semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 4) 1.9.2016 (1. Semester) 1.2.2017 (2. Semester) 1.9.2017 (3. Semester) 1.2.2018 (4. Semester)
Anlage C5
KOLLEG FÜR MODE
FACHRICHTUNG MODEMANAGEMENT UND DESIGN
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||
Semester | Summe | ||||||
1. | 2. | 3. | 4. |
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1. | Religion | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
2. | Wirtschaft |
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2.1 | Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
2.2 | Rechnungswesen2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I |
2.3 | Projekt- und Qualitätsmanagement | 1 | 1 | 1 | 0 | 3 | I |
2.4 | Unternehmensmanagement | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | I |
3. | Mode- und Fachtheorie |
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3.1 | Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung | 2 | 2 | 0 | 0 | 4 | III |
3.2 | Modemanagement und Design | 0 | 2 | 5 | 7 | 14 | II |
3.3 | Textiltechnologie und Textilchemie | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
3.4 | Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2 | 0 | 2 | 2 | 1 | 5 | II |
4. | Design, Schnitt und Produktion |
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4.1 | Entwurf- und Modezeichnen2 | 4 | 3 | 2 | 0 | 9 | III |
4.2 | Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2 | 5 | 3 | 3 | 3 | 14 | II |
4.3 | Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design | 17 | 15 | 18 | 19 | 69 | IV |
5. | Kommunikation |
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5.1 | Fachsprache der Mode – Lebende Fremdsprache | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | I |
5.2 | Officemanagement | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | III |
Gesamtwochenstundenanzahl | 38 | 38 | 38 | 37 | 151 |
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B. Pflichtpraktikum3 4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester | |||||||
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3 | |||||||
D. Förderunterricht3 | |||||||
_________________
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Wirtschaft und Kommunikation;
- – Mode- und Fachtheorie;
- – Kollektionsentwicklung und Produktion;
- – Fachpraxis und Praktika
- sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT
Die Studierenden können
- – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
- – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und danach strategisch und operativ branchenbezogen handeln;
- – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
- – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;
- – soziale, ökologische und ökonomische Zusammenhänge erkennen und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit handeln sowie die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und Querverbindungen herstellen;
- – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer oder Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Konsument oder Konsumentin etc.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen;
- – theoretisches Fachwissen umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen;
- – aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Modebranche analysieren und deren Relevanz für ihr eigenes Tun erkennen und beurteilen (analysieren und reagieren).
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE
Die Studierenden
- – kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz;
- – können die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen;
- – können die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen;
- – können sich mit der Umweltproblematik in der Textilwirtschaft auseinandersetzen sowie Nachhaltigkeit und ethische Grundsätze in ihre Überlegungen mit einbeziehen;
- – können die Fachsprache richtig anwenden;
- – bringen ihre Fähigkeiten im Team ein, entwickeln sie weiter sowie können Feedback geben und annehmen;
- – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen;
- – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION
Die Studierenden
- – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen;
- – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern;
- – können sich mit der Umweltproblematik und Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft auseinandersetzen;
- – handeln verantwortungsbewusst und wirtschaftlich;
- – können die Fachsprache richtig anwenden;
- – erledigen Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten;
- – verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen und können Methoden des Zeitmanagements anwenden;
- – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen;
- – können kreativ innovativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen;
- – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen differenziert auseinandersetzen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATION
Die Studierenden
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen.
- – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
- – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
- – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
- – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
- – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
- – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
- – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
- – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
- – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie sowie Design, Schnitt und Produktion:
Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.
Im Mittelpunkt stehen:
- – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
- – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik;
- – die Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für den Prozesse von der Idee bis zum Produkt sowie
- – der bewusste Umgang mit Ressourcen.
Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmensmanagement:
Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ressourcen der Cluster „Wirtschaft“ und „Produktentwicklung und Produktion“ von größter Bedeutung. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen schulautonomen Vertiefung. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.
Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.
Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden
- – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können,
- – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können,
- – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können,
- – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können,
- – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen,
- – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können,
- – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen,
- – moderne Technologien nutzen,
- – Entscheidungen treffen,
- – kommunikations- und teamfähig arbeiten,
- – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen,
- – Führungsaufgaben übernehmen,
- – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen,
- – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können.
Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.
Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für Mode zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB „Unternehmensmanagement“, „Modemanagement“),
- – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit den Gegenständen „Unternehmensmanagement“ oder „Modemanagement“ eignen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich
2. WIRTSCHAFT
2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten;
- – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
- – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten beim Kaufvertrag erläutern;
- – bei Vertragsverletzungen hinsichtlich Verbraucherschutz entsprechend handeln;
- – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen erläutern.
- – die Grundlagen der Unternehmensgründung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ vernetzen.
Lehrstoff:
Kaufvertrag:
Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).
Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.
Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).
Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.
Gewerberecht.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen erläutern;
- – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben;
- – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben;
- – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbetriebe beschreiben;
- – Verkaufsgespräche führen.
- – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen;
- – verschiedene Konzepte zur Gestaltung von Kundenbeziehungen erstellen;
- – die Inhalte des Modemarketings auf Fallbeispiele aus der Modebranche anwenden;
- – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären.
Lehrstoff:
Marketing:
Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.
Handelsbestriebe:
Logistik.
Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).
Vertriebscontrolling.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden;
- – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beschreiben;
- – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben;
- – können einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben.
- – die Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen erkennen und einschätzen;
- – die Grundlagen des Außenhandels mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Investitionsrechnung.
Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.
Versicherungen.
Besonderheiten des Außenhandels
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung beschreiben;
- – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
- – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle beschreiben;
- – die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erläutern;
- – die Grundlagen des Personalwesens mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen;
- – die wichtigsten Beschäftigungsformen unterscheiden und beurteilen.
Lehrstoff:
Personalmanagement:
Personalbedarf, Personalauswahl.
Grundlagen des Arbeitsrechts.
Beschäftigungsformen (Vertragsarten).
Führungsstile. Motivationsmodelle.
Managementaufgaben und -konzepte.
Schularbeiten:
Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit
2.2 RECHNUNGSWESEN
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens nennen;
- – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
- – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
- – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
- – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
- – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
- – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
- – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
- – die Belegbearbeitung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ vernetzen.
Lehrstoff:
Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.
Buchführung:
Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.
Umsatzsteuervoranmeldung.
Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
- – Kalkulationen im Handel, der Produktion und im Handwerk durchführen;
- – das Betriebsergebnis ermitteln;
- – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
- – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren.
- – die Ergebnisse branchentypischer Kalkulationen auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
- – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen;
- – das Betriebsergebnis erklären;
- – laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen;
- – Sonderzahlungen abrechnen;
- – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären;
- – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
- – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen;
- – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.
Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.
Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.
Personalverrechnung:
zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.
Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.
Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
- – Bewertungsprinzipien anwenden;
- – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen;
- – Anlagenzu- und -abgänge erfassen;
- – die Bewertung des Umlaufvermögens durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen;
- – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.
- – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
- – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen;
- – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen;
- – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss:
Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.
Anlagenbewertung.
Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.
Abschluss von Einzelunternehmen.
Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren;
- – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
- – Grundkenntnisse des Steuerrechts anwenden.
- – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).
Steuerrecht:
Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.
Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).
Case Studies:
einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.
Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation
Schularbeiten:
1., 2., 3. Semester je 1einstündige Schularbeit .
4. Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit.
2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren;
- – die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren;
- – projektbegleitende Faktoren nennen und die dazugehörigen Tools erstellen bzw. branchenübliche Software dazu anwenden;
- – im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren.
Lehrstoff:
Projektmanagement:
Definition; Aufbau und Rollen.
Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.
Projekt.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren;
- – projektbegleitende Faktoren beschreiben, die dazugehörigen Tools bearbeiten sowie entsprechende Software anwenden;
- – können im Team fächerübergreifend Projekte vernetzt planen, durchführen, abschließen und evaluieren.
- – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben;
- – Qualitätsziele und Erfolgskriterien entwickeln und überprüfen;
- – Können einen Überblick über QM-Systeme geben.
Lehrstoff:
Projektmanagement:
Definition, Aufbau und Rollen.
Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.
Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.
Projekt-Tools.
Fächerübergreifendes Projekt.
Qualitätsmanagement:
Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Methoden des Qualitätsmanagements erläutern.
- – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen;
- – Inhalte und Bedeutung der Dokumentation von Qualitätsprozessen (insbesondere das QHandbuch) beschreiben;
- – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten.
Lehrstoff:
Qualitätsmanagement:
Methoden.
Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).
Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.
2.4 UNTERNEHMENSMANAGEMENT
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
- – kundenorientierte Produkt- und Dienstleistungsangebote gestalten;
- – aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Mode und Design umsetzen;
- – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
- – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden;
- – den kontinuierlichen Prozess der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und ihn organisatorisch umsetzen;
- – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
- – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen;
- – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen.
Lehrstoff:
Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.
Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.
Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte.
Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.
Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.
Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.
Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).
3. MODE- UND FACHTHEORIE
3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – historische Bekleidung den Epochen von der Antike bis zum Barock zuordnen;
- – Silhouetten den Dekaden zuordnen;
- – Musterungen in ihrer historischen Bedeutung erkennen und beschreiben.
- – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen.
Lehrstoff:
Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – historische Bekleidung vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und diese Entscheidung erklären;
- – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche erläutern;
- – den historischen Hintergrund von Design erklären;
- – können Schönheitsideale und das entsprechende Frauenbild beschreiben;
- – können Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen.
Lehrstoff:
Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.
Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt.
Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – stilistische Phänomene ab der Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und deren wichtigste formale Aspekte beschreiben;
- – die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären;
- – Designbewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben;
- – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren;
- – einen Kontext zwischen Mode und Kunst herstellen;
- – Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren zuordnen.
Lehrstoff:
Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.
Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.
Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.
Trendprägende Designerinnen und Designer.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Arbeitsweise der Trendforschung beschreiben;
- – facheinschlägige Trendmedien nennen;
- – Informationen aus Trendmedien differenzieren;
- – Bild- und Textquellen richtig angeben;
- – Informationen aus Trendmedien auswerten;
- – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren.
Lehrstoff:
Arbeitsweise der Trendforschung.
Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jhdts..
Bereiche der Trendforschung.
Trendimpulse aus der Gesellschaft.
Trendmedien.
3.2 MODEMANAGEMENT UND DESIGN
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Lösungen zu grundlegenden Design- und Marketingaufgaben planen;
- – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und beschreiben;
- – vorhandene Ressourcen nutzen;
- – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben;
- – verschiedenste Materialien nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen;
- – Einzel- und Teamprojekte mit externen oder fiktiven Auftraggeberinnen oder Auftraggebern planen.
Lehrstoff:
Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood-Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe.
Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.
Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.
Auftragsbezogenes Projektmanagement.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Teamprojekte planen, organisieren und durchführen;
- – Design-, Schnitt- und Planungsunterlagen erstellen;
- – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogen Gesichtspunkten auswählen;
- – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren;
- – fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die Inhalte in Projekten umsetzen;
- – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben sowie unternehmerisch denken.
Lehrstoff:
Organisation eines Projektes.
Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software.
Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.
Erstellung der Planungsunterlagen.
Kundenpräsentation.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – innovative Designideen entwickeln und mittels adäquater Techniken umsetzen;
- – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen;
- – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen;
- – Arbeitsprozesse analysieren und dokumentieren.
- – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren;
- – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit adäquaten Techniken präsentieren;
- – Lösungen zu Design- und Projektaufgaben entsprechend ihren Fachkenntnissen planen, entwickeln und selbstständig umsetzen;
- – Arbeitsprozesse kommunizieren.
Lehrstoff:
Projektorganisation.
Mood-Board.
Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen.
Planungsunterlagen.
Schnittentwicklung.
Lookbook.
Kundenpräsentation.
3.3 TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe :
Die Studierenden können
- – textile Fasern, Fäden und Flächen erkennen, benennen und zuordnen;
- – Fasereigenschaften aufgrund des chemischen und morphologischen Aufbaus beurteilen;
- – die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern erklären und diese produktspezifisch auswählen;
- – Stoffuntersuchungen praxisgerecht durchführen.
- – ökologische und ökonomische Überlegungen erläutern;
- – die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben;
- – das bekleidungsphysiologische Verhalten von Textilien erläutern.
Lehrstoff:
Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.
Faserstoffaufbau, Naturfasern:
Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.
Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Chemiefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und gegenüberstellen;
- – die Bedeutung und die zweckmäßige Verwendung der Spezialfasern begründen;
- – die Pflege- und Textilkennzeichnung dieser Fasern erklären und diese produktspezifisch auswählen;
- – Stoffe praxisgerecht dekomponieren.
- – neueste technologische Entwicklungen beschreiben;
- – Chemiefasern und Naturfasern vergleichend beurteilen und praxisorientiert einsetzen;
- – Materialanalysen durchführen und fächerübergreifend anwenden.
Lehrstoff:
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen:
Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.
Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden
- – können handelsübliche Verfahren der Fadenherstellung beschreiben und diese auf vielfältige Bereiche der Flächentechnologien übertragen;
- – können handelsübliche Technologien der Flächenherstellung unterscheiden und beschreiben;
- – können die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben.
- – können neueste technologische Entwicklungen beschreiben;
- – können textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
- – sind in der Lage innovative textile Flächen zu erkennen und einzuordnen.
Lehrstoff:
Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.
Textile Flächen im Überblick.
Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.
Materialanalysen und Stoffsammlung.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – aktuelle Veredelungsmaßnahmen beschreiben und den textilen Flächen zuordnen;
- – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden;
- – Umwelt-, Sicherheits-, und Gesundheitsfragen der Textilindustrie erläutern und bewerten;
- – umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen sowie selbstständig einordnen und beurteilen;
- – Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Veredlungstechniken dokumentieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Textilveredelung:
Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.
Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.
Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.
3.4 PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Ziele von REFA beschreiben;
- – ein Arbeitssystem beschreiben;
- – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen;
- – Arbeitsdaten der Gruppen- und Mehrstellenarbeit erläutern;
- – Normzeitwertkarten lesen.
- – einen Arbeitsablauf gliedern und gestalten;
- – Unternehmen nach wirtschaftlichen und humanen Aspekten beurteilen;
- – Gruppen- und Mehrstellenarbeit analysieren;
- – Normzeitwerte analysieren und anwenden.
Lehrstoff:
REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).
Grundlagen der Arbeitsgestaltung.
Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.
Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.
Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.
Systeme vorbestimmter Zeiten.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Notwendigkeit der Arbeitsgestaltung erklären;
- – die Grundlagen von Vergleichs- und Schätzwerten erläutern;
- – die Rüstzeiten eruieren;
- – die Multimomentaufnahme berechnen;
- – die Verteilzeit berechnen;
- – Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation einsetzen;
- – Daten für das Arbeitsmanagement anlegen;
- – eine Zeitaufnahme berechnen;
- – Planzeiten ermitteln.
- – Leistungsgradbeurteilungen durchführen und bewerten;
Lehrstoff:
Prozessorientierte Arbeitsorganisation:
Arbeitssystemgestaltung.
Vergleichen und Schätzen.
Rüstzeit.
Multimomentaufnahme.
Verteilzeitaufnahme.
Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.
Arbeitsdatenmanagement.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Planzeitbausteine beurteilen und praxisgerecht anwenden;
- – selbstständig Zeitstudien erstellen und analysieren.
- – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche anwenden;
- – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen.
Lehrstoff:
REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).
Ermittlung von Planzeitbausteinen.
4. DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION
4.1 ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
1.Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die menschliche Figur proportional skizzieren und darstellen;
- – Proportionen erkennen und diese mit verschiedenen bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.
- – einfache Entwürfe anfertigen;
- – Bekleidungsgrundformen erkennen und beschreiben;
- – die Grundlagen der Farbenlehre einsetzen.
- – ästhetische Formen in der Umgebung aktiv beobachten, wahrnehmen und wiedergeben;
- – Entwurfstechniken mittels experimenteller Gestaltungsmöglichkeiten anwenden;
- – Inspirationsthemen erfassen und analysieren sowie in Entwürfe umsetzen;
- – Modell bzw. Entwurf in Werkzeichnungen umsetzen;
- – Farbkonzepte erstellen.
Lehrstoff:
Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen.
Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien.
CAD- Anwendungen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Trends und Stil erfassen sowie im Entwurf zeitgenössisch umsetzen;
- – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen und adäquat als Präsentationszeichnung aufbereiten;
- – Grundlagen der Kollektionsplanung anwenden und computerunterstützt umsetzen.
- – selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren;
- – fächerübergreifende Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen.
Lehrstoff:
Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung.
CAD:
Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe (Grundkompetenzen):
Die Studierenden können
- – kreative und innovative Designlösungen entwickeln;
- – Entwurfstechniken anwenden und computerunterstützt umsetzen;
- – ihre Ideen selbstständig visualisieren und präsentieren;
- – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen.
- – Mode in ihrer Gesamtheit und Komplexität erklären;
- – vernetzt denken, Zusammenhänge herstellen und das Betätigungsfeld erweitern.
Lehrstoff:
Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung).
CAD:
Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen.
4.2 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Maß nehmen;
- – Maß- und Größentabellen interpretieren;
- – Proportionslinien analysieren;
- – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren;
- – Modellschnitte erstellen und gestalten;
- – Linienführungen und Proportionen erkennen;
- – fachspezifische Anwendersoftware nutzen.
Lehrstoff:
Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.
Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
CAD:
Erweiterte Grundfunktionen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Maß nehmen;
- – technische Zeichnungen und Modebilder schnitttechnisch umsetzen;
- – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren;
- – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten.
- – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen und erläutern;
- – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln;
- – fachspezifische Anwendersoftware nutzen.
Lehrstoff:
Weitere Grundschnitte mit entsprechenden Detailschnitten.
Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Standardnahtführungen.
CAD:
Erweitere Grundfunktionen und Anwendungen.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Grundschnitte konstruieren;
- – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern;
- – Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen;
- – fachspezifische Anwendersoftware nutzen.
- – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden;
- – Grundschnitten mit CAD modifizieren;
- – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen.
Lehrstoff:
Ärmelanlagen.
Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen.
CAD-unterstützte Schnittentwicklung.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern;
- – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen;
- – innovative Schnittlösungen entwickeln.
- – Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB erstellen;
- – selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen;
- – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen;
- – CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren.
Lehrstoff:
Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel.
Kragen- und Reverslösungen.
Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.
Schularbeiten:
1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
4. Semester: 1dreistündige Schularbeit
4.3 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN
1. Semester :
Bildungs- und Lehraufgabe :
Die Studierenden können
- – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
- – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
- – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
- – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
- – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
- – fachspezifische Software nutzen;
- – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen.
Lehrstoff:
Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.
Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.
Detailarbeiten.
Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.
Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Sicherheitsstandards.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen;
- – Werkstücke aus anspruchsvollen Materialen erzeugen;
- – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen in einfacher Ausführung umsetzen;
- – unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen;
- – Produktqualität beurteilen;
- – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen;
- – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
- – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
- – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
Lehrstoff:
Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.
Erforderliche Detailarbeiten.
Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken.
Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
Optimierung von Fertigungsprozessen.
Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.
3. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
- – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
- – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
- – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden;
- – Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen.
- – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
- – fachspezifische Software nutzen;
- – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
- – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen.
Lehrstoff:
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.
Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß.
Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück.
Projekte.
4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen;
- – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen;
- – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen;
- – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden.
- – die Produktqualität bewerten;
- – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen;
- – fachspezifische Software nutzen;
- – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen;
- – erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen.
Lehrstoff:
Werkstück aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.
Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
Künstlerisch kreative Modellarbeit.
Projekte.
5. KOMMUNIKATION
5.1 FACHSPRACHE DER MODE – ENGLISCH
1. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem Modebereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich verstehen;
- – über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis verfügen;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in branchenbezogenen Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von Themen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – Präsentationen (auch medienunterstützt) vorbereiten und durchführen und auf Fragen der Zuhörer/innen flüssig und spontan reagieren;
- – als Sprachmittler/innen in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an modespezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im Mode- und Bekleidungsbereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Themen:
zB Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung und Motivationsschreiben.
Mündliche und schriftliche Präsentation:
zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem Modebereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich verstehen;
- – über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis verfügen;
- – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in branchenbezogenen Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von Themen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – Präsentationen (auch medienunterstützt) vorbereiten und durchführen und auf Fragen der Zuhörer/innen flüssig und spontan reagieren;
- – als Sprachmittler/innen in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an modespezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im Mode- und Bekleidungsbereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Themen:
zB Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos.
Mündliche und schriftliche Präsentation:
zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modeschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen; Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.
5.2 OFFICEMANAGEMENT
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – die Grundbestandteile der Computerhardware und des Betriebssystems beschreiben;
- – Dateien lokal und online verwalten;
- – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
- – Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten;
- – Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren;
- – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
- – Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen;
- – gezielt recherchieren, Inhalte drucken, herunterladen und speichern;
- – Dateien komprimieren und hochladen;
- – online kommunizieren;
- – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
- – einfache Präsentationen erstellen.
Lehrstoff:
Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.
Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme).
Einfache Präsentationen.
Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.
Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
- – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
- – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.
In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40186587
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