geschichte des Modeschmucks (Imitatschmucks) überblicken sowie diese mit wesentlichen gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen in Zusammenhang setzen;
- – können die wichtigsten Unternehmen, Designerinnen/Designer und die Zentren der Modeschmuckproduktion des 20. Jahrhunderts beschreiben.
Lehrstoff:
Kulturgeschichtliche Untersuchungen zur Wechselwirkung zwischen Mode und Schmuck:
Die zweite und die dritte Haut, Schönheitsideale und deren Folgen, Authentizität und Stil, Einzigartigkeit und Uniformität.
Epochen und Entwicklung des Modeschmucks aus dem Imitatschmuck anhand ausgewählter Beispiele vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und ökonomischer Veränderungen, Praktiken der Körpergestaltung von Jugend- und Subkulturen, Distanzierung und Zugehörigkeit.
5.4 FACHSPEZIFISCHE MATHEMATIK
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – beherrschen mathematische Grundlagen und Strukturen und übertragen diese angemessen auf die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände;
- – können die mathematische Symbolik verstehen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen nutzen;
- – können Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen im mathematischen Bereich identifizieren, verstehen und analysieren;
- – können Fachliteratur verstehen, interpretieren und fächerübergreifend anwenden;
- – lösen speziell auf den Anwendungsbereich des Schwerpunktes abgestimmte mathematische Herausforderungen;
- – integrieren die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Unterrichtsgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“.
Lehrstoff:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen, Prozentrechnungen inklusive Flottenberechnungen, trigonometrische Aufgaben, Dichteberechnungen, Berechnungen der Scheideanstalten, Legierungsrechnen, konstruktive Geometrie.
Statistik.
6. ATELIER UND PRODUKTION
6.1 SCHMUCKTECHNIKEN
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten beschreiben;
- – können verschiedene Maschinen sicher bedienen und unterschiedliche Werkzeuge sicher einsetzen;
- – können nach Anleitung einfache Herstellungsprozesse nachvollziehen und durchführen;
- – beziehen ökonomische Aspekte von Materialen in den Arbeitsprozess ein;
- – können Arbeitsprozesse gliedern und beschreiben;
- – können in der Fachtheorie erlernte Bearbeitungstechniken am Werkstoff Metall ausführen.
Lehrstoff:
Werkzeugkunde im Anwenderbereich, sicherheitstechnische Einschulung.
Materialkunde und ökonomische Verwendung.
Bearbeitungstechniken in Funktion, Handhabung und Wartung:
Vorbereitende Techniken (zB Zurichten von Drähten und Blechen), trennende Techniken (zB Schneiden), spanabhebende Techniken (zB Sägen, Feilen, Bohren), kalte verbindende Techniken (zB Vernieten und Verstiften, Kleben, Herstellung von Gewinden), umformende Techniken (zB Walzen, Ziehen), Übertragungstechniken.
Dokumentationsanforderungen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten fachgerecht anwenden;
- – können verschiedene Maschinen und unterschiedliche Werkzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit verwenden;
- – können einfache Herstellungsprozesse entsprechend der Aufgabenstellung anwenden;
- – können chemisch-physikalische und ökologische Aspekte von Materialien im Arbeitsprozess bewerten;
- – können an Hand von vorgegebenen Aufgabenstellungen selbst Gestaltungsideen verwirklichen;
- – können Arbeitsprozesse und Ergebnisse darstellen;
- – führen aufbauende Bearbeitungstechniken des Werkstoffes Metall aus.
Lehrstoff:
Chemisch–physikalische Eigenschaften von Materialien im Anwenderbereich und deren ökologische Auswirkungen in der Handhabung.
Grundlegende Gestaltungsübungen.
Bearbeitungstechniken:
Löttechniken (zB Kratzen, Herstellung von Scharnieren, Biegen von Blechen, Drähten und Rohren).
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten Instand halten;
- – haben tiefgreifende Kenntnisse über die Materialien sowie Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen, verwenden und anwenden;
- – können chemisch-physikalische und ökologische Aspekte von Materialien in den Arbeitsprozess integrieren;
- – können vorgegebene technische Aufgabenstellungen mit eigenen Entwürfen in Hinblick auf das antizipierte Ergebnis zusammenführen und dieses umsetzen;
- – können Arbeitsprozesse dokumentieren und ihre Ergebnisse zeigen;
- – können Verschlüsse und Funktionselemente bei Broschen und Ohrschmuck ausführen.
Lehrstoff:
Entwurfstechniken, Bearbeitungstechniken, Oberflächenbearbeitung.
Verschiedene einfache Broschierungen und Doppelbroschierungen, Ketten- und Armreifverschlüsse, Herstellung von Ohrstecker- und Ohrclip-Mechaniken, Aufbau und die Herstellung verschiedener Ringformen.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Materialen anhand ästhetischer Aspekte auswählen;
- – vorgegebene Projektthemen mit eigenen Entwürfen in Hinblick auf das antizipierte Ergebnis zusammenführen;
- – Herstellungsprozesse planen und strukturieren;
- – die Projekte in einer umfassenden Dokumentation darstellen und diese präsentieren;
- – verschiedene Sondertechniken ausführen.
Lehrstoff:
Methoden des Recherchierens, Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung, diverse Formen und Techniken des Planens, Strukturierens und Präsentierens.
Techniken, Sondertechniken (zB Pressen, Drücken und Gießen in Ossa Sepia bzw. Sand).
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können eigene Ideen in komplexen praxisorientierten Projekten in Einzelarbeit oder im Team realisieren;
- – hinterfragen ästhetische Aspekte von Materialien;
- – können eigene Projekte auf einem professionellen Niveau argumentieren und dokumentieren;
- – können sämtliche erlernte Techniken adäquat in ihren Projekten umsetzen.
Lehrstoff:
Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Erarbeitung von ästhetischen Qualitätskriterien.
Präsentation von Arbeiten, Erweiterung der Dokumentationstechniken.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können eine fächerübergreifende Analyse der bereits erlernten Bearbeitungstechniken sämtlicher Unterrichtsgegenstände aus dem Cluster „Atelier und Produktion“ durchführen und diese bei kurzen Projekten zusammenführend anwenden;
- – verfügen über vertiefte Techniken.
Lehrstoff:
Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Kombinationstechniken für Methoden und fächerübergreifendes Wissen.
Anwendungsorientierte (Klein-)Projekte.
6.2 PLASTISCHE METALLTECHNIKEN
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können aus der Fachtheorie den inneren Aufbau der Metalle sowie die Gefügeveränderungen, die beim Umformungsprozess ablaufen beschreiben und dieses Wissen im Arbeitsprozess mit formenden Techniken anwenden;
- – können die fachspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – können Materialien und Werkzeuge im Rahmen ihrer Projekte adäquat und selbstständig einsetzen;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge;
- – können eigene Entwürfe mit Hilfe der adäquaten Methoden in die dreidimensionale Form übertragen.
Lehrstoff:
Vorbereitende Techniken (Zurichten), praktische Anwendung von Umformungstechniken (zB Glühen und Aushärten in der Praxis, Biegen von Blech und Draht mit Zangen und Biegevorrichtungen, Wölben, Bördeln und Umlegen).
Praktische Anwendung des Schmiedens (kalt), relevante Werkzeuge und deren richtige Handhabung (zB Schlagwerkzeuge, Schlagunterlagen).
Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form (mit Hilfe von Berechnungen, Abwicklungen und Modellen).
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können aus der Fachtheorie die wesentlichen plastisch verformenden Techniken im Handwerk beschreiben;
- – können die relevanten Werkzeuge und Hilfsmittel korrekt benennen sowie die erlernten Techniken praktisch anwenden;
- – können die fachspezifischen Werkzeuge, Maschinen sowie Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und können diese anwenden;
- – können die verbindenden Techniken entsprechend der fachspezifischen Anforderungen auf ihre individuellen Projekte anwenden;
- – können die wichtigsten plastisch verformenden Techniken in der Industrie beschreiben und für individuelle Werkstücke die passende Technik anwenden.
Lehrstoff:
Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen.
Wesentliche plastisch verformende Techniken im Handwerk in Theorie und Praxis (zB Treiben, Ziselieren).
Relevante Werkzeuge (zB Hämmer, Punzen, Schlagunterlagen aus Stahl und Holz) und deren richtige Handhabung in ihrer praktischen Anwendung.
Adaptierung der verbindenden Techniken, spezielle Anforderungen bei der Bearbeitung größerer plastischer Objekte.
Wesentliche plastisch verformende Techniken in der Industrie, Arbeitsweisen und Werkzeuge (zB Tiefziehen, Drücken, Prägestanzen, Freiformen, Biegen und Kanten).
6.3 PROTOTYPING UND SERIELLE TECHNIKEN
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge;
- – können Modelle und Prototypen als Ausgangsbasis für die serielle Fertigung erstellen;
- – können die gängigen seriellen Techniken im handwerklichen Bereich beschreiben und diese anwenden;
- – können die gängigen CNC-Technologien (computerized numerical control) im Schmuckbereich beschreiben und die passende Produktionsmethode im Rahmen ihrer Projekte auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
Techniken zur Herstellung von Modellen und Prototypen:
Die handwerkliche Erstellung von Modellen aus den unterschiedlichsten Materialien als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken im Schmuckbereich.
Rapid Prototyping (Generierende Verfahren zur Herstellung von Musterbauteilen, ausgehend von CAD-Konstruktionsdaten (zB Wachsplotverfahren und Stereolithografie)).
Serielle Techniken im handwerklichen Bereich (Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, wie Dorne, Lehren, Faulenzervorrichtungen, Kettenherstellung, einfache Stanzwerkzeuge, Pressformingvorlagen, Matrizen.)
Überblick über die gängigen CNC-Technologien (Computerized Numerical Control) im industriellen Schmuckproduktionsbereich (zB 3D-Fräsen, 3D-Drehen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden und funkenerosives Schneiden).
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und können diese anwenden;
- – können die gängigsten Vervielfältigungstechniken im Bereich Schmuckherstellung in Industrie und Handwerk beschreiben sowie für individuelle Werkstücke die passende Technik auswählen und anwenden;
- – können einen komplexen Arbeitsprozess, inklusive Recherche, Entwurf, Modellbau, Materialbedarfs- bzw. Arbeitsablaufplanungen und Dokumentation nachvollziehen sowie im Rahmen ihrer eigenen Projekte anwenden;
- – können Kleinserien nach eigenem Entwurf unter Einbeziehung der bekannten Verfahren und Techniken, sowie wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren in Einzelarbeit oder im Team realisieren sowie auf einem professionellen Niveau argumentieren.
Lehrstoff:
Vervielfältigung von Prototypen aus Metall mittels Gusstechniken in Theorie und Praxis (Grundlagen des Schleuder- und Vakuumgusses).
Produktentwicklung (zB Entwicklung von Kleinserien, Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte, wirtschaftliche und ökologische Faktoren).
Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanungen, Projektorganisation.
Einbeziehung von Techniken aus den Bereichen Prototyping, serielle Verfahren und Vervielfältigungstechniken in individuelle Projekte.
6.4 KUNSTSTOFFBEARBEITUNG UND WACHSTECHNIK
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben Grundkenntnisse über die wichtigsten Kunststoffe, deren Eigenschaften, Anwendungsbereiche und Verarbeitung;
- – können ausgewählte Kunststoffe gemäß ihrer Beschaffenheit im Schmuck- und Objektbereich fachgerecht einsetzen;
- – können Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung von Kunststoffen benennen;
- – können ästhetische, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte von Kunststoffen vergleichen sowie in den Arbeitsprozess miteinbeziehen;
- – können eigene Ideen in praxisorientierten Projekten realisieren und fachgerecht umsetzen.
Lehrstoff:
Theoretische Grundlagen:
Materialkunde (zB Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere), industrielle Herstellungsverfahren und Fertigungstechniken (zB Spritzguss, Laserschnitt, Laserplott, Tiefziehen, Kunststoffschweißen, Expansionsverfahren).
Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe:
Schwerpunkt Thermoplaste (zB Acrylglas, PS, PE, PVC, PP, Nylon), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten inklusive des thermischen Verformens, Planung, Gestalten und Umsetzung von Entwürfen in ausgewählten Kunststoffen.
Theoretische Grundlagen (Be- und Verarbeitungstechniken von Duroplasten und Elastomeren, Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken beim Arbeiten mit Kunststoffen).
Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe:
Schwerpunkt Duroplaste (zB Polyester- und Epoxidharze) und Elastomere (zB Latex/Kautschuk, Silikonkautschuk), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten wie Formenbau, Abformung und Formenguss.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können die Spezialwerkzeuge der Wachstechnik fachgerecht anwenden und diese Instand halten;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den zu bedienenden Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge;
- – können diverse Wachse unterscheiden, bezeichnen und fachgerecht einsetzen;
- – können eigene Ideen in praxisorientierten und experimentellen Projekten realisieren;
- – haben Kenntnis über die unterschiedlichen Methoden zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten in Theorie und Praxis;
- – haben Kenntnis über den sinnvollen Einsatz der Wachstechnik insbesondere bei der Herstellung von Prototypen;
- – wissen über die Theorie der verschiedenen Gussverfahren Bescheid;
- – können die Besonderheiten der Wachsbearbeitung eigenständig dokumentieren.
Lehrstoff:
Einführung in die Gusstechnik:
Techniken und Anwendungsgebiete der Gusstechnik, Theorie und Praxis mit speziellen Werkzeugen der Wachstechnik unter Berücksichtigung der verschiedenen Wachsarten.
Grundlagen:
Ermittlung des Materialbedarfs, Anzeichnen des Körpers.
Bearbeitungstechniken (zB Abtragen, Aufbauen, Gießen, Wachsplatten und Wachsdrähte, Oberflächentechnik für Wachse).
Methoden der Gusstechnik zur Serienproduktion im Gegensatz zur Einzelstückherstellung.
Theorie der computergesteuerten Wachsbearbeitung.
6.5 OBERFLÄCHE UND FARBGESTALTUNG
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben Kenntnisse der vollendenden Oberflächentechniken und können diese unter Verwendung der spezifischen Werkzeuge anwenden;
- – können Texturen und Färbungen mittels Chemikalien und Hitze erzeugen;
- – können Anwendungsmöglichkeiten von Gravieren und Tauschieren nennen;
- – können experimentelle, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte in den Arbeitsprozess mit einbeziehen;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien;
- – können die angewandten Techniken umfassend dokumentieren.
Lehrstoff:
Methoden und Handhabung der vollendenden Oberflächentechniken (zB Schmirgeln, Schleifen, Polieren, Mattieren).
Oberflächentexturen und Färbungen (zB Ätzen, Oxidieren, Sulfieren, Beizen, Patinieren, Flambieren).
Grundlagen der Techniken Gravieren und Tauschieren.
Mustermappe.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – haben umfangreiche Kenntnisse über die Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen und können diese anwenden;
- – können Anwendungsmöglichkeiten von Emaillieren, Niellieren, Filigran und Granulieren nennen;
- – können die Farbvielfalt der Metalle differenziert einsetzen;
- – können experimentelle, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte in den Arbeitsprozess mit einbeziehen;
- – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien;
- – können die angewandten Techniken umfassend dokumentieren.
Lehrstoff:
Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen (zB Hämmern, Prägen, Walzen).
Emailtechniken in Theorie und Praxis.
Grundlagen der Techniken Granulieren, Niellieren, Filigran, Mokume Gane.
Mustermappe.
B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
C. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2021
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40235048
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