Anlage 3 VbegG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1993

Anlage 3

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisungen des Artikel II, Z 14 und Z 15 der Novelle BGBl. Nr. 339/1993 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten: „14: In der Anlage 3 lautet die Gebietsbezeichnung unterhalb der Rubrik Land: „Bezirk" 15. In der Anlage 3 lautet der zweite Satz: „Die nachstehend unterfertigten Stimmberechtigten begehren auf Grund des Art. 41 Abs. 2 B-VG die Regelung der den Gegenstand des obigen Volksbegehrens bildenden Angelegenheit durch Bundesgesetz.".“)

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2023

Gesetzesnummer

10000532

Dokumentnummer

NOR12014490

alte Dokumentnummer

N1199328043J

Zusatzdokumente: Anlage 3 

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