Anlage 3 Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei Überschussrechnung HS-WV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2017

Anlage 3 Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei Überschussrechnung

GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG ÜBERSCHUSSRECHNUNG

Berichtsjahr

Vorjahr

I. Einnahmen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

 

  1. 1. Studierendenbeiträge

 

 

  1. 2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014

 

 

  1. 3. Einnahmen aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen

 

 

  1. 4. Einnahmen aus Inseraten und Werbung

 

 

  1. 5. Sonstige Einnahmen

 

 

SUMME I

 

 

II. Ausgaben im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit

 

 

  1. 1. Ausgaben für Personal

 

 

  1. a. Gehälter

 

 

  1. b. Ausgaben für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen

 

 

  1. c. Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

 

 

  1. d. Sonstige Ausgaben

 

 

  1. 2. Aufwandsentschädigungen

 

 

  1. 3. Werkverträge und Honorare

 

 

  1. 4. Ausgaben für Sachmittel

 

 

  1. 5. Abschreibungen

 

 

SUMME II

 

 

III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.)

 

 

 

IV. Einnahmen aus Veranstaltungen

 

 

V. Ausgaben für Veranstaltungen

 

 

VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.)

 

 

 

VII. Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen

 

 

VIII. Ausgaben für wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen

 

 

IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.)

 

 

 

X. Einnahmen aus Finanzaktivitäten

 

 

XI. Ausgaben für Finanzaktivitäten

 

 

XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.)

 

 

 

XIII. Ausgaben Steuern und Abgaben

 

 

XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.)

 

 

   

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2025

Gesetzesnummer

20009925

Dokumentnummer

NOR40194820

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