Anlage 4a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 4a

Anlage 4A.1.2

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LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR ZIMMERER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

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1. Religion .......................... 1 1 1 3 (III)

2. Deutsch ........................... 2 2 2 6 (I)

3. Politische Bildung ................ 2 2 - 4 III

4. Angewandte Mathematik ............. 6 6 - 12 I

5. Angewandte Physik ................. 3 - - 3 II

6. Angewandte Chemie u.Umwelttechnik . 3 - - 3 II

7. Darstellende Geometrie ............ 3 3 - 6 (I)

8. Angewandte Elektronische

Datenverarbeitung ................. 2 2 - 4 I

9. Baukonstruktion ................... 6 6 6 18 I

10. Statik ............................ - 5 4 9 (I)

11. Holzbau ........................... - 3 5 8 I

12. Vermessungswesen *2) .............. - - 2 2 I

13. Baubetrieb ........................ 2 2 2 6 I

14. Bauzeichnen ....................... 4 4 4 12 II

15. Entwurfzeichnen ................... - - 6 6 (I)

16. Mitarbeiterführung und -ausbildung. - - 4 4 III

17. Werkstätte ........................ 6 4 4 14 Va

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Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

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Lebende Fremdsprache (Englisch) ....... 2 2 2 (I)

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*1) Siehe Anlage 4A, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen im Ausmaß von einer halben Wochenstunde.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 4A.

3. POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 4A.

4. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 4A.

5. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 4A.

  1. 6. ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

    Siehe Anlage 4A.

7. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 4A.

  1. 8. ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 4A.

9. BAUKONSTRUKTION

Siehe Anlage 4A.1.1.

10. STATIK

Siehe Anlage 4A.1.1.

11. HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufgaben des Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Elemente:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Decken-, Dach- und Hallenkonstruktionen; Brücken.

  1. 3. Klasse:

    Bemessung:

Zug, Druck, Biegung.

Stahlbeton:

Beton, Bewehrung, Verarbeitung; Tragwerkselemente.

Schalungen:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.

12. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 4A.1.1.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Begriffe:

Maßeinheiten. Vorschriften.

Längen-, Lage- und Höhenmessung:

Aufnahmemethoden (Direkte Distanzmessung, Nivellieren), Auswertung;

Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 4A.1.1.

13. BAUBETRIEB

Siehe Anlage 4A.1.1.

14. BAUZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 4A.1.1.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:
  1. 2. Klasse:

    Siehe Anlage 4A.1.1.

  1. 3. Klasse:

    Pläne:

    Ausführungszeichnungen aus dem Holzbau.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 4A.1.1.

15. ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 4A.1.1.

  1. 3. Klasse:

    Gebäude:

Situierung, Raumfunktionen und -größen; Wohngebäude, kleingewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Gebäude.

Gestaltung:

Betrachtung von Bauformen nach Funktion, Konstruktion, Farbgebung, Dach- und Wandstrukturen von zeitgemäßen und historischen Bauformen.

Entwerfen:

Kleines Bauvorhaben in Holzbauweise; Baubeschreibung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 4A.1.1.

  1. 16. MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG

    Siehe Anlage 4A.

17. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 4A.1.1 (Bautechnisches Praktikum).

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Holzkonstruktionswerkstätte:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen-Graten; Klauenschifter; rechnerischer Abbund; Sanierungen.

Maurerei (Handwerkstätte / Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

  1. 2. Klasse:

    Holzkonstruktionswerkstätte:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe,

Bindemittel, Prüfwerkstücke.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

  1. 3. Klasse:

    Holzkonstruktionswerkstätte:

Dachdurchdringungen, Dachaufbauten, deren rechnerischer Abbund.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bauabrechnung, innerbetriebliche Abrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 4A.1.1 (Bautechnisches Praktikum).

B. Freigegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 4A.

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