Anlage 3
Anhang 3
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
- 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
 
- a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
 - b) Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
 - c) laufende Fort- und Weiterbildung
 - d) Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
 - e) ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
 
- 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
 - 3. Zuverlässigkeit
 - 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie eine einschlägige Gewerbeberechtigung
 
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