Anlage A4 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2016

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2) 1.9.2016 (1. Klasse) 1.9.2017 (2. Klasse) 1.9.2018 (3. Klasse)

Anlage A4

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FÜR
HÖRBEEINTRÄCHTIGTE

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

1.

Religion

2

2

2

6

(III)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(I)

2.2

Englisch

2

3

3

8

(I)

2.3

Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)

2

1

1

4

III

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

III

2.5

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

III

2.6

Psychologie

0

0

2

2

III

2.7

Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

1

1

1

3

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

III

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

I

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen2

3

3

3

9

I

3.4

Recht

0

0

2

2

III

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

II

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

4.1

Ernährung

3

2

0

5

III

4.2

Küche3

4

4

5

13

IV

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

0

1

1

2

II

5.

Wirtschaftswerkstatt3, 4

3

3

3

9

I

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

Wochenstundenzahl

34

34

35

103

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

III

Gesamtwochenstundenzahl

36

34

35

105

 

C. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse.

 

 

 

 

 

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

 

 

 

 

 

E. Förderunterricht5

 

 

 

 

 

       

___________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich – Hotellerie und Gastronomie und Ernährung befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
  2. Sprache und Kommunikation,
  3. wirtschaftliche Bildung,
  4. Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
  5. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie
  6. berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis,
  2. sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden,
  3. sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig,
  4. sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren,
  5. sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln,
  6. sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen,
  7. sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen,
  8. sie können Sachverhalte in Deutsch in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in der Österreichischen Gebärdensprache situationsgerecht kommunizieren,
  9. sie beherrschen in Englisch das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben;
  10. sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen,
  11. sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz,
  12. sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt,
  13. sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
  14. sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, den eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sachverhalte in angemessener Sprache ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  2. das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  3. am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben mitgestaltend teilnehmen;
  4. ihr Umfeld bewusst beobachten und es mit allen Sinnen erfassen;
  5. Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  6. kreativ arbeiten;
  7. die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  8. verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln;
  9. zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen;
  10. bewusst mit Medien umgehen;
  11. angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch das Niveau des Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2+ gemäß GER in den Fertigkeiten Lesen und Schreiben, sowie zumindest das Niveau A2 in den Fertigkeiten An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  2. können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  3. können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen ziehen;
  4. verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmer/Unternehmerin, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin, Konsument/Konsumentin, Bürger/Bürgerin) verantwortungsbewusst agieren;
  5. können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen und können verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
  6. können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen;
  7. können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  8. können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
  9. können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen;
  10. können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, Regionalität und der Gesundheitsorientierung anwenden;
  2. können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;
  3. können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben;
  4. können Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden;
  5. beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen;
  6. können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen;
  7. können berufsspezifische Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen lösen;
  8. verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln und können Feedback geben und annehmen;
  9. können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. 1. Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder
  2. das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden.
  3. 2. Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  4. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
  1. (1) Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
  2. (2) die gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  1. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Das im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB) systematisch eingeführte Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erforderliche Koordination sind herzustellen.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es sol dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  9. Zur Optimierung der Schuleingangsphase und um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinzuführen, empfiehlt sich am Beginn der neunten Schulstufe eine geblockte Einführungsphase, in der die Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) im Mittelpunkt steht.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Den Lernenden soll weiters die Möglichkeit geboten werden, im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate zu erwerben.
  14. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und fakultativ auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  15. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
  16. Der Unterricht in mehrsprachigen heterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  17. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität:

Englisch:

  1. Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  2. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  3. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  4. In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
  5. Die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) ist anzustreben. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen.
  6. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte etc. gefördert werden.

Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  1. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  2. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  3. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  4. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

Ernährung:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler

  1. Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können;
  2. das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können;
  3. prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können;
  4. Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können;
  5. betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen;
  6. Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können;
  7. Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen;
  8. moderne Technologien nutzen;
  9. Entscheidungen treffen;
  10. kommunikations- und teamfähig arbeiten;
  11. eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen;
  12. Führungsaufgaben übernehmen;
  13. ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen;
  14. ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expert/innenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichternGleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck".
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  3. Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
  4. Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschüler/innen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der ersten Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikant/in zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikant/innenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikant/innen und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben/Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  2. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  4. können passende Gesprächsformen in privaten Sprechsituationen anwenden;
  5. können sinnerfassend lesen;
  6. können Fragen angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  7. können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  8. können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  9. können Informationen wiedergeben;
  10. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  11. können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, angemessen formulieren;
  12. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  13. können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  14. können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Sprechen:

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  2. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. können Fragen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  4. können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  5. können sinnerfassend lesen;
  6. können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  7. können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen;
  8. können Informationen ordnen und wiedergeben;
  9. können Redeabsichten erkennen;
  10. können Feedback geben und einholen;
  11. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  12. können angemessen formulieren;
  13. können die grundsätzlichen Unterschiede zwischen ÖGS und deutscher Standardsprache erkennen;
  14. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  15. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  16. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  17. können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Sprechen:

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können Unterschiede zwischen der Österreichischen Gebärdensprache und der deutschen Sprache erkennen und erklären;
  4. können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  5. können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  6. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  7. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  8. können angemessen formulieren;
  9. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  10. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  15. können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  4. können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  5. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  6. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  7. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  8. können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  9. können adressatengerecht formulieren;
  10. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  4. können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  5. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  6. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  7. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  8. können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  9. können adressatengerecht formulieren;
  10. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können kurzen einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  2. können kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. aus dem Alltag verstehen;
  3. können schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten,
  4. können sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  5. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Ernährung.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB SMS, Mitteilungen, Postkarten, Mail, Mitteilungen, Gespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Alltagstexte:

zB Gebotsschilder, Speisekarten, Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  2. können einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich verstehen;
  3. können schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  4. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  5. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Ernährung, Gesundheit. Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung. Lebenslauf, Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  2. können E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt verstehen;
  3. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  4. können schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben;
  5. können sehr einfache fiktionale Texte verstehen;
  6. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen;
  7. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Umwelt.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können einfache fiktionale Texte verstehen;
  2. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
  3. können nach sprachlichen Vorgaben in schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
  4. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  5. können schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung äußern;
  6. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen;
  7. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  8. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  9. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Umwelt.

Einfache schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Bewerbung, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Stellungnahmen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können einfache fiktionale Texte verstehen;
  2. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
  3. können nach sprachlichen Vorgaben in schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
  4. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  5. können schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung äußern;
  6. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen;
  7. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  8. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen;
  9. können vorbereitete Kurpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  10. können einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des persönlichen und beruflichen Umfelds mit vorhersehbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, können dabei aber noch elementare Fehler machen, wobei trotzdem in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten;
  11. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Generationenkonflikt, Umwelt.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Empfehlungen.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (ÖGS)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundregeln der ÖGS-Grammatik erklären und anwenden;
  2. einfache Satzstrukturen und Satztypen erkennen und anwenden;
  3. unterschiedliche Dialogmuster erkennen und anwenden;
  4. Gestik, Mimik und Körpersprache gezielt einsetzen;
  5. die Traditionen und Rituale der Gehörlosenkultur erläutern;
  6. einen Überblick über die technischen Hilfsmittel für Gehörlose geben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS:

Grammatikalische Grundstrukturen (Personal-, Possessivpronomen), Zeitangaben, Zahlen. Vokabel.

Interaktionsübungen.

Klassifikation.

Lokalisation und visuelles Training.

Technische Hilfsmittel für Gehörlose.

Gehörlosenkultur.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Struktur und Grammatik sowie die Gebärden im Allgemeinen in Alltagssituationen anwenden;
  2. richtungsweisende Gebärden ableiten;
  3. die Geschichte der Gehörlosen erläutern.

Lehrstoff:

Grammatik:

Singular, Plural, Verneinungsformen, Modal- und Richtungsverben.

Lokalisation und Orientierung.

Gehörlosengeschichte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ÖGS-Grammatik, Satzstrukturen und Satztypen verstehen und anwenden;
  2. neues Fachvokabular in Gesprächen verwenden;
  3. sich bei Bewerbungsgesprächen professionell präsentieren.

Lehrstoff:

Bewerbung (Übungsdialoge und Rollenspiele).

Freies Gebärden und Transkription.

Klassifikation.

Vokabel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. können komplexe Satzstrukturen und Satztypen verstehen und anwenden;
  2. Bild- und Textgeschichten frei gebärden;
  3. können die Rechte der Gehörlosen erläutern.

Lehrstoff:

Freies Gebärden.

Grammatik.

Numerus.

Poesie.

Rechte der Gehörlosen:

Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetscherin oder Gebärdensprach-Dolmetscher.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. deutsche Texte in ÖGS übersetzen;
  2. direkte und indirekte Rede (Rollenwechsel) unterscheiden;
  3. Spezialgebärden (Idiome) und Redewendungen in ÖGS verstehen und anwenden;

Lehrstoff:

Freies Gebärden.

Rollenspiele.

Idiome.

Transkription / Übersetzung.

Wiederholung und Festigung der bisher erworbenen Kompetenzen.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können demokratische Prinzipien verstehen und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  2. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  3. sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen;
  4. können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen.

Lehrstoff:

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Das Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über historisches Grundverständnis;
  2. können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  3. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  4. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  5. können historische Zusammenhänge nennen;
  6. können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über historisches Grundverständnis;
  2. können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  3. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  4. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  5. können historische Zusammenhänge beschreiben;
  6. können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
  7. können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945:

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945:

Kalter Krieg; Europäische Integration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über historisches Grundverständnis;
  2. können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  3. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  4. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  5. können historische Zusammenhänge erläutern;
  6. können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme erläutern;
  7. können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen;
  8. können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

2.4 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben;
  2. Teilchenmodelle beschreiben;
  3. wichtige chemische Formeln nennen;
  4. die Merkmale des Lebens nennen;
  5. unterschiedliche Arten der Fortpflanzung aufzählen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben;
  2. mit dem Periodensystem arbeiten;
  3. nach Anleitungen einfache Versuche durchführen;
  4. können Gefahrensymbole einordnen und mit gefährlichen Stoffen umgehen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen;
  2. Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:

Einstieg und Ausblick:

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften:

Modellbildung; Internationales Einheitensystem. Einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit/Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus:

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachbegriffe richtig benützen;
  2. an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Übertragung von Infektionskrankheiten und die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären;
  2. krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen nennen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Stammbäume vergleichen, unterscheiden und daraus Schlussfolgerungen ziehen;
  2. zu ausgewählten Themen der Genetik und Gentechnologie kritisch Stellung nehmen;
  3. die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung einschätzen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“:

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem:

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachbegriffe richtig benützen;
  2. an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären;
  3. die wesentlichen Aufgaben des Nerven- und Hormonsystems vergleichen und an Beispielen erklären.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen beschreiben;
  2. nach Versuchsanleitungen einfache Experimente zur Sinnesphysiologie durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung erkennen;
  2. das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“:

Überblick über die Organsysteme:

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt:

Akustische, optische bzw. thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen:

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen. Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachbegriffe richtig verwenden;
  2. sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären;
  3. Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen;
  2. Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen nennen;
  3. einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen;
  2. die Wichtigkeit des persönlichen und nachhaltigen Beitrags jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“:

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele:

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage:

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fachbegriffe richtig verwenden;
  2. sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären;
  3. Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen;
  2. Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen beschreiben;
  3. einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen;
  2. die Wichtigkeit des persönlichen und nachhaltigen Beitrags jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Energiewirtschaft:

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie/Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften:

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel:

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

2.5 PSYCHOLOGIE

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie, Wahrnehmung und Lernen, Sozial- und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen;
  3. die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  4. eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  5. sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  6. häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Persönlichkeitspsychologie, psychische Störungen und Werthaltungen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen;
  3. die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  4. eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  5. sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  6. häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen.

Lehrstoff:

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren;
  2. können Sachverhalte und Ideen skizzieren;
  3. können bildnerische Techniken zielorientiert einsetzen und Gestaltungsaufgaben lösen;
  4. können mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen;
  5. können Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  6. können sich bildender Kunst auseinandersetzen und anderen ihre Erfahrungen mitteilen.

Lehrstoff:

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren;
  2. mit Medien gestaltend umgehen;
  3. ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln;
  4. das Instrumentarium adäquat einsetzen;
  5. mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen;
  6. bildnerische Techniken experimentell einsetzen;
  7. Arbeitsprozesse planen und durchführen;
  8. Elemente des Bildaufbaues analysieren und einsetzen;
  9. Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  10. sich mit regionalen Kulturangeboten auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Komposition im Bild, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Aktuelle digitale Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren;
  2. ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln;
  3. das Instrumentarium adäquat einsetzen;
  4. mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen;
  5. bildnerische Techniken experimentell einsetzen;
  6. Projekte planen und durchführen;
  7. Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  8. sich mit dem österreichischen und europäischen Kulturangebot auseinandersetzen;
  9. die Wirkung von Bildern erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Wirkung und Funktion von bildender Kunst.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr schöpferisches Potential gestaltungspraktisch nutzen;
  2. das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen;
  3. bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen;
  4. ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen;
  5. sich kritisch mit Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und erläutern.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Performance.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihr schöpferisches Potential gestaltungspraktisch nutzen;
  2. das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen;
  3. bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen;
  4. ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen;
  5. sich kritisch Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und erläutern.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen 5 Semester.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. besitzen topografische Grundkenntnisse;
  2. können einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  3. können unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  4. können die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen;
  5. können Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben;
  6. können erkennen, dass die Ressourcen auf der Erde begrenzt sind;
  7. können Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse.

Mensch und Naturraum:

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum:

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. topografische Kenntnisse anwenden;
  2. einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  3. unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben;
  4. grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben;
  5. grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen;
  6. die Problematik der ungleichen Verteilung der Ressourcen in einer globalisierten Welt einschätzen und mögliche Lösungsansätze nennen;
  7. Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen;
  8. Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erläutern.

Lehrstoff:

Topografie.

Mensch und Wirtschaft:

Kultur- und Wirtschaftsräume inkl. Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt. Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundbegriffe der Volkswirtschaft und einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erklären;
  2. sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Volkswirtschaft:

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den einfachen Wirtschaftskreislauf erklären;
  2. die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen;
  3. den Inhalt des Kaufvertrages erklären;
  4. Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
  5. einen Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln und erfüllen;
  6. Rechnungen gesetzeskonform erstellen;
  7. den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen.

Lehrstoff:

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen. Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erforderlichen Schriftstücke konzipieren;
  2. ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsument/Konsumentin erläutern;
  3. die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen;
  4. ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden;
  5. die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid;
  6. Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben;
  7. die Rechte und Pflichten eines Dienstnehmers/einer Dienstnehmerin erläutern.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Schriftverkehr. Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiter/in im Betrieb:

Rechte und Pflichten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen;
  2. verschiedene Sparformen unterscheiden;
  3. die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen;
  4. die wichtigsten Rechtsformen unterscheiden.

Lehrstoff:

Umgang mit Geld (Sparformen; Kredite, Schulden. Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des Marketing erläutern;
  2. einen einfachen Business-Plan erstellen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln und Produzieren einschätzen;
  2. als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln;
  3. die Bedeutung des Tourismus, aktuelle Trends und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen erläutern.

Lehrstoff:

Ethik im wirtschaftlichen Handeln:

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Prozentrechnungen und Schlussrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen;
  2. die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
  3. ein privates Kassabuch führen;
  4. eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  5. die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen;
  6. Nebenbücher führen;
  7. einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären;
  8. aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen;
  9. den Kontenplan verwenden;
  10. verschiedene Belege erkennen und organisieren;
  11. einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen;
  12. die Umsatzsteuer berechnen und verbuchen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Private Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Nebenbücher.

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan. Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  2. wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses erläutern;
  2. ein Anlageverzeichnis führen und interpretieren;
  3. die Abschreibung berechnen und direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  4. Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen;
  5. geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen;
  6. einfache und komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  7. wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Begriffe der Kostenrechnung nennen;
  2. einfache Kalkulationen durchführen;
  3. branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  4. zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  5. Deckungsbeiträge errechnen;
  6. einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  7. die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen;
  8. einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
  9. die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen nennen;
  10. einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
  11. wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung (Begriffe. Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung

Standardsoftware.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Begriffe der Kostenrechnung erklären;
  2. einfache Kalkulationen durchführen;
  3. branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  4. zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  5. Deckungsbeiträge errechnen;
  6. einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  7. die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung erklären;
  8. einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
  9. die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen erklären;
  10. einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
  11. grundsätzliche Begriffe und Grundzüge der Arbeitnehmerveranlagung und Umsatzsteuervoranmeldung nennen und die nötigen Formulare ausfüllen;
  12. wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Steuerrecht (Begriff. Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3.4 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts und des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft einschätzen;
  2. die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  3. die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
  4. den Aufbau der Sozialversicherung erklären;
  5. am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachwalterschaft.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Bereiche des Strafrechts, des Zivil- und Strafprozessrechts und des Wirtschaftsrechts nennen sowie deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft einschätzen;
  2. die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  3. die jeweiligen Wege der Rechtsdurchsetzung finden;
  4. die Rechte der Gehörlosen erläutern und einfordern;
  5. am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

Rechte der Gehörlosen:

Anerkennung der ÖGS, Schlichtungsverfahren.

3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

1.Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Hardwarekomponenten beschreiben;
  2. einfache Fehler erkennen und sie beheben;
  3. Hilfsquellen nutzen;
  4. Dateien verwalten;
  5. mit komprimierten Dateien arbeiten;
  6. freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  7. einfache Änderungen in der Konfiguration eines Betriebssystems vornehmen;
  8. Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  9. Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren;
  10. Bilder und Grafiken anpassen und einfügen;
  11. einfache Präsentationen erstellen;
  12. Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren;
  13. sicher im Internet agieren;
  14. online recherchieren;
  15. online kommunizieren;
  16. mit Daten sicher umgehen.
  17. Grundzüge des Urheberrechts erläutern.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Tabellen und Formulare erstellen;
  2. geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen;
  3. mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten;
  4. in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken;
  5. in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen;
  6. Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  7. Elemente aus anderen Programmen einbinden.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen;
  2. Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
  3. Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken;
  4. Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  5. in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen;
  6. Daten grafisch darstellen;
  7. in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
  8. erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
  9. Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen;
  10. mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
  11. Grafikformate unterscheiden und erklären;
  12. Grafikformate ausgabeorientiert verwenden.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  2. individuelle Vorlagen erstellen;
  3. Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen;
  4. einfache Publikationen mit einem Desktop-Publishing (DTP)-Programm erstellen;
  5. in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen;
  6. in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten;
  7. Daten online verwalten;
  8. neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  2. individuelle Vorlagen erstellen;
  3. Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen;
  4. einfache Publikationen mit einem DTP-Programm erstellen;
  5. in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen;
  6. Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  7. den Regeln der Netiquette entsprechend kommunizieren;
  8. in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten;
  9. Adressen, Aufgaben und Termine verwalten;
  10. Daten online verwalten;
  11. die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden;
  12. neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und E‑Government.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

4.1 ERNÄHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen und alltäglichen Kontext berücksichtigen;
  2. können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten;
  3. haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel und die wichtigsten Verfahren der Lebensmittelproduktion;
  4. können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen;
  5. können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen/Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;
  6. können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. haben grundlegende Kenntnisse über Würz-, Genussmittel und Getränke, die Lebensmittelkennzeichnung sowie alternative Produktionsformen;
  2. können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen/Konsumenten bezüglich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;
  3. können Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten;
  4. können Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen erläutern;
  5. können ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben;
  6. können die Grundprobleme der Welternährung erläutern und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten;
  7. können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie:

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

4.2 KÜCHE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Bedeutung einer professionelle Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;
  2. können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen;
  3. können das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  4. können die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben;
  5. können wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären;
  6. können die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  7. können grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen;
  8. können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden;
  9. können ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
  10. können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden;
  11. können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  12. beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen;
  13. können die Grundlagen der Gästebetreuung anwenden;
  14. haben grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages und können ein Frühstücksservice durchführen;
  15. können wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben;
  2. können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  3. können im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  4. können das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  5. haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung;
  6. können die ökologische und ökonomische Bedeutung und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  7. können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen;
  8. können die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen;
  9. können Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen;
  10. können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden;
  11. können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  12. können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen durchführen;
  13. können Tische professionell gestalten;
  14. können in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten;
  15. können wertschätzend mit den Mitarbeiter/innen umgehen.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Tischoptik.

Einfache Gedeckarten.

Buffet.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben;
  2. können in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  3. können das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen;
  4. haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung;
  5. können die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl und Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  6. können spezielle Garmethoden anwenden;
  7. können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen;
  8. können die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  9. können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden;
  10. können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  11. können das einfache Kaffeehausservice durchführen;
  12. können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche, im Restaurant sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  13. können betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Grundlegende Serviertechniken und -abläufe:

Kaffeehausservice.

Beschwerdemanagement.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Aufgaben aus den Bereichen der Gastronomie sowie der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren;
  2. können in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  3. können das Inventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen;
  4. haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie;
  5. kennen Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten;
  6. können die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  7. können Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen;
  8. können die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen;
  9. können attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen;
  10. können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Aufgaben aus den Bereichen der Gastronomie sowie der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren;
  2. die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  3. Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen;
  4. bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Küche und Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben;
  2. haben eine professionelle Einstellung zum Gast und kennen die Grundlagen der Gästebetreuung;
  3. können die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden;
  4. können die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen;
  5. verstehen einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen;
  6. können Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern;
  7. können einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen;
  8. können Arbeitsaufträge aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie die Ergebnisse evaluieren.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation:

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen);

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die „Gute Hygienepraxis“ und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden;
  2. die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen erläutern;
  3. Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben;
  4. die Grundlagen das Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden;
  5. die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen;
  6. besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen;
  7. die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen;
  8. unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen;
  9. die Organisation facheinschlägiger Arbeiten unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software inklusive Planung und Evaluation durchführen.

Lehrstoff:

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb:

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmer/innenschutz.

Gast und Gastlichkeit:

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation:

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden;
  2. die Organisation facheinschlägiger Arbeiten unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software inklusive Planung und Evaluation durchführen;
  3. die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten;
  4. die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden;
  5. aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben.

Lehrstoff:

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiter/innenführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  3. realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  4. übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  5. gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  2. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  3. standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  4. Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  5. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  6. situationsgerecht und angemessenen kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  2. strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  3. mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  4. Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  5. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  6. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  3. realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  4. übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  5. gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  2. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  3. standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  4. Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  5. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  6. situationsgerecht und angemessenen kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  2. strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  3. mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  4. Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  5. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  6. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  3. realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  4. übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  5. gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  2. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  3. standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  4. Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  5. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  6. situationsgerecht und angemessenen kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  2. strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  3. mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  4. Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  5. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  6. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  3. realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  4. übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  5. gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  2. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  3. standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  4. Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  5. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  6. situationsgerecht und angemessenen kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  2. strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  3. mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  4. Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  5. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  6. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  2. grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  3. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  4. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  5. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  6. grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  7. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  8. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  9. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  10. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  11. im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  12. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  13. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, Feedback nehmen und geben, gewaltlose Kommunikation,).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Moderieren, Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz. Rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  2. die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  4. Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  5. sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  6. aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von zwei Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Lernende sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

F. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester in der Dauer von insgesamt einem Monat in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40176743

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