Anlage 4 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1989

Anlage 4

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LEHRPLAN FÜR DEN „FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN

FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SCHÜLER R.-K. RELIGION"

5.-8. Klasse (je zwei Wochenstunden)

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Freigegenstand R.-k. RELIGION verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsanliegen, die für den Pflichtgegenstand und für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. RELIGION festgelegt sind.

Lehrstoff:

Gemeinsam mit den Schülern ist pro Schuljahr eine Auswahl von Themen zu treffen, und zwar

  1. a) aus dem Kernstoff des Pflichtgegenstandes RELIGION im Sinne einer Vertiefung bzw. Erweiterung; und/oder
  2. b) aus dem Erweiterungsstoff des Pflichtgegenstandes R.-k. RELIGION; und/oder
  3. c) aus den Themenfeldern des Wahlpflichtgegenstandes R.-k.

    RELIGION.

    In besonderer Weise sind dabei Begabungen, Vorkenntnisse und Interessen der Schüler sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze:

Es gelten dieselben Unterrichtsprinzipien, die im Lehrplan für den Pflichtgegenstand R.-k. RELIGION und für den Wahlpflichtgegenstand R.-k. RELIGION genannt sind.

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