Anlage 9 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 05.3.1994

Anlage 9

Anlage 9

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HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten umfaßt die Erkennung, die konservative und operative Behandlung, die Prävention und Rehabilitation hinsichtlich aller organischen und funktionellen Erkrankungen des Fachbereiches, wozu das äußere, mittlere und innere Ohr sowie der innere Gehörgang, die innere und äußere Nase und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle mit ihren Strukturen, der Pharynx einschließlich der Tonsillen und der Larynx gehört; weiters umfaßt der Hals-Nasen-Ohren-Fachbereich die Halsabschnitte von Trachea und Ösophagus, das Lymphabflußgebiet des Kopfes und Halses, die Speicheldrüsen, den Nervus facialis sowie die übrigen Hirnnerven im Bereich des Kopfes und Halses und schließlich das Stützgerüst sowie die Weichteile des Gesichtsschädels, die Sinnesfunktionen Gehör, Gleichgewicht, Geruch, Geschmack, die Endoskopie und endoskopische Therapie des Fachbereiches, die Audiologie, die Phoniatrie und Pädaudiologie.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. 1. Hauptfach:

    Vier Jahre.

  1. 2. Pflichtnebenfächer:

2.1. Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Plastische Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist;

2.2. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde;

2.3. drei Monate Innere Medizin.

  1. 3. Wahlnebenfächer:

    Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Kopf- und Halschirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
  2. 2. Spiegeluntersuchungen an Ohr, Nase, Mundhöhle, Rachen, Kehlkopf und Nasenrachenraum;
  3. 3. Untersuchungen des Gleichgewichtsorganes mit neuroontologischen Methoden;
  4. 4. Untersuchungen des Geruchs- und Geschmackssinnes;
  5. 5. Untersuchungen des Gehörs einschließlich Audiometrie, Anpassung von Hörgeräten;
  6. 6. Phoniatrie;
  7. 7. Sonographie;
  8. 8. Diagnostik anhand bildgebender Verfahren, wie Röntgen, Computertomogramm und Kernspintomographie;
  9. 9. Indikationen zur Strahlentherapie und Strahlenschutz;
  10. 10. Kenntnisse der fachbezogenen allergologischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden;
  11. 11. diagnostische Endoskopie und endoskopische Therapie im Bereich der Nase, Nasennebenhöhlen, Epi-, Meso- und Hypopharynx, Larynx, Trachea und Ösophagus;
  12. 12. Kenntnisse der fachbezogenen physikalischen Therapie;
  13. 13. Kenntnisse der konservativen und chirurgischen Therapie der Erkrankungen des Fachbereichs, inklusive Notfallmedizin und plastisch-rekonstruktive Chirurgie;
  14. 14. Onkologie;
  15. 15. Hirnnervendiagnostik;
  16. 16. Kenntnisse der üblichen Anästhesieverfahren (Allgemeinanästhesie und Lokalanästhesie), der Indikationsstellung zu den Operationen sowie der Nachbehandlung und Überwachung nach operativen Eingriffen;
  17. 17. Kenntnisse auf dem Gebiet der Laserchirurgie;
  18. 18. Vorsorgemedizin speziell im Bereich der primären, sekundären und tertiären Prävention von Funktionsstörungen, sowie Rehabilitation;
  19. 19. Kenntnisse der Psychosomatik;
  20. 20. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  21. 21. Kenntnisse der Geriatrie;
  22. 22. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  23. 23. Dokumentation;
  24. 24. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  25. 25. Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Phoniatrie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren, soweit nicht bereits im Rahmen der Ausbildung zum Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten eine Ausbildung in der Dauer von höchstens sechs Monaten auf dem Gebiet der Phoniatrie absolviert und eine Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Kinder- und Jugendheilkunde oder von höchstens drei Monaten Kinder- und Jugendneuropsychiatrie oder von höchstens drei Monaten Neurologie oder von höchstens drei Monaten Psychiatrie absolviert worden und somit anzurechnen ist:

  1. 1. Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie, einschließlich Ätiologie und Symptomatologie, der an Stimm- und Sprachbildung beteiligten Organe und Systeme;
  2. 2. Kenntnisse der subjektiven und objektiven Methoden der Kehlkopf- und Stimmdiagnostik, insbesondere Stroboskopie, Larynxmikroskopie, Stimmbefundung, elektroakustische Stimmanalysen, usw.;
  3. 3. Kenntnisse der Behandlungsmethoden bei organischen und funktionellen Stimmstörungen einschließlich der funktionellen Atemtherapie;
  4. 4. Kenntnisse der subjektiven und objektiven Untersuchungsmethoden bei Störungen der Sprachentwicklung, Stammeln, Näseln, Stottern und Poltern sowie bei Sprach- und Sprechstörungen bei neuropsychiatrischen Erkrankungen, insbesondere Aphasien und Dysarthrien;
  5. 5. Kenntnisse der Behandlungsmethoden der unter Punkt 4. angeführten Sprach- und Sprechstörungen;
  6. 6. Kenntnisse der Diagnostik orofacialer Dysfunktionen sowie der myofunktionellen Therapie;
  7. 7. fachspezifische physikalische Therapie;
  8. 8. Untersuchungen des Gehörs einschließlich überschwelliger Methoden und spezieller kinder-audiometrischer Verfahren;
  9. 9. apparative Versorgung, einschließlich Cochlear Implantaten, hörgestörter Patienten sowie des Hörtrainings bei Erwachsenen und des Hör-Sprach-Trainings bei Kindern;
  10. 10. Vorsorgemedizin und Rehabilitation von Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen;
  11. 11. Kenntnisse der fachbezogenen psychologischen Diagnostik und Therapie;
  12. 12. Kenntnisse in Biolinguistik, Phonetik und Phonologie;
  13. 13. Begutachtungen.

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