Anlage BKommGebV

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2014

Anlage

Tarif

Behörde

Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde und für jedes teilnehmende Amtsorgan in Euro

Bundesministerium

13,80

Landesschulrat

9,40

Militärkommando

9,40

Postbüro

9,40

Fernmeldebüro

9,40

Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

9,40

Landespolizeidirektion

 

 

soweit diese im Gebiet einer Gemeinde, für das sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in erster Instanz sachlich zuständig ist

8,70

 

im Übrigen

10,90

   

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022

Gesetzesnummer

20005484

Dokumentnummer

NOR40158718

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