Anlage 7 AVV

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2007

Anlage 7

Anlage 7

(zu § 13)

Abfall-Input-Output-Meldung

  1. 1. Allgemeines
  1. 2. Strukturen und Inhalte der Abfall-Input-Output-Meldung Abfall-Input-Output-Meldungen haben den am EDM-Portal veröffentlichten Datenstrukturen zu entsprechen.

2.1 Zusammenfassung der in die (Mit)Verbrennungsanlage eingebrachten

Abfälle

Die Meldung der eingebrachten Abfälle hat in der Struktur „Abfallbewegung“ zu erfolgen.

  1. a) Abfälle, die von anderen Rechtspersonen übernommen worden sind:
  1. b) Innerbetrieblich angefallene Abfälle:

2.2 Zusammenfassung der in der (Mit)Verbrennungsanlage angefallenen

Abfälle

Die Meldung der angefallenen Abfälle hat in der Struktur „Abfallbewegung“ zu erfolgen.

  1. a) Abfälle, die an andere Rechtspersonen weitergegeben worden sind:
  1. b) Innerbetrieblich weitergegebene Abfälle:

2.3 Lagerstand

Zu Beginn und am Ende des Meldezeitraums ist für jede Abfallbilanzberichtseinheit der (Mit)Verbrennungsanlage die Lagermenge des Input- und Output-Pufferlagers (sofern vorhanden) nach Pufferlagerart und für jede Abfallart, die der Aufzeichnungspflichtige extra erfassen möchte, getrennt aufzuzeichnen. Eine Mischung verschiedener Abfälle aus den Abfallübernahmen und innerbetrieblichen Abfallbewegungen im Input-Pufferlager kann ohne Angabe einer Abfallart aufgezeichnet werden. Beträgt die Kapazität eines Pufferlagers mehr als die vierzehnfache Tageskapazität der (Mit)Verbrennungsanlage(n) (zu berechnen als Nennkapazität mal 336), so ist der Lagerstand zusätzlich am Beginn jedes Monats aufzuzeichnen. Im Bedarfsfall ist einmal monatlich eine Lagerstandskorrektur aufzuzeichnen. In der Abfall-Input-Output-Meldung ist für jede Abfallbilanzberichtseinheit der (Mit)Verbrennungsanlage der Lagerstand des Input- und Output-Pufferlagers am Beginn und Ende des Meldezeitraums gegliedert nach GTIN jeder extra erfassten Abfallart, für Mischungen verschiedener Abfälle im Input-Pufferlager ohne Angabe einer Abfallart, Abfallmasse und Pufferlagerart unter Verwendung der Struktur „Lagerstandsbuchung“ anzugeben. An einem Kalendertag kann für jede Abfallart nur eine Lagerstandsbuchung durchgeführt werden. Zu jeder Lagerstandsangabe am Beginn eines Meldezeitraums muss auch eine korrespondierende Lagerstandsangabe am Ende des Meldezeitraums angegeben werden (und umgekehrt). Die Lagerstandskorrekturen sind unter Verwendung der Struktur „Lagerstandskorrekturbuchung“ gegliedert nach Zeitraum und Pufferlagerart für jede extra erfasste Abfallart, für Mischungen verschiedener Abfälle im Input-Pufferlager ohne Angabe einer Abfallart, über den jeweiligen Meldezeitraum zusammenzufassen.

2.4 Abfallartenneuzuordnung

Wird zB im Rahmen der Eingangskontrolle festgestellt, dass die ursprünglich zugeordnete Abfallart nicht korrekt ist, so hat eine Abfallartenneuzuordnung zu erfolgen, die mit der Buchungsart „Abfallartenneuzuordnung“ unter Angabe des Datums, der ursprünglichen Abfallart, der neu zugeordneten Abfallart (bei Abfall mit der Spezifizierung 77 einschließlich allfälliger Kontaminationsgruppen gemäß Zuordnungstabelle am EDM-Portal), der betroffenen Abfallmasse und des Ortes (der Anlage oder, sofern der Abfall noch nicht in eine Anlage eingebracht wurde, des Standortes) zu dokumentieren ist. Für die Abfall-Input-Output-Meldung sind die Abfallartenneuzuordnungen im jeweiligen Meldezeitraum, die dieselbe Kombination aus ursprünglicher Abfallart und neu zugeordneter Abfallart betreffen, aufzusummieren und die Ortsangabe kann entfallen.

  1. 3. Sonstige Bestimmungen
  1. 4. Erleichterungen für die Erklärungszeiträume 2006 und 2007

Schlagworte

Abfallmenge, Sammelsystem, Produktionsbereich, Absendeort,

Empfangsort, Anfallsort, Hausnummer, Stiegenummer, Stocknummer

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

20002239

Dokumentnummer

NOR40091709

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