Anlage 4 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 4

Anlage 4.6.1

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE -

KOLLEG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstundenzahl Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Semester Summe tungs-

1 2 3 4 5 6 gruppe

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1. Religion ................... 1 1 1 1 - - 6 (III)

2. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische

Bildung .................... - - 2 2 - - 4 III

3. Angewandte Mathematik ...... 2 2 - - - - 4 I

4. Elektronische

Datenverarbeitung und

Betriebsinformatik ......... 3 3 2 2 - - 10 I

5. Mechanik ................... 3 3 2 2 - - 10 (I)

6. Fertigungstechnik und

Maschinenelemente *1) ...... 2 2 2 2 4 4 16 I

7. Betriebstechnik *2) ........ 2 2 2 2 3 3 14 I

8. Maschinen- und Fördertechnik - - - - 3 3 6 I

9. Gebäudetechnik ............. - - 2 2 - - 4 I

10. Elektrotechnik und Elektronik - - 2 2 - - 4 I

11. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ........... - - - - 3 3 6 I

12. Mitarbeiterführung ......... - - - - 2 2 4 III

13. Qualitätssicherung ......... - - 3 3 - - 6 I

14. Konstruktionsübungen und

Darstellende Geometrie ..... 3 3 2 2 4 4 18 I

15. Laboratorium ............... - - - - 6 6 12 I

16. Werkstätte ................. 9 9 5 5 - - 28 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl ........ 25 25 25 25 25 25 150

B. Freigegenstände *3)

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Qualitätssicherung .............. - - 1 1 1 1 4 I

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C. Förderunterricht *3)

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Angewandte Mathematik ........... *4) *4) I

Fachlich theoretische

Pflichtgegenstände .............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 4.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 4.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 4.

  1. 3. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen und Variablen und Funktionen besitzen und die mathematischen Methoden und die angewandte Statistik auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden können. Modellbildungen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften und der Qualitätssicherung sind wesentliche Elemente der mathematischen Anwendungsbereiche.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Algebra:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung. Rechnen mit komplexen Zahlen.

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Partielle Ableitungen, vollständiges Differential; Fehlerrechnung. Potenzreihen. Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen). Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten. Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichproben).

Finanz- und Planungsmathematik:

Tilgungs- und Abschreibungsrechnung. Lineare Optimierung. Graphen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

Pro Semester zwei Schularbeiten.

  1. 4. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der Betriebsinformatik kennen.

Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen und Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren und für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten können.

Der Schüler soll spezielle Aufgaben des Fachgebietes mittels erstellter EDV-Programme und Anwendungssoftware lösen und diese Programme testen und dokumentieren können.

Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken, Schnittstellen.

Betriebssystem:

Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen).

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Programmieren:

Methoden des strukturierten Softwareentwurfs. Kontrollstrukturen.

Strukturierte Datentypen. Prozedurtechnik.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen

Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

Programmieren:

Anwendungen des Fachgebietes. Programmbibliotheken.

Programmadaptierung, Programmoptimierung.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Integrierte Softwarepakete. Projektmanagement. Software für speziellere betriebliche Aufgaben. Lösen von betrieblichen Aufgaben durch Modellbildung.

Betriebssysteme und Datennetze:

Multi-Tasking-, Multi-User-Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Informationsbeschaffung:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Technische Datenorganisation, Abfragesprachen, Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Bedarfsanalyse (Soll-Ist-Ermittlung), Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft, Datenschutz, Datensicherheit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt daher der Berücksichtigung aktueller Standardsoftware zu. Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen.

Als Hilfen für die Darstellung von Programm- und Projektabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen. Die aktuellen Entwicklungen in der Unterstützung betrieblicher Probleme (CAX - Methoden) sind besonders zu beachten.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

5. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für die mechanisch-technische Berechnung von Problemen der Fachrichtung sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Prozesse der betrieblichen Praxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Statik:

Grundbegriffe; Masse, Kraft, Moment (Skalar, Vektor). Zentrales, ebenes Kräftesystem; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften. Freimachen von Bauteilen. Allgemeines ebenes Kräftesystem; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewichtsbedingungen.

Festigkeit:

Spannungsarten, Hookesches Gesetz für Normal- und Schubspannnungen, Spannungs - Dehnungsdiagramm, Festigkeitswerte und zulässige Beanspruchung, Belastungsfälle.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Statik:

Schwerpunktsermittlung; Linien-, Flächen und Körperschwerpunkt. Statisch bestimmter Träger; Stützkräfte, Querkraft und Momentenverteilung.

Festigkeit:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Flächenpressung, einfache Abscherung, Biegung). Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannung.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des

starren Körpers. Relativbewegung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz, Arbeitssatz). Einmassenschwinger.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Hydromechanik:

Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis. Moderne Hilfsmittel wie technische Demonstrationsgeräte und Softwareprodukte sind anzuwenden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Angewandte Mathematik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik'' erforderlich.

  1. 6. FERTIGUNGSTECHNIK UND MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Maschinenelemente kennen und einfache Maschinenelemente selbständig unter Verwendung praxisnaher Unterlagen entwerfen, bemessen und berechnen können. Er soll Werkstoffe für Maschinenelemente nach Gesichtspunkten der Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie auswählen können.

Er soll die Fertigungsverfahren der Metallbearbeitung gründlich kennen; weiters die gebräuchlichen Fertigungsverfahren der Holz- und Kunststoffverarbeitung. Er soll den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können und mit den Grundsätzen, Methoden und Mitteln der Automatisierung und der flexiblen Fertigung vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Einteilung, Normung, Lieferformen, Lieferbedingungen, Legierungen, Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Werkstoffprüfung. Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Kunststoffe.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen, Berechnung, Federelemente.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Elemente der Drehbewegung:

Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen, Gestaltung und Berechnung. Wälzlager; einfache Gleitlagerungen. Kupplungen, Zahnradgetriebe und Hülltriebe.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden)

Spanende Fertigungsverfahren:

Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen; Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit und Verschleiß. Werkzeugaufnahmen.

Werkzeugmaschinen:

Hauptbaugruppen; Fehlerquellen. Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Verfahren. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung, moderne CAM-Verfahren.

  1. 5. Semester (4 Wochenstunden):

Vorrichtungsbau:

Bestimmen, Positionieren und Spannen. Gestalten und Berechnen von Spann-Vorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greif-, Transport- und Handhabungseinrichtungen. Flexible Automatisierung.

  1. 6. Semester (4 Wochenstunden):

Spanlose Formgebung:

Stanzen, Tiefziehen, Abkanten, Rollen.

Werkzeug- und Formenbau.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,

Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion. Feinschmieden,

Ätzverfahren, Druckguß, Spritzguß.

Be- und Verarbeitung nichtmetallischer Werkstoffe:

Kunststoffverarbeitung; Holzbearbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Große Bedeutung kommt der Entwicklung der Selbständigkeit des Schülers zu. Besonders wichtig ist im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen und Darstellende Geometrie'', „Qualitätssicherung'', „Mechanik'', „Werkstätte'' und „Laboratorium'' die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung unter Anwendung moderner Informationstechniken.

7. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Produktion und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können.

Er soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Unternehmensorganisation:

Unternehmensfunktionen, Produktionsfaktoren, wirtschaftliche,

soziale und ökologische Ziele.

Industrielle Betriebstypen:

Betriebsgrößen, Fertigungsarten.

Aufbauorganisation:

Organisationsziele, Arbeitsteilung, Organisationsformen,

Stellenbildung und -besetzung.

Ablauforganisation:

Planung, Gestaltung, Steuerung, Arbeits- und Fristenplan,

Organisation der Arbeitsvorbereitung.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Betriebliches Rechnungswesen, Kostenerfassung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Betriebsabrechnungsbogen. Kalkulationsverfahren.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Arbeitsstudium und Zeitwirtschaft:

Zeit- und Leistungslohnermittlung. Arbeitsbewertung. Logistik und Materialflußplanung. Arbeitsrecht, Arbeitsbewertung.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Teilkostenrechnung, Periodische Erfolgsrechnung.

Controlling:

Plankostenrechnung. Wirtschaftlichkeitsrechnung - statische

Verfahren.

  1. 5. Semester (3 Wochenstunden):

Controlling:

Wirtschaftlichkeitsrechnungen - dynamische Verfahren. Optimale Losgrößen und Lagerhaltung. Gewinnschwellenanalyse. Bilanzanalyse, betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Arbeitsgestaltung und Ergonomie:

Ablaufgestaltung, Erzeugnisgestaltung, Fließarbeit, Bildschirmarbeit, Wertanalyse. Arbeitsunterweisung, Arbeitssicherheit, Vorschlagswesen. Klima, Beleuchtung, Lärm, Umweltfaktoren am Arbeitsplatz.

  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Produktionsplanung und -steuerung:

Netzplantechnik, Unternehmensplanung, Entscheidungstechniken. Personal-, Standort- und Betriebsmittelplanung.

Betriebsstättenplanung. Optimales Produktionsprogramm, Material- und Terminermittlung. Überwachung, Sicherung.

Marketing:

Marketingziele, Marktforschung. Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird an die Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesondere auf dem Gebiet der Elektronischen Datenverarbeitung und Betriebsinformatik angeknüpft.

Besonders nützlich sind Fallbeispiele (in Gruppenarbeit gelöst) und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse. Der Gebrauch der englischen Sprache zur Erarbeitung von Lehrstoffbereichen, aber speziell im Kapitel Marketing, wird empfohlen.

In jedem Semester 2 Schularbeiten.

  1. 8. MASCHINEN- UND FÖRDERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen. Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester (3 Wochenstunden):

Fördermaschinen:

Gleislose und schienengebundene Fördertechnik.

Pumpen und Verdichter:

Aufbau, Bauarten, Betriebverhalten, Einsatzbereiche.

  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Anlagen der Energiewirtschaft (Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen). Verbrennungskraftmaschinen. Umwelttechnische Anlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt.

Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstands „Laboratorium'' vertieft werden.

9. GEBÄUDETECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden der Planung im Hochbau, der Bauabwicklung und -abrechnung sowie baurechtliche Vorschriften kennen. Er soll die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes, der Be- und Entlüftung, der Heizungs- und Klimatechnik, der Energieversorgung, der Sanitärtechnik und Wasserversorgung für Vorplanungen anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

    Hochbau:

Bauweisen; Bauplanung, Bauabwicklung und -abrechnung. Baurecht.

Bauphysik:

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz. Brandschutz.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Heizlast- und Wärmebedarfsrechnung.

Heizungs- und Klimaanlagen:

Planung, Instandhaltung. Solartechnik.

Sanitärtechnik und Wasserversorgung:

Bedarfsermittlung. Wasserverteilung, Abwasserentsorgung. Energieplanung. Gebäudeökologie. Menschengerechtes Bauen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl der Lernziele und des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Planungsaufgaben und auf Verhandlungen mit Architekten, Behörden und Auftragnehmern. Fächerübergreifende Bezüge und eine Gesamtschau verdienen den Vorzug vor vertieften Einzelheiten.

Absprachen empfehlen sich mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebstechnik'', „Maschinen- und Fördertechnik'' , „Elektrotechnik und Elektronik'' und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.

  1. 10. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage 2.6.1 unter Beachtung, daß die Semester 3 und 4 dem fünften und sechsten Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

  1. 11. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage 2.6.1 unter Beachtung, daß die Semester 5 und 6 dem siebenten und achten Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

12. MITARBEITERFÜHRUNG

Siehe Anlage 2.6.1 unter Beachtung, daß die Semester 5 und 6 dem siebenten und achten Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

13. QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 2.6.1 unter Beachtung, daß die Semester 3 und 4 dem fünften und sechsten Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

  1. 14. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten können.

Der Schüler soll selbstständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebiets mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Er soll einfache Vorrichtungen und Werkzeuge selbsttätig gestalten und berechnen sowie die zu ihrer Herstellung und für ihren Einsatz nötigen Unterlagen norm- und praxisgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken; Normen, Bemaßung, Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Darstellende Geometrie:

Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion. Prismen- und Pyramidenflächen.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten. Handskizze.

Darstellende Geometrie:

Darstellen einfacher technischer Körper in genormter Axonometrie; Normalriß des Kreises. Zylinder-, Kegel- und Kugelflächen. Einfache ebene Schnitte.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Maschinenelemente:

Kupplungen, Wellen, Lagerungen, Federelemente.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

  1. 5. Semester (4 Wochenstunden):

Fertigungstechnik:

Zwei Projekte.

  1. 6. Semester (4 Wochenstunden):

    Automatisation:

Flexible Fertigungssysteme mit Antriebs- und Steuerungstechniken; Industrial Design.

Ein Komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis , der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

15. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.

Lehrstoff:

  1. 5. und 6. Semester (6 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik'', „Fertigungstechnik und Maschinenelemente'', „Betriebstechnik'', „Maschinen- und Fördertechnik'', „Enzykopädie der Gebäudetechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Mitarbeiterführung'' und „Qualitätssicherung'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 2.6.1.

16. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Er soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Nieten, Richten, Biegen, Reiben, Weichlöten, Kleben, Treiben.

Mechanische Werkstätte:

Drehen, Fräsen, Hobeln. Bohren, Fräsen und Hobeln mit

Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen; Teilkopfarbeiten.

Stahlbau:

Blecharbeiten, Löten.

Installationstechnik:

Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen, Dichten

Schmiede:

Freiformschmieden, Feuerführen und Warmmachen, Glühen, Härten.

Modelltischlerei:

Holzbearbeitung, Holzverbindungen, Holzbearbeitungsmaschinen.

  1. 2. Semester (9 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Langdrehen, Plandrehen, Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln).

Montage:

Zerlegen, Zusammenbauen, Justieren, Instandsetzen.

Schweißerei:

Gasschmelz- und Elektroschweißen, Hartlöten.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen und Schablonen; Polieren, Räumen, Rund- und Flächenschleifen; Glühen, Härten, Anlassen.

  1. 3. Semester (5 Wochenstunden):

Kunststoffverarbeitung:

Kunststoffverarbeitung, Verarbeitung verstärkter Kunststoffe.

Arbeitsvorbereitung:

Organisation und Planung. Kontrolle und Abrechnung von Fertigungsprozessen; Abrechnung von Werkstättenaufträgen. Qualitätskontrolle, Fertigungsmeßtechnik.

  1. 4. Semester (5 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Maschinen (manuelle Programmierung).

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Durchführung und Erstellung von Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten muß der Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und er auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 2.6.1 unter Beachtung, daß die Semester 3 bis 6 dem fünften bis achten Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 4.

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*1) einschließlich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung *2) einschließlich Marketing

*3) Siehe Anlage 4, Abschnitt Ia.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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