Anlage 5 IntV

Alte FassungIn Kraft seit 19.10.2017

Anlage 5

Anlage 5
zu § 10

Notfallübungen

1. Übungstyp:

  1. Tabletop-Übung: Alle Übungsteilnehmer diskutieren gemeinsam an einem „runden Tisch“ das Übungsszenario. Kommunikation nach außen ist nicht vorgesehen, sondern wird falls notwendig lediglich simuliert. Neue Konzepte, Abläufe, Notfallpläne, Systeme etc. können auf diese Weise geübt und getestet werden.
  2. Teil- und Gesamtnotfallübung: Koordination und Kooperation der beteiligten Organisationen stehen bei diesem Übungstyp im Mittelpunkt. Während bei Teilnotfallübungen eine Auswahl an involvierten Organisationen in die Übung miteinbezogen wird, ist bei einer Gesamtnotfallübung das gesamte Notfallmanagement in die Übung miteinbezogen.
  3. Feldübung: Dieser Übungstyp konzentriert sich auf die Aufgaben und die Koordination der Notfalleinsatzkräfte am Einsatzort.

2. Übungsziele und Übungsumfang:

3. Übungsintervalle:

4. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung:

5. Übungsorganisation:

6. Übungsszenario und Übungsanweisungen:

7. Übungsdokumentation:

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 276/2017

Schlagworte

Teilnotfallübung

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20005363

Dokumentnummer

NOR40198538

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