zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021
Anlage B1
HOTELFACHSCHULE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
Klasse | Summe | |||||
1 | 2. | 3. |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) |
2. | Allgemeinbildung, Sprache und Medien |
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2.1 | Deutsch2 | 3 | 3 | 3 | 9 | (I) |
2.2 | Englisch | 3 | 3 | 3 | 9 | (I) |
2.3 | Geschichte und Politische Bildung3 | 0 | 2 | 2 | 4 | III |
2.4 | Biologie und Ökologie | 2 | 0 | 0 | 2 | III |
2.5 | Officemanagement und angewandte Informatik4 | 3 | 2 | 2 | 7 | II |
3. | Tourismus und Wirtschaft |
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3.1 | Tourismusgeografie5 | 0 | 0 | 3 | 3 | III |
3.2 | Tourismusmarketing6 | 0 | 3 | 2 | 5 | II |
3.3 | Kultur- und Tourismusland Österreich | 0 | 2 | 0 | 2 | III |
3.4 | Betriebs- und Volkswirtschaft2 | 2 | 1 | 2 | 5 | I |
3.5 | Rechnungswesen2 7 | 3 | 3 | 3 | 9 | I |
3.6 | Recht | 0 | 0 | 2 | 2 | III |
4. | Gastronomie und Hotellerie |
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4.1 | Ernährung | 2 | 0 | 0 | 2 | III |
4.2 | Küchenorganisation und Kochen | 4 | 3 | 3 | 10 | IV |
4.3 | Serviceorganisation, Servieren und Getränke | 4 | 3 | 3 | 10 | IVa |
4.4 | Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9 | 0 | 2 | 1 | 3 | IVa |
5. | Betriebspraktikum10 | 3 | 3 | 3 | 9 | (Va) |
6. | Bewegung und Sport; Sportliche Animation | 2 | 2 | 2 | 6 | (IVa) |
Wochenstundenzahl | 33 | 34 | 36 | 103 |
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B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation11 | 2 | 0 | 0 | 2 | III | |
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 34 | 36 | 105 |
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C. Pflichtpraktikum Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse |
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D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9 |
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E. Förderunterricht9 |
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F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden.
4 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden.
5 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.
6 Inklusive Projektmanagement.
7 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.
8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.
9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
10 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden.
11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden.
G. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule.
4 Gemäß Stundentafel der Hotelfachschule.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die dreijährige Hotelfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG des dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung und vermittelt erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und unselbstständigen Ausübung von Berufen in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie, befähigen.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Allgemeinbildung,
- – Sprache und Medien,
- – Tourismus und Wirtschaft,
- – Gastronomie und Hotellerie,
- – Betriebspraktikum sowie
- – Fachpraxis und verpflichtende Praktika
- sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
- – sie verfügen über ein breites Spektrum an Fachwissen und praktischen Fertigkeiten für ihre Berufspraxis;
- – sie finden passende Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich;
- – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig;
- – sie arbeiten selbstständig und kooperieren im Team;
- – sie handeln ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte;
- – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
- – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
- – sie können Sachverhalte in Deutsch in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in zumindest einer Fremdsprache (Englisch) in vertrauten Situationen kommunizieren;
- – sie erkennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
- – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen, fachliche Kompetenz und positive Arbeitshaltung;
- – sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen bereit;
- – sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt;
- – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
- – sie können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.
Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule über selbstsicheres Auftreten und kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat kommunizieren und haben mindestens 24 Wochen einschlägige Berufserfahrung.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
- – kreativ arbeiten;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
- – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
- – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
- – bewusst mit Medien umgehen.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler
- – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
- – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
- – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
- – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
- – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
- – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
- – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- 1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
- – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
- – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- 2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.
- 3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
- – in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
- – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
- – können über wesentliche kulturelle, wirtschaftliche, geografische und rechtliche Gegebenheiten Österreichs kommunizieren;
- – können sich eine eigene Meinung bilden, Standpunkte zu touristischen und kulturellen Themen beziehen und in der Diskussion vertreten;
- – können, entsprechend angeleitet, unternehmerisches Denken und Handeln wertschöpfend und produktiv einsetzen;
- – können Stärken, Schwächen und Zusammenhänge wirtschaftlicher bzw. touristischer Projekte beschreiben sowie Entscheidungen treffen;
- – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse aus der Sicht des Unternehmers/der Unternehmerin, des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und der Konsument/innen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
Die Schülerinnen und Schüler
- – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder;
- – können die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsfelder Gastronomie und Hotellerie beschreiben;
- – können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden;
- – können relevante Gesetze und Vorschriften erläutern und diese in der betrieblichen Situation anwenden;
- – können Arbeitsprozesse beschreiben und anwenden;
- – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen;
- – können die personelle Struktur der Berufsfelder beschreiben;
- – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen;
- – beherrschen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation im Alltag und können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen;
- – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team sowie in betriebliche Abläufe einbringen;
- – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung einschätzen;
- – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden.
- a) „Geschichte und politische Bildung“: 3 bis 4 Wochenstunden
- b) „Officemanagement und angewandte Informatik“: 6 bis 7 Wochenstunden
- c) „Tourismusgeografie“: 2 bis 3 Wochenstunden
- d) „Rechnungswesen“: 8 bis 9 Wochenstunden
- e) „Betriebspraktikum“: 8 bis 9 Wochenstunden
- f) „Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“: 1 bis 2 Wochenstunden
Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-f) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.
Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
- 1. Schulautonome Vertiefung:
Es muss entweder
- – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder
- – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“, um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden.
- 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
- 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Parallelklassen zu berücksichtigen:
- (1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden und/oder
- (2) von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
- 4. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ ist vom Standort schulautonom festzulegen, welche der folgenden Module angeboten werden. Ohne Stundenerhöhungen sind in diesem Gegenstand folgende Modulkombinationen möglich: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. Unter Beachtung der Eröffnungs- und Teilungszahlverordnung können auch andere Kombinationen angeboten werden. Die Modulkombinationen sind schulautonom festzulegen und die Schülerinnen und Schüler müssen eine der angebotenen Modulkombinationen wählen. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.
Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.
Pro Klasse kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die enge Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
- – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
- – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:
- – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
- – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann;
- – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
- – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
- – Im Sinne der gelebten Internationalität sind Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. zu fördern.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
- – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
- – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
- – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
- – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
- – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie
- – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie:
Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.
Im Mittelpunkt stehen:
- – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung;
- – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
- – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene;
- – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses;
- – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit sowie
- – der bewusste Umgang mit Ressourcen.
Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum:
Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.
Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.
Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren.
Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird;
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Tourismus und Wirtschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte;
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
m) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN
2.1 DEUTSCH
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
- – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
- – können aktiv zuhören;
- – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
- – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
- – können sinnerfassend lesen;
- – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
- – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
- – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
- – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – können bewusst mit Medien umgehen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten.
Erkennen von Satzgrenzen.
Zeichensetzung und Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Darstellung von Sachverhalten.
Entnahme von Kerninformationen.
Erkennen von Redeabsichten.
Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Informationen.
Erfassen der wesentlichen Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe).
Reflexion:
Reflexion über Lebenssituationen.
Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
- – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – können aktiv zuhören;
- – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
- – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
- – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
- – lesen sinnerfassend;
- – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
- – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen;
- – können Informationen ordnen und wiedergeben;
- – können Redeabsichten erkennen;
- – können Feedback geben und einholen;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Zeichensetzung und Rechtschreibung.
Berufsbezogener Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Darstellung von Sachverhalten, Medienbeiträge.
Gestaltendes Vorlesen, Erkennen von Redeabsichten.
Feedback.
Formulierung einfacher Argumente.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten, Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
- – können an Diskussionen teilnehmen;
- – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
- – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – erkennen Fehler und gehen damit konstruktiv um;
- – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
- – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
- – können bewusst mit Medien umgehen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion.
Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.
Einfache Argumente.
Stellungnahmen.
Lesen:
Sammeln von Informationen.
Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).
Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente.
Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Beschreibung nichtlinearer Texte.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
- – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
- – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
- – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.
Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).
Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses.
Strukturieren von Argumenten.
Nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
- – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
- – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
- – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
- – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
- – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
- – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
- – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
- – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
- – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik.
Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung.
Argumentieren und Appellieren.
Nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses.
Strukturieren von Argumenten.
Nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Medien als Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.
2.2 ENGLISCH
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
- – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
- – können kurzen einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
- – können sich in einfachen routinemäßigen Situationen im beruflichen Umfeld (zB im Restaurant) verständigen;
- – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten;
- – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit.
Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:
zB Speisen und Ernährung.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.
Einfache berufliche mündliche Kommunikation:
zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen).
Einfache Formulare:
zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
- – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:
insbesondere im Bereich Praxisreflexion, Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
- – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Memos, Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Arbeitsfelder und –abläufe, Bewerbung, Kommunikationstechnologie.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht;
- – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
- – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
- – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
- – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird;
- – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Anfragen, Bestellung, Umgang mit Beschwerden.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.
2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – demokratische Prinzipien erläutern und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – Möglichkeiten politischer Partizipation beschreiben und diese nutzen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.
Lehrstoff:
Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:
Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.
Staat:
Grundlagen und Aufgaben des Staates.
Verfassungsprinzipien.
Rolle der Medien.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr historisches Grundverständnis anwenden;
- – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
- – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – historische Zusammenhänge darstellen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.
Lehrstoff:
Aufgabe der Geschichte:
Quellen, Methoden, Orientierung in der Zeit, Historische Epochen im Überblick.
Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr historisches Grundverständnis anwenden;
- – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
- – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – historische Zusammenhänge darstellen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.
- – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.
Lehrstoff:
Ideologien.
Österreich und die Welt 1914 bis 1945:
Erster Weltkrieg.
Totalitäre Ideologien und Systeme.
Krisen der Demokratien:
Kommunismus, Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust und Widerstand.
Österreich ab 1945:
Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.
Europa und die Welt nach 1945:
Kalter Krieg, europäische Integration.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr historisches Grundverständnis anwenden;
- – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen;
- – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
- – historische Zusammenhänge darstellen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
- – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen;
- – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.
Lehrstoff:
Österreich von 1945 bis heute.
Aktuelles Zeitgeschehen.
2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und Erkrankungen ausgewählter Organsysteme des menschlichen Körpers wiedergeben;
- – Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen;
- – Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus beschreiben;
- – Naturkreisläufe beschreiben;
- – die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern;
- – die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen erklären;
- – sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus setzen;
Lehrstoff:
Grundlagen:
Zelle und Mikrobiologie.
Menschliche Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung – ausgewählte Bereiche:
Herz-Kreislauf-System (Zivilisationserkrankungen), Atmungssystem (Rauchen, Asthma), Nervensystem (Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, burn out), Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Geschlechtskrankheiten), Immunsystem (Allergien, Asthma, Impfungen), Hormonsystem (Diabetes), Bewegungssystem (Ergonomie).
Reisetourismus:
Reisekrankheiten und –prophylaxe.
Ökologie:
Ökologische Grundlagen, Naturkreisläufe, Umwelt- und Naturschutz, Ressourcen (fossile Rohstoffe, Wasser, Nahrung, Raum, Luft), Ökologische Maßnahmen im Tourismus.
2.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK
1.Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
- – Dateien lokal und online verwalten;
- – Netzwerkressourcen nutzen;
- – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen;
- – Hilfsquellen nutzen;
- – Daten zügig über die Tastatur eingeben;
- – Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren;
- – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen;
- – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
- – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen;
- – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
- – online recherchieren;
- – verantwortungsbewusst online kommunizieren;
- – mit Daten sicher umgehen;
- – die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.
Grundlagen der IT Security:
Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.
Textverarbeitung:
Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, alltägliche Schriftstücke.
Bildbearbeitung:
Bildanpassung und Bildformate.
Präsentation:
Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung.
Internet und Internetdienste.
Gesetzliche Bestimmungen:
Grundzüge des Urheberrechts.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache Berechnungen durchführen;
- – einfache Funktionen effizient einsetzen;
- – spezielle Formatierungen durchführen;
- – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
- – Daten grafisch darstellen;
- – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
- – Grafikformate unterscheiden und erklären;
- – Grafikformate ausgabeorientiert verwenden.
Lehrstoff:
Tabellenkalkulation:
Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.
Grafik- und Bildbearbeitung:
Grundlagen der Bildbearbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – geschäftliche Schriftstücke erstellen;
- – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
- – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten;
- – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken;
- – Tabellen und Formulare erstellen;
- – Elemente aus anderen Programmen einbinden.
Lehrstoff:
Textverarbeitung:
Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.
Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – umfangreiche Schriftstücke erstellen;
- – individuelle Vorlagen erstellen;
- – berufsfeldspezifische Publikationen und Werbemittel erstellen;
- – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren;
- – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten;
- – Daten online verwalten;
- – datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen;
- – einen Überblick über neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang geben.
Lehrstoff:
Textverarbeitung und Publishing:
Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel.
Online:
Online-Kommunikation, soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement.
Datenschutz und E‑Government.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – umfangreiche, berufsfeldspezifische Schriftstücke und Dokumente unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erstellen;
- – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten;
- – können aktuelle IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben und teilweise anwenden.
Lehrstoff:
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
Neue Medien und Technologien.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT
3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen;
- – können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential erläutern;
- – können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben;
- – sind in der Lage geografische Informationen zu beschaffen, zu bewerten und situationsadäquat einzusetzen;
- – können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben.
Lehrstoff:
Physiogeografische und humangeografische Gliederung der Erde, großräumliche Gliederung überregionaler Reisedestinationen.
Touristisches Potential bestimmter Räume, Reiseplanung.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen;
- – können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential beschreiben;
- – können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben;
- – können geografische Informationen beschaffen, bewerten und situationsadäquat einsetzen;
- – können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben.
Lehrstoff:
Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen.
Natur- und kulturräumliches Potential Österreich.
Landschafts- und Naturschutz.
3.2 TOURISMUSMARKETING
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im regionalen, nationalen und internationalen Kontext interpretieren;
- – die Stellung und Bedeutung spezifischer Tourismusregionen im nationalen Vergleich gegenüberstellen;
- – die Relevanz der wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen für die Tourismuswirtschaft erklären;
- – die Zielsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips für die Welt des Tourismus und der Freizeit erkennen und diese im beruflichen Alltag umsetzen;
Lehrstoff:
„System Tourismus“ und externe Rahmenbedingungen, Historische Entwicklung des Tourismus.
Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus (regional, national und international), Tourismusstatistiken, Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele).
Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus.
Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage marktorientierten Handelns erläutern und einfache Marktforschungsmethoden anwenden;
- – Institutionen bzw. Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, deren Aufgaben sowie ihre Strukturen auf Orts-, Regional-, Landes- und Bundesebene beschreiben;
- – die Chancen für Kooperationen und Möglichkeiten internationaler Vernetzungen erläutern;
- – touristische Kleinprojekte in Teams entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Grundlagen des Marketings (Philosophie, Ziele und Positionierung), Marktforschung (Methoden und Arten).
Organisatorische Grundlagen des Tourismus.
Grundzüge des Projektmanagements.
Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer Tourismusregionen).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – sind in der Lage Projektmanagement-Tools im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anzuwenden;
- – können die einzelnen Marketing-Instrumente aufgabenspezifisch und zielgerichtet einsetzen;
- – sind in der Lage die Vermarktungschancen von naturnahen Tourismusangeboten zu erkennen, zu beschreiben und zu bewerten.
Lehrstoff:
Projektmanagement, Fallbeispiele.
Marketing-Instrumente.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die Grundzüge der Markenentwicklung beschreiben;
- – können die Vermarktungschancen von Tourismusangeboten erkennen, bewerten und darstellen;
- – sind in der Lage, Fallbeispiele unter Einbeziehung der bisher erworbenen Kompetenzen, zu analysieren.
Lehrstoff:
Grundzüge der Markenentwicklung.
Ausgewählte Fallbeispiele.
3.3 KULTUR- UND TOURISMUSLAND ÖSTERREICH
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Begriffe Kultur- und Tourismusland Österreich erläutern;
- – den Stellenwert sowie die wirtschaftlichen Chancen der Verbindung von Kultur, Kunst, sowie regionaler Besonderheiten und Tourismus beschreiben;
- – ihre Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen;
- – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben.
Lehrstoff:
Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees).
Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken).
Wesentliche österreichische Kulturangebote anhand ausgewählter Beispiele:
Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe.
Bewusste Wahrnehmung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Einfluss der Kultur auf die alltäglichen und gesellschaftlichen Entwicklungen darstellen;
- – ihre Wahrnehmung kultureller Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben;
- – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen.
Lehrstoff:
Kulturelle Erscheinungsformen.
Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen.
3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben darstellen und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
- – das Zusammenwirken der einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsleben beschreiben;
- – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden;
- – die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären;
- – betriebs- und volkswirtschaftliche Ziele gegenüberstellen;
- – touristische Betriebe und deren Aufgaben erklären;
- – Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und beurteilen;
- – die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen;
- – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden;
- – Kaufvertragsverletzungen sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer erkennen und sinnvolle Lösungen vorschlagen;
- – das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen darstellen;
- – die verschiedenen Arten der Kommunikation im Geschäftsleben beschreiben und diese anwenden;
- – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft:
Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele.
Tourismus und Freizeitwirtschaft:
Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten.
Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:
Arbeitsrechtliche Grundlagen.
Kaufvertrag:
Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern;
- – die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie beschreiben;
- – Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Humanisierung des Arbeitsplatzes vorschlagen;
- – die aktuelle Arbeitsmarktsituation, insbesondere jene der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einschätzen und beschreiben.
Lehrstoff:
Personalmanagement:
Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung und ‑beurteilung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes.
Volkswirtschaft:
Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Aufgaben der Unternehmensführung erklären;
- – Führungsstile und Managementkonzepte erläutern;
- – die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit darstellen.
Lehrstoff:
Unternehmensführung:
Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen;
- – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung, vor allem aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie, beschreiben;
- – die wesentlichen Bestandteile eines einfachen Businessplans im Überblick nennen;
- – Finanzierungsalternativen beschreiben;
- – Informationen über Förderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einholen;
- – Ursachen für die Überschuldung im alltäglichen und unternehmerischen Bereich erkennen und Informationen zur Sanierung einholen.
Lehrstoff:
Unternehmensgründung:
Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans.
Finanzierung und Förderungen im Tourismus.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache Formen der Veranlagung erklären;
- – Risiken im Privat- sowie Unternehmensbereich beschreiben und unterschiedliche Lösungsansätze nennen;
- – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren;
- – wesentliche Messgrößen der Volkswirtschaft erklären.
Lehrstoff:
Versicherungen.
Kreditinstitute:
Einfache Formen der Veranlagung.
Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik.
Geldwert:
Inflation, Deflation.
3.5 RECHNUNGSWESEN
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundrechnungsarten anwenden und Ergebnisse schätzen;
- – die Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
- – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts erklären und anwenden;
- – branchentypische Belege prüfen und organisieren;
- – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
- – die erforderlichen Nebenbücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen;
- – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
- – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen.
Lehrstoff
Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen).
Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchhaltung erklären;
- – einfache Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen;
- – auf Basis von branchentypischen Belegen und Geschäftsfällen Buchungssätze bilden und deren Erfolgsauswirkung beurteilen;
- – einfache Geschäftsfälle aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Doppelten Buchhaltung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen;
- – den Erfolg ermitteln, das Ergebnis interpretieren und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.
Lehrstoff:
Einführung in die doppelte Buchführung.
Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung.
Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer):
Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung.
Jeweils nach Möglichkeit mit Computerunterstützung
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – komplexere Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und deren Erfolgsauswirkung beurteilen;
- – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen;
- – Sonderzahlungen (ohne Überschreitung des Jahressechstels) abrechnen;
- – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären;
- – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
- – den gesamten Personalaufwand für den Dienstgeber aufzeigen.
Lehrstoff:
Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer):
Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und –entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), insbesondere Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank.
Personalverrechnung:
Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Stellung, Aufgabenbereiche und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern;
- – insbesondere branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
- – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und aufgrund der Ergebnisse einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen;
- – Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Basis einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen.
Lehrstoff:
Kostenrechnung:
Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.
Vollkostenrechnung:
Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.
Teilkostenrechnung:
Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis).
Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen;
- – eine einfache Einkommensteuererklärung erstellen;
- – einfache Fallbeispiele lösen.
Lehrstoff:
Steuerlehre:
Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung.
Fallbeispiele.
Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.
Schularbeiten:
1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.
2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.
3.6 RECHT
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, sowie des Wirtschaftsrechts und deren Bedeutung für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft darstellen;
- – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen;
- – die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben sowie situationsbedingt anwenden;
- – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.
Lehrstoff:
Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).
Privatrecht:
Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.
Wirtschaftsrecht:
Datenschutz, Internet, Urheberrecht.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die grundlegenden Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts und des Zivil- und Strafrechts, sowie deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft darstellen;
- – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen;
- – die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben und situationsbedingt anwenden;
- – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
- – den Aufbau der Sozialversicherung beschreiben;
- – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.
Lehrstoff:
Arbeits- und Sozialrecht.
Zivil- und Strafrecht:
Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.
4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
4.1 ERNÄHRUNG
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen sowie alltäglichen Kontext berücksichtigen;
- – Kenntnisse über Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale praxisgerecht anwenden;
- – den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen;
- – die aktuellen Hygienevorschriften und die gute Hygienepraxis beschreiben;
- – im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen;
- – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Ernährung, Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Bedarf und Bedarfsdeckung.
Lebensmittel und Inhaltsstoffe.
Lebensmittelqualität.
Weg der Nahrung.
Ernährungsmitbedingte Erkrankungen.
Ernährungstrends.
Konservierungsmethoden.
Gute Hygienepraxis.
4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin und des Koches;
- – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie beschreiben und diese in der betrieblichen Situationen umsetzen;
- – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
- – können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken erläutern und praktisch umsetzen;
- – können die regionalen und saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel und deren Verwendungsmöglichkeiten beschreiben;
- – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen;
- – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden;
- – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
- – gehen wertschätzend mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten um und können ökologische Maßnahmen anwenden;
- – können fachtheoretische Kenntnisse bei der Zusammenstellung und Planung von einfachen Menüreihenfolgen anwenden;
- – können die gängigen Fachausdrücke beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbild der Köchin und des Koches.
Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.
Hygienevorschriften.
Einrichtung und Inventar, Ergonomie.
Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Gartechniken und Grundzubereitungsarten, Grundteige und Massen, Menüplanung.
Fachsprache.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
- – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
- – zeigen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen;
- – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
- – beherrschen die gängigen Fachausdrücke.
Lehrstoff:
Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.
Moderne Zubereitungsarten.
Qualitätskontrolle von Speisen.
Gute Hygienepraxis.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche erläutern und unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte umsetzen;
- – die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
- – Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten;
- – die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Gastronomieküchen (Restaurant- und Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
- – Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern;
- – die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.
Lehrstoff:
Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.
Moderne Zubereitungsarten.
Qualitätskontrolle von Speisen.
Abläufe der Warenwirtschaft.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen;
- – sind in der Lage, unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen zu planen, zu organisieren und herzustellen;
- – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
- – haben grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und können diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen;
- – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen;
- – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
- – können Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben und können ausgewählte Varianten praktisch umsetzen.
Lehrstoff:
Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Catering, Bankett, Buffet.
Menüarten, Menügestaltung.
Qualitätskontrolle von Speisen.
Aktuelle Trends.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen;
- – sind in der Lage unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen, zu planen, zu organisieren und herzustellen;
- – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
- – verfügen über grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen;
- – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen;
- – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
- – können aktuelle Trends der Gastronomie beschreiben;
- – können die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden.
Lehrstoff:
Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.
Aktuelle Trends.
4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau und des Restaurantfachmannes;
- – können die wichtigsten Grundlagen der Personal- und Arbeitshygiene erläutern;
- – beherrschen die Fachsprache;
- – können grundlegende Servierabläufe unter Anleitung durchführen;
- – können grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke wiedergeben;
- – können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen;
- – können mit Alkohol sachgemäß umgehen.
Lehrstoff:
Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.
Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene, Inventar und Serviergegenstände.
Mise-en-place-Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.
Getränke- und Speisenservice.
Fachausdrücke.
Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten – Menüfolge.
Getränke:
Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, Alkaloidhaltige Getränke, Bier, Weinland Österreich (Herkunft, Etikettensprache, Weingesetz).
Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen;
- – Servierabläufe im Restaurant durchführen;
- – Heißgetränke zubereiten und servieren;
- – die unterschiedlichen nationalen und internationalen Frühstücksgewohnheiten beschreiben und die entsprechenden Servierabläufe planen und umsetzen;
- – Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden;
- – die Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken erläutern;
- – vertiefte Kenntnisse im Bereich Wein wiedergeben.
Lehrstoff:
Mahlzeiten des Tages, Servierabläufe, Heißgetränkeservice.
Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen, Gästebetreuung.
Getränke:
Wein (Weinproduktion, Einkauf und Lagerung, Weinfehler und Weinkrankheiten, internationale Weinbaugebiete).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen;
- – Aufgaben im Servicebereich selbstständig durchführen;
- – verschiedene Arten des Getränkeservices durchführen;
- – unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen;
- – Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten;
- – erweiterte Kenntnisse über Getränke wiedergeben;
- – ihr Wissen über die Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden;
- – Spezialgedecke beschreiben.
Lehrstoff:
Getränkeservice und gehobenes Weinservice, englisches und französisches Service, Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen, Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.
Getränke:
Aromatisierte Weine und Likörweine, Schaumwein.
Destillationsverfahren.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Inhalt von Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären;
- – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen;
- – Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
- – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden;
- – Servierabläufe selbstständig organisieren;
- – ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden.
Lehrstoff:
Bankett, Seminar und Catering, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.
Getränke:
Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Inhalt von Menü- Speise- und Getränkekarten erklären;
- – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen;
- – Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
- – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden;
- – Servierabläufe selbstständig organisieren;
- – ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden;
- – auf Beschwerden des Gastes professionell reagieren.
Lehrstoff:
Harmonie von Speisen und Getränken, gehobenes Speisen- und Getränkeservice.
Verkaufsmaßnahmen, Verkaufspsychologie, Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.
Getränke:
Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.
4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG
Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen).
Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Arbeitsaufgaben einer Sommelière und eines Sommeliers beschreiben;
- – die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern;
- – die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
- – Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin und des Winzers beschreiben.
Lehrstoff:
Arbeitsaufgaben der Sommelière und des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen;
- – den internationalen Weinbau beschreiben.
Lehrstoff:
Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
- – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
- – eine Weinkarte erstellen;
- – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
- – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen.
Lehrstoff:
Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
- – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
- – eine Weinkarte erstellen;
- – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
- – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen;
- – aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben.
Lehrstoff:
Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.
Komplexe Aufgabenstellungen.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen;
- – wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären;
- – können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären;
- – können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen.
Lehrstoff:
Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.
Einführung in die Sensorik.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen;
- – die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern;
- – fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen;
- – die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern;
- – die verschiedenen Reifungstypen erklären.
Lehrstoff:
Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseland Österreich, Käseeinkauf, Lagerung.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen;
- – die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben;
- – Käse der wichtigsten internationalen Ländern beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären;
- – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben;
- – Fachbegriffe verwenden.
Lehrstoff:
Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie, Käse und Getränke, Käse und Brot, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse, Käse in Europa.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen;
- – entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen;
- – auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen;
- – einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen;
- – ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement, Angebotserstellung, Kalkulation.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern;
- – können die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
- – bauen eine Bar Mise en place selbstständig auf und bereiten einfache alkoholfreie Mixgetränke zu;
- – können den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären;
- – sind in der Lage die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern zu erklären und können diese fachgerecht anwenden;
- – können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.
Lehrstoff:
Barpersonal, Gefahren des Alkohols, Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails, Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.
Alkoholfreie Getränke.
Fachvokabular.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben;
- – sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
- – können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden;
- – können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.
Lehrstoff:
Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung, Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).
Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
- – können aktuelle Trends in der Bar erläutern;
- – können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen;
- – sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
- – können alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden;
- – können Getränke in Optik und Geruch beschreiben.
Lehrstoff:
Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen, Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Destillationsverfahren, Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen;
- – verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden;
- – Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und bereiten diese fachgerecht zu;
- – die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben;
- – den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden;
- – alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden und sind in der Lage, diese in Optik und Geruch zu beschreiben.
Lehrstoff:
Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.
Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).
Barkarte.
Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).
Komplexe Aufgabenstellungen.
Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.
5. BETRIEBSPRAKTIKUM
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes;
- – können Gäste betreuen;
- – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung darstellen und unter Anleitung praktisch umsetzen;
- – können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen;
- – können einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie erklären;
- – können unter Anleitung im Team mitarbeiten.
Lehrstoff:
Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.
Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
- – unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen;
- – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit.
Lehrstoff:
Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.
Erstellen und Anwendung von Checklisten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
- – Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten;
- – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit;
- – betriebsbezogenen Checklisten erstellen und anwenden.
Lehrstoff:
Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.
Erstellen und Anwendung von Checklisten.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
- – können wirtschaftlich Denken und Handeln;
- – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
- – übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit;
- – können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben;
- – können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren.
Lehrstoff:
Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.
Veranstaltungsmanagement:
Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.
6. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können die in der Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
- – können wirtschaftlich Denken und Handeln;
- – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
- – übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit;
- – können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben;
- – können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren.
Lehrstoff:
Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software.
Veranstaltungsmanagement:
Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.
6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
Bereich Sportliche Animation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.
Didaktische Grundsätze:
Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.
Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen‑, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.
B. Verbindliche Übung
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION
1. Klasse:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
- – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
- – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
- – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
- – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
- – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
- – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
- – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
- – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
- – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
- – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
- – Techniken des Lernens für sich anwenden;
- – im Team arbeiten sowie Prozesse bzw. Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
- – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
- – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.
Lehrstoff:
Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).
Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).
Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).
Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).
Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).
Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).
Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).
Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).
C. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
- – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
- – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
F. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlusszeugnis aufzunehmen.
G. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1
2. Religion
Wie Abschnitt V
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2021
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40219830
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