zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021
Anlage C1
FACHSCHULE FÜR MODE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||
Klasse | Summe | ||||||
1. | 2. | 3. |
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A.1. | Stammbereich |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | |
2. | Sprache und Allgemeinbildung |
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2.1 | Deutsch | 4 | 2 | 3 | 9 | (I) | |
2.2 | Englisch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | |
2.3 | Geschichte und Politische Bildung | 0 | 2 | 0 | 2 | III | |
2.4 | Biologie und Ökologie | 2 | 0 | 0 | 2 | III | |
3. | Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge |
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3.1 | Wirtschaftsgeografie | 2 | 0 | 0 | 2 | III | |
3.2 | Betriebswirtschaft2 | 0 | 2 | 2 | 4 | I | |
3.3 | Recht | 0 | 0 | 2 | 2 | III | |
3.4 | Rechnungswesen2 | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
3.5 | Officemanagement2 | 2 | 1 | 1 | 4 | III | |
4. | Produktentwicklung und Produktion |
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4.1 | Textiltechnologie | 2 | 1 | 1 | 4 | III | |
4.2 | Entwurf und Design2 | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
4.3 | Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2 | 2 | 2 | 2 | 6 | II | |
4.4 | Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung2 | 1 | 2 | 0 | 3 | II | |
4.5 | Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken2 3 | 10 | 10 | 10 | 30 | IV | |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 1 | 2 | 5 | IVa | |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 35 | 31 | 31 | 97 |
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A.2. | Schulautonome Vertiefungen2 4 5 |
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| Handel und Design | 0 | 6 | 6 | 12 | II | |
| Fashion Styling | 0 | 6 | 6 | 12 | II | |
| Handel und kreative Fertigungstechnik | 0 | 6 | 6 | 12 | II | |
| Angewandte Betriebsführung | 0 | 6 | 6 | 12 | II | |
B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation | 2 | 0 | 0 | 2 | III | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 111 |
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C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse | |||||||
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 | |||||||
E. Förderunterricht4 | |||||||
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 28-30 Wochenstunden festgelegt werden.
4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden.
F. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode.
4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Mode.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Mode dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur unselbstständigen und selbstständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichen Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) und schafft die Basis zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.
Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Herausforderungen unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und sich im Wirtschaftsleben zu behaupten.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Allgemeinbildung,
- – Sprache und Kommunikation,
- – wirtschaftliche Bildung,
- – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
- – Produktentwicklung und Produktion sowie
- – berufsorientierte Praxis
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
- – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis;
- – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
- – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
- – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig;
- – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
- – sie können Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen;
- – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
- – sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken sowie in der englischen Sprache kommunizieren;
- – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
- – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz;
- – sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit berufsbegleitenden und lebenslangen Lernens;
- – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz;
- – sie können Wissen über betriebliche Organisationsabläufe von der Idee bis zur Vermarktung anwenden und umsetzen;
- – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über die entsprechende Handlungskompetenz.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die eigenen Fähigkeiten einschätzen und die anderer anerkennen;
- – können logisch, kreativ und vernetzt denken und handeln;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können sich mit der eigenen sowie mit anderen Kulturen auseinander setzen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
- – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen Stellung nehmen;
- – können Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situations- und adressatengerecht kommunizieren;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – verstehen wesentliche Fachbegriffe und können sie situationsadäquat anwenden;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – können bewusst mit Medien umgehen.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den rezeptiven Fertigkeiten Hören und Lesen sowie das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 in den produktiven Fertigkeiten Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen und Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler
- – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv nutzen;
- – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
- – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
- – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
- – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
- – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
- – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken und Informationen geben oder erfragen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
- – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
- – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
- – in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
- – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
- – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen anstellen;
- – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren;
- – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
- – können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen;
- – können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
- – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
- – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen;
- – können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen;
- – können in ihrem beruflichen Handeln die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Aktualität sowie von ethischen Grundsätzen einschätzen;
- – können relevante Gesetze und Vorschriften anwenden;
- – können die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden;
- – beherrschen die Fachsprache und können diese richtig einsetzen;
- – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen;
- – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen;
- – können die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen;
- – können ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen;
- – können die Grundsätze für projektorientiertes Arbeiten anwenden;
- – können branchenübliche Software anwenden;
- – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen;
- – können auftragsorientiert Materialien verantwortungsbewusst auswählen, Entwürfe praktisch umsetzen und kundenorientierte Trendempfehlungen geben;
- – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzen.
LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNGEN
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene Projekte im Team planen, durchführen und reflektieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Es muss pro Klasse maximal 1 schulautonome Vertiefung festgelegt werden.
Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 28 bis maximal 30 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.
Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
- 1. Entweder
- – müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 2 Wochenstunden eingeführt werden und/oder
- – muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
- 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.
Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
- – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
- – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:
- – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
- – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
- – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
- – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern.
- – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
- – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie
- – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
- – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
- – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
- – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
- – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken:
Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lehrinhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
- Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
m) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG
2.1 DEUTSCH
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können aktiv zuhören;
- – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
- – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
- – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
- – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
- – können einfache Sachverhalte darstellen;
- – können sinnerfassend lesen;
- – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
- – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – können zu einfachen Themen, die die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler betreffen, Stellung nehmen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Satzgrenzen.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in der Standardsprache.
Einfache Sachverhalte.
Entnahme und Wiedergabe von Kerninformationen.
Erkennen von Redeabsichten.
Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Informationen.
Erfassen der wesentlichen Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Mitschrift, kreative Textformen, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).
Reflexion:
Reflexion über die Lebenssituation.
Medienkonsum.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können aktiv zuhören;
- – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
- – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und können diese anwenden;
- – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
- – können Sachverhalte darstellen;
- – können Redeabsichten erkennen;
- – können Feedback geben und einholen;
- – können einfache Argumente formulieren;
- – können sinnerfassend lesen;
- – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
- – können Informationen ordnen und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.
Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe.
Medien und ihre Funktionen.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Sachverhalte.
Kerninformationen aus Medienbeiträgen.
Gestaltendes Vorlesen.
Erkennen von Redeabsichten.
Feedback.
Einfache Argumente.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Kurzgeschichten, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Exzerpt, Protokoll, Zusammenfassung, einfache Stellungnahme, Charakteristik, Bewertung, kreative Textformen).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
- – können an Diskussionen teilnehmen;
- – können Kurzpräsentationen vorbereiten und durchführen;
- – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können nichtlineare Texte beschreiben;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können grundlegende Merkmale der Medien nennen;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
- – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen nennen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Regeln der Rechtschreibung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion.
Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.
Einfache Argumente. Stellungnahme.
Beschreibung nichtlinearer Texte.
Lesen:
Sammeln von Informationen.
Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).
Informationen und Meinungen in Medien.
Schreiben:
Verknüpfende Elemente.
Textsortenwissen (Projektbericht, Motivationsschreiben, Stellungnahme).
Nichtlineare Texte.
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
Medien und ihre Funktionen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
- – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
- – können argumentieren;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können Argumente formulieren und ordnen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.
Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Diskussion, Debatte, Bewerbungsgespräch).
Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturieren von Argumenten.
Nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
Medien als Informationsquellen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
- – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
- – können argumentieren;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können Argumente formulieren und ordnen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Kritische Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.
Argumentieren und Appellieren.
Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturieren von Argumenten.
Nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Medien als Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.
2.2 ENGLISCH
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird;
- – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
- – können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen kurze und einfache Formen der Korrespondenz wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
- – verstehen kurze fiktionale Texte;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit vertrauten Themen und Tätigkeiten geht;
- – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten;
- – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Schule, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Postkarten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Telefongespräche.
Einfache Alltagstexte:
zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.
Einfache Formulare.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache fiktionale Texte;
- – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:
zB Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache fiktionale Texte;
- – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
- – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
- – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
- – können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:
zB einfache Anfragen, Bestellungen und Beschwerden, Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen
- – verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
- – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern;
- – können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden;
- – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.
Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
- – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern;
- – können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden;
- – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten;
- – verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
- – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
- – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
- – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
- – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
- – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.
Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die unterschiedlichen historischen Epochen nennen und diese einander gegenüberstellen;
- – können demokratische Prinzipien beschreiben und in ihrem Umfeld umsetzen;
- – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
- – können anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen;
- – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen.
Lehrstoff:
Historische Epochen im Überblick.
Die Entwicklung zur modernen Demokratie am Beispiel Österreichs.
Grundlagen und Aufgaben des Staates.
Wahlrecht, politische Parteien.
Nationalitätenproblem.
Erster Weltkrieg und seine Folgen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – historische Zusammenhänge nennen;
- – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
- – anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen;
- – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen.
Lehrstoff:
Österreich und die Welt 1918 bis 1939.
Totalitäre Ideologien und Systeme.
Zweiter Weltkrieg (Verlauf und Folgen).
Ost-West-Konflikt und seine Folgen.
Europa und die Welt nach 1945.
Österreich von 1945 bis heute.
Aktuelles Zeitgeschehen; internationale Krisenherde.
2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bereich „Beobachten und Erfassen“:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Fachbegriffe verstehen und situationsadäquat anwenden;
- – Modelle und Grafiken beschreiben und erklären;
- – die Merkmale des Lebens nennen;
- – Bau und Funktion wichtiger Organsysteme im menschlichen Körper beschreiben;
- – die Arbeitsweise des körpereigenen Abwehrsystems beschreiben.
Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Übertragung von Infektionskrankheiten sowie die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären;
- – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationskrankheiten nennen;
- – Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern.
Bereich „Bewerten und Anwenden“:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils einschätzen und Risikofaktoren beurteilen;
- – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden;
- – die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder oder jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz und Konsumverhalten erkennen.
Lehrstoff:
Von der Zelle zum Organismus:
Kennzeichen des Lebens, tierische und pflanzliche Zelle, DNA, Chromosomen, Mitose und Meiose, Gewebe, Organe, Organsysteme.
Sexualität:
Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Schwangerschaft und Geburt, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten.
Mensch und Gesundheit:
Krankheitserreger, Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Krebs, Abwehrsystem, aktive und passive Immunisierung, Hygiene.
Sucht und Suchtprävention.
Mensch und Umwelt:
Ökologischer Fußabdruck, Konsum und Nachhaltigkeit, Globalisierung, Ursachen und Folgen des Klimawandels.
3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE
3.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – topografische Grundkenntnisse situationsadäquat anwenden und Strukturen der Erde beschreiben;
- – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
- – unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
- – die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen und ihr Wissen über die Herkunft von Naturfasern vernetzen;
- – unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben;
- – Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben;
- – erkennen, dass die Ressourcen begrenzt und in unserer globalisierten Welt ungleich verteilt sind;
- – Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität sehen, insbesondere im Bereich der Textilwirtschaft, und dieses Wissen einsetzen;
- – grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben;
- – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen;
- – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten sowie Naturkatastrophen erkennen;
- – einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge in Bezug auf die eigene Lebenswelt erklären;
- – sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen, einschließlich der Chancen von Frauen und Männern.
Lehrstoff:
Orientierung im Raum.
Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick.
Demografische Strukturen und Prozesse.
Natur- und Wirtschaftsraum Österreich.
Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe (zB magisches Vieleck) und Zusammenhänge.
Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Beziehungen zur EU.
Globale Vernetzungen (Nutzen und Problematik, gerechter Handel).
Verteilung und Nutzung von Ressourcen.
3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wirtschaftlichen Grundbegriffe erklären und die für das Wirtschaftsleben relevanten Zusammenhänge nennen;
- – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages erläutern;
- – den Inhalt des Kaufvertrages erklären;
- – Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
- – einen Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllen;
- – Rechnungen gesetzeskonform erstellen;
- – den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen.
Lehrstoff:
Menschen in der Wirtschaft und ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt; Grundlagen der Wirtschaft; Wirtschaftskreislauf.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen, Inhalt und ordnungsgemäße Erfüllung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen;
- – ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsumentin und Konsument erläutern;
- – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden;
- – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben;
- – die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid;
- – die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin und eines Dienstnehmers erläutern.
Lehrstoff:
Kaufvertrag:
Vertragswidrige Erfüllung, Konsumentenschutz, E-Commerce.
Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb:
Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen;
- – die Grundlagen des Marketing anhand von Beispielen aus dem Modebereich anwenden;
- – die wesentlichen Schritte, Chancen und Risiken im Zuge einer einfachen Unternehmensgründung im Bereich Mode und Textilwirtschaft erklären;
- – die Rechtsformen in ihren Grundzügen unterscheiden und gegenüberstellen;
- – die wesentlichen Grundlagen des Gewerberechts, insbesondere in Bezug auf den Modebereich, erläutern.
Lehrstoff:
Finanzierung:
Finanzierungsformen aus privater und unternehmerischer Sicht, Risiken, Schuldenfalle.
Grundlagen des Marketings:
Marketingmix, Marketingkonzept als Teil des Businessplans.
Unternehmensgründung:
Businessplan – Geschäftsidee, Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Eintragung ins Firmenbuch, Grundlagen des Gewerberechts.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsbereiche der Unternehmen in der Modebranche unterscheiden.
Lehrstoff:
Betriebliche Leistungserstellung:
Produktion und Dienstleistung.
Textil- und Modehandel:
Funktionen und Formen des Handels, aktuelle Tendenzen, Ethik und Nachhaltigkeit, Probleme anhand von aktuellen Medienberichten.
3.3 RECHT
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
- – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln;
- – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
- – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
- – den Aufbau der Sozialversicherung erklären.
Lehrstoff:
Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).
Privatrecht:
Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Arbeitsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, des Strafrechts sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
- – am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln;
- – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
- – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.
Lehrstoff:
Zivil- und Strafrecht:
Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.
Wirtschaftsrecht:
Datenschutz, rechtliche Aspekte des Internets, Urheberrecht.
3.4 RECHNUNGSWESEN
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache Prozentrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen;
- – ein Kassabuch führen;
- – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
- – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen;
- – Nebenbücher führen;
- – den Kontenplan verwenden;
- – verschiedene Belege erkennen und organisieren;
- – die Umsatzsteuer berechnen.
Lehrstoff:
Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Prozentrechnung).
Kassabuchführung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.
Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
- – die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses durchführen;
- – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären;
- – aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen;
- – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen;
- – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.
Lehrstoff:
Doppelte Buchführung:
Rechtliche Grundlagen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der Doppelten Buchführung.
Geschäftsfälle:
Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.
Verbuchung auch anhand von Belegen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
- – die Abschreibung erklären, direkt berechnen und ein Anlageverzeichnis führen;
- – die Abschreibung direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
- – Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen;
- – geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).
Anlagenbewertung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
- – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
- – Deckungsbeiträge errechnen;
- – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
- – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.
Lehrstoff:
Kostenrechnung (Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz; Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing).
Lösung einfacher Problemstellungen zum Themenbereich Preispolitik.
Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
- – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
- – Deckungsbeiträge errechnen;
- – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
- – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen;
- – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
- – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
- – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.
Lehrstoff:
Personalverrechnung (Begriffe; Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).
Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung im Rahmen von einfachen Problemstellungen.
Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3.5 OFFICEMANAGEMENT
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Hardwarekomponenten beschreiben;
- – einfache Fehler erkennen und sie beheben;
- – Hilfsquellen nutzen;
- – Dateien verwalten;
- – mit Daten sicher umgehen;
- – mit komprimierten Dateien arbeiten;
- – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
- – Daten rationell erfassen;
- – Daten zügig über die Tastatur eingeben;
- – Dokumente ÖNORM-gerecht erstellen, formatieren und korrigieren;
- – Bilder und Grafiken einfügen und anpassen;
- – Präsentationen erstellen;
- – verantwortungsbewusst soziale Netzwerke nutzen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie.
Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.
Datensicherheit.
Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.
Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms; Richtlinien und Normen).
Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).
Soziale Netze.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Schriftstücke formal und sprachlich richtig gestalten;
- – Tabellen und Formulare erstellen;
- – in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken;
- – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen;
- – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
- – online recherchieren;
- – online kommunizieren;
- – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren.
Lehrstoff:
Textverarbeitung:
Schriftstücke (zB Bewerbung und Lebenslauf).
Vertiefung.
Tabellenkalkulation:
Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.
Onlinerecherche, Onlinekommunikation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – geschäftliche Schriftstücke erstellen;
- – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
- – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen;
- – Daten grafisch darstellen;
- – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
- – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
- – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen.
Lehrstoff:
Textverarbeitung:
Geschäftliche Schriftstücke.
Vertiefung.
Tabellenkalkulation:
Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes.
Präsentation:
Vertiefung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – umfangreiche Dokumente erstellen;
- – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
- – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden;
- – Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
- – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen;
- – Onlinepräsentationen gestalten;
- – Daten online verwalten.
Lehrstoff:
Textverarbeitung (Vertiefung).
Grundlagen und Funktionen eines Bildbearbeitungsprogramms.
Datenschutz.
Urheberrecht.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – umfangreiche Dokumente erstellen;
- – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
- – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen;
- – Onlinepräsentationen gestalten;
- – Daten online verwalten.
Lehrstoff:
Neue Medien und Technologien.
Online-Publishing.
Cloud-Computing.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
4.1 TEXTILTECHNOLOGIE
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Herstellungsverfahren von Naturfasern nennen;
- – die Eigenschaften von Naturfasern nennen und begründen;
- – Materialien beschreiben, handelsüblich benennen und deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
- – die Pflegekennzeichnung aufzählen;
- – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie nennen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Wirtschaftsgeografie“ vernetzen.
Lehrstoff:
Grundfunktionen der Bekleidung, Textile Fasern – Naturfasern.
Grundbindungen.
Material- und Stoffsammlung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wesentlichen Herstellungsverfahren der Chemiefasern aus natürlichen Polymeren vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären;
- – die Eigenschaften von Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (Cellulosics) nennen und begründen;
- – handelsübliche Materialien benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten aufzählen;
- – die Pflegekennzeichnung erklären;
- – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie erklären;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.
Lehrstoff:
Chemisch-technisches Spinnen.
Chemiefasern aus natürlichen Polymeren.
Material- und Stoffsammlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Verfahrensabläufe vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären;
- – die Eigenschaften von Chemiefasern aus synthetischen Polymeren (Synthetics) nennen und begründen;
- – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
- – die Pflegekennzeichnung zuordnen und gegenüberstellen;
- – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie bilden;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.
Lehrstoff:
Chemiefasern aus synthetischen Polymeren.
Hightech- und Funktionstextilien.
Textile Fäden (Spinnverfahren, Garne und Zwirne, Effektfäden).
Material- und Stoffsammlung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Verfahrensabläufe der Flächenbildung erklären;
- – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
- – die Pflegekennzeichnung von Natur- und Chemiefasern unterscheiden;
- – zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.
Lehrstoff:
Textile Flächen (Faden-, Faser- und kombinierte Verbundstoffe).
Material- und Stoffsammlung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Verfahrensabläufe der Veredelung textiler Flächen erklären;
- – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
- – zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.
Lehrstoff:
Veredelung.
Material- und Stoffsammlung.
4.2 ENTWURF UND DESIGN
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Arbeitsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen;
- – Gestaltungsgrundsätze für den Bildaufbau anwenden;
- – menschliche Proportionen erkennen;
- – Modelle bzw. Entwürfe als technische Zeichnung umsetzen;
- – farbtheoretische Grundlagen erkennen;
- – Grundlagen eines CAD-Programmes anwenden;
- – Gestaltungselemente der Bekleidung erkennen und nutzen;
- – Trendinformationen aus vorgegebenen Quellen recherchieren;
- – Modellentwürfe durch grundlegende Darstellungstechniken umsetzen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Gestaltungsgrundsätze; Proportionsstudien.
Modellentwürfe in diversen Zeichentechniken; technische Zeichnung, Farbenlehre.
CAD-Grundlagen; Darstellungstechniken; Gestaltungselemente der Bekleidung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – anhand der Proportionslehre Modefigurinen erstellen;
- – die Farbenlehre praktisch anwenden und Farbkonzepte erstellen;
- – Entwürfe als technische Zeichnungen manuell und CAD-unterstützt umsetzen sowie Fachbegriffe in der Modellbeschreibung einsetzen;
- – themenspezifische Kollektionen erstellen;
- – trendbezogene Recherchen und Gestaltungsaufgaben ausführen;
- – diverse Darstellungstechniken anwenden;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“, „Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.
Lehrstoff:
Entwürfe nach Themenstellung; Proportionsstudien.
Technische Zeichnungen; Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.
Trendanalyse und Styling, CAD-Anwendungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Gestaltungselemente der Bekleidung in eigenen Entwürfen einsetzen;
- – Trendinformationen recherchieren und in eigene Entwürfe einfließen lassen;
- – Produktgruppen erkennen und zuordnen;
- – Kollektionen erstellen;
- – Komponenten des Layouts computerunterstützt umsetzen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.
Lehrstoff:
Gestaltungselemente der Bekleidung; Trendanalyse und Styling.
Produktgruppen; Farbkonzept; Kollektionserstellung.
Technische Zeichnung; Layout und CAD-Anwendungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – zielgruppenorientierte und trendbezogene Kollektionen nach Vorgabe erstellen;
- – Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen;
- – Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; zielgruppenorientierte Kollektionserstellung.
Layout und CAD-Anwendungen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen;
- – Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren;
- – praxisbezogene Projektaufträge und fallbezogene Übungen durchführen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.
Lehrstoff:
Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; technische Zeichnungen.
Layout und CAD-Anwendungen.
Praxisbezogene und fallbezogene Übungen.
4.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung sowie das entsprechende Berufsfeld erläutern;
- – die Notwendigkeit des Zusammenhanges zwischen Entwurf, Schnittkonstruktion und Produktion erkennen;
- – die Standardarbeitsmittel für die manuelle Schnittkonstruktion fachgerecht handhaben;
- – den Unterschied zwischen individuellen Körpermaßen und Tabellenmaßen erfassen;
- – den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers erklären;
- – einfache Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen und diese in unterschiedlichen Maßstäben umsetzen;
- – zwischen Grundschnitt und Modellschnitt unterscheiden;
- – das Prinzip einer modellabhängigen Grundschnittumstellung beschreiben;
- – den Unterschied zwischen einem Modellentwurf und einer technischen Zeichnung erklären;
- – einfache Modelle aus der Bekleidungsgestaltung unter Verwendung der korrekten Fachsprache beschreiben;
- – einfache Veränderungen von Grundschnitten durchführen;
- – den Begriff Gradieren erklären;
- – schnittfertige Teile und deren Verwendungszweck beschreiben;
- – schnittfertige Teile korrekt beschriften;
- – Schnittkonstruktionen und Modellentwicklungen sorgfältig durchführen und die Aufgabenstellungen verantwortungsbewusst erledigen;
- – in Grundzügen ein branchenübliches CAD-Programm bedienen;
- – CAD-Dateien verwalten;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung.
Fachgerechte Handhabung der Arbeitsmittel.
Proportionen des menschlichen Körpers.
Maßnehmen; Größentabellen; Maßstab.
Manuelle Schnittkonstruktion:
Erstellen von Grundschnitten aus der Bekleidungsgestaltung.
Einfache Techniken der Grundschnittveränderungen.
Konstruktionsbedingte Fachbegriffe.
Gradieren.
Digitale Schnittkonstruktion:
Grundlagen des CAD-Programms.
Umgang mit Eingabesystem.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers mit den Grundschnittaufstellungen verknüpfen;
- – erweiterte Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen;
- – verschiedene Ärmelformen beschreiben;
- – eine Grundkonstruktion für einen einfachen Ärmel erstellen;
- – einfache Veränderungen an bestehenden Grundschnitten mittels branchenüblichem CAD-Programm vornehmen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.
Einsatz branchenüblicher Software.
Konstruktion:
Erweiterte Grundschnitte.
Einfache Modellentwicklungen.
Erstellen schnittfertiger Teile.
Ärmel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Kragenformen und deren unterschiedliche Konstruktionsanlagen beschreiben;
- – einfache Kragenformen konstruieren;
- – den Zusammenhang zwischen dem proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers und einer fachgerechten Modellbeschreibung für eine modellabhängige Schnittentwicklung erläutern;
- – einfache modellabhängige Grundschnittveränderungen auf einer technischen Zeichnung erkennen und diese umsetzen;
- – ein Verständnis für modellabhängige Weitenzugaben bei Grundschnitten entwickeln;
- – den Verwendungszweck von Produktionsschablonen beschreiben;
- – einfache Produktionsschablonen CAD-unterstützt erstellen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.
Einsatz branchenüblicher Software.
Konstruktion:
Erweiterte Grundschnitte.
Einfache Modellentwicklungen.
Erstellen schnittfertiger Teile.
Kragen.
Produktionsschablonen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen;
- – modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen;
- – den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern;
- – individuelle Körpermaße abnehmen und verwenden;
- – einfache Modellentwicklungen durchführen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.
Einsatz branchenüblicher Software.
Maßnehmen und Maßberechnung.
Konstruktion:
Modellentwicklungen.
Erstellen schnittfertiger Teile.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen;
- – modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen;
- – den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern;
- – einfache Modellentwicklungen durchführen;
- – die theoretischen Grundlagen des Gradierens und dessen wirtschaftlichen Verwendungszweck beschreiben;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.
Einsatz branchenüblicher Software.
Konstruktion:
Modellentwicklungen.
Erstellen schnittfertiger Teile.
Gradieren.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.
4.4 METHODEN DES PROJEKTMANAGEMENTS UND PROZESSGESTALTUNG
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
- – Projektmanagementmethoden in Theorie und Praxis einsetzen;
- – als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfache branchenspezifische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements mitgestalten;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit computerunterstützt zusammenfassen, dokumentieren und präsentieren;
- – Inhalte projektbezogen mit den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Officemanagement“, „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Aufbau und Rollen im Projektmanagement.
Projektstart, -planung und -durchführung.
Projektinstrumentarien, Projektmethoden.
Computerunterstützte Arbeitsunterlagen und Projektdokumentation.
Ein einfaches Projekt, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe, insbesondere die Zusammenhänge in der Bekleidungsindustrie, erläutern;
- – die erforderlichen branchenspezifischen Produktionspapiere selbstständig erstellen und computerunterstützt bearbeiten;
- – Arbeitssysteme beschreiben, Probleme aus der Arbeitssystemgestaltung erkennen und Verbesserungsvorschläge definieren;
- – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- sowie Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen situationsbedingt anwenden;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe; Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums.
Erfolgreiche Unternehmensstrukturen.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere und der betriebsspezifischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung.
Arbeitssystemgestaltung.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen.
Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der Ergonomie nennen und sie anwenden;
- – Betriebsstrukturen, Betriebsabläufe und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen strukturieren;
- – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden;
- – Inhalte mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ und der schulautonomen Vertiefung vernetzen.
Lehrstoff:
Ergonomie.
Arbeitsdatenmanagement.
Gliederung und Gestaltung von Aufgaben und Abläufen.
Gestalten von Prozessen.
Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung.
Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.
4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – rationelle Grundtechniken des Hand- und Maschinenähens aufzählen;
- – die Fachsprache anwenden;
- – die Sicherheitsvorschriften beim Einsatz von Maschinen und Geräten erläutern;
- – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen;
- – fertige Schnitte für einfache Modelle verwenden;
- – Modelle aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA fertigen;
- – Produktionspapiere einsetzen;
- – gefertigte Modelle nach Qualitätskriterien beurteilen;
- – wertschätzend mit den eingesetzten Arbeits- und Betriebsmitteln umgehen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen.
Lehrstoff:
Rationelle Verarbeitungstechniken.
Technologie der Bekleidungsmaschinen.
Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA.
Detailarbeiten.
Einsatz von Produktionspapieren.
Verwendung branchenspezifischer Software.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Verarbeitungsmethoden anwenden;
- – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen;
- – die Fachsprache einsetzen;
- – Schnitte und fertige Schnittteile verwenden;
- – Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen;
- – Produktionspapiere erstellen und einsetzen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen.
Lehrstoff:
Technologie der Bekleidungsmaschinen.
Produkte der DOB und/oder HAKA.
Detailarbeiten.
Verwendung branchenspezifischer Software.
Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Verarbeitungsmethoden erklären und anwenden;
- – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen;
- – die Fachsprache einsetzen;
- – Schnitte und fertige Schnittteile verwenden;
- – Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen;
- – Produktionspapiere erstellen und einsetzen;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
- – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.
Lehrstoff:
Technologie der Bekleidungsmaschinen.
Produkte aus anspruchsvolleren Materialien der DOB und/oder HAKA.
Detailarbeiten.
Computerunterstützte Erstellung der Produktionspapiere.
Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden;
- – die Fachsprache einsetzen;
- – fertige Schnitte einsetzen;
- – anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen;
- – für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
- – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.
Lehrstoff:
Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.
Detailarbeiten.
Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
Verwendung branchenspezifischer Software.
Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden;
- – die Fachsprache einsetzen;
- – fertige Schnitte einsetzen;
- – anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen;
- – für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln;
- – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
- – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.
Lehrstoff:
Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.
Detailarbeiten.
Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).
Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
A.2. Schulautonome Vertiefungen
HANDEL UND DESIGN
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Ziele und Aufgaben der Werbung umschreiben;
- – dem Lehrstoff entsprechendes Fachvokabular erklären;
- – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
- – Aufgaben und Ziele der Warenpräsentation erklären;
- – technische Voraussetzungen des Schauraums klassifizieren;
- – grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen;
- – einfache Blickfänge gestalten;
- – verschiedene Berufsbilder im Handel umschreiben;
- – Persönlichkeits- und Anforderungsprofile im Handel erkennen;
- – Körpersprache richtig zuordnen;
- – Sprech- und Sprachverhalten erklären;
- – Absatzwege im Modehandel unterscheiden.
Lehrstoff:
Geschichte der Werbung, Ziele und Aufgaben der Werbung; Gestaltungs- und Bildbearbeitung mit CAD.
Warenpräsentation, Schaufensterraum (Ausstattung, Lichttechnik, Materialkunde, Gestaltungsdreieck, themenbezogene Aufgabenstellungen).
Berufsbilder im Handel, Anforderungsprofile im Einzelhandel.
Körpersprache, Sprech- und Sprachverhalten; fallbezogene Übungen.
Absatzwege Modehandel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Werbemedien unterscheiden;
- – visuelle Wahrnehmungskriterien erklären;
- – themenbezogene Werbemittel herstellen;
- – Grundlagen adäquater Software anwenden (CAD);
- – Blickfänge und Warengruppen bilden;
- – thematische Schaufenstergestaltung entwickeln;
- – das Schauverhalten des Kunden analysieren;
- – den Ablauf eines kundenorientierten Beratungsgespräches umschreiben;
- – fallbezogene Situationen im Verkauf bewältigen;
- – Absatzwege im Modehandel situationsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
Wahrnehmungskriterien.
Werbebotschaften, Werbemedien; angewandte Farbsysteme; themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.
Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, thematische Schaufenstergestaltung, Schauverhalten des Kunden.
Kundenorientiertes Beratungsgespräch, Fragetechniken, Zusatz- und Kombinationsverkauf, waren- und preisbezogene Kaufargumentation; situative Übungen.
Absatzwege Modehandel.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Kriterien von Werbebotschaften analysieren;
- – visuelle Gestaltungskomponenten anwenden;
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln;
- – Ordnungssysteme im Ladeninnenraum unterscheiden;
- – Kundentypen einschätzen;
- – theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren;
- – aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen;
- – Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten;
- – situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren;
- – Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen.
Lehrstoff:
Corporate Identity; Werbebotschaften; themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; Symbole und Zeichen.
Marktorientierte Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, Segmentierung von Waren im Innenraum, Raumstrukturen.
Kaufmotive, Gesprächsführung und Verhandlungstechniken, Einwand, Umtausch, Ladendiebstahl; fallbezogene Übungen.
Problemstellungen im Modehandel.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln;
- – Kundentypen einschätzen;
- – theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren;
- – aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen;
- – Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten;
- – situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren;
- – Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen;
- – grundlegende logistische Entscheidungen treffen.
Lehrstoff:
Themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; fallbezogene Analysen.
Situative Fallbehandlung zum Visual Merchandising und theoretischen Beratungsanalyse.
Textile Wertschöpfungskette, Kennzahlen im Handel.
FASHION STYLING
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Ziele und Aufgaben des Designs umschreiben;
- – Fachvokabular erklären;
- – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
- – Aufgaben und Ziele der Farb- und Musterkonzepte erstellen;
- – grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen;
- – Trends und Designs erkennen sowie kreative Techniken aus verschiedenen Materialien umsetzen;
- – branchenverwandte Produkte entwerfen und kreativ bearbeiten sowie den Produktionsablauf planen und fertigen;
- – Körpersprache richtig zuordnen;
- – thematische Plakatdesigns erstellen;
- – die Grundlagen des Projektmanagements anwenden.
Lehrstoff:
Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktentwicklung, die Projektarbeit und das Projekthandbuch.
Schnitt- und Modeentwicklungen der einzelnen Epochen.
Fachspezifisches Vokabular im Bereich Trends und Design.
Grundkenntnisse über Arbeitsmittel und Betriebsmittel.
Produktionskonstruktion mit CAD.
Mode- und Kreativitätstechniken, gestalterische Umsetzung von Entwürfen und Produktzeichnungen, Einsatz von unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsmaterialien.
Mode- und Produktpräsentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Gestaltungstechniken anwenden;
- – Typ und Trendprofile erkennen;
- – Präsentationen unter Anwendung verschiedener Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen;
- – themenbezogene modische Details herstellen;
- – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
- – fallbezogene Situationen bei Präsentationen umsetzen;
- – Projektthemen ausarbeiten und präsentieren.
Lehrstoff:
Weiterführung der aktuellen Projektarbeit.
Layoutgestaltung mit CAD, Produktzeichnung mit CAD, gestalterische Umsetzung von Entwürfen mit CAD.
Weiterführende Schnitt- und Modeentwicklungen der Epochen.
Künstlerische Elemente im Trend- und Designbereich.
Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Modebilder in verschiedenen Techniken und Produktzeichnungen mit CAD, Produktkonstruktion mit CAD.
Mode- und Produktpräsentation.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen;
- – Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen;
- – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
- – visuelle Gestaltungselemente anwenden;
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – alternative Trends kreieren;
- – grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen;
- – dem Typ und dem Trend entsprechend beraten;
- – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
- – die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren;
- – Mode und Produkte präsentieren.
Lehrstoff:
Themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.
Bildbearbeitung, Präsentation, Plakatgestaltung.
Projekterarbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends (Projektmanagement, Design, Schnitttechnik) unter Nutzung von EDV und CAD.
Fächerübergreifende und praxisbezogene Projekte, Präsentation von Ergebnissen.
Mode- und Produktpräsentation.
Grundlagen der Farb- und Typberatung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen;
- – Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen;
- – Kollektionen einzeln und im Team erstellen;
- – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
- – visuelle Gestaltungselemente anwenden;
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – alternative Trends kreieren;
- – grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen;
- – dem Typ und dem Trend entsprechend beraten;
- – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
- – die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren;
- – Mode und Produkte präsentieren.
Lehrstoff:
Präsentationen von Endergebnissen unter Einsatz von verschiedenen Techniken und Medien.
Kollektionen.
Produktkonstruktion mit CAD.
Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate und Portfolios mit fachspezifischer Software.
HANDEL UND KREATIVE FERTIGUNGSTECHNIK
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundlagen von Einkauf und Verkauf erläutern;
- – Geschäftsmodelle zuordnen und unterscheiden;
- – Farbtypen und Körperformen unterscheiden und eine Typberatung im Team durchführen.
Lehrstoff:
Anwendung der Grundlagen des Projektmanagements.
Grundlagen aus Textil- und Modehandel.
Farb-, Typ- und Stilberatung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
- – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
- – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
- – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
- – ein professionelles Verkaufsgespräch führen;
- – verkaufsfördernde Instrumente einsetzen, reflektieren und bewerten.
Lehrstoff:
Fachbezogenes einfaches Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.
Verkaufsgespräch.
Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen;
- – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
- – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
- – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
- – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
- – Qualitätsmerkmale festlegen;
- – eine einfache Wertschöpfungskette darstellen;
- – selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen.
Lehrstoff:
Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.
Logistik im Bereich der Modebranche.
Grundlagen des Qualitätsmanagements.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen;
- – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
- – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
- – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
- – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
- – Qualitätsmerkmale festlegen;
- – eine einfache Wertschöpfungskette darstellen;
- – selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen.
Lehrstoff:
Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.
Vertiefung von ausgewählten Themengebieten:
zB Grundlagen aus Textil- und Modehandel, Farb-, Typ- und Stilberatung, Verkaufsgespräch, Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings, Logistik im Bereich der Modebranche, Qualitätsmanagement.
ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Zusammenwirken betrieblicher Prozesse als Projekt auch im internationalen Kontext umsetzen;
- – die Grundlagen des Arbeitsstudiums in der Auftragsbearbeitung und der Betriebsorganisation anwenden;
- – Produkte herstellen und absatzpolitische Grundkenntnisse anwenden;
- – die Grundlagen der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
- – die Abwicklung eines Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten und Resultate präsentieren;
- – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden.
Lehrstoff:
Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.
Produktionsplanung und Personaleinsatz, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion.
Absatzpolitik, Unternehmensgründung, Produktentwicklung, Bestellungen.
Fachspezifisches Vokabular auch für internationalen Warenverkehr.
Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Prozesse vernetzen und ihr Zusammenwirken auch im internationalen Kontext praktisch umsetzen;
- – Produkte herstellen und entsprechende absatzpolitische Maßnahmen treffen;
- – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes bearbeiten;
- – die Grundlagen des Arbeitsstudiums und des Qualitätsmanagements fachspezifisch umsetzen;
- – die Basic Skills der Informationstechnologie und des Office Management verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
- – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden.
Lehrstoff:
Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz, Logistik, Beschaffungspolitik, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpolitik, Produktpräsentation und Verkauf, Warenumschlag, Lager.
Kommunikations- und Präsentationstechniken auch auf internationaler Ebene.
Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen;
- – betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren;
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen;
- – die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden;
- – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
- – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
- – die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen.
Lehrstoff:
Ermittlung von Prozessdaten, Qualitätsmanagement.
Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.
Branchenspezifische Logistik, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion unter Einsatz der entsprechenden Software; Modehandel.
Präsentation von Teil- und Endergebnissen.
Praxisbezogene Projekte.
Grundlagen des Webdesigns, Erstellen einer eigenen Webseite.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen;
- – betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren;
- – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
- – unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen;
- – die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden;
- – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
- – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
- – die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen.
Lehrstoff:
Anwendung von Prozessdaten in der Produktion, Verbesserungsprozesse.
Arbeitsunterweisung und Qualifizierung.
Webdesign (Vertiefung), Internationalisierung, Verwaltung einer Webseite.
B. Verbindliche Übung
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
- – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
- – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
- – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
- – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
- – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
- – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
- – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
- – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
- – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
- – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
- – Techniken des Lernens für sich anwenden;
- – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
- – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
- – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.
Lehrstoff:
Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).
Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).
Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).
Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).
Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).
Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).
Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).
Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).
C. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
- – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
- – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.
In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
F. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1
2. Religion
Wie Abschnitt V
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2021
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40219837
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