Anlage AltF-InfoV

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2015

Anlage

Informationsblatt für Anleger

1. Angaben über den Emittenten

Rechtsform

Firma

Sitz

Telefon

E-Mail

Internet-Adresse

Firmenbuchnummer

UID-Nummer

Gewerbeschein(e)

 

Kapitalstruktur in Tausend Euro, differenziert nach

Stimmrecht,

Dauer,

Reihenfolge im Insolvenzfall

 

Organwalter (zB. Geschäftsführer)

[Name, Funktion]

[Anschrift]

Eigentümer

Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligung von wenigstens 25%, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug

[Name bzw. Firma]

[Anschrift]

[Name bzw. Firma]

Unternehmensgegenstand

 

Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung

 
  

2. Angaben über das alternative Finanzinstrument

Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments

 

Laufzeit

Kündigungsfristen

Kündigungstermine

 

Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses

 

Kosten

Angaben jeweils nach Höhe und Verrechnungsform (Zu- oder Abschlag) bezogen auf die Zeichnungssumme

Etwaige Vertriebskosten

Etwaige Verwaltungskosten

Etwaige Managementkosten

[Höhe in %]

[Höhe in %]

[Höhe in %]

Summe der etwaigen Einmalkosten

Summe der etwaigen laufenden Kosten pro Jahr

[Höhe in %]

[Höhe in %]

Angabe allfälliger Belastungen

 

Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall

 

Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften

 

Kontroll- und Mitwirkungsrechte

 

Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung

 

Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern

 
  

3. Sonstige Angaben und Hinweise

Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder

 

Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

[Bezeichnung der Behörde]

[Anschrift der Behörde]

  

4. Risikohinweise

Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.

Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor.

Wertpapierdienstleisungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA.

 

Datum der Erstellung des Informationsblatts

 
  

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

Schlagworte

Zuschlag, Kontrollrecht

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

20009263

Dokumentnummer

NOR40174617

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