Anlage 42
Anlage 42
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UROLOGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Urologie umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation der urologischen Erkrankungen, der Fehlbildungen und Verletzungen des männlichen und weiblichen Urogenitalsystems aller Altersgruppen einschließlich der Erkrankungen der Nebenniere, der Urogenital-Tuberkulose und der Andrologie.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
- Vier Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. 15 Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie oder Kinderchirurgie anzurechnen ist;
2.2. sechs Monate Innere Medizin;
2.3. drei Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
- 3. Wahlnebenfächer:
- Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Urologie mit besonderer Berücksichtigung der Atiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
- 2. Endoskopieuntersuchungen;
- 3. fachspezifische Laboruntersuchungen;
- 4. Sonographie;
- 5. urologische Röntgendiagnostik und Strahlenschutz;
- 6. andrologische Untersuchungen;
- 7. Infertilitätsbehandlung und -beratung;
- 8. Reanimation, Anästhesieverfahren, Intensivmedizin, Intubation, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
- 9. Operationen an Niere und Harnleiter, Blase, Penis und Scrotum, Prostata;
- 1 0.endoskopische Operationen an der Harnröhre, der Harnblase, Prostata, dem Harnleiter und der Niere sowie in sämtlichen Verfahren zur Behandlung der Harnsteinerkrankung;
- 11. operative, konservative und kombinierte Behandlung von Tumoren;
- 12. Vorsorgemedizin und Rehabilitation;
- 13. Psychosomatik;
- 14. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
- 15. Geriatrie;
- 16. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 17. Dokumentation;
- 18. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 19. Begutachtungen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018
Gesetzesnummer
10010796
Dokumentnummer
NOR12142938
alte Dokumentnummer
N8199855843L
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