Anlage 5
Beilage E
Belehrung
über die Erscheinungen, welche den Verdacht einer übertragbaren Geschlechtskrankheit der Rinder (Deckseuche) erregen und über die Bekämpfung dieser Seuchen.
Die übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder haben in gewissen Zuchtgebieten eine weite Verbreitung gefunden; sie verursachen außerordentlich schwere Schäden, die durch den Ausfall der Nachzucht, die Herabsetzung der Milchleistung und die dauernde oder zeitweise Unfruchtbarkeit bedingt werden, und müssen deshalb mit allen Mitteln im Interesse der Rinderbesitzer, aber auch aus allgemeinen, ernährungswirtschaftlichen Gründen bekämpft werden.
Das gemeinsame Merkmal dieser Seuchen ist die Übertragung der Krankheitserreger von angesteckten weiblichen Rindern auf den Stier und durch diesen wieder auf gesunde weibliche Rinder.
Wenige Tage nach dem Belegen sind manchmal an den weiblichen Geschlechtsorganen äußerlich erkennbare entzündliche Veränderungen, eine Anschwellung der Scham, Ausschläge auf den Schamlippen, eitrige Belage auf der Scheidenschleimhaut und schleimig-eiteriger Ausfluß, der durch den Schweif in der Umgebung der Scham und auf der dem Körper zugewendeten Schweiffläche verschmiert wird, wahrzunehmen. Derartige Erscheinungen fehlen aber häufig vollständig oder werden wegen ihrer Geringfügigkeit übersehen. In der Regel werden die Rinderbesitzer erst aufmerksam, wenn eine größere Anzahl von weiblichen Tieren wiederholt zum Stier geführt werden muß und nicht aufnimmt. Das öfters wiederkehrende Brünstigwerden (Umrindern) ist ein sicheres Anzeichen für das Herrschen einer Deckseuche. Es müssen aber nicht alle Tiere umrindern, auch wenn sie angesteckt wurden. Immer wird ein Teil, oft sogar die Mehrzahl der Tiere trächtig.
Andere Erscheinungen sind die vorzeitige Ausstoßung der Frucht (Verwerfen in den ersten Monaten der Trächtigkeit, Frühgeburt), das Absterben der Frucht und die scheinbare Trächtigkeit mit Ansammlung einer eiterartigen Flüssigkeit in der Gebärmutter (Eiterträchtigkeit). Diese Erscheinungen sind der Trichomonadenseuche eigentümlich. Das Umrindern ist für andere Deckseuchen (Bläschenausschlag, Scheidenkatarrh, Knötchenseuche, enzootische Sterilität der Rinder) besonders kennzeichnend.
Ausnahmsweise können diese Seuchen nicht nur durch den Deckakt, sondern auch im Stalle oder auf der Weide von Tier zu Tier, auch auf noch nicht geschlechtsreife Jungtiere, wenn die äußeren Teile der Geschlechtsorgane mit infizierter Streu und dergleichen in Berührung kommen, oder durch Aufnahme infizierten Futters übertragen werden. In der Regel erfolgt aber die Übertragung der Krankheitserreger beim Belegen.
Den Stieren ist bei fast allen Deckseuchen äußerlich oft wenig oder überhaupt nichts Krankhaftes anzusehen. In Fällen offensichtlicher Erkrankung, die mit ähnlichen Erscheinungen einhergeht, wie sie bei den weiblichen Rindern wahrgenommen werden können, zeigen die Stiere verminderte oder gesteigerte Decklust.
Die Heilbehandlung aller kranken oder verdächtigen Tiere ist unbedingt erforderlich. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen im betroffenen Deckbereich planmäßig durchgeführt werden.
Die sicherste Maßnahme zur endgültigen Unterbindung der fortdauernden gegenseitigen Ansteckung ist die künstliche Befruchtung, da hiebei der Stier mit den weiblichen Tieren nicht unmittelbar in geschlechtliche Berührung gebracht wird und nicht angesteckt werden kann.
Zu erwähnen ist, daß das seuchenhafte Verwerfen (Abortus Bang) der Rinder nicht zu den durch das Belegen übertragbaren Geschlechtskrankheiten gehört. Die Übertragung dieser Seuche erfolgt in der Regel anläßlich des Verwerfens auf die Nachbartiere oder Weidegenossen durch die Geburtswässer und Eihäute, in denen der Krankheitserreger in Massen vorkommt, und – im Gegensatz zu den Deckseuchen – nur ausnahmsweise durch das Belegen. Die mit dieser Seuche behafteten Rinder nehmen fast regelmäßig auf und können in den letzten Monaten der Trächtigkeit verwerfen.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2018
Gesetzesnummer
10010258
Dokumentnummer
NOR12129980
alte Dokumentnummer
N8194943059J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
