Anlage 5 LMSVG - Aus- u. WeiterbildV

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 5

Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von
Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der
Länder herangezogen werden

Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Ausbildungsinhalte:

  1. 1. Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
  2. 2. Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
  3. 3. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
  4. 4. Organisation und Aufgaben des BMGFJ

    - Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:

  1. 1. Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
  2. 2. Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
  3. 3. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
  4. 4. Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
  5. 5. Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
  6. 6. Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
  7. 7. Alkoholische Getränke
  8. 8. Gebrauchsgegenstände
  9. 9. Kosmetische Mittel
  10. 10. Zusatzstoffe (als solche)
  11. 11. Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
  12. 12. Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
  13. 13. Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 480 UE

Ausbildungsinhalte:

  1. 1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
  2. 2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
  3. 3. Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
  4. 4. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
  5. 5. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
  6. 6. Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:
  7. 1. Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
  8. 2. Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
  9. 3. Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
  10. 4. Trinkwasser

Schlagworte

Mahlprodukt, Broterzeugnis, Lebensmittelhygiene

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2019

Gesetzesnummer

20005918

Dokumentnummer

NOR40100721

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