Anlage 4
Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen
Die Lichter und die Farben von Signallichtern auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der geltenden Empfehlungen der Donaukommission über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden UNECE-Resolution über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden Richtlinie 2016/1629/EU entsprechen
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2023
Gesetzesnummer
20010569
Dokumentnummer
NOR40212929
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