Anlage B.2
Zusätzliche Inhalte für Zwecke der Außenwirtschaftsstatistiken |
Folgende Meldepositionen sind bei Ausleihungen bzw. Einlagen zu melden: |
● Ausleihungen an internationale Organisationen |
○ mit den Laufzeiten bis 1 Jahr,
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○ sowie mit den Sonstigen Subpositionen
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● Reverse-Repos (Forderungen aus echten Pensionsgeschäften)
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● überfällige Ausleihungen
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● Einlagen von internationalen Organisationen mit den Einlagenarten |
○ täglich fällige Einlagen ○ mit vereinbarter Bindungsfrist,
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○ mit Kündigungsfrist,
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○ Repos. |
Sämtliche Ausleihungen bzw. Einlagen sind gegliedert nach dem zweistelligen ISO-Ländercode des Sitzlandes der Gegenpartei sowie nach dem dreistelligem ISO-Währungscode zu melden.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020
Gesetzesnummer
20011407
Dokumentnummer
NOR40228938
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