Anlage 4 Kennzeichnung von textilen Fußbodenbelägen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1994

Anlage 4

(§ 3)

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Strapazierwert: Maß für die Widerstandsfähigkeit von Nadelfilz-Fußbodenbelägen gegenüber Beanspruchung sowie für ihr druckelastisches Verhalten.

Die Einstufung erfolgt nach den Ergebnissen von technologischen Laborprüfungen in vier Stufen.

3.2 Komfortwert: Einteilungskriterium, das bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite durch die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht bestimmt wird.

Glatte Nadelfilz-Fußbodenbeläge haben keine polartige Oberseite und werden daher in die niedrigste Kofortwert-Stufe eingestuft.

3.3 Verwendungsbereich: konsumentenrelevante Verwendungsempfehlung für Nadelfilz-Bodenbeläge, die aus der Kombination von Strapazierwert und Komfortwert abgeleitet wird.

4 Prüfverfahren und Bewertungsverfahren

4.1 Strapazierwert

Für die Bestimmung des Strapazierwertes werden folgende Prüfungen herangezogen:

4.1.1 Veränderung der Abnutzung

Zur Prüfung der Veränderung des Warenbildes dient der Trommelversuch gemäß ÖNORM S 1413 Teil 1. Die Beurteilung erfolgt mit Noten zwischen 1 und 5. Die Beurteilungsnote ist gleichzeitig der Kennwert ITRO

4.1.2 Bestimmung der Abnutzung

Zur Prüfung der Abnutzung dient die Tretradprüfung gemäß ÖNORM S 1412 Teil 1. Der Einstufungskennwert ITR wird nach folgenden Formeln errechnet:

ITR = 5 – (0,07mv)

(1)

ITR = 0,19mAP (1 – mrv)

(2)

  

Hierin bedeutet:

mv

absoluter Masseverlust in g/m2

mAP

flächenbezogene Masse der polartigen Schicht in g/m2

mrv

relativer Masseverlust, bezogen auf die Masse der polartigen Schicht (z. B. 50% Masseverlust ergibt mrv = 0,5)

  

Der Kennwert ITR wird für glatte Nadelfilz-Fußbodenbeläge gemäß Formel (1), für Nadelfilz-Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite gemäß Formel (2) berechnet.

4.1.3 Eindruckverhalten

Das Eindruckverhalten wird gemäß ÖNORM S 1408 geprüft. Einstufungskennwerte sind IST und IST.S.

Der Einstufungskennwert IST wird wie folgt errechnet:

IST = 5 – 2,8e60

(3)

 

IST (IST1 + IST2) 0,55

(4)

 

wobei

 

IST1 = 4,5 – 2,25 e60

  

IST2 = 4,5 – 9,0 e60/a20.P

  
   

Hierin bedeutet:

e60

Eindrucktiefe nach 60 min Entlastung in mm

a20.P

Polschichtdicke gemäß ÖNORM S 1405.

  

Die Kennwerte für IST1 und IST2. die kleiner als 0,5 sind, werden auf 0,5 angehoben.

Glatte Nadelfilz- Fußbodenbeläge werden nach Formel (3), Nadelfilz-Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite nach Formel (4) ausgewertet.

Die Sichtbarkeit der Eindrucktiefe IST.S wird gemäß ÖNORM S 1408 beurteilt. Der Einstufungskennwert IST.S ist der Mediän ST aus den einzelnen Beurteilungswerten rST der beurteilenden Personen.

Die Anforderungen an die Einstufungskennwerte gemäß ÖNORM S 1408 müssen sowohl von IST.S als auch von IST.S erfüllt werden.

4.1.4 Stuhlrolleneingang

Die Prüfung und Beurteilung der Stuhlrolleneignung erfolgt gemäß ÖNORM S 1414.

4.2 Komfortwert

Für die Einstufung von Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite nach dem Komfortwert ist die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP maßgebend. Sie wird durch Abscheren in Anlehnung an ÖNORM S1405 bestimmt.

5 Einstufung in Verwendungsbereiche

Es werden nur textile Fußbodenbeläge eingestuft, die folgende Grundanforderungen erfüllen:

5.1 Strapazierwert

Zur Einstufung eines Nadelfilz-Fußbodenbelages in die folgenden Stufen für den Strapazierwert müssen die in der Tabelle 1 genannten Mindestwerte erfüllt sein:

Tabelle 1

Strapazierwert

Mindestwerte für

Eindruckverhalten

IST

Tretradprüfung

ITR

Trommelversuch

ITRO

gering

0,9

0,9

1,0

normal

1,7

1,7

2,0

stark

3,0

3,0

3,0

extrem

3,0

3,0

3,5

    

Zusätzlich zu den Werten der Tabelle 1 muß für die Einstufung in die Strapazierwert-Stufe „extrem“ die Stuhlrolleneignung gegeben sein.

Bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Schicht muß außerdem die Masse der polartigen Schicht mAP 500 g/m2 sein.

5.2 Komfortwert

5.2.1 Glatte Nadelfilz – Fußbodenbeläge

Glatten Nadelfilz-Fußbodenbelägen wird der Komfortwert „einfach“ zugeordnet.

5.2.2 Nadelfilz – Fußbodenbeläge mit polartiger Oberseite

Bei Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite wird die flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP in Anlehnung an ÖNORM S 1405 bestimmt.

Zur Einstufung von Nadelfilz-Fußbodenbelägen mit polartiger Oberseite in die folgenden Stufen des Komfortwertes muß die in Tabelle 2 genannte flächenbezogene Masse der polartigen Schicht mAP erreicht werden.

Tabelle 2

 

Komfortwert

mAP

g/m2

einfach

<

400

gut

400

hoch

700

luxuriös

1000

    

6 Prüfbericht

Im Prüfbericht ist unter Hinweis auf diese ÖNORM anzugeben:

7 Kennzeichnung

Textile Bodenbeläge, die nach dieser ÖNORM eingestuft werden müssen Angaben über den Strapazierwert und den Komfortwert aufweisen. Die Darstellung erfolgt in Form eines Balkendiagrammes (Bild 1).

Strapazierwert

Komfortwert

         

extrem

stark

normal

gering

einfach

gut

hoch

luxuriös

 
         

Bild 1: Balkendiagramm

Die Kennzeichnung erfolgt in der Weise, daß ausgehend von der Mitte des Balkens bis hin zu dem jeweils ermittelten Strapazier- und Komfortwert alle Felder schraffiert werden.

Für den Schriftverkehr darf statt des Balkendiagrammes unter Bezug auf diese ÖNORM das jeweilig zutreffende Adjektiv verwendet werden.

Beispiele Balkendiagramm

Verwendungsbereich

Für normal strapazierte Räume, bei denen man an den Komfort geringe Ansprüche stellt, z. B. Hobbyräume

Strapazierwert normal – Komfortwert einfach

 

Für normal beanspruchte Wohnräume mit durchschnittlichem Komfortanspruch, z. B. Wohnzimmer, Jugendzimmer

Strapazierwert normal – Komfortwert gut

 

Für starke Belastungen, bei denen jedoch die Strapazierfähigkeit Vorrang vor dem Komfortwert hat, z. B .für Dielen, Kinder- und Spielzimmer sowie Büroräume

Strapazierwert stark – Komfortwert einfach

 

Eine typische Objektqualität mit überwiegend funktionalem Charakter Für Treppen, Gänge, Großraumbüros, Schalterhallen

Strapazierwert extrem – Komfortwert einfach

 
  

8 Normkennzeichnung

Zum Nachweis, daß Nadelfilz-Fußbodenbeläge gemäß dieser ÖNORM ausgeführt wurden, darf das Kennwort „ÖNORM“ oder das Kennzeichen .,„ — möglichst unter Zusatz der ÖNORM-Nummer — verwendet werden. Das Kennwort oder das Kennzeichen ist auf dem Erzeugnis dauerhaft anzubringen und darf wesentliche Eigenschaften, z. B. die Festigkeit des Erzeugnisses, nicht beeinträchtigen. Ein Hinweis auf Normgerechtheit des Erzeugnisses darf auch auf Lieferscheinen, Verkaufsunterlagen, Werbematerial u. dgl. angebracht werden.

Wird die Normkennzeichnung fälschlich verwendet, ist sie widerrechtlich im Sinne von § 8 Normengesetz 1971.

9 Bezugsnormen

ÖNORM S 1400

Textile Fußbodenbeläge; Benennungen mit Definitionen, Einteilung, kennzeichnende Merkmale

ÖNORM S 1405

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Dicke und der flächenbezogenen Masse der Polschicht; Verfahren mit der Bandmesser-Spaltmaschine

ÖNORM S 1408

Prüfung von Textilien; Bestimmung des Eindruckverhaltens textiler Fußbodenbeläge unter statischer Druckbeanspruchung

ÖNORM S 1410

Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Maßänderung bei abwechselnder Einwirkung von Wasser und Wärme

ÖNORM S 1412

Teil 1 Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Tretradprüfung nach Lisson

ÖNORM S 1413

Teil 1 Textile Fußbodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Trommelversuch, Änderung des Warenbildes

ÖNORM S 1414

Textile Bodenbeläge; Bestimmung der Abnutzung; Stuhlrollenversuch

ÖNORM S 1464

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Lichtechtheit von Färbungen und Drucken mit Xenonbogenlicht

ÖNORM S 1466

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Wasserechtheit von Färbungen und Drucken (schwere Beanspruchung)

ÖNORM S 1481

Prüfung der Farbechtheit von Textilien; Bestimmung der Reibechtheit von Färbungen und Drucken

  

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 577/1994

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

10002521

Dokumentnummer

NOR12037656

alte Dokumentnummer

N2199439232J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)