Anlage B AEV Textil, Leder, Papier

Alte FassungIn Kraft seit 18.7.2001

Anlage B

Methodenvorschriften gemäß § 4

  1. 1. Die Parameter Nr. 2, 5 bis 15 und 17 bis 25 der Anlage A sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen. Bei diskontinuierlicher Entleerung eines Stapelbehälters gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
  2. 2. Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 16 und 26 der Anlage A sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 2, 3, 5 bis 10, 13, 14, 17 bis 24 und 26 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4. Analysenmethoden
  5. 4.1. Den Emissionswerten der Parameter Nr. 6, 13, 14 und 25.1 der Anlage A liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Nr. 6 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als die Emissionsbegrenzung. Für die Parameter Nr. 13 oder 14 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 0,5 mg/l (ber. als N oder P). Für den Parameter Nr. 25.1 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 0,01 mg/l (ber. als DSDMAC).

Nr. 

Parameter

Analysenmethode

6

Antimon

ÖNORM EN ISO 11885, März 1998

13

Gesamter gebundener

DIN 38409-H27, Juli 1992

 

Stickstoff TNb

 

14

Phosphor – Gesamt

ÖNORM EN ISO 11885, März 1998

25.1

Kationische Tenside

DIN 38409-H20, Juli 1989

   

  1. 4.2. Die Bestimmung der aeroben biologischen Abbaubarkeit der durch die Parameter TOC und CSB der Spalte II der Anlage A (Nr. 17 und 18) erfassten Abwasserinhaltsstoffe hat mit der folgenden Analysenmethode zu erfolgen:

Bestimmung der aeroben biologischen

ÖNORM EN ISO 9888, September

Abbaubarkeit

1999,

 

modifizierter

 

Zahn-Wellens-Test über

 

7 Tage, durchgeführt an der

 

filtrierten

 

mengenproportionalen

 

Tagesmischprobe. Als

 

Inoculum ist die Biomasse

 

der von der Einleitung

 

betroffenen öffentlichen

 

Abwasserreinigungsanlage mit

 

1 g/l Trockenmasse im

 

Testansatz zu verwenden. Die

 

Anfangskonzentration für DOC

 

oder CSB (filtriert) zu

 

Testbeginn ist gemäß Kap. 4

 

einzustellen. Die

 

Abbaubarkeit (ausgedrückt

 

als Mindestabbauleistung)

 

bezieht sich auf die

 

Anfangs- bzw.

 

Endkonzentration für DOC

 

oder CSB (filtriert) zu

 

Testbeginn bzw. Testende.

  

Schlagworte

Anfangskonzentration

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2025

Gesetzesnummer

20000782

Dokumentnummer

NOR40009220

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