Anlage A2 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 11.12.2019

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Anlage A2

ZWEIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

 

1.

Religion

2

2

4

(III)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

4

7

(I)

2.2

Englisch

2

2

4

(I)

2.3

Geschichte und Recht

0

2

2

III

2.4

Politische Bildung

2

0

2

III

2.5

Naturwissenschaftliche Grundlagen2

0

3

3

III

2.6

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation3

3

2

5

III

2.7

Musik und kreativer Ausdruck

4

4

8

IVa

3.

Wirtschaftliche Grundlagen

 

 

 

 

3.1

Wirtschaftliche Bildung45

4

5

9

II

3.2

Officemanagement5

3

2

5

III

3.3

Berufsorientierung56

3

0

3

III

4.

Ernährung, Gesundheit und Gastronomie

 

 

 

 

4.1

Ernährung und Gesundheit

2

2

4

III

4.2

Küche, Service und Betriebsorganisation5

6

6

12

IV

5.

Bewegung und Sport

2

2

4

(IVa)

Gesamtwochenstundenzahl

36

36

72

 

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

 

 

 

 

C. Förderunterricht7

 

 

 

 

      

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Inklusive wirtschaftliches Rechnen.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

D. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen.

Der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse entspricht dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten.

Durch eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
  2. Sprache und Kommunikation,
  3. wirtschaftliche Bildung,
  4. Informations- und Kommunikationstechnologien,
  5. Ernährung und Gastronomie sowie
  6. berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. sie können ihre Aufgaben mit Selbstvertrauen und fachlicher Kompetenz erledigen;
  2. sie können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
  3. sie haben ein grundlegendes Theorie- und Faktenwissen für Ausbildungen in einschlägigen Berufsfeldern;
  4. sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  5. sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig;
  6. sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
  7. sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
  8. sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
  9. sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen;
  10. sie können einfache Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken;
  11. sie können sich in einfachen routinemäßigen Situationen des Alltags in der englischen Sprache verständigen;
  12. sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
  13. sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  2. am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen;
  3. Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen;
  4. kreativ arbeiten;
  5. sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
  6. Medien verantwortungsbewusst nutzen;
  7. angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  2. können grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  3. können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes aufzählen;
  4. verfügen über wirtschaftliche Grundkenntnisse;
  5. können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem erkennen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
  6. können Informationstechnologien verantwortungsbewusst, situationsgerecht und rechtskonform nutzen;
  7. können einfache Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  8. können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
  9. können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen Bereich bewältigen;
  10. können einfache, vertraute Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie und Ernährung beschreiben;
  2. in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden;
  3. relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;
  4. die Bedeutung der Qualitätssicherung beschreiben und Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden;
  5. die Fachsprache situationsgerecht einsetzen;
  6. Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen;
  7. strukturiert, kreativ und lösungsorientiert arbeiten sowie Arbeitsanleitungen folgen;
  8. Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen und Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen;
  9. theoretisches Fachwissen vernetzt in die Praxis umsetzen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen, ausgenommen der Pflichtgegenstand „Religion“, kann erhöht werden und/oder
  2. 2. es kann eine Verbindliche Übung im Ausmaß von mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden.
  3. 3. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 72 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  9. Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  14. Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  15. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftliche Bildung:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. wirtschaftliche Zusammenhänge und
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  1. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  2. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  3. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  4. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsorientierung:

Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung und Gesundheit:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Küche, Service und Betriebsorganisation:

Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik und kreativer Ausdruck“.
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen;
  2. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  3. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  4. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  5. können aktiv zuhören;
  6. können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  7. können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
  8. können sinnerfassend lesen;
  9. können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten;
  10. können einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  11. verfügen über grundlegendes Textsortenwissen;
  12. können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  13. haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  14. können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  15. können Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen;
  16. können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Häufige Fremdwörter.

Mündliche Kommunikation:

Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache.

Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Lesen:

Lesetechniken.

Herausfiltern von Informationen.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf).

Reflexion und kulturelle Bezüge:

Massenmedien.

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen;
  2. können Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  3. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  4. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  5. können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  6. können passende Gesprächsformen in verschiedenen Sprechsituationen anwenden;
  7. können an Diskussionen teilnehmen und aktiv zuhören;
  8. können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  9. können Informationen einholen, bearbeiten und präsentieren;
  10. verfügen über Textsortenwissen;
  11. haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  12. können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  13. können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  14. können Massenmedien zielorientiert als Informationsquellen nutzen;
  15. können sprachliche Äußerungen, insbesondere in den Medien, situationsgerecht beurteilen und einordnen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Mündliche Kommunikation:

Entnahme von Kerninformationen.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache.

Aktives Zuhören, Diskussion.

Argumente und Stellungnahmen.

Lesen:

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Jugendliteratur, Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.

Schreiben:

Textsortenwissen (zB Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf; Brief, E-Mail).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Verknüpfende Elemente.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion und kulturelle Bezüge:

Massenmedien als Informationsquellen.

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  2. verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
  7. können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse berichten;
  9. können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  10. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen;
  11. können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können ein Gespräch beginnen, kurze Zeit in Gang halten und beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  10. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen;
  11. können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen und reflektieren.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen); einfache Telefonate.

Schularbeiten:

1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

2.3 GESCHICHTE UND RECHT

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  2. kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  3. historische Zusammenhänge beschreiben;
  4. das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  5. die weltweite politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander beschreiben;
  6. die gegenwärtige Weltlage mit besonderer Betonung der Situation in Österreich und Europa wahrnehmen und sie beurteilen;
  7. unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
  8. anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen;
  9. aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und sie reflektieren;
  10. soziale und politische Situationen und Vorgänge beurteilen;
  11. entsprechend ihrer rechtlichen Situation als Familienmitglied und als Teil der Gesellschaft handeln.

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Historische Epochen im Überblick.

Politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme, Kommunismus, Nationalsozialismus, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

Grundlagen unseres Rechtssystems.

Familien- und Erbrecht.

Zivil- und Strafrecht (Unterscheidung, Grundzüge).

Entwicklung des Sozialstaates, Sozialrecht.

2.4 POLITISCHE BILDUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können demokratische Prinzipien nennen und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  2. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  3. können kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  4. können historische Zusammenhänge beschreiben;
  5. sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen;
  6. können mit Behörden kommunizieren und dabei auch EGovernment nützen;
  7. können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
  8. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen;
  9. können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren;
  10. können soziale und politische Situationen und Vorgänge wahrnehmen;
  11. können sozial verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung).

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft.

Gerichtsbarkeit.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation).

Jugendschutzgesetz.

Österreich als Teil der Europäischen Union.

Österreich im internationalen Kontext (UNO).

2.5 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

2.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können naturwissenschaftliche Grundbegriffe erklären;
  2. können die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und wissen über Sicherheitsvorkehrungen Bescheid;
  3. können Energieformen, Energieträger und Energiesparmaßnahmen beschreiben;
  4. verfügen über Grundkenntnisse der Lebensfunktion tierischer und pflanzlicher Organismen;
  5. können die Bedeutung der Mikroorganismen für den Menschen (zB Krankheitserreger) erklären;
  6. können die Wechselwirkungen der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt erfassen;
  7. können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen zum Schutz der Umwelt erkennen und selbst daran mitwirken;
  8. können die Grundlagen der Genetik beschreiben.

Lehrstoff:

Physikalische Grundgrößen.

Elektrizitätslehre (Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen des elektrischen Stromes).

Radioaktivität (Atomkraftwerke – Vorteile, Nachteile, Gefahren).

Wärmelehre, Energiegewinnung und Energiesparmaßnahmen.

Aufbau und Einteilung der Stoffe.

Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung und -reinhaltung, Grenzwerte).

Wasser (chemische und physikalische Eigenschaften, Verschmutzung und Schutz).

Erdöl, Erdgas, Kohle (Entstehung, Gewinnung und wirtschaftliche Bedeutung).

Kunststoffe (Herstellung, Recycling, Umweltproblematik).

Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie (Zellatmung, Fotosynthese).

Kennzeichen des Lebens, Aufbau und Funktion der Zelle (Zellvermehrung, Zellverbände – Gewebe und Organe).

Grundlagen der Vererbungslehre (von Mendel bis zur Gentechnik).

Mikroorganismen (insbesondere Krankheitserreger).

Anatomie und Systematik ausgewählter Tiere und Pflanzen.

Ökologie (ökologische Grundlagen und angewandte Ökologie).

2.6 PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  4. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  5. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  6. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  7. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  8. grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  9. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  10. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  11. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  12. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  13. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  14. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  15. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  4. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  5. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  6. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  7. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  8. grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  9. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  10. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  11. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  12. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  13. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  14. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  15. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (verbale und nonverbale Kommunikation).

Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz).

Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

2.7 MUSIK UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln;
  2. können experimentell und spielerisch handeln;
  3. beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen;
  4. können die Grundbegriffe vokaler und instrumentaler Klangkörper nennen;
  5. können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen;
  6. können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  7. können sich mit Musik, bildender Kunst und Gestaltungserfahrung auseinandersetzen sowie anderen ihre Erfahrungen mitteilen;
  8. können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen;
  9. können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren.

Lehrstoff:

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde.

Die menschliche Stimme.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung).

Musikdownloads – Urheberrecht.

Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken).

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung.

Projekte.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln;
  2. können experimentell und spielerisch handeln;
  3. beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen;
  4. können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen;
  5. können Beispiele für Kunst und Kunstschaffende aus Vergangenheit und Gegenwart nennen;
  6. können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen;
  7. können mit Medien gestaltend umgehen;
  8. können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren.

Lehrstoff:

Klassenmusizieren (vokal und instrumental).

Notation.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Musik und bildnerisches Gestalten als Therapie.

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Kunst verschiedener Epochen und Kulturen.

Gestaltung:

Gestaltungsprinzipien. Farbe, Form, Material, Raum.

Plakat, malerische und druckgraphische Techniken.

Experimentelle Techniken.

Textile und kunsthandwerkliche Techniken.

Dreidimensionale Gestaltung (Entwurf, Funktion, Material, Form).

Lösung von gestalterischen Aufgabenstellungen für den alltäglichen, beruflichen oder schulischen Bereich, auch unter Verwendung elektronischer Medien.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

3.1 WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen;
  2. die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
  3. ein privates Kassabuch führen;
  4. häufig vorkommende Zahlungsformen nennen und die entsprechenden Formulare richtig ausfüllen;
  5. wichtige Belege erkennen und organisieren;
  6. eine einfache Arbeitnehmerveranlagung durchführen;
  7. wesentliche Teile eines Lohn- und Gehaltszettels benennen;
  8. einen einfachen Wirtschaftskreislauf beschreiben;
  9. die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen;
  10. den Inhalt eines Kaufvertrages erklären;
  11. ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als verantwortungsvolle Konsumentinnen und Konsumenten nennen;
  12. die Grundlagen von E-Commerce nennen;
  13. die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen:

Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung.

Maßeinheiten.

Private Kassabuchführung.

Belege (Arten, Merkmale, Organisation).

Grundlagen der Wirtschaft.

Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung).

Umgang mit Geld.

Sparformen, Kredite und Bürgschaften.

Steuerrecht:

Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung.

Lohn- und Gehaltszettel.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  2. können eine einfache Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen;
  3. können einfache Geschäftsfälle verbuchen;
  4. können die Grundlagen der Umsatzsteuer berechnen;
  5. können steuerbare und nicht steuerbare Umsätze unterscheiden;
  6. haben topografische Grundkenntnisse über Österreich und Europa;
  7. können sich mit Hilfe geografischer Hilfsmittel orientieren;
  8. können die verschiedenen Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  9. können die wichtigsten österreichischen Wirtschaftszweige aufzählen und Vergleiche zu anderen Staaten der EU ziehen;
  10. können grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der EU beschreiben;
  11. können Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen;
  12. können einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf sie selbst und die Gesellschaft erläutern;
  13. können Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erkennen und beschreiben;
  14. können ihr eigenes Konsumverhalten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz reflektieren;
  15. können Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrages abschätzen.

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen.

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer.

Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Doppelte Buchführung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle (Verbuchung auch anhand von Belegen), Umsatzsteuer.

Orientierung auf der Erde:

Topografie, Orientierung im Raum mit und ohne Hilfsmittel.

Mensch und Naturraum:

Geozonen, Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Konsumverhalten.

Grundlagen der Volkswirtschaft (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren, Konjunktur und magisches Vieleck).

Globalisierung und Migration.

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages.

Europäische Union.

3.2 OFFICEMANAGEMENT

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Hardwarekomponenten beschreiben;
  2. Standardsoftware in bekannten Bereichen anwenden;
  3. Daten zügig über die Tastatur eingeben und formatieren;
  4. die gängigsten Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden;
  5. aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation fachgerecht anwenden;
  6. Dateien selbstständig verwalten;
  7. Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten;
  8. sicher im Internet agieren;
  9. den eigenen Arbeitsplatz nach ergonomischen Richtlinien gestalten;
  10. mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen.

Lehrstoff:

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.

Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung:

Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms.

Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt).

Richtlinien und Normen.

Schriftstücke.

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Dateimanagement.

Präsentation:

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Internet:

Grundlagen; Internetdienste.

Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Standardsoftware fachspezifisch und wirtschaftlich sinnvoll unter Anleitung und eigenständig anwenden;
  2. ÖNORM-gerechte Schriftstücke erstellen;
  3. Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen und drucken;
  4. Grundlagen des Layouts bei der Gestaltung von Dokumenten berücksichtigen;
  5. aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation effizient nutzen;
  6. Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten;
  7. sicher im Internet agieren;
  8. mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Umfangreiche Dokumente.

Geschäftliche Schriftstücke.

Datenaustausch mit und Datenintegration von anderen Programmen.

Seriendruck.

Bildschirmformulare.

Tabellenkalkulation:

Vertiefung.

Präsentation:

Vertiefung.

Bildbearbeitung:

Grundlagen.

3.3 BERUFSORIENTIERUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Bedeutung der persönlichen Arbeitsleistung in Bezug auf den eigenen Lebensunterhalt sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der Gesellschaft begründen;
  2. können Arbeit, Fortbildung und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in Einklang bringen;
  3. können die Berufsfindung als länger andauernden Prozess erkennen und daraus Strategien für die eigene Berufsfindung ableiten;
  4. können selbstständig und flexibel auf sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt reagieren;
  5. können die Notwendigkeit der Weiterbildung erkennen und entsprechende Angebote für sich nutzen;
  6. können die eigenen sozialen und fachlichen Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend handeln;
  7. können das österreichische Ausbildungssystem sowie Ausbildungsformen in anderen EU-Ländern beschreiben und einen Überblick über die Systeme der Berufsausbildung geben;
  8. können unterstützende Auskunftsstellen und -formen bei der Arbeitsplatzsuche und bei arbeitsrechtlichen Problemen nutzen und im Bedarfsfall selbstständig entsprechende Informationen einholen;
  9. haben praktischen Einblick in Berufsbilder;
  10. können die Dienstleistungen der Berufs- und Laufbahnberatung für die eigene Berufswahl nutzen;
  11. können in ihrem Auftreten und ihrem Erscheinungsbild situationsadäquat den Anforderungen des Berufslebens entsprechen.

Lehrstoff:

Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft.

Arbeits- und Berufswelt:

Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten.

Wege der Berufsausbildung.

Motive der Berufswahl.

Kommunikationsformen.

Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch.

Soziales Betriebsgeschehen.

Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung:

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung.

Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung.

Unfallverhütung. Arbeitssicherheit.

Projekte:

Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion.

Trends und Innovationen der Arbeitswelt:

Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen.

4. ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE

4.1 ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Organismus beschreiben;
  2. können Maßnahmen und Bedeutung der Gesundheitsvorsorge beschreiben;
  3. können grundlegende Kenntnisse des Gesundheitstrainings umsetzen;
  4. können die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit einschätzen und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit berücksichtigen;
  5. können ernährungsmitbedingte Krankheiten nennen;
  6. haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und Lebensmittel und deren Bedeutung für den Organismus;
  7. können Kostformen verschiedener Personengruppen erklären;
  8. können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsbewusst handeln;
  9. können die grundlegenden Abläufe in der menschlichen Entwicklung beschreiben;
  10. können Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortungsvolles Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern;
  11. können die Grundlagen der Säuglingspflege und Pflege von erkrankten Angehörigen erklären;
  12. können die Grundlagen der Ersten Hilfe beschreiben.

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Gesundheitsvorsorge.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung.

Schwangerschaft, Geburt.

Gesundheit:

Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen.

Grundlagen der Ernährung:

Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Kostformen.

Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel.

Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen;
  2. haben grundlegende Kenntnisse über Getränke und können sich am Markt orientieren;
  3. können Einflüsse auf das Ernährungs- und Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten;
  4. können das Suchtpotenzial unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden;
  5. sind in der Lage, Aufklärungsmaßnahmen und Information im öffentlichen Bereich zum Thema Gesundheit zu nutzen;
  6. sind in der Lage, Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zu nutzen und exemplarisch Maßnahmen zu entwickeln;
  7. können Infektionskrankheiten nennen;
  8. können ökologische Zusammenhänge beschreiben;
  9. können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen im Hinblick auf die Umwelt begründen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Sensorik.

Alkoholfreie, alkaloidhaltige und alkoholische Getränke.

Gefahren des Alkohols.

Ernährungsverhalten.

Gesundheit:

Public Health und betriebliche Gesundheitsförderung.

Gesundheit am Arbeitsplatz und Gesundheitstraining.

Sucht und Suchtprävention.

Infektionskrankheiten.

Ökologie:

Umwelthygiene.

Ökologische Grundlagen und Zusammenhänge.

4.2 KÜCHE, SERVICE UND BETRIEBSORGANISATION

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;
  2. die Berufsbilder im Gastgewerbe beschreiben;
  3. die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie entsprechend umsetzen;
  4. die Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung erklären und diese unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse praktisch anwenden;
  5. die Grundlagen der Warenbewirtschaftung praktisch umsetzen;
  6. das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  7. Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen;
  8. grundlegende Umgangsformen mit dem Gast anwenden;
  9. Grundzüge der Gästebetreuung nennen und diese fachgerecht durchführen;
  10. saisonale, regionale und internationale Einflüsse in der Küche erläutern;
  11. einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  12. verantwortungsbewusst mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Küche

Grundlagen:

Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis.

Abfallbewirtschaftung.

Küchenmanagement:

Warenbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Grundlagen:

Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten.

Decken des Tisches.

Servicetechniken und -abläufe.

Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe.

Servierregeln.

Getränke und Getränkeservice.

Betriebsorganisation

Berufsbilder im Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit.

Ergonomie.

Verpflegungsbetriebe.

Arbeitsorganisation.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchen- und Restaurantbetriebes beschreiben;
  2. in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  3. Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  4. das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen;
  5. Methoden der Küchentechnik und Speisenzubereitung unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse anwenden;
  6. mit den vielfältigen Angeboten des Marktes kritisch und verantwortungsbewusst umgehen;
  7. die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  8. Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  9. Arbeitstechniken und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung durchführen;
  10. eine professionelle Gästebetreuung durchführen;
  11. wertschätzend und situationsgerecht mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren;
  12. bei der Planung, Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen mitwirken.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb, IT-unterstützte Speiseplanerstellung.

Mengenerstellung.

Gute Hygienepraxis.

Küchenbrigade.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Abläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionieren und Anrichten.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Servierbrigaden und -systeme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten.

Tischoptik.

Arbeitsorganisation.

Arbeits- und Servierabläufe:

Servierarten.

Menüzusammenstellung.

Buffetarten.

Bankettservice.

Menüservice.

Grundlagen der Gästebetreuung.

Gast und Gastlichkeit.

Getränke:

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Aperitif und Digestif.

Betriebsorganisation

Betriebliche Ablauf- und Aufbauorganisation.

Ökologische Betriebsführung.

Veranstaltungsmanagement.

Trends in der Gastronomie.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

D. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Schlagworte

Unterrichtsgestaltung, Zimmerbuchung, Luftreinhaltung, Bürokommunikation, Datensicherheit, Auskunftsform, Lebensmittelkennzeichnung, Serviceablauf, Qualitätskontrolle, Serviersystem, Informationstechnologie, Theoriewissen, Arbeitsbereich, Lebensraum, Bedarfssituation, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Lehrziel, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Wiederholungsphase, Präsentationskompetenz, Expertinnenwissen, Lernprozess, Wissenserwerb, Einzelarbeit, Sprachrichtigkeit, Berufswelt, Printmedien, Alltagstext, Familienrecht, Zivilrecht, Grundrecht, Eigenwahrnehmung, Darstellungsaufgabe, Hörerlebnis, Lohnzettel, Gewinnrechnung, Kassabuch, Arbeitnehmerinnenschutz, Ernährungsverhalten, Esskultur, Tischinventar, Küchenbetrieb, Boniersystem, Speisekarte, Ablauforganisation

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40219821

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