Anlage 8 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage II

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Anlage 8

— ANHANG VIII

LISTE DER WAREN, BEI DEREN VERSAND EINE ERHÖHUNG DES BETRAGES DER

PAUSCHALBÜRGSCHAFT IN BETRACHT KOMMEN KANN

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1 2 3

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Position des Menge, die dem

Harmonisierten Warenbezeichnung Pauschalbetrag

Systems von 7 000 ECU

entspricht

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02.01 Fleisch von Rindern, frisch oder

gekühlt 3 000 kg

02.02 Fleisch von Rindern, gefroren 3 000 kg

ex 02.10 Fleisch von Rindern, gesalzen, in

Salzlake, getrocknet oder geräuchert 3 000 kg

04.02 Milch und Rahm, eingedickt oder mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßmitteln 5 000 kg

04.05 Butter und andere Fettstoffe aus der

Milch 3 000 kg

04.06 Käse und Quark 3 500 kg

ex 09.01 Kaffee, nicht geröstet, auch

entkoffeiniert 3 000 kg

ex 09.01 Kaffee, geröstet, auch entkoffeiniert 2 000 kg

09.02 Tee 3 000 kg

ex 16.01 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus

Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder

Blut von Hausschweinen 4 000 kg

ex 16.02 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse

oder Blut von Hausschweinen, anders

zubereitet oder haltbar gemacht 4 000 kg

ex 16.02 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder

Blut von Rindern, anders zubereitet oder

haltbar gemacht 3 000 kg

ex 21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee 1 000 kg

ex 21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Tee 1 000 kg

ex 21.06 Lebensmittelzubereitungen, anderweit

weder genannt inbegriffen mit einem

Gehalt an Milchfett von 18

Gewichtshundertteilen oder mehr 3 000 kg

22.04 Wein aus frischen Weintrauben,

einschließlich mit Alkohol

angereicherter Wein; Traubenmost,

ausgenommen solcher der

Position 20.09 15 hl

22.05 Wermutwein und andere Weine aus

frischen Weintrauben, Pflanzen oder

anderen Stoffen aromatisiert 15 hl

ex 22.07 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt

von 80% vol oder mehr, unvergällt 3 hl

ex 22.08 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt

von weniger als 80% unvergällt 3 hl

ex 22.08 Branntwein, Likör und andere

Spirituosen 5 hl

ex 24.02 Zigaretten 70 000 Stück

ex 24.02 Zigarillos 60 000 Stück

ex 24.02 Zigarren 25 000 Stück

ex 24.03 Rauchtabak 100 kg

ex 27.10 Leichte und mittelschwere Erdöle und

Gasöl 200 hl

33.03 Parfüms und Toilettenwässer 5 hl

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