Anlage 4a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 4a

Anlage 4A.1.1

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LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR MAURER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

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1. Religion .......................... 1 1 1 3 (III)

2. Deutsch ........................... 2 2 2 6 (I)

3. Politische Bildung ................ 2 2 - 4 III

4. Angewandte Mathematik ............. 6 6 - 12 I

5. Angewandte Physik ................. 3 - - 3 II

6. Angewandte Chemie und Umwelttechnik 3 - - 3 II

7. Darstellende Geometrie ............ 3 3 - 6 (I)

8. Angewandte Elektronische Daten-

verarbeitung ...................... 2 2 - 4 I

9. Baukonstruktion ................... 6 6 6 18 I

10. Statik ............................ - 5 4 9 (I)

11. Stahlbetonbau ..................... - - 6 6 I

12. Tiefbau ........................... - 4 - 4 I

13. Vermessungswesen *2) .............. - - 4 4 I

14. Baubetrieb ........................ 2 3 3 8 I

15. Bauzeichnen ....................... 4 4 4 12 (II)

16. Entwurfzeichnen ................... - - 6 6 (I)

17. Mitarbeiterführung und -ausbildung. - - 4 4 III

18. Laboratorium ...................... - 2 - 2 I

19. Bautechnisches Praktikum .......... 6 - - 6 Va

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Gesamtwochenstundenzahl ............... 40 40 40 120

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse Summe tungs-

1. 2. 3. gruppe

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Lebende Fremdsprache (Englisch) ....... 2 2 2 (I)

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*1) Siehe Anlage 4A, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen im Ausmaß einer Wochenstunde.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 4A.

3. POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 4A.

4. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 4A.

5. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 4A.

  1. 6. ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

    Siehe Anlage 4A.

7. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 4A.

  1. 8. ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 4A.

9. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bautechnische Verfahren und Konstruktionen kennen sowie Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bindemittel, Verputz, Putzträger,; Beton; Gips; Holz,

Holzschutz;

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

Deckenkonstruktionen:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen;

Deckenunterschichten; Fußböden.

  1. 2. Klasse:

    Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Kunst-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- u. Brandschutz.

  1. 3. Klasse:

    Baustoffe:

Glas, Kunststoff, Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Einbau von Fenstern, Türen, Toren und Portalen; Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Installation:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagwasser; Elektroinstallation.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.

10. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen sowie einfache Bauteile bemessen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

  1. 3. Klasse:

    Festigkeit:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.

11. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können. Er soll Bewehrungs- und Schalungspläne behandeln und auswerten können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen;

Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.

12. TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Grundbau:

Bodenkennwerte; Erd- und Wasserdruck; Baugruben, Wasserhaltung,

Gründungen.

Siedlungswasserbau:

Wasserversorgung, Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,

Verteilung, Speicherung.

Entsorgung:

Kanalisationsysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen; Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Verkehrswegebau:

Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Daher kommt der Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis des Fachgebietes sowie der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.

13. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für die Fachrichtung sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse:

    Begriffe:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde kommt besondere Bedeutung zu.

14. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können sowie die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen. Er soll bei der Baubetriebsorganisation den Umweltschutz berücksichtigen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Organisation:

Bauvorschriften, Bewilligungsverfahren, Vertrags- und Fachnormen, Grundkataster, öffentliche Bücher.

  1. 2. Klasse:

    Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Termin- und Ablaufplanung, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

  1. 3. Klasse:

    Vergabe:

Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Angebot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Ansätze der Kalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes große Bedeutung zu.

15. BAUZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen unter Anleitung anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, ÖNormen, Planerstellung, Bemaßung,

Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen

Planunterlagen.

  1. 2. Klasse:

    Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

  1. 3. Klasse:

    Pläne:

    Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes große Bedeutung zu.

16. ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Planung von Gebäuden Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen und zeichnerisch umsetzen können.

  1. 3. Klasse:

    Gebäude:

Situierung, Raumfunktionen und -größen; Wohngebäude, kleingewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Gebäude.

Gestaltung:

Betrachtung von Bauformen nach Funktion, Konstruktion, Farbgebung, Dach- und Wandstrukturen von zeitgemäßen und historischen Bauformen.

Entwerfen:

Kleines Bauvorhaben (Einfamilienhaus, kleingewerblicher Betrieb); Baubeschreibung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Baupraxis. Als besonders günstig erweist sich das Ausgehen von Musterbeispielen unter Verwendung bildlicher Darstellungen und audiovisueller Hilfsmittel, sowie unter verbindender Behandlung des Lehrstoffes über Gebäude und Gestaltung. Zum Erwerb der Sicherheit bei der Anwendung der Gestaltungsprinzipien eignet sich das Ergänzen unvollständiger Zeichnungen.

  1. 17. MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG

    Siehe Anlage 4A.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Baugrund kennen und deren praxisbezogene Anwendung bewerten können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

    Baustoffe:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Für die Auswahl der Aufgaben ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände wichtig. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Prüfprotokolls verlangt.

  1. 19. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Werkzeuge und Maschinen handhaben und instandhalten können. Er soll die Bau- und Hilfsstoffe handwerklich, technisch und wirtschaftlich beurteilen und verwenden können sowie einschlägige praktische Arbeiten gemäß normgerechter Zeichnungen selbständig durchführen können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Maurerei-Handwerkstätte:

Anlegen von Gebäuden und Aufstellen von Schnurgerüsten; Wand-, Decken und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken; Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler anhand normgerechter Zeichnungen und Verarbeitungsanleitungen mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern und verpflichtend zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch die allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.

B. Freigegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 4A.

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