Anlage C4 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 11.12.2019

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. 1 § 4 Abs. 2 Z 2) 1.9.2019 (hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges) 1.9.2020 (hinsichtlich des V. Jahrganges)

Anlage C4

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODEDESIGN UND PRODUKTGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

A.1

Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(III)

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Deutsch2

2

2

2

2

2

10

(I)

 

2.2 Englisch

2

2

2

3

2

11

(I)

 

2.3 Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

3

2

2

7

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1 Textiltechnologie

0

1

1

1

0

3

III

 

3.2 Angewandte Mathematik4

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Gesellschaft und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1 Kulturgeschichte und Modetheorie

1

1

1

1

1

5

III

 

4.2 Politische Bildung und Recht

2

0

0

0

0

2

III

5.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1 Wirtschaftsgeografie

2

0

0

0

0

2

III

 

5.2 Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing

0

2

2

2

2

8

I

 

5.3 Rechnungswesen5

2

2

2

1

1

8

I

 

5.4 Informations- und Kommunikationstechnologie5

1

1

0

0

0

2

II

6.

Kunst, Design und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1 Figural- und Aktzeichnen

4

3

2

1

2

12

III

 

6.2 Modeentwurf5

3

3

3

4

4

17

III

 

6.3 Modegrafik und Mediendesign5

2

2

3

2

2

11

III

 

6.4 Farbkomposition

3

0

0

0

0

3

III

 

6.5 Experimentelles Gestalten

4

0

0

0

0

4

IV

7.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich

34

25

27

25

23

134

 

A.2

Wahlpflichtbereich – Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Modedesign/Kleidermachen

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.1 Projektwerkstätte, Fertigungstheorie und ‑technik

0

9

7

6

7

29

IV

 

2.1.2 Werkstofftechnologie

0

0

0

1

1

2

III

 

2.1.3 Modellentwicklung, Schnittkonstruktion und Gradieren5

0

4

4

6

6

20

II

 

Summe 2.1

0

13

11

13

14

51

 

2.2

Modell-Modisterei

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2.1 Projektwerkstätte, Verarbeitungstechniken und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

 

2.2.2 Werkstofftechnologie und Fachtheorie

0

1

1

1

1

4

III

 

2.2.3 Modell- und Formentwicklung

0

4

4

4

4

16

II

 

Summe 2.2

0

13

11

13

14

51

 

2.3

Produktgestaltung – Taschen und Accessoires oder Schuhe

 

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

8

6

8

9

31

IV

 

2.3.2 Werkstofftechnologie

0

1

1

1

1

4

III

 

2.3.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

4

4

4

4

16

II

 

Summe 2.3

0

13

11

13

14

51

 

2.4

Strickdesign

 

 

 

 

 

 

 

 

2.4.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit

0

5

4

5

5

19

IV

 

2.4.2 Fachtheorie

0

3

2

3

4

12

II

 

2.4.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion5

0

5

5

5

5

20

II

 

Summe 2.4

0

13

11

13

14

51

 

2.5

Textil-Design

 

 

 

 

 

 

 

 

2.5.1 Projektwerkstätte Textildruck

0

5

4

5

5

19

IV

 

2.5.2 Textilentwurf und Naturzeichnen

0

6

6

6

6

24

III

 

2.5.3 Chemische Textiltechnologie

0

2

1

2

3

8

II

 

Summe 2.5

0

13

11

13

14

51

 

Gesamtwochenstundenzahl

34

38

38

38

37

185

 

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

D. Förderunterricht6

              

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Präsentation.

3 Französisch oder Italienisch. In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft sowie gestalterisch und künstlerisch geprägter Berufsfelder befähigt Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von active citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Allgemeinbildung: Geistes-und Naturwissenschaften, Mathematik und kulturelle Bildung,
  2. Sprache und Kommunikation,
  3. wirtschaftliche und rechtliche Bildung,
  4. Kunst, Design und Gestaltung,
  5. Produktentwicklung und Produktion sowie
  6. berufsorientierte Praxis

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
  2. ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Prozesse und Trends sensibel wahrzunehmen und zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
  3. die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können

  1. Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;
  2. durch Begegnung und Auseinandersetzung mit gegenwärtiger und vergangener Kultur und Kunst am Kulturleben teilnehmen;
  3. komplexe soziale Situationen wahrnehmen sowie sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen;
  4. Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
  5. die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen, wobei selbständiges, kritisches Handeln zu innovativen technischen und handwerklichen Lösungswegen und neuen Produktionen führt;
  6. Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe durch Analyse von Trends und Einflüssen aus Kunst, Kultur und Handwerk in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur marktorientierten Präsentation erfassen und praktisch umsetzen;
  7. sich mit Phantasie, Kreativität und Innovationsbereitschaft im beruflichen Kontext einbringen;
  8. grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden;
  9. andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren;
  10. Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.
  11. über breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften verfügen;
  12. betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen nutzen und innovative Problemlösungsstrategien entwickeln;
  13. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz;
  14. über Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens verfügen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können insbesondere

  1. durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kunst- und Kulturschaffen das Kulturleben national und international aktiv mitgestalten und daran teilhaben;
  2. sich in der Gesellschaft durch kreatives Handeln positionieren und ihre künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen (auch freischaffenden) Kontext zum Einsatz bringen. Dabei zeichnen sie sich insbesondere durch eine experimentelle Herangehensweise und kreative Lösungsformulierung und Designfindung aus;
  3. spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung ihrer ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und realisieren.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expert/innen macht.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
  2. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  3. können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren;
  4. verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können;
  5. verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten;
  6. können Texte überarbeiten;
  7. können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  8. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  9. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  10. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren;
  11. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
  12. verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  13. können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen;
  14. können bewusst mit Medien umgehen;
  15. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  16. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen;
  17. können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  2. im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  3. längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  2. verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  3. können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  4. können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  2. dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  3. sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  2. dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  3. flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  2. dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  3. in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
  4. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  5. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  6. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  7. die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  2. suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  2. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  3. verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  2. in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  2. kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  3. im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  4. längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  2. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
  2. in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  3. eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  2. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  2. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  3. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  4. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  5. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  2. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  3. sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  4. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  2. das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

  1. haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
  2. können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden;
  3. beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden;
  4. können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben sowie gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
  5. können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen;
  6. können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;
  7. können ihr kreatives Potenzial in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;
  2. formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen;
  3. mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;
  4. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  5. sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;
  6. Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
  7. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;
  8. die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;
  9. bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
  2. internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären;
  3. politische und wirtschaftliche Konzepte sowie Modelle und Positionen kritisch einschätzen und
  4. die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;
  5. in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
  6. wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  7. wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;
  8. branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. offene Denkweisen zur Förderung der Kreativität anwenden;
  2. selbständig schöpferisch individuelle Lösungen finden und dadurch zeitgemäßes Design schaffen;
  3. alle Schritte einer Kollektionsentwicklung – von der Ideenfindung bis zur Präsentationeigenständig durchführen;
  4. experimentelle Entwurfsideen entwickeln;
  5. durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen und traditionellen Kulturschaffen das Kulturleben verstehen und damit kommunizieren;
  6. sich in der Gesellschaft durch kreatives Handeln positionieren und können ihre künstlerisch gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen;
  7. Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe durch Analyse von Trends und Einflüssen aus Kunst und Kultur erfassen und durch das Erkennen von Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Realisierung praktisch umsetzen;
  8. Projekte auch unter ökologischen Aspekten planen, durchführen, dokumentieren und analysieren;
  9. ihre ausgeprägten Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung in ihre Gestaltung einbringen;
  10. spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien erkennen und realisieren;
  11. analoge und digitale Medien themenbezogen anwenden;
  12. mit digitalen Medien applikationsspezifisch arbeiten;
  13. unterschiedliche zeichnerische, grafische und malerische Techniken einsetzen;
  14. sowohl individuell als auch teamorientiert an künstlerischen Prozessen arbeiten;
  15. durch das erworbene Vertrauen in ihre künstlerischen Fähigkeiten ihre Arbeit überzeugend vertreten und kommunizieren;
  16. gestalterische Problemstellungen kritisch diskutieren, reflektieren und künstlerische Qualität erkennen;
  17. ihre Ideen, Konzepte und Ergebnisse verbal und visuell kommunizieren;
  18. die Grundsätze von Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden.

LERNERGEBNISSE DES WAHLPFLICHTBEREICHES – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können fachtheoretische Kenntnisse anwenden;
  2. können verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Maschinen, Arbeitsmitteln, Gerätschaften und Materialien umgehen;
  3. haben das Wissen, Materialien nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien auszuwählen und dem Design entsprechend einzusetzen;
  4. sind in der Lage, technische Lösungen für experimentelle Entwurfsideen zu finden;
  5. können durch kreative Modell- und Designarbeit, unter Einsatz handwerklich korrekter Techniken, eigene Entwürfe zur Produktionsreife bringen;
  6. können in experimentell-kreativer Weise erlernte Techniken zeitgemäß neu adaptieren;
  7. können Materialien unkonventionell erproben und bearbeiten, um neue Inhalte zu transportieren;
  8. können Arbeiten strukturiert und zeitgerecht planen, sowie eigenständig ausführen;
  9. können Material- und Farbkombinationen sowie Proportionslehren nachzeitgemäßen und gestalterischen Prinzipien anwenden;
  10. können handwerkliche Qualitäten erkennen, argumentieren, einsetzen und sie innovativ weiterentwickeln;
  11. können die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
  12. können vernetzt, projektorientiert und gesamtheitlich denken und handeln sowie verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen;
  13. sind fähig prozess- und zielorientiert im Team zu arbeiten;
  14. können Kleinkollektionen strukturiert und zeitgerecht planen und ausführen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  9. Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  14. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  15. In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  16. Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  17. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  18. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

  1. Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  2. Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
  3. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  4. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  5. In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
  6. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. „Mode“ soll als Kommunikationsmedium verstanden werden.
  7. Organisation des Unterrichts in der Fremdsprache: Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Bildungsganges über die Arbeitsformen, Lernziele und Leistungsbeurteilungskriterien sowie Zusatzangebote im Lauf der Sprachausbildung (Lehrausgänge, Auslandsexkursionen) zu informieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Textiltechnologie:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

  1. Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
  2. selbstständiges logisches Denken,
  3. Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
  4. Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gesellschaft und Kultur:

Vorrangiges Ziel der kulturellen und gesellschaftlichen Bildung ist die Schaffung eines Bewusstseins für Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen.

Durch Einbeziehung aktueller Vorgänge auf lokaler und/oder globaler Ebene sollen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz der Historie für die Gegenwart erkennen. Eine fächerübergreifende Vernetzung, insbesondere mit den Gegenständen der wirtschaftlichen Bildung sowie des Clusters Kunst, Design und Gestaltung, ist daher unerlässlich.

Die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen zu einschlägigen Institutionen und Organisationen sowie der Besuch von Ausstellungen, Museen, Galerien usw. sind wichtiger Bestandteil des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  1. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  2. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  3. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  4. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst, Design und Gestaltung:

Vorrangiges Ziel der künstlerisch-kreativen Ausbildung ist die Entwicklung einer individuellen Aussagekraft der eigenen künstlerischen Arbeit sowie die kritische Auseinandersetzung mit dieser.

Daher steht das selbstbestimmte, entdeckende Lernen im Mittelpunkt des Unterrichts, wobei die Lehrenden vor allem die Rolle von Coaches einnehmen und diesen Prozess durch regelmäßige inhaltliche Erörterung der künstlerischen Arbeiten in Form von Gesprächen – einzeln und im Gruppenverband –fördern.

Die Durchführung von Projekten – insbesondere auch Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsbetrieben und Organisationen – sowie die Teilnahme an Design-Wettbewerben ist wesentlicher Bestandteil der Unterrichtsarbeit.

Der Besuch von Ausstellungen, Galerien und Museen sowie Exkursionen zu nationalen und internationalen Modepräsentationen und Fachmessen sollen das Unterrichtsangebot ergänzen und das Verständnis für Entwicklungen und Trends fördern.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Kunst, Design und Gestaltung sowie aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  3. Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB im Ausbildungsschwerpunkt).

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  3. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
  4. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  5. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  6. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  7. können Informationen ordnen und wiedergeben;
  8. können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
  9. können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären;
  10. können sinnerfassend lesen;
  11. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  14. können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
  15. können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen;
  16. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  3. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  4. verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – sowie Fremdwörter und können diese anwenden;
  5. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  6. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  7. können Redeabsichten wahrnehmen;
  8. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  10. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  11. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  12. können Texte sprachsensibel verfassen;
  13. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
  14. können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  15. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
  16. können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Literarische Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können an Diskussionen teilnehmen;
  4. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  6. können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  7. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  8. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  9. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  10. können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
  11. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander setzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  12. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
  17. können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
  18. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
  19. können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
  20. können die Funktionen von Medien erläutern;
  21. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe ( insbesondere im Bereich Mode und Kunst) und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  12. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  13. können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
  17. können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  18. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  19. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  20. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  21. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  22. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen;
  23. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
  6. können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen und kennen ausgewählte historische Entwicklungen;
  7. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  8. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  12. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  13. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  14. können Texte sprachsensibel verfassen;
  15. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
  16. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  18. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen;
  22. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
  4. können Sprachnormen anwenden;
  5. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  11. können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  15. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
  16. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben;
  23. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können Sprachnormen anwenden;
  4. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  5. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  6. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
  7. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
  8. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  10. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  11. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  15. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  16. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben;
  23. wenden ihre Kreativität in der Textgestaltung an.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

Vermittlung von Informationen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  17. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  18. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  21. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  22. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  23. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  24. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben;
  25. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  17. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  18. können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  21. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
  22. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  23. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  24. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben;
  25. können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen,

Kleidung und Mode, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

kurze Berichte über Modetrends.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können ihre Meinung ausdrücken und auf einfache Art begründen;
  10. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB im Einzelhandel.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
  8. können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung über verschiedenen vertraute Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  11. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode und Umwelt, Bekleidungsindustrie, Freizeitwirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und landeskundliche Aspekte des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Mode und Bekleidung, Handel.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht,
  9. können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  12. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  14. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und präsentieren;
  15. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate.

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  6. verstehen klar formulierte unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  7. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  10. können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
  11. können eine Reihe sprachlicher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  14. können vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf einfache Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  15. können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  17. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese beschreiben und präsentieren;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  20. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. können mit Medien bewusst umgehen;
  11. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf unkomplizierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, beschreiben und präsentieren;
  19. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  21. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen
  22. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  21. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  22. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
  23. können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  24. verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
  25. haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
  26. beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
  27. können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
  28. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird;
  4. verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern;
  10. können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Mode (Erste Beschreibungen zum Aussehen einer Person).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Sprachlernbiografie und dynamische Fähigkeiten.

(Online-)Wörterbücher. Links und Online-Portale in der Zielsprache.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, von sozialen Beziehungen, Freizeit. Mode – Detailliertere Look- und Kollektionsbeschreibungen.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.
  6. können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  7. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  8. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  9. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  10. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  11. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  12. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf. Geografische Grundkenntnisse in Bezug auf Österreich und das Zielland oder die Zielländer (Landeskunde). Mode (Modeausbildung in Österreich und im Land oder in den Ländern der Zielsprache).

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen;
  6. können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  7. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken;
  13. können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  14. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  15. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Mode (Kleidereinkauf im Geschäft und mittels Internet, Designerbiografien).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, (Geschäfts-)Reisen, Ein- und Verkaufsgespräche. Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB persönliche Gespräche, E-Mail usw.), kurze Berichte zu Themen aus dem persönlichen Umfeld. Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  13. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen der Zielländer. Mode (Modeunternehmen, Berufe in der Modebranche, Firmenpräsentationen. Aktuelle Themen).

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt).

zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität.

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Stellenanzeigen – Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  13. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  17. verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten in ihrem Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  18. können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  19. verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  20. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  21. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  22. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Bewerbungsgespräch, Jobinterviews. Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung sowie aus dem Bereich Kultur, Politik und Gesellschaft. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

III. – V. Jahrgang: Je 1 einstündige Schularbeit pro Semester

3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

3.1 TEXTILTECHNOLOGIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen nennen;
  2. die Bedeutung der Funktion von Bekleidung und deren Aufbau beschreiben;
  3. einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben;
  4. die Arbeitsgänge von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben und diese nachvollziehen;
  5. Materialien aus den behandelten Naturfasern erkennen und diese fachgerecht benennen;
  6. die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Zusammenhang mit der bekleidungsphysiologischen Funktionalität erläutern;
  7. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  8. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen.

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Aufbau von Zellulose und deren allgemeinen Eigenschaften.

Naturfasern aus Zellulose, im Speziellen die Ableitung der fasertypischen Eigenschaften aus dem chemischen Aufbau.

Baumwolle vom Anbau bis zur textilen Fläche.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben und die Eigenschaften der zellulosischen Naturfasern beschreiben;
  2. selbstständig Materialien aus Naturfasern fachgerecht benennen;
  3. die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Bereich der Naturfasern im Zusammenhang mit der bekleidungsphysiologischen Funktionalität erläutern;
  4. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  5. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Naturfasern:

Flachs und sonstige Pflanzenfasern mit untergeordnetem Stellenwert. Wolle und sonstige Wollen und Haare mit untergeordnetem Stellenwert. Seide (edle und wilde Seide im Vergleich).

Chemischer Aufbau von Eiweiß und die Unterschiede in Bezug auf Zellulose.

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zusammenhänge von Fasereigenschaften mit deren bekleidungsphysiologischer Funktionalität;
  2. chemische Vorgänge und Zusammenhänge beim Faserstoffaufbau der Chemiefasern sowie der chemisch technischen Spinnverfahren erläutern;
  3. die Eigenschaften der Chemiefasern mit denen der Naturfasern vergleichen und die daraus resultierenden Einsatzgebiete bestimmen;
  4. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  5. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Allgemeine textile Fasereigenschaften – Natur- und Chemiefasern im Vergleich.

Chemischer Aufbau textiler Faserstoffe.

Chemiefasern:

Chemisch technische Spinnverfahren. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren und aus synthetischen Polymeren.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Arbeitsabläufe von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben, vergleichen und Verbindungen untereinander herstellen;
  2. aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Verarbeitungsmaßnahmen erklären und zuordnen;
  3. textile Flächen erkennen und deren charakteristische Eigenschaften beschreiben;
  4. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  5. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Textile Flächen:

Herstellungsverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Fertigprodukteigenschaften.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären;
  2. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien erläutern;
  3. grundlegende Marken und Textilkennzeichnungen zuordnen und bewerten;
  4. textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
  5. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  6. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Pflegekennzeichnung, Markenzeichen., Textilkennzeichnung.

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen

Leder- und Pelzerzeugung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. im textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen;
  2. den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen beschreiben;
  3. die Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie beschreiben und dieses Wissen differenziert anwenden;
  4. umwelttechnologische und ökologische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen;
  5. textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
  6. sich selbstständig über die neuesten internationalen Forschungsergebnisse informieren;
  7. Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Themen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet und ergebnisorientiert auswerten;
  8. ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren;
  9. komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel erkennen und beschreiben;
  10. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  11. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Fasern aus dem High-Tech-Bereich.

Energie- und Ökobilanz von Textilfasern und Bekleidung. Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich.

3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen;
  2. Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt;
  3. mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren;
  4. die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben;
  5. Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen;
  6. die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden;
  7. die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen;
  8. die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren;
  9. Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen;
  10. Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen.

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren;
  2. die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben;
  3. folgende binomische Formeln (ab)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren;
  4. die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen;
  5. diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren;
  6. lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren;
  7. schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren;
  8. das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen;
  9. Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen;
  10. die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren;
  11. ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen;
  12. unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren;
  13. ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben;
  2. die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren;
  3. eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen;
  4. den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen;
  5. die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen;
  6. die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren;
  7. Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren;
  8. den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen;
  9. die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden);
  10. zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten;
  11. die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren;
  12. einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen.

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen;
  2. schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren;
  3. die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren;
  4. die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären;
  5. die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden;
  6. Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt;
  7. quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen;
  8. reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren;
  9. die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären;
  2. quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren;
  3. gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln;
  4. diese Werte kontextbezogen interpretieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern;
  2. die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden;
  3. Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen;
  4. Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen;
  5. Daten in Matrixform darstellen;
  6. Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz;
  7. Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären;
  8. einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen.

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren;
  2. Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren;
  3. die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen;
  4. kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben;
  5. zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren;
  6. das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen;
  7. die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen;
  8. mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen;
  9. Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren;
  10. Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren;
  11. Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren;
  12. das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden.

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen;
  2. Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen;
  3. einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären;
  4. Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren.

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbegriffe der Statistik nennen;
  2. statistische Daten erheben oder recherchieren;
  3. die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben;
  4. Daten in unterschiedlichen Formen darstellen;
  5. Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren;
  6. absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln;
  7. Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren;
  8. die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren;
  9. Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln;
  10. Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen;
  11. die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen, Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Regression zweidimensionaler Daten erklären;
  2. die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren;
  3. die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren.

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten;
  2. die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben;
  3. Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren;
  4. Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren;
  5. mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren;
  6. den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen;
  7. grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben;
  8. das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen;
  9. Wendepunkte berechnen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen, Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Modell der Kostentheorie erklären;
  2. Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren;
  3. Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen;
  4. die Modelle der Preistheorie erklären;
  5. die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren;
  6. Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren;
  7. Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen;
  8. die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln;
  9. den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern;
  10. die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären;
  11. den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten;
  12. den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen;
  13. Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen.

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern;
  2. die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten;
  3. die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden;
  4. Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren;
  5. Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren;
  6. die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen;
  7. die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren;
  8. die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  9. Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen;
  10. die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären;
  11. praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen.

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
  2. Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen.

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
  2. die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten;
  2. Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  3. Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  4. Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären;
  5. sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen.

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

4. GESELLSCHAFT UND KULTUR

4.1 KULTURGESCHICHTE UND MODETHEORIE

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. können mode- und kulturtheoretischen Textauszügen erläutern und wesentliche Begrifflichkeiten wie „Kultur“, „Geschichte“, „Mode“ und „Modetheorie“ definieren;
  2. den Unterschied zwischen „Kleidung“ und „Mode“ beschreiben;
  3. die derzeit gängige Segmentierung der Geschichte in Geschichtsepochen beschreiben, die wesentlichen Zäsuren benennen und ihre Bedeutung erläutern;
  4. die europäischen Stilepochen benennen, zeitlich zuordnen und ihre Namen herleiten;
  5. die einzelnen Epochen exemplarisch durch Personen und/oder Ereignisse der jeweiligen Zeit beschreiben;
  6. facheinschlägige Literatur zur Modegeschichte und Modetheorie nennen;
  7. über die Anfänge der Kostümforschung in Europa, über die unterschiedlichen Arten von Informationsmaterial und deren Vor- und Nachteile Auskunft geben;
  8. selbständige Recherchearbeit durchzuführen;
  9. die wesentlichen Module der westlichen Bekleidung benennen und deren Entwicklung im Überblick wiedergeben;
  10. die (europäische) Geschichte von den Anfängen der Kulturen bis zum Beginn der Neuzeit in den wesentlichen Etappen einschließlich Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit beschreiben;
  11. Bildmaterial zu Kultur und Mode aus den Themenkreisen des Unterrichts identifizieren und zeitlich zuordnen sowie ihre Zuordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung mit Hilfe von Fachvokabular begründen;
  12. die Abhängigkeit der Mode bis zur Gotik vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft erläutern;
  13. stellvertretend für andere Gewerbe die lange Tradition des Schneiderhandwerks mit sich verändernden Arbeitsbedingungen beschreiben sowie Innovationschancen erkennen und erläutern.

Lehrstoff:

Positionierung und Abgrenzung des Gegenstandes.

Chronologische Segmentierung:

Periodisierung der Geschichte, Europäische Stilepochen im Überblick.

Grundlagen der Modetheorie:

Kostümforschung, Entstehung, Quellen/Literatur/Bibliotheken, essentielle Module westlicher Kleidung.

Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit:

Erste Kulturräume (Frühgeschichte des Menschen, vorderasiatischer Raum, Ägypten), griechische und römische Antike, Entstehen der europäischen Staatenwelt im Mittelalter.

Modetheoretischer Diskurs:

Die Entwicklung des Schneiderhandwerks – ein Berufsbild im historischen Längsschnitt.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Faktoren benennen, die für eine Umgestaltung Europas zu Beginn der Neuzeit verantwortlich waren und ihre Dimension erläutern;
  2. die (europäische) Geschichte bis zum Dreißigjährigen Krieg in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben;
  3. Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Dreißigjährigen Krieg zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  4. die Abhängigkeit der Mode bis zur spanischen Renaissance vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben;
  5. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  6. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  7. erläutern, dass Körperideale und Körperbewusstsein im Lauf der Geschichte je nach Zeit und Ort variieren und können das aktuell gängige Körperbild in seiner Bedeutung für die Modeindustrie reflektieren;
  8. verschiedene Strategien und Methoden benennen, mit deren Hilfe die menschliche Erscheinung im Lauf der Geschichte korrigiert wurde.

Lehrstoff:

Humanismus und Renaissance:

Wiederentdeckung der Antike, Kulturbegegnungen und Frühglobalisierung, Glaube und Macht, erste nationale Modeströmungen in Europa.

Modetheoretischer Diskurs:

Der Körper – Körperideale und Korrekturen – Gendercrossing.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die (europäische) Geschichte bis 1715 in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben;
  2. erklären, warum es nach dem Dreißigjährigen Krieg zu grundlegenden Veränderungen in Politik und Geisteshaltung kommen musste;
  3. Gründe nennen, warum das Zeitalter des Barocks in Österreich später beginnt als in anderen europäischen Ländern;
  4. die wichtigsten Etappen der Habsburger auf dem Weg zur Großmacht widergeben;
  5. vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Tod Ludwig XIV. zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  6. die Abhängigkeit der Mode bis zum Spätbarock vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben;
  7. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  8. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  9. die Sprache der Mode und in ihre Codes beschreiben und begreifen, dass diese Phänomene so alt wie die Menschheitsgeschichte sind;
  10. verschiedene Verbreitungsmöglichkeiten von Mode im Lauf der Geschichte (Reiseberichte, Modepuppen, Journale, Modeblogs u.a.) beschreiben;
  11. die jeweiligen Beweggründe, Mode bekanntmachen zu wollen, reflektieren.

Lehrstoff:

Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Tod Ludwigs XIV:

Europa im Zeitalter des Barocks (Absolutismus und Gegenreformation, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsmodelle).

Das Haus Habsburg.

Modetheoretischer Diskurs:

Selbstinszenierung und vestimentäre Kommunikation – die Sprache der Mode. Verbreitung von Mode.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die (europäische) Geschichte bis zum Aufstieg Napoleon Bonapartes in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben;
  2. das 18. Jahrhundert als Zeitalter zweier sich ausschließender Weltanschauungen beschreiben und Verhaltensweisen und Denkmuster beider Weltanschauungen durch das nötige Hintergrundwissen nachvollziehen und beurteilen;
  3. die „österreichische Lösung“ der Aufklärung und die Vorteile einer friedlichen „Revolution von oben“ beschreiben;
  4. Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Aufstieg Napoleon Bonapartes zeitlich einordnen und diese anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  5. die Abhängigkeit der Mode bis zum Directoire vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben;
  6. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  7. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  8. Beispiele von Anti-Moden im Lauf der Geschichte nennen und erläutern, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter (Subkulturen, Randgruppen) großen Anteil am permanenten Diskurs über Mode und an deren Weiterentwicklung hatten und haben.

Lehrstoff:

Zeitalter der Aufklärung (18. Jahrhundert):

Geistige Grundlagen, Unabhängigkeitsbestrebungen; Frankreich und (Rest-)Europa, Demokratisierung der Mode.

Modetheoretischer Diskurs:

Mode und Anti-Mode – zwischen Konvention und Provokation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die (europäische) Geschichte bis zu den rückwärtsgewandten Strömungen des 19. Jahrhunderts beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft der entsprechenden Zeit in den wesentlichen Punkten Auskunft geben;
  2. die Französische Revolution und die Folgejahre in ihren Auswirkungen auf das 19. Jahrhundert durch entsprechendes Hintergrundwissen erläutern und ihren Stellenwert in Geschichte und Gegenwart kritisch hinterfragen;
  3. Gründe aufzählen, die für rückwärtsgewandte Tendenzen des 19. Jahrhunderts verantwortlich waren;
  4. vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Historismus zeitlich einordnen und diese anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  5. die Abhängigkeit der Mode bis zu den Gründerjahren vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben;
  6. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  7. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten (kursorisch/selektiv) lesen, den Text im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  8. Mode in ihrer identitätsstiftenden Funktion erläutern;
  9. zwischen den Begriffen „Tracht“ und „Trachtenmode“ unterscheiden und Gründe benennen, warum und in welchen Zeiten sich eine Gesellschaft der Tracht zuwendet.

Lehrstoff:

Die neue – alte – Ordnung (19. Jahrhundert):

Kultureller Eklektizismus –– Restaurationsbestrebungen – Cocooning: die Flucht ins Private.

Modetheoretischer Diskurs:

Mode und gesellschaftliche Identität – Trachten und Trachtenmode

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die (europäische) Geschichte bis 1914 beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft der entsprechenden Zeit in den wesentlichen Punkten Auskunft geben;
  2. das 19. Jahrhundert und die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg einerseits als Epoche der Rückwärtsgewandtheit und des Verharrens in herkömmlichen Strukturen, andererseits als Zeitalter großer wirtschaftlicher Entwicklungen, sozialer Probleme und (gebremster) Reformbestrebungen erkennen und erläutern;
  3. die Verhältnisse in Österreich in dieser Zeit und die Spannung im System erläutern;
  4. vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Ersten Weltkrieg zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  5. die Abhängigkeit der Mode bis 1914 vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben;
  6. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  7. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  8. die Entwicklung innerhalb der Modebranche von den ersten modernen Marketingkonzepten seit Charles Frederick Worth bis zum Fashion Business der Gegenwart beschreiben;
  9. erklären, warum das Bedürfnis nach Mode erzeugt werden muss;
  10. die Schattenseiten eines gesteigerten Konsumverhaltens im Industriezeitalter beschreiben und sind in der Lage eigene Überlegungen dazu anzustellen.

Lehrstoff:

Europa im Wandel (19. Jahrhundert):

Industrielle Revolution und die Folgen, Imperialismus.

Die „Ausweitung“ Europas (Reformbewegungen in Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur).

Modetheoretischer Diskurs:

Mode Business – die Inszenierung des Konsums (historischer Längsschnitt).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. weltweite Vorgänge allgemein und die Situation in Europa im Speziellen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beschreiben und über Politik und Gesellschaft dieser Zeit, vor allem über Österreich und Deutschland, Auskunft geben;
  2. die Epoche der Weltkriege als primär europäische Krise mit Wurzeln im 19. Jahrhundert beschreiben;
  3. können das nötige Hintergrundwissen anwenden, um den Weg Europas nach 1945 in Richtung Europäische Einigung zu verstehen;
  4. die wesentlichen Etappen der österreichischen Geschichte bis 1945 beschreiben und können Schritte der österreichischen Innen- und Außenpolitik, die auf Erfahrungen der Vergangenheit beruhen, nachvollziehen;
  5. Multimedia-Material zu Politik und Gesellschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeitlich zuordnen und mit den entsprechenden sprachlichen Mitteln näher bestimmen;
  6. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  7. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit erläutern und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  8. den Zusammenhang von militärischer Kleidung und Zivilkleidung im Lauf der Geschichte beschreiben und den Begriff der „Uniformierung“ in Vergangenheit und in der aktuellen Mode reflektieren.

Lehrstoff:

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Politik und Gesellschaft):

Erster Weltkrieg – Umbrüche und Krisen der Zwischenkriegszeit.

Zweiter Weltkrieg – Ausgrenzung und Massenmord – Neuanfang für Europa.

Modetheoretischer Diskurs:

Cross-Over (Mode und Uniform).

V. Jahrgang:

9. Semester – Kompetenzmodul 9:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die weltweiten Entwicklungen nach 1945 und die Vorgänge in Europa in den wesentlichen Punkten beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft Auskunft geben;
  2. erklären, warum die bisherige Geschichtsbetrachtung mit Schwerpunkt auf Europa nach 1945 nicht mehr ausreicht, um nationale und globale Entwicklungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu erklären;
  3. vorgelegtes Material, v.a. Bildimpulse zu Kultur und Mode ab 1945 zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  4. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  5. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beschreiben und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  6. sich mit Revivals und Zitaten in der aktuellen Mode auseinandersetzen;
  7. durch das erworbene modetheoretische Basiswissen begründen, warum es keine exakte Wiederholung der Vergangenheit geben kann.

Lehrstoff:

Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Kulturgeschichte):

Kultur in der Krise (Kulturverlust und Neudefinition von „Kunst"; die „Goldenen Zwanziger", Instrumentalisierung von Kunst und Sprache, Massenkultur und Freizeitindustrie).

Modetheoretischer Diskurs:

Cross-Over – Mode und Kunst.

Recycling und Upcycling.

10. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die weltweiten Entwicklungen nach 1945 und die Vorgänge in Europa in den wesentlichen Punkten beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft Auskunft geben;
  2. erklären, warum die bisherige Geschichtsbetrachtung mit Schwerpunkt auf Europa nach 1945 nicht mehr ausreicht, um nationale und globale Entwicklungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu erklären;
  3. die wesentlichen Etappen der österreichischen Geschichte nach 1945 beschreiben;
  4. die österreichische Innen- und Außenpolitik der Gegenwart aus ihrer Geschichte heraus verstehen und beurteilen und am politischen Leben partizipieren;
  5. vorgelegtes Material, v.a. Bildimpulse zu Kultur und Mode ab 1945 zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen;
  6. Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen;
  7. die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beschreiben und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen;
  8. sich mit Revivals und Zitaten in der aktuellen Mode auseinandersetzen;
  9. durch das erworbene modetheoretische Basiswissen begründen, warum es keine exakte Wiederholung der Vergangenheit geben kann.

Lehrstoff:

Die Welt nach 1945:

Europäische und außereuropäische Entwicklungslinien, Österreich in der Zweiten Republik; Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklungen auf Kultur und Mode der letzten Jahrzehnte.

Modetheoretischer Diskurs:

Vergangenheit und Jetzt (Second Hand, Vintage, Retro und Modezitate).

4.2 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Funktionsweise politischer Systeme erläutern;
  2. Partizipationsmöglichkeiten in der modernen (österreichischen) Demokratie beschreiben;
  3. den Unterschied zwischen repräsentativer und direkter Demokratie beschreiben;
  4. den Unterschied von demokratischen und autoritären Staats- und Organisationsformen erläutern;
  5. Gefahren für die Demokratie einschätzen;
  6. die Bedeutung der modernen Parteiendemokratie beschreiben;
  7. Recht als Ausdruck gesellschaftlicher Wertvorstellungen und politischer Prozesse erläutern;
  8. die wichtigsten Theorien zur Gerechtigkeit in pluralistischen Gesellschaften beschreiben;
  9. die Begriffe Freiheit und Gleichheit erläutern;
  10. die Unterschiede des österreichischen politischen Systems zu anderen wichtigen Systemen (zB USA, Deutschland) beschreiben;
  11. Vernetzungen und Zusammenhänge herstellen;
  12. die Verbindungen zwischen Kunst und Politik beschreiben;
  13. die Formen politischer Entscheidungsprozesse erläutern;
  14. die Grenzen in der Erklärungskraft von Modellen erkennen und beschreiben;
  15. die Konsequenzen von theoretischen Ansätzen thematisieren und differenziert betrachten.

Lehrstoff:

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien.

Grundlagen der Rechtsordnung:

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Medien und Politik.

Überblick über das österreichische Rechtssystem.

Zugang zum Recht:

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht. Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs.

Europäische Union.

5. WIRTSCHAFT

5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. topografische Kenntnisse anwenden;
  2. wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Informationen analysieren;
  3. unterschiedliche Natur- und Kulturräume in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten bewerten;
  4. demografische Strukturen und Prozesse erklären;
  5. die branchenrelevanten Rohstoffmärkte beschreiben;
  6. unterschiedliche Arbeitsbedingungen in einer globalisierten Welt vergleichen;
  7. wirtschaftsgeografische Grundbegriffe erläutern;
  8. wirtschaftsgeografische Zusammenhänge unterschiedlicher Wirtschaftsräume analysieren;
  9. Stärken und Schwächen verschiedener Wirtschaftsräume und Leitindustrien kritisch erörtern
  10. können die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung erkennen.

Lehrstoff:

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Wirtschaftsräume.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge.

5.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  2. die Marktteilnehmer und Marktteilnehmerinnen nennen und die Funktionsweise von Märkten erklären;
  3. die Schritte bis zum Abschluss des Kaufvertrages beschreiben und diese situationsgerecht anwenden;
  4. die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Leistungsbereiche im Unternehmen.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner und -partnerinnen, E-Commerce.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen;
  2. bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
  3. die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten aufzählen und bei Vertragsverletzungen entsprechend handeln;
  4. ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung nennen;
  5. die Grundlagen des Arbeitsrechts beschreiben;
  6. Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle nennen.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Kaufvertragsverletzungen, Konsumentenschutz.

Personalmanagement:

Personalbedarf, Personalauswahl, Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten, arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum.

Führungsstile, Motivationsmodelle.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären;
  2. den Konjunkturablauf beschreiben;
  3. die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren;
  4. die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik beschreiben;
  5. die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen erkennen und beschreiben.
  6. die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären;
  7. die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern.

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Konjunkturpolitik.

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index,

Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität, usw.).

Budget- und Budgetpolitik.

Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen beschreiben;
  2. die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden erläutern;
  3. zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären;
  4. die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen.

Lehrstoff:

Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben;
  2. einschlägige Unternehmensaufritte aus marketingpolitischer Sicht analysieren;
  3. die Inhalte und Aufgaben des Businessplans beschreiben.

Lehrstoff:

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten.

Businessplan.

Case Studies.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beurteilen;
  2. die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben;
  3. einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben und Trends in der Geldanlage kritisch hinterfragen;
  4. einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben;
  5. die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden;
  6. die Managementfunktionen beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung.

Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

Versicherungen.

Unternehmensführung:

Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Investitionsrechnung bei einfachen Investitionsentscheidungen anwenden;
  2. die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren;
  3. die Möglichkeiten für Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit beschreiben;
  4. können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen lösen.

Lehrstoff:

Einfache Investitionsentscheidungen.

Kaufverträge im Außenhandel.

Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung des Qualitätsmanagements in einem Unternehmen erläutern;
  2. Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen.

Lehrstoff:

Öko- und Qualitätsmanagement.

Fachspezifische Unternehmensbeispiele und Übungsfirmen.

Case Studies.

Schularbeiten:

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

5.3 RECHNUNGSWESEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
  2. Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  3. den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren;
  4. die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  5. die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
  6. einfache Bilanzen erstellen und erklären;
  7. einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
  8. Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
  9. die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen.

Lehrstoff:

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen;
  2. die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen;
  2. laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen;
  3. Sonderzahlungen abrechnen;
  4. einen Lohn- und Gehaltszettel erklären;
  5. Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
  6. eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
  2. Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten;
  3. Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten und die Zuschlagssätze ermitteln;
  4. branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  5. zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  6. Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen;
  7. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Kalkulationen (vorwiegend in der Modebranche).

Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
  2. Bewertungsprinzipien anwenden;
  3. ein Anlagenverzeichnis führen;
  4. den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen;
  5. laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen;
  6. Anlagenzugänge und -abgänge erfassen;
  7. eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen;
  8. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Bewertungsprinzipien anwenden;
  2. Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  3. das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  4. die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen;
  5. den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen;
  6. die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben;
  7. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Abschluss von Einzelunternehmen, Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche).

Fachspezifische Software und oder Tabellenkalkulation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Jahresabschlüsse lesen;
  2. wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren;
  3. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
  2. die Grundlagen des Einkommensteuerrechts beschreiben und die Einkommensteuer berechnen;
  3. eine Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung durchführen;
  4. Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ bearbeiten.

Lehrstoff:

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung.

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  2. Fallstudien auch in Verknüpfung zu Betriebs- u. Volkswirtschaft, Modemarketing bearbeiten.

Lehrstoff:

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software / Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

5.4 INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbestandteile der Computer-Hardware und des Betriebssystems beschreiben;
  2. Dateien lokal und online verwalten;
  3. freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  4. Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten;
  5. Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  6. Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren;
  7. gezielt recherchieren, Inhalte drucken, herunterladen und speichern;
  8. die Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
  9. Präsentationen zielgruppengerecht erstellen.

Lehrstoff:

Hardware. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung:

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, persönliche und geschäftliche Schriftstücke.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Präsentation:

Präsentationstechniken und –richtlinien.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
  2. private und berufliche Schriftstücke erstellen;
  3. Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen;
  4. online kommunizieren;
  5. kollaborative Techniken nutzen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung.

Bildbearbeitung.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen;
  2. soziale Netzwerke sowie Daten und Programme bewusst und sorgfältig nutzen und die Gefahren des Internets abschätzen;
  3. mit Daten sicher umgehen;
  4. Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Soziale Netzwerke.

Grundlagen der IT-Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

6. KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG

6.1 FIGURAL- UND AKTZEICHNEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr Grundwissen in der figurativen künstlerischen Darstellung nutzen;
  2. die Technik „des Messen und Visierens“ in der zeichnerischen Darstellung figuraler Formen anwenden, die Grundlagen figuralen Zeichnens erläutern und zunehmend selbstständig anwenden;
  3. unterschiedliche zeichnerische und grafische Techniken der figurativen Darstellung erläutern;
  4. einfache Bekleidungsformen und Mode-Accessoires in linearer und plastischer Form zeichnerisch darstellen;
  5. die Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt erläutern;
  6. Grundlagen in der zeichnerischen Darstellung der bekleideten und unbekleideten menschlichen Figur erläutern;
  7. unterschiedlichen Methoden der Recherchearbeit anwenden;
  8. ihre persönlichen Stärken der eigenen Arbeit und im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen.

Lehrstoff:

Figurative künstlerische Darstellung.

Schulung der Wahrnehmung – Räumliches Sehen – „Messen und Visieren“.

Lineare Darstellung figuraler Formen, von Mode-Accessoires und einfachen Bekleidungsformen

(zeichnerische Übungen, Proportionsstudien, Faltenwurfstudien und Naturstudien).

Zeichnerischer Techniken und grafische Darstellungsformen.

Räumlichkeit und Plastizität (Grundlagen des perspektivischen Zeichnens).

Die Gestalt des Menschen (Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Figur).

Zeichnerische Darstellung der menschlichen Figur, Studien und Detailstudien nach Modell und

Bildvorlage (Kontrapost, die bekleidete und unbekleidete Figur).

Freies, intuitives Zeichnen.

Präsentationstechniken.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des figuralen Zeichnens anwenden;
  2. Ideen skizzieren und gestalterisch in zunehmend individueller Form Ausdruck verleihen;
  3. figurale Formen räumlich erfassen und zeichnerisch darstellen;
  4. zunehmendes Basiswissen in den Grundlagen der Anatomie und der Proportionslehre der menschlichen Gestalt in der figurativen Darstellung anwenden;
  5. Grundkenntnisse unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken und künstlerischer Darstellungsformen anwenden, kombinieren und in der figurativen Darstellung zunehmend selbstständig einsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der figurativen künstlerischen Darstellung.

Vertiefende Wahrnehmung.

Zeichnerische und grafische Darstellungsformen der menschlichen Figur.

Skizzen, zeichnerische Übungen, Proportionsstudien und Naturstudien.

Anatomische Grundlagen und Proportionslehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur.

Studien und Detailstudien nach Modell und Bildvorlage.

Unterschiedlicher grafischer Techniken in der figurativen Darstellung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr räumliches Wahrnehmungs- und Darstellungsvermögen für Formen und Proportionen entwickeln und erweitern;
  2. die Technik des linearen und plastischen Zeichnens in der Objektdarstellung und in der Darstellung der menschlichen bekleideten und unbekleideten Figur anwenden;
  3. eine zunehmend persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in die zeichnerische Arbeit einbringen;
  4. ihre persönlichen Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen und diese verbal reflektieren;
  5. künstlerische Themen- und Aufgabenstellungen in zunehmend eigenständiger Form konzipieren und umsetzen;
  6. themenspezifische Recherchearbeiten für die Umsetzung von Themen- und Aufgabenstellungen durchführen und Projektarbeiten zunehmend selbstständig durchführen;
  7. das Basiswissen unterschiedlicher Präsentationstechniken anwenden.

Lehrstoff:

Zeichnerische Studien und Detailstudien nach Modell und Vorlage.

Lineares plastisches Zeichnen der menschlichen Figur nach anatomischen Grundlagen, nach Modell und Vorlage.

Die künstlerische Darstellung der menschlichen Figur.

Themenspezifische Recherchearbeit.

Künstlerische Arbeit zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen.

Präsentationstechniken.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Grundlagen des figuralen Zeichnens in der künstlerischen Darstellung selbstständig anwenden;
  2. verfügen über ein Basiswissen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt und können diese Grundlagen in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur selbstständig anwenden;
  3. setzen die grafischen Techniken des linearen und flächigen Zeichnens in der figurativen Darstellung in ihrer Arbeit ein;
  4. können unterschiedliche zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Figur anwenden und kombinieren;
  5. können ihre persönlichen Ausdrucksfähigkeiten in der figurativen Darstellung entwickeln und erweitern;
  6. erkennen ihre persönlichen Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten und können diese reflektieren und verbalisieren;
  7. verfügen über Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung, die sie in die Gestaltung einbringen;
  8. können teamorientiert kommunizieren und kompetent und lösungsorientiert agieren.

Lehrstoff:

Unterschiedliche grafische Techniken in der figurativen Darstellung nach Modell, aus der Vorstellung und nach Vorlage.

Grundlagen der Anatomie und Proportionenlehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur im Raum, Detail- und Bewegungsstudien.

Zeitgemäße zeichnerische, grafische und experimentelle Darstellungsformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung, zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation in den Grundlagen durchführen;
  2. ihre persönlichen Ausdrucksfähigkeiten in der figurativen Darstellung entwickeln und erweitern;
  3. persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen;
  4. über entwickelte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung verfügen, die sie in ihre Gestaltung einbringen;
  5. teamorientiert kommunizieren und kompetent und lösungsorientiert agieren;
  6. ihre künstlerischen Arbeiten in adäquater Form präsentieren.

Lehrstoff:

Zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Lineares und flächiges Zeichnen der menschlichen Figur nach Modell und Vorlage (Die Figur in

Bewegung).

Experimentelle, zeichnerische und grafische Darstellungsformen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt in der künstlerischen Darstellung sicher anwenden;
  2. unterschiedliche zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen in der Umsetzung der Themen und Aufgabenstellungen kompetent und in adäquater Form anwenden;
  3. ein differenziertes bildnerisches Darstellungsvermögen in der künstlerischen Arbeit anwenden;
  4. sowohl individuell als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten.

Lehrstoff:

Inhaltliche Auseinandersetzung und Recherchearbeit für die Umsetzung von individuellen künstlerischen Arbeiten zu spezifischen Themen- und Aufgabenstellungen.

Adäquate Anwendung und Kombination unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken.

Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Ideen eigenständig skizzieren, visualisieren, ihnen gestalterisch Ausdruck verleihen und diese kompetent und lösungsorientiert in eine individuelle Darstellungsform umsetzen;
  2. eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in die künstlerischen Arbeit einbringen;
  3. ihre ausgeprägten Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung in ihrer Gestaltung einbringen;
  4. selbstständig und kompetent Recherchearbeiten zu künstlerischen Themen- und Aufgabenstellungen und Projekte durchführen;
  5. Aufgaben- und Themenstellungen und Projektarbeiten lösungsorientiert und in eigenständiger Form und künstlerischen Vision umsetzen;
  6. ihre Arbeiten in adäquater Form präsentieren.

Lehrstoff:

Künstlerische Arbeit (großformatigen oder seriell) in adäquat gewählten zeichnerischen Techniken und grafischen Darstellungsformen zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen – reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten im Kontext zu anderen Arbeiten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. entwickelte Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen zeichnerischen und grafischen Techniken anwenden;
  2. ausgeprägte Fähigkeiten in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Gestalt und spezifischer Bekleidungsformen anwenden;
  3. ihre persönliche Handschrift und eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Arbeit umsetzen und Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten eigenverantwortlich bearbeiten;
  4. ausgeprägte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung und ein entwickelten Bewusstseins für gestalterische und künstlerische Qualität anwenden;
  5. persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen, reflektieren und diese Erkenntnisse verbalisieren;
  6. alle Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation kompetent und eigenständig durchführen;
  7. sowohl eigenständig als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten.

Lehrstoff:

Künstlerische Arbeiten in adäquat gewählten zeichnerischen und grafischen Techniken zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten.

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. entwickelte Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen zeichnerischen und grafischen Techniken anwenden;
  2. über ausgeprägte Fähigkeiten in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Gestalt und spezifischer Bekleidungsformen verfügen;
  3. über eine persönliche Handschrift und eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Arbeit verfügen und Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten eigenverantwortlich umsetzen;
  4. ausgeprägte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung und ein entwickelten Bewusstseins für gestalterische und künstlerische Qualität nutzen;
  5. persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen, reflektieren und diese Erkenntnisse verbalisieren;
  6. alle Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation kompetent und eigenständig durchführen;
  7. sowohl eigenständig als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten.

Lehrstoff:

Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung.

Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum.

Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten.

6.2 MODEENTWURF

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr Basiswissen an grundlegenden Entwurfstechniken anwenden;
  2. ihre Kenntnisse über Proportionen und Silhouetten nutzen;
  3. signifikante Modesilhouetten des 20. Jahrhunderts erkennen und diese zeitlich einordnen;
  4. aktuelles design- und moderelevantes Wissen in seinen Grundlagen nutzen;
  5. ihr Basiswissen über Trends wiedergeben;
  6. für die verschiedenen Ausbildungsschwerpunkte erste phantasievolle Entwürfe erstellen;
  7. über grundlegendes Fachvokabular verfügen;
  8. Methoden der Recherche nutzen.

Lehrstoff:

Entwurfsentwicklung. Entwicklung einer Modefigurine. Entwurfsskizzen.

Spezifische Entwurfsthemen und Projektarbeit als Entscheidungshilfe für den zu wählenden

Ausbildungsschwerpunkt.

Proportionsstudien und Silhouettenfindung.

Moderelevantes Wissen und grundlegendes Fachvokabular. Grundlagen der Recherche.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ihr Basiswissen über grundlegende Entwurfstechniken für ihren Ausbildungsschwerpunkt anwenden;
  2. themenbezogene Entwurfsideen erstellen;
  3. experimentelle Modellarbeiten zu entwickeln;
  4. aktuelles design- und moderelevantes Wissen als Grundlage für Trendentwicklungen beschreiben;
  5. sich mit Form und Material experimentell auseinander zu setzen;
  6. grundlegendes Fachvokabular anwenden;
  7. Methoden der Recherche anwenden.

Lehrstoff:

Experimentelle Auseinandersetzung mit Form und Material.

Grundlagen der Entwurfstechniken, Themen- und Silhouettenfindung.

Experimentelle Modellentwicklung (fächerübergreifend mit den Werkstätten).

Spezifische Entwürfe für den gewählten Ausbildungsschwerpunkt.

Moderelevantes Wissen und Trendrecherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ungewöhnliche, experimentelle Entwurfsideen entwickeln;
  2. Basiswissen der grundlegenden Entwurfstechniken für ihren Ausbildungsschwerpunkt anwenden;
  3. analytische Fachzeichnungen beschreiben;
  4. Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess umsetzen und präsentieren;
  5. aktuelles design- und moderelevantes Wissen als Grundlage für Trendentwicklungen beschreiben;
  6. grundlegendes Fachvokabular anwenden;
  7. Methoden der Recherche anwenden und reflektieren.

Lehrstoff:

Experimentelle Modellentwicklung nach Themenvorgabe.

Detailstudien zum Ausbildungsschwerpunkt.

Ideenfindung und Recherche für erste Entwurfskonzepte und Skizzen.

Dokumentation der aktiven Teilnahme am Zeitgeschehen.

Projektarbeit und Modepräsentation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. konzeptionelle Entwurfsthemen er- und ausarbeiten;
  2. experimentelle Modellarbeiten entwickeln;
  3. technisches Wissen in analytischen Entwurfszeichnungen darstellen;
  4. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und moderelevantes Wissen wiedergeben;
  5. Recherche und Entwurfsprozesse nachvollziehen;
  6. Fachvokabular anwenden.

Lehrstoff:

Eigenständige Recherche aktueller, kultureller Ereignisse im Modekontext.

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung.

Entwürfe für verschiedene technisch anspruchsvolle Materialien.

Kollektionstheorie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. konzeptionelle Entwurfsstrecken individuell ausarbeiten;
  2. Entwürfe in einem fächerübergreifenden Prozess umsetzen;
  3. ihr design- und moderelevantes Wissen vertiefen und erläutern;
  4. Präsentationen in zeitgemäßer Form erstellen;
  5. Kollektionstheorie und Fachvokabular anwenden.

Lehrstoff:

Trendrecherche.

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Materialien.

Übungen zu den Grundlagen der Kollektionstheorie.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen;
  2. ihr design- und moderelevantes Wissen weiter vertiefen und anwenden;
  3. Detaillösungen in Bezug auf Material, Umsetzung, technische Verarbeitung konzipieren und anwenden;
  4. moderelevante Zusammenhänge selbständig recherchieren.

Lehrstoff:

Konzeptionelle Entwurfsentwicklung. Detaillösungen, Produktentwicklung.

Eigenständige Trendrecherche. Dokumentation und Präsentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Ideen kreativ entwickeln und technisch ausgereift darstellen;
  2. die Kollektionstheorie verstehen und anwenden;
  3. moderelevante Zusammenhänge erkennen und beschreiben;
  4. Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess entwickeln und umsetzten;
  5. Dokumentationen und Präsentationen erstellen.

Lehrstoff:

Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Verarbeitungen.

Vertiefende Übungen zur Kollektionstheorie.

Modepräsentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenständig Entwurfskonzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln;
  2. aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen;
  3. konzeptionelle Entwurfsprozesse individuell und in der Gruppe durchführen und in der Werkstätte umsetzen;
  4. einen vielfältigen Zugang zur Kollektionsentwicklung nutzen, Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln;
  5. selbständig erweiterte Recherchen zur Kollektionsgestaltung durchführen und designrelevante Zusammenhänge definieren;
  6. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und diese in ihre Arbeiten visionär einbringen;
  7. ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen;
  8. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen;
  9. in adäquater Form präsentieren;
  10. Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren.

Lehrstoff:

Kollektion:

Trendanalyse. Themendefinition. Kollektionsentwicklung und Entwurfsanalyse.

Reflexion und Präsentation der Zwischenergebnisse. Kollektionskomplettierung.

Umsetzung von Entwürfen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenständig Entwurfskonzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln;
  2. aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen;
  3. konzeptionelle Entwurfsprozesse individuell und in der Gruppe durchführen und in der Werkstätte umsetzen;
  4. einen vielfältigen Zugang zur Kollektionsentwicklung nutzen, Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln;
  5. selbständig eine erweiterte Recherche zur Kollektionserstellung durchführen und designrelevante Zusammenhänge definieren;
  6. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und diese in ihre Arbeiten visionär einbringen;
  7. ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen;
  8. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen;
  9. in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren.

Lehrstoff:

Abschlusskollektion:

Angewandte Kollektionstheorie. Positionierung der Kollektion. Präsentation.

6.3 MODEGRAFIK UND MEDIENDESIGN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer Gestaltung erläutern und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen;
  2. Entwürfe und Ideen grafisch darstellen;
  3. bildnerische Elemente in ihren Grundlagen verstehen und anwenden;
  4. die Vielfalt der Darstellungsformen erläutern und dadurch ihre Ideen in verschiedenen Techniken umsetzen;
  5. spezifische Themenstellungen erarbeiten, die als Entscheidungshilfe für die zu wählenden Ausbildungsschwerpunkte dienen;
  6. Reduktion und Abstraktion als grafisches Gestaltungselement erklären;
  7. persönliche Stärken der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen grafischen Arbeiten erkennen und verbal reflektieren.

Lehrstoff:

Grundlagen grafischer Gestaltung.

Punkt, Linie, Fläche.

Reduktion und Abstraktion.

Collagetechniken.

Modefigurine.

Ideensammlung, visuelles Tagebuch.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer Gestaltung beschreiben und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen;
  2. die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen;
  3. unterschiedliche Techniken anwenden und kombinieren;
  4. Reduktion und Abstraktion anwenden und sich durch Stilisierung vom naturalistischen Vorbild lösen;
  5. aktuelle Tendenzen im Bereich Grafikdesign im Hinblick auf die Entwicklung eines persönlichen Stils recherchieren.

Lehrstoff:

Grafische Techniken:

Grafische Recherche. Grafische Techniken für die Modeillustration.

Entwürfe für die Ausbildungsschwerpunkte.

Reduktion und Abstraktion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer Gestaltung erläutern und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen;
  2. die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen;
  3. aktuelle Tendenzen im Bereich Grafikdesign im Hinblick auf die Entwicklung eines persönlichen Stils beobachten und analysieren;
  4. einfache Layouts gestalten sowie Schrift und Bild kombinieren;
  5. persönliche Stärken der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen grafischen Arbeiten erkennen und verbal reflektieren;
  6. ihre Arbeiten adäquat präsentieren.

Lehrstoff:

Verschiedene grafische Techniken. Grafische Recherche.

Proportionsstudien und Reflexion der Modefigurine.

Recherche und Analyse.

Typografie, Layout.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer Gestaltung anwenden und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen;
  2. die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell visuell übersetzen;
  3. die Vielfalt der analogen und digitalen Darstellungsformen beschreiben;
  4. Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten;
  5. aktuelle, zeitgemäße visuelle Kommunikation für die Entwicklung eines persönlichen Stils einsetzten;
  6. Reduktion und Abstraktion als grafisches Gestaltungselement für druckgrafische Techniken einsetzen;
  7. grundlegende Prinzipien der Schrift- und Layoutgestaltung nennen und diese für die Präsentationsgrafik einsetzen;
  8. die Grundlagen der digitalen Grafikgestaltung erläutern.

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung.

Kombination verschiedener grafischer Techniken.

Analoge druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer Gestaltung beschreiben und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen;
  2. die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell visuell übersetzen;
  3. durch Einblicke in die Vielfalt der Darstellungsformen Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und adäquat präsentieren;
  4. durch Vertiefen der grafischen analogen und digitalen Fertigkeiten unterschiedliche Techniken anwenden und kombinieren;
  5. aktuelle, zeitgemäße visuelle Kommunikation wahrnehmen und beschreiben;
  6. grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung erläutern;
  7. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammen arbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen.

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken.

Schrift- und Layoutgestaltung.

Einführung in druckgrafische Techniken.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen sowie grafisch übersetzen;
  2. unterschiedliche analoge und digitale Techniken anwenden und kombinieren;
  3. selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen und beschreiben;
  4. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen;
  5. Schrift und Bild bei Layouts kombinieren;
  6. Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten beschreiben;
  7. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammen arbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen;
  8. in adäquater Form präsentieren sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren.

Lehrstoff:

Modeillustrationen.

Grafische Fertigkeiten und Techniken.

Kombination verschiedener analoger und digitaler grafischer Techniken.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung moderelevanter Themen.

Analoge und digitale vertiefende Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erlernten Grundlagen für Modegrafiken einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen sowie grafisch übersetzen;
  2. unterschiedliche analoge und digitale Techniken selbständig anwenden und kombinieren;
  3. selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen und reflektieren;
  4. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen;
  5. analog und digital Schrift und Bild bei Layouts kombinieren;
  6. die Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden;
  7. ein grafisches Konzept erstellen;
  8. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen;
  9. in adäquater analoger und digitaler Form präsentieren sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren;
  10. Projektaufgaben grafisch übersetzen, dokumentieren und analysieren.

Lehrstoff:

Modeillustrationen und Grafiken.

Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken sowie deren Kombination.

Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung fächerübergreifender moderelevanter Themen.

Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration.

Dokumentationsmappen, Projektaufgaben.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenständig grafische analoge und digitale Konzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln;
  2. aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen;
  3. die erlernten analogen und digitalen grafischen Elemente gezielt für Modeillustrationen einsetzen;
  4. konzeptionelle Entwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen und grafisch übersetzen;
  5. eine Vielfalt der Darstellungsformen anwenden, Entwurfsarbeiten in verschiedenen analogen und digitalen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln;
  6. selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen;
  7. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen;
  8. ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen;
  9. die Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden;
  10. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen;
  11. in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren.

Lehrstoff:

Abschlussarbeit:

Konzepte für die Visualisierung der Kollektionsthematik. Illustration der Kollektion. Layout (analog und digital). CI-Konzept.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigenständig grafische Konzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln;
  2. aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen;
  3. die erlernten grafischen Elemente gezielt für Modeillustrationen einsetzen;
  4. konzeptionelle Entwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen und grafisch übersetzen;
  5. eine Vielfalt der Darstellungsformen anwenden, Entwurfsarbeiten in verschiedenen analogen und digitalen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln;
  6. selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen;
  7. aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen;
  8. ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen;
  9. die Grundlagen zur Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden;
  10. kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen;
  11. in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren.

Lehrstoff:

Kollektion:

Visualisierung und Präsentation in analoger und/oder digitaler Form. Grafische Ausarbeitung.

Umsetzung eines analogen und/oder digitalen CI-Konzepts. Präsentationstechniken.

6.4 FARBKOMPOSITION

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr Farbempfinden und die Fähigkeit mit Farben zu arbeiten nutzen sowie Farbkarten erstellen;
  2. Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik erläutern;
  3. schöpferische, kreative Farbkonzepte finden und mittels Erlangen von Erfahrungswerten gezielt für Gestaltungsarbeiten anwenden;
  4. Kompositionsaufgaben selbständig durchführen und die Ergebnisse in verschiedenen Maltechniken und grafischen Darstellungsweisen visuell übersetzen;
  5. Farbe als wichtiges Ausdrucksmittel beschreiben und kreativ und gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik.

Kompositionen mit Kontrasten und Tonstufen.

Malerische und künstlerischer Techniken und Materialien.

Dekomposition und Erstellen von Farbkarten.

Abstraktion und Stilisierung.

Umsetzung und Reflexion von Farbkonzepten in Mode, Grafik und Design.

Künstlerische Präsentationen in verschiedenen Techniken.

6.5 EXPERIMENTELLES GESTALTEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Konzepte und Ideen in dreidimensionale Objekte und Modelle umsetzen;
  2. das künstlerische Experiment als Möglichkeit des Modeentwurfs schätzen und nutzen;
  3. Methoden und Grundlagen von Handwerkstechniken anwenden;
  4. bekleidungsfremde Materialien be- und verarbeiten;
  5. gestalterische Problemstellungen kritisch diskutieren und künstlerische Qualität erkennen;
  6. spezifische Fertigkeiten für die räumliche Gestaltung anwenden sowie eigene Ideen und Konzepte in dreidimensionale Objekte umsetzen;
  7. ihre Erfahrungen im experimentellen Gestalten für die Wahl des Ausbildungsschwerpunktes einsetzen.

Lehrstoff:

Experimentelle Gestaltung unter Verwendung verschiedenster künstlerischer Techniken.

Dreidimensionale Objekte mit unterschiedlichen Materialien.

Experimente an den Schnittpunkten zwischen Kunst und Design.

Reflexion der eigenen Produkte im Kontext zu ausgewählten Beispielen aus Kunst und Design.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

A.2 WAHLPFLICHTBEREICH – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

2.1 MODEDESIGN / KLEIDERMACHEN

2.1.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, FERTIGUNGSTHEORIE UND –TECHNIK

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundkenntnisse der Fertigungstechnik in Theorie und Praxis anwenden;
  2. traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken nennen und die Arbeitsmethoden qualitätsbewusst umsetzen;
  3. einfache Werkstücke mit Hilfe fachlicher Unterstützung anfertigen;
  4. Fertigungspläne unter Anleitung erstellen und Werkstücke dokumentieren;
  5. Geräte und Maschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen;
  6. Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben;
  7. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundkenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken umsetzen;
  3. einfache Kleidungsstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad anfertigen;
  4. zeitgerechter Planung und Vorbereitung der Werkstücke durchführen;
  5. Materialien modellgerecht auswählen und diese fachlich qualitätsbewusst verarbeiten;
  6. festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten;
  7. die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien beurteilen;
  8. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  9. die Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen.
  10. Geräte und Maschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen;
  11. Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten;
  12. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken.

Modellarbeit. Werkstücke aus verschiedenen Materialien.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. geschichtliche Hintergründe des Kleidermachergewerbes erläutern;
  2. körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen nach eigenen Entwürfen umsetzen;
  3. handwerkliche Fähigkeiten im Umgang mit besonderen textilen Flächen anwenden;
  4. Werkstücke fachlich richtig fertigen;
  5. Fertigungsplanung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen;
  6. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  7. traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken unterscheiden;
  8. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen;
  9. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  10. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Geschichte des Handwerks.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Verarbeitung von elastischen Materialien, Seide, Samt und Spitze. Verzierungstechniken.

Körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und erlernten Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen;
  3. Kleidungsstücke mit Raglan- und Kimonoformen gestalten und in fachgerechter Verarbeitung ausführen;
  4. Werkstücke zeitgerecht planen und vorbereiten;
  5. Materialien modellgerecht auswählen und diese fachlich qualitätsbewusst verarbeiten;
  6. festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten;
  7. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  8. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen;
  9. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  10. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Kleidungsstücke mit angelegten Ärmelformen. Werkstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad.

Korsage.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und erlernten Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen;
  3. Oberbekleidung in klassischer, englischer Verarbeitung anfertigen;
  4. vielfältige Detaillösungen fachgerecht planen und durchführen;
  5. Revers- und Kragenformen modellgerecht verarbeiten;
  6. entsprechende Materialien für ihre Modelle auswählen;
  7. Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen;
  8. anspruchsvolle Werkstücke strukturiert planen und ausführen;
  9. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  10. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen;
  11. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  12. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Werkstücke in englischer Verarbeitung. Revers- und Kragenlösungen. Ärmel und Taschenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen;
  3. Verarbeitungstechniken für angelegte Ärmelformen anwenden;
  4. unterschiedliche Verschlusslösungen ausführen;
  5. Futter- und Einlagematerialien dem Oberstoff entsprechend wählen;
  6. das Einfüttern von Oberbekleidung fachgerecht ausführen;
  7. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  8. festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten;
  9. Dokumentation, Fertigungsplanung, Modellbeschreibung und Materialanalyse selbständig durchführen;
  10. einen Fertigungsplan unter Beachtung des Fachvokabulars erstellen;
  11. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen;
  12. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  13. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Ärmel und Kragenlösungen.

Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen;
  3. Oberbekleidung in hohem technischen Anspruch fertigen;
  4. Revers- und Kragenformen, Ärmel- und Taschenvariationen modellgerecht verarbeiten;
  5. Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen;
  6. die erlernten Fähigkeiten weiterentwickeln und bei ihrer Modellgestaltung innovativ einsetzen;
  7. die Entwicklungsarbeit von der Prototyperstellung bis zur Produktionsreife erläutern;
  8. rationelle Arbeitsweisen und Produktionsabläufe beschreiben;
  9. ihre Werkstücke in zeitgemäßer Form präsentieren;
  10. den Umfang ihrer Modelle planen und strukturieren;
  11. Ideen und Konzepte nach eigenen Zielvorstellungen umsetzen;
  12. Material- und Farbauswahl für ihre Modelle entscheiden und argumentieren;
  13. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  14. ihre Modelle in selbständiger Arbeitsweise anfertigen;
  15. traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken fachgerecht anwenden;
  16. die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien einschätzen und beurteilen;
  17. Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen.
  18. Werkstücke rechtzeitig planen und die Umsetzung strukturiert organisieren;
  19. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen;
  20. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  21. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Oberbekleidung mit hohem technischem Anspruch. Kragen, Ärmel, Taschen und Detaillösungen.

Anfertigung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung und Dokumentation.

Fachsprache.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden;
  2. die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen;
  3. Oberbekleidung in hohem technischen Anspruch fertigen;
  4. Revers- und Kragenformen, Ärmel- und Taschenvariationen modellgerecht verarbeiten;
  5. Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen;
  6. die erlernten Fähigkeiten weiterentwickeln und bei ihrer Modellgestaltung innovativ einsetzen;
  7. die Entwicklungsarbeit von der Prototyperstellung bis zur Produktionsreife erläutern;
  8. rationelle Arbeitsweisen und Produktionsabläufe beschreiben;
  9. ihre Werkstücke in zeitgemäßer Form präsentieren;
  10. den Umfang ihrer Modelle planen und strukturieren;
  11. Ideen und Konzepte nach eigenen Zielvorstellungen umsetzen;
  12. Material- und Farbauswahl für ihre Modelle entscheiden und argumentieren;
  13. sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen;
  14. ihre Modelle in selbständiger Arbeitsweise anfertigen;
  15. traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken fachgerecht anwenden;
  16. die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien einschätzen und beurteilen;
  17. Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen.
  18. Werkstücke rechtzeitig planen und die Umsetzung strukturiert organisieren;
  19. Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen;
  20. Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden;
  21. bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen.

Lehrstoff:

Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung.

Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit.

Selbständige Umsetzung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Werkstückplanung, Dokumentation und Präsentation.

Fachsprache.

2.1.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben;
  2. die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Hinblick auf bekleidungsphysiologische Funktionalität beschreiben;
  3. die Bedeutung der Funktion von Bekleidung und ihren Aufbau beschreiben und diese Kenntnisse im jeweiligen Modekontext einsetzen;
  4. chemische Vorgänge und Zusammenhänge beim Faserstoffaufbau beschreiben;
  5. facheinschlägige Rohstoffe, Werkzeuge, Techniken und Maschinen beschreiben;
  6. die handelsüblichen Bezeichnungen der Werkstoffe, Hersteller und Lieferanten nennen;
  7. Materialien zweck- und zielgenau einkaufen;
  8. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  9. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern.

Zellulose-, Eiweiß- und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren – Bekleidungsphysiologie.

Spezielle Einsatzgebiete besonderer Fasern im Bekleidungssegment.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Arbeitsabläufe von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben, vergleichen und Verbindungen herstellen;
  2. die aktuelle Technologie der textilen Flächengestaltung und Verarbeitungsmaßnahmen erklären und zuordnen;
  3. die Herstellungsverfahren von textilen Flächen aufbauend von allgemeinen zu speziellen textilen Flächen genau erläutern und auf deren charakteristische Eigenschaften sachkompetent eingehen;
  4. besondere Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment erkennen und zielgerichtet einsetzen;
  5. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  6. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Herstellung von Garnen bzw. Zwirnen.

Textile Flächen:

Gestaltung, Fertigprodukteigenschaften. Herstellungsverfahren textiler Flächen besonderer Art.

Einsatz und Herstellung von speziellen Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären;
  2. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität zuordnen und beurteilen;
  3. textiltechnologische Kenntnisse auf die vielfältigen Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
  4. selbständig Fasern unter Zuhilfenahme von Textilanalysemethoden erkennen und diese fachgerecht benennen sowie den Fasern Eigenschaften zuordnen;
  5. den textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen und beschreiben;
  6. den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen erläutern;
  7. das Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie anwenden;
  8. Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten.
  9. komplexere Zusammenhänge in der Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel beschreiben;
  10. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  11. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Ausrüstungsverfahren und Veredelungen.

Materialanalyse. Materialsammlung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären;
  2. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität zuordnen und beurteilen;
  3. textiltechnologische Kenntnisse auf die vielfältigen Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen;
  4. selbständig Fasern unter Zuhilfenahme von Textilanalysemethoden erkennen und fachgerecht benennen sowie den Fasern Eigenschaften zuordnen;
  5. den textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen und beschreiben;
  6. den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen erläutern;
  7. das Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie anwenden;
  8. Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten.
  9. komplexere Zusammenhänge in der Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel beschreiben;
  10. ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen;
  11. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Materialsammlung mit besonderen Materialien. Materialanalyse.

2.1.3 MODELLENTWICKLUNG, SCHNITTKONSTRUKTION UND GRADIEREN

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundkenntnisse über das Maßnehmen von Körpermaßen anwenden;
  2. Rockgrundschnitte selbständig konstruieren;
  3. einen klassischen Hemdgrundschnitt mit passendem Ärmel und Kragen konstruieren;
  4. einfache Rock- und Hemdschnitte nach Vorlage von Modebildern gestalten;
  5. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln;
  6. die Bedeutung der Maßgenauigkeit bei der Konstruktion beschreiben;
  7. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Maßnehmen, Maßtabellen, Körper- und Proportionsmaße.

Grund- und Modellschnitte für Röcke. Grundschnitt Hemd.

Ärmel- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung von Schnittteilen für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Blusengrundschnitte konstruieren;
  2. einen Hosengrundschnitt konstruieren;
  3. Ärmel- und Kragenformen entwickeln;
  4. Modellschnitte für Blusen und Hosen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad entwickeln;
  5. Proportionen, Silhouetten erkennen und Linienführungen schnitttechnisch umsetzen;
  6. durch Modellieren einfache Grundformen gestalten;
  7. entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen;
  8. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln;
  9. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Grundschnitt Bluse.

Ärmel- und Kragenformen. Brustabnäherverlängerungen.

Grundschnitt Hose. Modellschnitte für Blusen und Hosen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kleidergrundschnitte selbständig konstruieren;
  2. Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren;
  3. Schnitte für körpernahe Kleidungsstücke konstruieren;
  4. Kleiderschnitte nach Vorlage von Modebildern erstellen;
  5. Schnitte mit aufwändigen Linienführungen und Faltenlösungen entwickeln;
  6. die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen mit Hilfestellung vornehmen;
  7. Proportionen, Silhouetten und Linienführungen erkennen und diese schnitttechnisch umsetzen;
  8. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  9. entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen;
  10. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln;
  11. die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden;
  12. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Grundschnitte Kleider. Grundschnitt Kleiderärmel.

Modellschnitte für Kleider mit klassischer Linienführung.

Kleider mit Abnäherverlegungen und Falten. Kleider mit asymmetrischer Schnittlösung.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Schnitte für körpernahe Kleidungsstücke konstruieren;
  2. Korsagen nach Vorlage von Modebildern entwickeln;
  3. Schnitte für elastische Materialien erstellen;
  4. Grundkenntnisse der Ärmelanlage anwenden;
  5. durch das Modellieren an Kleidungsstücken Drapierungen und Raffungen entwickeln;
  6. Raglan- und Kimonoformen konstruieren;
  7. Modellschnitte mit hohem Schwierigkeitsgrad entwickeln;
  8. Schnitte für Kleidermodelle mit Linienführungen, Falten sowie Abnäherverlegungen erstellen;
  9. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  10. entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung durchführen;
  11. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln;
  12. die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden;
  13. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Korsage nach Modebild. Kleiderschnitte mit Drapierungen und Raffungen.

Schnitte für elastische Materialien. Kleider mit Ärmelanlagen. Keil- und Kimonoformen.

Futterschnittgestaltung.

Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Jackengrundschnitte selbständig konstruieren;
  2. Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren;
  3. Grundkenntnisse für das Erstellen von Futter- und Einlageschnitten anwenden;
  4. Revers- und Kragenformen konstruieren;
  5. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  6. entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen;
  7. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln;
  8. die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden;
  9. Grundkenntnisse, die für das Konstruieren von CAD-Schnitten erforderlich sind, selbstständig anwenden;
  10. mit dem CAD-Programm Modellschnitte digitalisieren oder direkt am Bildschirm konstruieren;
  11. CAD-Schnitte selbständig modifizieren;
  12. gradierte Beispiele selbständig plotten und kontrollieren;
  13. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Jackengrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Klassische Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender kreativer schnitttechnischer Detaillösung.

Fachvokabular.

Einführung in das CAD System und Vermittlung von richtigen Funktionsabläufen.

Punktanalyse für den CAD Schnitt.

Digitalisierung von Modellschnitten bzw. direktes Konstruieren am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms.

Modifizierung vorhandener Modellschnitte.

Plotterprogramm und -bedienung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Jackenschnitte nach Vorlage von Modebildern in ansteigendem Schwierigkeitsgrad selbstständig entwickeln;
  2. Jackenformen mit Ärmelanlagen konstruieren;
  3. Jackenmodelle mit anspruchsvollen Schnittlösungen entwickeln;
  4. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln;
  5. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  6. entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen;
  7. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln;
  8. Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden;
  9. die Fachsprache anwenden;
  10. schwierige Schnittkonstruktionen am Bildschirm durchführen;
  11. Arbeitsschritte für die Erstellung von CAD- Schnitten richtig koordinieren;
  12. CAD- Schnitte selbstständig gradieren.

Lehrstoff:

Jackenschnittlösungen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad nach Modebildern.

Jackenformen mit Ärmelanlagen. Anspruchsvolle Revers- und Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Kreative Detaillösung durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung. Schnittkonstruktionen am Bildschirm.

Funktionen des CAD Programms für das Gradieren von Modellschnitten.

Erstellung eines gradierten Modells von der Arbeitsplanung bis zur Modellzusammenstellung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Mantelgrundschnitte selbständig konstruieren;
  2. Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren;
  3. Modellschnitte nach Vorlage von Modebildern selbständig entwickeln;
  4. entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen;
  5. Schnitte für aufwändige Modelle erstellen;
  6. die Schnitterstellung unter Einbeziehung des jeweiligen Oberstoffes durchführen;
  7. die Linienführung selbständig erkennen und eigenständig schnitttechnische Lösungen finden;
  8. verschiedene Kragen und Kapuzenformen zeichnen;
  9. durch Modellieren und Schnitttechnik Details bei ihren Modellen entwickeln;
  10. die Balance in der Schnittgestaltung in Abstimmung mit der Figur und Körperhaltung von Kundinnen und Kunden berücksichtigen;
  11. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  12. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln;
  13. die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden;
  14. Grundkenntnisse für das Erstellen von Schnittbildern anwenden;
  15. Grundkenntnisse, die für das Gradieren von Modellschnitten erforderlich sind, anwenden;
  16. selbständig gradieren, kontrollieren und korrigieren;
  17. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Mantelgrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Schwierige Revers- u. Kragenformen.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung.

Fachvokabular.

Funktionen des CAD Programms für das Erstellen von Schnittbildern.

Grundkenntnisse des Gradierens.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Mantelgrundschnitte selbständig konstruieren;
  2. Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren;
  3. Modellschnitte nach Vorlage von Modebildern selbständig entwickeln;
  4. entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen;
  5. Schnitte für aufwändige Modelle erstellen;
  6. die Schnitterstellung unter Einbeziehung des jeweiligen Oberstoffes durchführen;
  7. die Linienführung selbständig erkennen und eigenständig schnitttechnische Lösungen finden;
  8. verschiedene Kragen und Kapuzenformen zeichnen;
  9. durch Modellieren und Schnitttechnik Details bei ihren Modellen entwickeln;
  10. die Balance in der Schnittgestaltung in Abstimmung mit der Figur und Körperhaltung von Kundinnen und Kunden berücksichtigen;
  11. kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten;
  12. die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbständig entwickeln;
  13. die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion berücksichtigen;
  14. Grundkenntnisse, die für das Erstellen von Schnittbildern erforderlich sind, anwenden;
  15. Grundkenntnisse für das Gradieren von Modellschnitten anwenden;
  16. selbständig gradieren, kontrollieren und korrigieren;
  17. die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Mantelgrundschnitte in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Mantelformen mit Ärmelanlagen.

Anspruchsvolle Revers- u. Kragenformen.

Kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit mit anschließender Schnittlösung.

Umfassende Schnittentwicklung für die Abschlussarbeit.

Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte.

Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt.

Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern.

Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern.

Fachvokabular.

Gradieren von Jacken und Mänteln (mit Übungsbeispielen).

Kontrolle von gradierten Schnittteilen.

2.2. MODELL-MODISTEREI

2.2.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND MODELLARBEIT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kenntnisse facheinschlägiger Geräte und Maschinen wieder geben;
  2. facheinschlägige Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte mit fachlicher Unterstützung handhaben und einsetzen;
  3. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  4. fachspezifische Ausdrücke verwenden;
  5. grundlegende Verarbeitungstechniken und Werkstoffe beschreiben und diese für einfache Werkstücke und technische Detailarbeiten anwenden;
  6. einfache Werkstücke unter Anleitung anfertigen und erste Erfahrungen mit Modellarbeit beschreiben.

Lehrstoff:

Fachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Appreturen.

Unfallverhütung. Fachsprache.

Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Aufziehen von Stumpen auf Formen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kenntnisse facheinschlägiger Geräte und Maschinen wieder geben;
  2. facheinschlägige Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte mit fachlicher Unterstützung handhaben und einsetzen;
  3. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  4. Werkstücke in Verbindung mit erlernten Verarbeitungstechniken im dreidimensionalen Raum herstellen
  5. fachspezifische Ausdrücke verwenden;
  6. einfache Werkstücke durch Modellarbeit entwickeln;
  7. fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Verarbeitungstechniken für Filz. Verarbeitungstechniken für Stroh. Schmucktechniken und Garnituren.

Umsetzung von Entwurfsideen. Modellarbeit.

Dokumentation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen richtig handhaben und anwenden;
  2. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  3. Werkstücke mittels Modellarbeit entwickeln;
  4. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden;
  5. erweiterte fachspezifische Ausdrücke verwenden;
  6. erweiterte fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
  7. über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung

Verarbeitung und Einsatz von Untermaterialien und Hilfsstoffen.

Techniken der Stoffverarbeitung auf Formen. Techniken der Lederverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kopfbedeckungen, Schmuckelemente und Garnituren anfertigen;
  2. facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen richtig handhaben und anwenden;
  3. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  4. Formen mittels Modellarbeit entwickeln;
  5. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden;
  6. erweiterte fachspezifische Ausdrücke verwenden;
  7. erweiterte fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
  8. über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Pelzverarbeitung. Schmucktechniken. Verarbeitung von Flechtmaterialen (Exoten).

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kopfbedeckungen, Schmuckelemente und Garnituren aus anspruchsvollen Materialien anfertigen;
  2. facheinschlägige, spezifische Geräte sowie Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden;
  3. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  4. Formen selbstständig mittels Modellarbeit zu entwickeln;
  5. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe selbständig fachlich richtig anwenden;
  6. die Fachsprache anwenden;
  7. fachtheoretische Grundlagen selbständig anwenden;
  8. über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Handmodellierte Filzhüte. Stoffmodelle nach Schnitt. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig in unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad anfertigen;
  2. facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden;
  3. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  4. Formen selbständig mittels Modellarbeit zu entwickeln;
  5. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken selbständig und fachlich richtig anwenden;
  6. die Fachsprache verwenden;
  7. fachtheoretische Grundlagen selbständig anwenden;
  8. über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Turbantechniken. Bandhuttechniken. Tüllverarbeitung.

Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. anspruchsvolle Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig herstellen;
  2. alle Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben und diese umsetzen;
  3. anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer, handwerklicher Fertigkeit durchführen;
  4. Modelle mit hohem technischen Anspruch, fachlich richtig strukturiert und selbständig ausführen;
  5. Werkstücke durch modistische Modellarbeit selbständig herstellen;
  6. Modelle kollektionsorientiert entwickeln;
  7. die Fachsprache einsetzen;
  8. ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen;
  9. die ausgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung.

Techniken der Federverarbeitung. Experimentelle Modellarbeit. Seiden- oder Samthüte.

Dokumentation und Präsentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. anspruchsvolle Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig herstellen;
  2. alle Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben und diese umsetzen;
  3. anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen;
  4. Modelle mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig ausführen;
  5. Werkstücke durch modistische Modellarbeit selbständig herstellen;
  6. Modelle kollektionsorientiert entwickeln;
  7. die Fachsprache einsetzen;
  8. ein ausgeprägtes dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen;
  9. die ausgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen.

Anspruchsvolle Techniken der Exotenverarbeitung. Unterschiedliche Materialkombinationen mit hohem technischem Anspruch.

Umsetzung von Entwurfsideen. Individuelle Detaillösungen.

Dokumentation und Präsentation.

2.2.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE UND FACHTHEORIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften und Anwendungsbereiche für Filz nennen;
  2. ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden;
  3. die Wirkung von Proportion und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen beschreiben;
  4. Geschäfte und Lieferanten für facheinschlägige Materialien nennen;
  5. Grundlagen der Fachtheorie erläutern.

Lehrstoff:

Werkzeuge und Apparate. Einkauf facheinschlägiger Materialien.

Proportion im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen. Maßnehmen und Messen.

Oberflächen und ihre Wirkung. Farben und ihre Wirkung.

Aufbewahrung und Reinigung von Kopfbedeckungen. Appreturen.

Huttypen und ihre Bezeichnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden;
  3. Hutformen und deren Bezeichnung benennen;
  4. Grundlagen der Fachtheorie anwenden;
  5. erste fachspezifische Materialien beschreiben.

Lehrstoff:

Filz:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Lagerhaltung von Material.

Stroh und Strohersatzborten:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden;
  3. erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden;
  4. fachspezifische Materialien benennen.

Lehrstoff:

Untermaterialien, Hilfsstoffe und ihre Anwendung. Stoffe und ihre Anwendung in der Modisterei.

Auf Formen gearbeitete Stoffhüte. Lederherstellung und -verarbeitung.

Eigenschaften und Einsatz von Klebstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden;
  3. erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden;
  4. fachspezifische Materialien benennen.

Lehrstoff:

Pelz:

Herstellung, Arten und Verarbeitung.

Stoffblumen:

Herstellung.

Exoten:

Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Fachterminologie verwenden;
  2. die historische Entwicklung des Modistengewerbes beschreiben;
  3. die Grundfunktion von Kopfbedeckungen und deren Anforderungen beschreiben;
  4. Formen und Bezeichnungen historischer Kopfbedeckungen benennen;
  5. erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden;
  6. fachspezifische Materialien benennen und unterscheiden;
  7. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  8. verschiedene Methoden der Schnittherstellung beschreiben.

Lehrstoff:

Geschichte und Funktion des Hutes. Geschichte des Handwerks.

Grundlagen zur Fertigung von Stoffkappen und -hüten nach Schnitt.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. Fachterminologie anwenden;
  3. fachspezifische Materialien benennen und unterscheiden;
  4. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  5. erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden.

Lehrstoff:

Turban:

Hintergrund und Techniken.

Bänder:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Posamenten.

Spitzen und Tüll:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. die Fachterminologie anwenden;
  3. fachspezifische Materialien benennen, unterscheiden und beurteilen;
  4. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  5. die Fachtheorie anwenden.

Lehrstoff:

Federn:

Arten, Aufbau, Be- und Verarbeitung.

Samte:

Arten, Herstellung und Verarbeitung.

Materialanalysen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern;
  2. die Fachterminologie anwenden;
  3. fachspezifische Materialien benennen, unterscheiden und beurteilen;
  4. ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen;
  5. die Fachtheorie anwenden.

Lehrstoff:

Chemiefasern:

Arten, Verarbeitung.

Experimentelle Materialien. Materialanalysen.

2.2.3 MODELL- UND FORMENTWICKLUNG

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen in Grundzügen beschreiben;
  2. die Wirkung von Proportion und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen erklären;
  3. grundlegende Verarbeitungstechniken und technische Detailarbeiten ausführen.

Lehrstoff:

Oberflächengestaltung. Praktische Formenlehre. Formfindung.

Modellentwicklung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen beschreiben;
  2. die Wirkung von Proportionen und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen berücksichtigen;
  3. sich mit experimenteller Oberflächengestaltung von Materialien auseinandersetzen;
  4. die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen;
  5. einfache, unkonventionelle Modellideen entwickeln;
  6. einfache Grundformen durch Modellieren umgestalten.

Lehrstoff:

Formfindung. Modellentwicklung.

Filzbearbeitung. Stroh und Strohersatz.

Erweiterte Oberflächengestaltung. Modellieren.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen beurteilen;
  2. die Wirkung von Proportionen und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen berücksichtigen;
  3. die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen;
  4. einfache unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln;
  5. erste Techniken des Formenbaus beschreiben;
  6. die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion erläutern.

Lehrstoff:

Modellentwicklung. Schnittabformen. Techniken der Formentwicklung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf die Gestaltung von Kopfbedeckungen umsetzen;
  2. ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen;
  3. sich mit der experimentellen Anwendung modistischer Techniken und Materialien auseinandersetzen
  4. die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen;
  5. einfache unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln;
  6. Techniken des Formenbaus anwenden;
  7. die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion anwenden.

Lehrstoff:

Modellentwicklung.

Formentwicklung.

Formenbau.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen selbständig umsetzen;
  2. ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen;
  3. sich mit der experimentellen Anwendung modistischer Techniken und Materialien auseinandersetzen;
  4. im dreidimensionalen Raum gestalten;
  5. unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln;
  6. eigene Formen für ihre Modellideen herstellen;
  7. erweiterte Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden;
  8. schnitttechnische Lösungsansätze finden.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion – Schnittzeichnen. Freie Schnittentwicklung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen selbständig umsetzen;
  2. ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen;
  3. modistische Techniken und Materialien experimentell anwenden;
  4. mit modistischen Techniken im dreidimensionalen Raum gestalten;
  5. unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln;
  6. eigene Formen für ihre Modellideen herstellen;
  7. aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen ausführen;
  8. individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden.

Lehrstoff:

Modell- und Formentwicklung. Techniken des Formenbaus.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien selbständig in die Praxis umsetzen;
  2. im Zusammenhang mit Modellentwicklung kollektionsorientiert denken;
  3. experimentelle Techniken und Materialien bei der Umsetzung von Ideen anwenden;
  4. eigenwillige, ungewöhnliche Zugänge zur Umsetzung einer Modellidee finden;
  5. selbständig individuelle Lösungsansätze bei der Umsetzung von Kopfbedeckungen und Schmuckelementen entwickeln;
  6. modistische Techniken im dreidimensionalen Raum anwenden;
  7. selbständig aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen finden;
  8. selbständig unkonventionelle Lösungsansätze für das Umsetzen von Werkstücken finden;
  9. eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in ihrer modistischen Arbeit einsetzen.

Lehrstoff:

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien selbständig in die Praxis umsetzen;
  2. im Zusammenhang mit Modellentwicklung kollektionsorientiert denken;
  3. experimentelle Techniken und Materialien bei der Umsetzung von Ideen anwenden;
  4. eigenwillige, ungewöhnliche Zugänge zur Umsetzung einer Modellidee finden;
  5. selbständig individuelle Lösungsansätze bei der Umsetzung von Kopfbedeckungen und Schmuckelementen entwickeln;
  6. modistische Techniken im dreidimensionalen Raum anwenden;
  7. selbständig aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen finden;
  8. selbständig unkonventionelle Lösungsansätze für das Umsetzen von Werkstücken finden;
  9. eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in ihrer modistischen Arbeit einsetzen.

Lehrstoff

Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus.

2.3 PRODUKTGESTALTUNG – TASCHEN UND ACCESSOIRES ODER SCHUHE

2.3.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung grundsätzlich verwenden;
  3. erste fachspezifische Ausdrücke anwenden;
  4. grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben;
  3. erste fachspezifische Ausdrücke anwenden;
  4. grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen;
  5. einfache Grundverarbeitungstechniken beschreiben und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben;
  3. erste fachspezifische Ausdrücke anwenden;
  4. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden;
  5. experimentelle Modellarbeit betreiben;
  6. Werkstücke in Verbindung mit erlernten Verarbeitungstechniken im dreidimensionalen Raum herstellen;
  7. grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben;
  3. fachspezifische Ausdrücke anwenden;
  4. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden;
  5. die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen;
  6. die erlernten Techniken auf artfremde Materialen übertragen;
  7. dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung, der Lederverarbeitung sowie bei der Verarbeitung anderer Materialien handhaben;
  3. die Fachsprache anwenden;
  4. die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken selbstständig und fachlich richtig anwenden;
  5. die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen;
  6. verschiedene Materialien und Verarbeitungstechniken kombinieren und aufeinander abstimmen;
  7. dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung, der Lederverarbeitung sowie bei der Verarbeitung anderer Materialien handhaben;
  3. die Fachsprache anwenden;
  4. Werkstücke in verschiedenen Techniken und unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad anfertigen;
  5. die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen;
  6. verschiedene Materialien und Verarbeitungstechniken kombinieren und aufeinander abstimmen;
  7. dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen;
  8. kollektionsorientiertes Denken entwickeln und in der Produktion umzusetzen;
  9. kaufmännische und organisatorische Grundlagen (wie zB Kalkulationen, Produktionsblätter) nutzen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen.

Fachsprache. Aktuelle Macharten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. anspruchsvolle Werkstücke in verschiedenen Techniken in selbstständiger Arbeit herstellen;
  3. facheinschlägige spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden;
  4. anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen;
  5. individuelle Prototypen mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig herstellen;
  6. kreative Modellkollektionen eigenständig erstellen;
  7. die Fachsprache einsetzen;
  8. ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen;
  9. über ein Gefühl für Materialzusammenstellungen und hochwertige Qualitätsarbeit bei ausgeprägtem Kostenbewusstsein verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. anspruchsvolle Werkstücke in verschiedenen Techniken in selbstständiger Arbeit herstellen;
  3. facheinschlägige spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden;
  4. anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen;
  5. individuelle Prototypen mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig herstellen;
  6. kreative Modellkollektionen eigenständig erstellen;
  7. die Fachsprache einsetzen;
  8. ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen;
  9. über ein Gefühl für Materialzusammenstellungen und hochwertige Qualitätsarbeit bei ausgeprägtem Kostenbewusstsein verfügen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung.

Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache.

Aktuelle Macharten.

Kollektion.

Evaluation, Dokumentation, Präsentation.

2.3.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Geschichte der jeweiligen Produkte (Taschen, Schuhe) wiedergeben;
  2. die Theorie über die Entwicklung von Grundformen wiedergeben;
  3. die wichtigen Gerbarten beschreiben.

Lehrstoff:

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Entstehung von Leder.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Geschichte der jeweiligen Produkte (Taschen, Schuhe) wiedergeben;
  2. die Theorie über die Entwicklung von Grundformen wiedergeben;
  3. die wichtigen Gerbarten beschreiben.

Lehrstoff:

Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung.

Herstellung von Leder.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Geschichte des Leders beschreiben;
  2. die Theorie der Lederherstellung erläutern;
  3. die für die Produktentwicklung wichtigen Teile der Anatomie des Körpers beschreiben;
  4. die wichtigsten Schuh- bzw. Taschenarten beschreiben.

Lehrstoff:

Modeentwicklung. Geschichte und Herstellung von Leder.

Mess- und Maßsysteme.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Verschlussarten und Beschläge benennen;
  2. die Theorie der Lederherstellung erläutern;
  3. die Geschichte des Leders und die verschiedenen Lederarten erläutern;
  4. die in der Produktentwicklung wichtigen Werkstoffe und deren Eigenschaften beschreiben.

Lehrstoff:

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Geschichte und Herstellung von Leder.

Werkstoffe.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Verschlussarten und Beschläge beschreiben;
  2. die Geschichte des Leders und die verschiedenen Lederarten darstellen;
  3. Ledermerkmale erläutern und Leder klassifizieren;
  4. erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei wiedergeben.

Lehrstoff:

Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung.

Lederarten. Entstehung und Klassifizierung von Leder. Gerberei.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren;
  2. erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei wiedergeben;
  3. Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen.

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen.

Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren;
  2. erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei nutzen;
  3. Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen.

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren;
  2. erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei nutzen;
  3. Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen.

Lehrstoff:

Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei.

Auszeichnung von Werkstoffen.

2.3.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion verstehen;
  2. die grundlegenden Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden;
  3. die Wirkung von Proportion und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung berücksichtigen;
  4. eigene Entwürfe experimentell in Schnitte umsetzen.

Lehrstoff:

Grundtechniken der Schnittkonstruktion in der Ledergalanterie.

Eigene Entwürfe – Schnitte, Schnittkonstruktion, Leistenkopie.

Aktuelle Modelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion anwenden;
  2. die grundlegenden Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden;
  3. die Wirkung von Proportion und von optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Prototypen berücksichtigen;
  4. eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die einfachen Konstruktionstypen erläutern;
  2. Verfahrenstechniken des Mustermachens selbständig anwenden;
  3. die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Prototypen einsetzen.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Aktuelle Modelle.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erweiterte Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden;
  2. eine Anzahl von Konstruktionstypen beschreiben;
  3. die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen;
  4. sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen;
  5. eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fortgeschrittene Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden;
  2. verschiedene Konstruktionstypen beschreiben;
  3. die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen;
  4. sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen;
  5. individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden;
  6. konstruktives Zeichnen beim Erstellen von Schnittmustern anwenden;
  7. eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit.

Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fortgeschrittene Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden;
  2. alle wichtigen Konstruktionstypen beschreiben;
  3. die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen;
  4. individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden;
  5. sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen;
  6. konstruktives Zeichnen beim Erstellen von Schnittmustern anwenden;
  7. im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Konstruktionsweisen aller wichtigen Modellarten erläutern;
  2. alle Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden;
  3. Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien in die Praxis umsetzen;
  4. selbständig individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen zu finden;
  5. durch modellistische Arbeit an einen Schnitt herangehen;
  6. Fachzeichnungen selbständig in Kollektionsmodelle umsetzen;
  7. im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Konstruktionsweisen aller wichtigen Modellarten erläutern;
  2. alle Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden;
  3. Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien in die Praxis umsetzen;
  4. selbständig individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden;
  5. durch modellistische Arbeit an einen Schnitt herangehen;
  6. Fachzeichnungen selbständig in Kollektionsmodelle umsetzen;
  7. im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken.

Lehrstoff:

Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau.

Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle.

2.4 STRICKDESIGN

2.4.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte handhaben und einsetzen;
  3. einfache Werkstücke aus Maschenware anfertigen;
  4. einfache Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Einführung in die Strickerei. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Stricktechnische Übungen. Einfache Werkstücke. Garnvorbereitung.

Fachsprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. einfache Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen;
  4. einfache Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung. Selbständige Garnvorbereitung.

Fachsprache. Dokumentation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. einfache Strickteile für zugeschnittene Werkstücke in verschiedenen Bindungstechniken anfertigen;
  4. Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Einfache Werkstücke. Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. einfache reguläre Strickteile und Strickteile für den Zuschnitt in verschiedenen Bindungstechniken materialgerecht anfertigen;
  4. Herstellungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen.

Formgerechte Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. reguläre und für den Zuschnitt gefertigte Strickteile mit Hilfestellung planen und in unterschiedlichen Musterungstechniken anfertigen;
  4. einfache Detailarbeiten und Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. reguläre Strickteile und Strickteile für den Zuschnitt in unterschiedlichen Musterungstechniken planen und anfertigen;
  4. aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Einfacher Strickprogramme.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Fachsprache. Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und einsetzen;
  3. Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften herstellen;
  4. aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden;
  5. die durchgeführten Arbeiten dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und einsetzen;
  3. Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften herstellen;
  4. aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden;
  5. die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung.

Dokumentation, Evaluation und Präsentation.

2.4.2 FACHTHEORIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Elemente der Handflachstrickmaschine benennen und Einstellungen grafisch darstellen;
  2. Grundbindungen der Strickerei erkennen und grafisch darstellen;
  3. einfache Mustertrendanalysen von Strickmustern durchführen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Strickerei. Grundbindungen.

Handflachstrickmaschine.

Musteranalyse.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Entwicklung und Konstruktion der Handflachstrickmaschine beschreiben und Einstellungen mustergemäß grafisch darstellen;
  2. Grundbindungen und deren Ableitungen selbständig erkennen und darstellen;
  3. Mustertrendanalysen durchführen;
  4. bekleidungsphysiologische Unterschiede erkennen.

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Strukturbindungen und Kombinationen verschiedener Grundbindungen beschreiben und grafisch darstellen;
  2. Mustertrendanalysen durchführen;
  3. Unterscheidungsmerkmale am Flachstrickmaschinensektor erkennen und beschreiben;
  4. bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern.

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen und Kombinationen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Strukturbindungen und Kombinationen verschiedener Grundbindungen beschreiben, grafisch darstellen und entwickeln;
  2. Mustertrendanalysen durchführen;
  3. Unterscheidungsmerkmale von maschenbildenden Maschinen erkennen und beschreiben;
  4. bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern.

Lehrstoff:

Erweiterte Grundbindungen und Strukturbindungen. Bindungstechniken.

Technologie der Strickerei.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Farb- und Strukturbindungen erkennen, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterungsanlage erstellen;
  2. Mustertrendanalysen durchführen;
  3. den Aufbau elektronischer Flachstrickmaschinen erläutern;
  4. bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern.

Lehrstoff:

Farbjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei. Einfache Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Farb- und Strukturbindungen erkennen, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterungsanlage erstellen;
  2. Mustertrendanalysen durchführen;
  3. die Funktionsweise elektronischer Flachstrickmaschinen erläutern;
  4. bekleidungsphysiologische Anforderungen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Farb- und Bindungsjacquardmuster. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Weiterführende Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Strickmuster mit höherem Schwierigkeitsgrad entwickeln, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterverarbeitungsanlage erstellen;
  2. Produkt- und/oder Kollektionsentwicklungen durchführen;
  3. mustertechnische Lösungen entwickeln;
  4. Musterdurchführungsanalysen erarbeiten;
  5. bekleidungsphysiologische Eigenschaften berücksichtigen.

Lehrstoff:

Kombination verschiedener Musterungen. Bindungstechniken.

Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Strickmuster mit höherem Schwierigkeitsgrad entwickeln, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterverarbeitungsanlage erstellen;
  2. Produkt- und/oder Kollektionsentwicklungen durchführen;
  3. mustertechnische Lösungen entwickeln;
  4. Musterdurchführungsanalysen erarbeiten;
  5. bekleidungsphysiologische Eigenschaften berücksichtigen.

Lehrstoff:

Kombination aller erlernten Musterungen und Bindungstechniken.

Spezielle Programmiertechniken.

Bekleidungsphysiologie.

Musteranalyse und Musterentwicklung.

Prozessentwicklung.

2.4.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. einfache Schnittformen konstruieren;
  4. einfache Werkstücke aus Maschenware anfertigen;
  5. grundlegende Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden;
  6. einfache Grundformen aus geraden Teilen entwickeln.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Konfektionsmaschinen und Bügelanlagen.

Körpermaße und Maßnehmen.

Einfache Schnittformen aus geraden Teilen.

Einfache Handnähtechniken für Maschenware.

Einfacher Werkstücke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. einfache Modellschnitte entwickeln und konstruieren;
  4. einfache Grundschnitte aus Papier und Probematerialien abformen;
  5. einfache Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen;
  6. Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Handhabung und Instandhaltung der Kettel- und Spezialmaschinen für die Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für einfache Oberbekleidungsstücke aus Maschenware.

Schnittauflage und Zuschnitt von Maschenware.

Erweiterte bindungsbezogene Handnähtechniken für Maschenware.

Modellarbeit (Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Grund- und Modellschnitte nach Vorlage konstruieren und einfache Passformkorrekturen vornehmen;
  4. einfache zugeschnittene Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen;
  5. Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Einsatzmöglichkeiten der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte (Variationen und Kombinationen, Abänderungen).

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache Werkstücke.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Grund- und Modellschnitte nach Modebildern umsetzen;
  4. einfache Grundformen aus Papier und/oder Probematerialien modellieren und weiterentwickeln;
  5. zugeschnittene und reguläre Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen;
  6. Detailarbeiten, wie einfache Kragen- und Verschlusslösungen, realisieren;
  7. Verarbeitungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Zusatzeinrichtungen der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion.

Grundschnitte für formgerechte Strickteile.

Einfache Detailarbeiten.

Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen).

Einfache formgerechte Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Modellschnitte nach Vorlage in ansteigendem Schwierigkeitsgrad entwickeln;
  4. Grundschnitte modellbezogen verändern und anpassen;
  5. neue Schnittformen aus Papier oder Probematerialien erarbeiten;
  6. Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form mit Hilfestellung planen und anfertigen;
  7. einfache Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Erweiterte Nähtechnik und Detailarbeiten.

Schnitterstellung für Herren-, Damen- und Kinderbekleidung.

Bindungsbezogene Schnitterstellung.

Strickteile und Werkstücke.

Modellarbeit in Bindungskombinationen.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Modellschnitte nach Modebildern analysieren und umsetzen;
  4. Schnitte abändern, vergrößern und verkleinern (gradieren);
  5. Modelle und Schnittvariationen in Papier und/oder Probematerialien weiterentwickeln und stricktechnisch richtig umsetzen;
  6. zugeschnittene und reguläre Kleidungsstücke aus Maschenware planen und anfertigen;
  7. aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken, materialbezogen und fachlich richtig anwenden.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Schnitterstellung nach Modebildern.

Schnittgradierung und modellbezogene Abänderung von Schnitten.

Weiterentwicklung von Schnitten in Papier und/oder Probematerialien.

Planung und Kalkulation von Strickmodellen.

Rationelle Verarbeitungstechnik.

Strickteile und Werkstücke aus zugeschnittener und formgerechter Maschenware.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Modellschnitte selbständig entwickeln und konstruieren;
  4. Schnittvorlagen selbständig abändern und gradieren;
  5. durch kreative Modellarbeit neue Schnittformen erproben und bis zur Produktreife weiterentwickeln;
  6. Proportionen und Linienführung erkennen und eigenständig umsetzen;
  7. Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften verarbeiten;
  8. aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden;
  9. die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen vornehmen.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Selbständige Handhabung aller Maschinen.

Planung von Arbeitsabläufen.

Entwicklung und Umsetzung eigenständiger Schnittformen.

Modellentwicklung aus Papier und/oder Probematerialien.

Strickteile und Werkstücke in Bindungs- und/oder Materialkombinationen.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen;
  3. Modellschnitte selbständig entwickeln und konstruieren;
  4. Schnittvorlagen selbständig abändern und gradieren;
  5. durch kreative Modellarbeit neue Schnittformen erproben und bis zur Produktreife weiterentwickeln;
  6. Proportionen und Linienführung erkennen und eigenständig umsetzen;
  7. Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften verarbeiten;
  8. aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden;
  9. die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen vornehmen.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Selbstständige Handhabung aller Maschinen.

Erstellung und Abänderung von Schnitten.

Entwicklung neuer Schnittformen durch Modellarbeit.

Modellgerechte Anpassung von Proportionen und Linienführung.

Arbeitsablaufplanung.

Strickteile und Werkstücke.

Dokumentation und Präsentation.

2.5 TEXTILDESIGN

2.5.1 PROJEKTWERKSTÄTTE TEXTILDRUCK

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung nennen und umsetzen;
  2. unter Anleitung mit Messgeräten umgehen;
  3. mit Schablonen umgehen;
  4. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Umgang mit Messinstrumenten. Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck.

Dokumentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung nennen und umsetzen;
  2. unter Anleitung mit Messgeräten umgehen;
  3. unter Anleitung Druckware vorbehandeln und drucken;
  4. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck. Reservedruck.

Dokumentation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Reservedruck. Direktdruck.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Rapportieren. Beschichten und Belichten. Direktdruck mehrfärbiger Muster.

Dokumentation.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Ätzdruck. Direktdruck.

Dokumentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. für unterschiedliche Anforderungen unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. für unterschiedliche standardmäßige Anforderungen Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen;
  2. für unterschiedliche standardmäßige Anforderungen Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen;
  3. die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Unfallverhütung.

Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck.

Dokumentation und Präsentation.

2.5.2 TEXTILENTWURF UND NATURZEICHNEN

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundbegriffe der grafischen und zeichnerischen Techniken anwenden;
  2. Grundlagen der Kompositionstechniken im Textildesign erklären;
  3. eigenständig ihre Ideen gestalterisch, kreativ und argumentativ entwickeln;
  4. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und darstellen;
  5. in adäquater Form ihre Produktideen erklären;
  6. aktuelle Trends wahrnehmen und beschreiben;
  7. Grundbegriffe der Design-, Ornament- und textilen Kulturgeschichte benennen und einordnen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe des Textildesigns:

Farben- und Kontrastlehre unter Berücksichtigung der Färbungen und verschiedener Farbsysteme für bedruckte Textilien, Flächengestaltung von Textilien, Fachbegriffe.

Einfache Reservedrucke im Positiv-Negativverfahren.

Einzelmotive für analoge Filmfolien.

Einfache Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Altertum bis Mittelalter.

Aktuelle Trends, Recherche.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Grundlagen der grafischen und zeichnerischen Techniken zielorientiert einsetzen;
  2. einfache textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt erstellen;
  3. erweiterte Grundlagen der Kompositionstechniken im Textildesign anwenden;
  4. Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren;
  5. durch Kommunikation und Korrekturgespräche verschiedene Arbeiten analysieren und reflektieren
  6. in adäquater Form ihre Produktideen erklären und bildnerisch darstellen;
  7. aktuelle Trends wahrnehmen und benennen;
  8. Begriffe der Design-, Ornament- und textilen Kulturgeschichte benennen und einordnen.

Lehrstoff:

Einfache Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Grundbegriffe der bildbearbeitenden Programme für Textilentwurf.

Digitale Einzelmotive für den Druck.

Komplexe Färbungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Faltrapporte für den Accessoire- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Mittelalter bis Barock.

Aktuelle Trends, Recherche.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen grafischer und zeichnerischer Techniken selbständig anwenden;
  2. Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten verschiedener Drucktechniken benennen und adäquat in die Entwurfsarbeit integrieren;
  3. komplexe textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt unter Anleitung erstellen;
  4. verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden;
  5. Mustervariationen adäquat präsentieren und sie sowohl für den Mode- und Dekorationsbereich als auch für die Innenraumgestaltung adaptieren;
  6. eigenständig ihre Ideen gestalterisch, kreativ und argumentativ entwickeln;
  7. ihre Produktideen in einem Portfolio präsentieren;
  8. aktuelle Trends interpretieren;
  9. Begriffe der Design-, Ornamentgeschichte und Designtheorie einordnen und in Zusammenhänge stellen;
  10. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und darstellen;
  11. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete unter Anleitung erarbeiten.

Lehrstoff:

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen.

Rasterrapporte für den Accessoire-, Mode- und Dekorationsbereich.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Barock bis Historismus.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene grafische und zeichnerische Techniken anwenden und für den Textildruck adaptieren;
  2. verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden;
  3. textile Flächen analog und computerunterstützt selbständig gestalten;
  4. komplexe Flächenbemusterungen selbständig entwickeln;
  5. Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren;
  6. ihre Produktideen umfassend für bestimmte Zielgruppen in einem Portfolio präsentieren;
  7. aktuelle Trends interpretieren und zu ihrer eigenen Arbeit in Beziehung setzen;
  8. Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte benennen und einordnen;
  9. eine selbständige Recherche design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und sie kommentieren;
  10. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete weitgehend selbständig erarbeiten.

Lehrstoff:

Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Einzelmotive für den Siebdruck.

Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbmischungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und mehrteilige Modelle mit Druckplatzierungen.

Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 18. und 19. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene grafische, zeichnerische und drucktechnische Fertigkeiten anwenden;
  2. Gestaltungsmöglichkeiten verschiedener Drucktechniken benennen und adäquat in die Entwurfsarbeit integrieren;
  3. textile Flächen analog und computerunterstützt selbständig gestalten und für den Druck bearbeiten;
  4. komplexe individuelle Flächenbemusterungen selbständig entwickeln;
  5. Muster adäquat für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren und umsetzen;
  6. ihre Produktideen umfassend für bestimmte Zielgruppen in einem Portfolio präsentieren und digital aufbereiten;
  7. aktuelle Trends interpretieren und zu ihrer eigenen Arbeit in Beziehung setzen;
  8. Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte einordnen und analysieren;
  9. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen, sie kommentieren und für die eigene Entwurfsarbeit nutzen;
  10. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten.

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale Rapporte und deren Umsetzung für den Druck.

2- färbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt erste Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene grafische, zeichnerische und drucktechnische Fertigkeiten anwenden und digital bearbeiten;
  2. verschiedene grafische und zeichnerische Techniken anwenden und für den Textildruck adaptieren;
  3. Entwürfe für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt selbständig umsetzen und für den Druck adaptieren;
  4. komplexe individuelle Flächenbemusterungen selbständig entwickeln und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren;
  5. verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden;
  6. Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren;
  7. ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren;
  8. mit den eigenen Entwürfen auf aktuelle Trends reagieren;
  9. Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte selbständig analysieren;
  10. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren;
  11. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen.

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign.

Digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Mehrfärbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grafische, zeichnerische, fotografische und drucktechnische Fertigkeiten selbständig anwenden;
  2. selbständig Entwürfe für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt umsetzen und für den Druck adaptieren;
  3. eigenständig ihren Ideen und Entwürfen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen und in der Werkstätte umsetzen;
  4. verschiedene Kompositionstechniken selbständig im Textildesign anwenden;
  5. Muster selbständig entwickeln, adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren;
  6. unterschiedliche Kompositionstechniken im Textildesign anwenden und kombinieren;
  7. eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe unter Einbeziehung verschiedener analoger und digitaler Techniken anlegen;
  8. ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren;
  9. aktuelle Trends in der eigenen Entwurfsarbeit berücksichtigen;
  10. konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell umsetzen;
  11. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge nach Bedarf durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren;
  12. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen;
  13. Projekte selbständig planen und durchführen.

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grafische, zeichnerische, fotografische und drucktechnische Fertigkeiten selbständig anwenden;
  2. Entwürfe selbständig für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt umsetzen und für den Druck adaptieren;
  3. eigenständig ihren Ideen und Entwürfen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen und in der Werkstätte umsetzen;
  4. verschiedene Kompositionstechniken selbständig im Textildesign anwenden;
  5. Muster selbständig entwickeln, adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren;
  6. unterschiedliche Kompositionstechniken im Textildesign anwenden und kombinieren;
  7. eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe unter Einbeziehung verschiedener analoger und digitaler Techniken anlegen;
  8. ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren;
  9. aktuelle Trends in der eigenen Entwurfsarbeit berücksichtigen;
  10. konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell umsetzen;
  11. selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge nach Bedarf durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren;
  12. sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen;
  13. Projekte selbständig planen und durchführen.

Lehrstoff:

Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign.

Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck.

Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich.

Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen.

Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert.

Analysen von aktuellen Trends, Recherche.

2.5.3 CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die geschichtlichen Veredelungstechniken von Textilien beschreiben;
  2. Messgrößen und Maßeinheiten zur Berechnung von Färberezepturen erläutern;
  3. Arten der Bemusterung nennen;
  4. Fachbegriffe richtig anwenden.

Lehrstoff:

Fachsprache.

Maßeinheiten. Konzentrationsangaben. Arten der Bemusterung.

Druckbehelfe – Druckmaschinen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Druckpasten und Färberezepturen berechnen;
  2. die Funktionsweise von Färbemaschinen beschreiben;
  3. verschiedene Arten der Musterbildung erläutern;
  4. die Fachsprache verwenden.

Lehrstoff:

Druckpasten. Färberezepturen. Färbemaschinen.

Arten der Musterbildung:

Direktdruck, Ätzdruck, Reservedruck, weitere Arten.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Arten der Verdickungsmittel und deren Wirkungsweise beschreiben;
  2. die Wirkungsweise von Wasser im Zusammenhang mit Druckpasten erläutern;
  3. den Aufbau von Druckpasten beschreiben.

Lehrstoff:

Arten der Verdickungsmittel. Druckpastenaufbau. Wasser.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. chemische und physikalische Grundlagen der Textilveredelung beschreiben.

Lehrstoff:

Lichtfarben. Körperfarben.

Atomaufbau. Molekülaufbau – Salze, Säuren, Basen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Veredelung von Naturfasern beschreiben.

Lehrstoff:

Baumwolle:

Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Veredelung von Naturfasern beschreiben;
  2. Einrichtungen zum Trocknen und Dämpfen nennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Wolle (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Seide (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Trocknen – Trockner. Dämpfer.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Veredelung von Synthesefasern sowie deren Mischungen beschreiben.

Lehrstoff:

Synthesefasern (Herstellung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur).

Polyamid (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyacrylnitril (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Polyester (Herstellung, Verwendung, Veredelung).

Fasermischungen mit Synthesefasern.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Veredelung von Synthesefasern sowie deren Mischungen beschreiben.

Lehrstoff:

Hochveredelung. Mischsortimente.

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft sowie in Kulturinstitutionen) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  2. die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  4. Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  5. sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  6. aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) während der Sommerferien in facheinschlägigen Unternehmen im In- oder Ausland (vorzugsweise in Betrieben der Mode- und Textilwirtschaft bzw. in Kulturinstitutionen).

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40219840

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)