Anlage 4 2. MIQA-V

Alte FassungIn Kraft seit 26.5.2010

Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 253/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 150/2010

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

26.05.2010

Außerkrafttretensdatum

17.08.2011

Anlage 4

 

 

 

Bankleitzahl

Bankleitzahl der meldepflichtigen Betrieblichen Vorsorgekasse

 

Quartalsweise Angaben von Betrieblichen Vorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim Zukunftsvorsorgegeschäft
(§ 108h Abs. 2 EStG 1988, § 23 BWG, § 20 BMSVG)

I. Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge – Eigenmittel (§ 20 Abs. 1 BMSVG)

Betrag in Tsd. Euro

  1. 1. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge

4000010

  1. 2. Gesamtsumme der gemäß § 23 BWG anrechenbaren Eigenmittel

4000020

 

 

II. Kapitalgarantie (§ 108h Abs. 1 Z 3 EStG 1988)

ja/nein

  1. 1. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs. 4 BMSVG)

4000030

wenn ja

Identnummer

  1. 2. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

  1. 3. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

4000040

 

Betrag in Tsd. Euro

  1. 4. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

4000050

 

ja/nein

  1. 5. Absicherung der Erfüllung der Kapitalgarantie durch Bildung einer Rücklage (§ 20 Abs. 2 BMSVG) – Gewährung der Kapitalgarantie durch die Betriebliche Vorsorgekasse (§ 108h Abs. 1 Z 3 iVm Abs. 2 EStG 1988 )

4000060

 

Betrag

  1. 6. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch eine Rücklage bezieht

4000200

  1. 7. Summe der Verwaltungskosten

4000070

  1. 8. Höhe der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs. 2 BMSVG)

4000080

  1. 9. Höhe der Auflösung der besonderen Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie (§ 20 Abs. 2 BMSVG) im Berichtsquartal

4000210

 

 

III. Zinsgarantie (§ 24 Abs. 2 BMSVG)

ja/nein

  1. 1. Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie

4000090

wenn ja

Prozentsatz

  1. 2. Garantiezinssatz

4000100

  1. 3. Garantiefaktor (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

4000110

 

ja/nein

  1. 4. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch ein Kreditinstitut (§ 20 Abs. 4 BMSVG)

4000120

wenn ja

Identnummer

  1. 5. Kreditinstitut

<..>

 

Datum

  1. 6. Datum, mit welchem die Absicherung durch das Kreditinstitut abläuft

4000130

 

Betragin Tsd. Euro

  1. 7. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch ein Kreditinstitut bezieht

4000140

 

ja/nein

  1. 8. Absicherung der Erfüllung der Zinsgarantie durch Bildung einer zusätzlichen Rücklage (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

4000150

wenn ja

Betrag in Tsd. Euro

  1. 9. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, auf die sich die Absicherung durch eine zusätzliche Rücklage (§ 20 Abs. 3 BMSVG) bezieht

4000170

  1. 10. Höhe der Rücklage für die Erfüllung einer Zinsgarantie (§ 20 Abs. 3 BMSVG)

4000180

  1. 11. Höhe der Auflösung der zusätzlichen Rücklage für die Erfüllung der Zinsgarantie (§ 20 Abs. 3 BMSVG) im Berichtsquartal

4000220

 

 

IV. Gesamtsumme der Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge, für die keine Zinsgarantie besteht

4000190

 

 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)