zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3
Anlage 3
LEHRPLAN FÖRDERSCHWERPUNKT KOGNITIVE ENTWICKLUNG
(1. bis 9. Schulstufe)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich stellen die spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im Rahmen ihrer Schulpflicht sicher. Zu den Menschen mit Behinderung zählen gemäß Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (bio-psycho-soziales Behinderungsmodell). Der Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung beschreibt die Bildungsziele der 1. bis 9. Schulstufe für Schülerinnen und Schüler mit intellektuellen und komplexen Beeinträchtigungen (gemäß Gutachten/Diagnose einer fachlich geeigneten Stelle). Darunter sind Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen einer oder mehrerer Körperfunktionen (zB mentale Funktionen wie Bewusstsein oder Intelligenz) und/oder Körperstrukturen (zB Strukturen des Nervensystems wie Gehirn oder Rückenmark) zu verstehen. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen dem Gesundheitsproblem und den spezifischen personen- und umweltbezogenen Faktoren zeigen die Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedliche Unterstützungs- sowie Entwicklungs- und Bildungsbedarfe. Diese können unter anderem vitale Grundbedürfnisse, die Motorik, das Denken, die Kommunikation, ihr Handeln in verschiedenen Situationen sowie ihr emotionales und soziales Erleben und Verhalten betreffen. Der Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung stellt eine Grundlage für die Planung und Umsetzung von Lern- und Bildungsprozessen sowie für die Gestaltung der Umwelt dar, um den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, deren Entwicklung mit tiefgreifenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich einhergeht, gerecht zu werden. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung einer Didaktik, die eigenaktives und erforschendes Lernen zulässt, werden Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten im Bildungssystem gewährt und individuelle Bildungswege ermöglicht.
Im Lehrplan wird für die genannte Zielgruppe die Bezeichnung Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung verwendet, da diese die angesprochenen Funktionsbereiche umfassend abdeckt.
Der Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung besitzt Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
Der Lehrplan dient als Grundlage für
- – die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule,
- – die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
- – die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
- – die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien,
- – das standortbezogene Bildungsangebot,
- – die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler
- und gliedert sich in folgende acht Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung, den allgemeinen didaktischen Grundsätzen, dem organisatorischen Rahmen und den Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen. Diese übergreifenden Themen bilden wesentliche gesellschaftliche und partizipative Aspekte sowie zukünftige Herausforderungen des täglichen Lebens in einer demokratischen Gesellschaft ab und sind entsprechend den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Kontexten sowie fächerübergreifend aufzugreifen.
Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.
Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche sowie Kompetenzbeschreibungen. Letztere sind als anzustrebende Lernziele zu verstehen, die den Lehrerinnen und Lehrern ein Referenzsystem für ihr professionelles pädagogisches Handeln geben. Schülerinnen und Schüler sollen darin unterstützt werden, die angeführten Kompetenzen in Abhängigkeit von ihren individuellen Voraussetzungen bis zum Ende der Pflichtschulzeit bestmöglich auszubilden. Es ist davon auszugehen, dass die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich verläuft und nicht für alle Schülerinnen und Schüler dieselben Kompetenzen im selben Schulbesuchsjahr angestrebt werden können.
Eine intellektuelle oder komplexe Beeinträchtigung kann sich in Wechselwirkung mit den jeweiligen personen- und umweltbezogenen Bedingungsfaktoren sehr unterschiedlich auf die Aktivitäts-, Kommunikations- und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler auswirken. Die Zielgruppe dieses Lehrplans stellt sich daher als sehr heterogene Gruppe dar, deren Entwicklungsverläufe meist nicht linear und nicht altershomogen verlaufen. Daher wird davon abgesehen, spezifischen Kompetenzbeschreibungen bzw. verbindlichen Lernzielen pro Schulstufe festzulegen und eine Orientierung an Schulstufen und Altersnormen entfällt zugunsten einer Orientierung an den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Dies ermöglicht eine flexible Anwendung des Lehrplans, der als Grundlage für die individualisierte Unterrichtsplanung verstanden wird. Unter Abweichung von den Bestimmungen gemäß § 20 Abs. 1 bis 6 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) entscheidet gemäß § 20 Abs. 8 SchUG die Schulkonferenz nach dem Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers über das Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.
Verbindliche Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte werden für diesen Lehrplan nicht spezifisch formuliert, da sie sich an den Anwendungsbereichen und zentralen fachlichen Konzepten der jeweiligen Fachlehrpläne im Lehrplan der Volksschule bzw. Mittelschule orientieren. Im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung sind sie als optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung zu verstehen. Die konkrete Auswahl richtet sich nach den individuellen Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und ist auf das Ziel abzustimmen, größtmögliche Aktivität und Teilhabe sicherzustellen.
Zur Beschreibung eines Gesundheitsproblems werden in diesem Lehrplan Ausdrücke und Begriffe verwendet, die der medizinischen Diagnostik entstammen. Sie sollen einen Anhaltspunkt zur Einordnung von Gutachten und Diagnosen von fachlich geeigneten Stellen geben. Gutachten bzw. Diagnosen werden als Teilbereich einer umfassenden pädagogischen Diagnostik gesehen und im Zusammenspiel mit personen- und umweltbezogenen Faktoren betrachtet.
2. Gesetzlicher Auftrag österreichischer Pflichtschulen
Die Aufgabe der Pflichtschule für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Schule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern und sie für das Leben und die nachschulische Lebensgestaltung vorbereiten. Sie soll die jungen Menschen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zu möglichst selbständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und zur Freude an der Bewegung anregen. Schließlich soll die Schule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zu möglichst großer Teilhabe am Gesellschafts-, Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.
Der Gesetzgeber hat der Pflichtschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht im Rahmen der Pflichtschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zur Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Pflichtschule hat die individuelle Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrpersonen. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen in ihrer individuellen Entwicklung adäquat zu unterstützen und beim Erwerb und der Festigung von Kompetenzen begleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lern- und Entwicklungsprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernbegleitung mittels Individuellem Bildungs- und Entwicklungsplan (IBEP) sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.
3. Bildungsauftrag in der 1. bis 9. Schulstufe
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind gemäß § 8a Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes 1985 berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer Volksschule, Mittelschule, Polytechnischen Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe zu erfüllen. Die Bildungsaufgaben des der Beeinträchtigung entsprechenden Lehrplans bzw. Lehrplanzusatzes sind zu berücksichtigen. Die Bildungsdirektion hat festzulegen, nach welchem Lehrplan bzw. Lehrplanzusatz die Schülerin/der Schüler zu unterrichten ist, wobei dieser unabhängig von der Schulform zum Einsatz kommt. Bei dieser Feststellung ist zudem anzustreben, dass die Schülerin/der Schüler die individuell bestmögliche Bildung und Förderung erhält und darin unterstützt wird, den höchstmöglichen Bildungsabschluss zu erlangen.
Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in der Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Basisbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Inklusion anzustreben. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben des der Beeinträchtigung entsprechenden Lehrplans bzw. Lehrplanzusatzes zu berücksichtigen.
Gemäß § 21a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes sind in der Mittelschule den Schülerinnen und Schülern je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit sowie in Abhängigkeit von den individuellen Möglichkeiten eine grundlegende Allgemeinbildung und eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung sollen Schülerinnen und Schüler insbesondere ab der 7. Schulstufe auf den privaten und beruflichen Lebens- sowie ihren weiteren Bildungsweg vorbereitet werden.
Gemäß § 22 des Schulorganisationsgesetzes ist es Aufgabe der Sonderschule, den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Möglichkeiten eine den Volksschulen, Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und sie auf ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Wird eine Sonderschule unter Bedachtnahme auf den Lehrplan der Mittelschule geführt, ist der Übertritt in eine mittlere oder höhere Schule möglich. Gemäß § 25 Abs. 5b des Schulunterrichtsgesetzes sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf berechtigt, im neunten Schuljahr nach dem Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet zu werden, wenn dies für die Schülerinnen und Schüler insgesamt bessere Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
4. Leitvorstellungen
Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, formuliert Kompetenzziele, die dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihr volles Potenzial entfalten und erfolgreich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können entsprechend ihren Möglichkeiten zum Selbstzweck oder in Gruppen anzuwenden. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken. Differenzierte Aufgaben, die den individuellen Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, tragen dazu bei, dass sich alle als selbstwirksam erleben und an gemeinsamen, gesellschaftlichen Prozessen teilhaben. Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts ist im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung von besonderer Bedeutung, da Schülerinnen und Schüler über unterschiedliche Vorerfahrungen, Ressourcen und Möglichkeiten verfügen. Die Differenzierung pädagogischer Angebote entlang verschiedener Aneignungsebenen (basal-perzeptiv, handelnd-aktiv, bildlich-darstellend oder begrifflich-abstrakt), das Einbeziehen elementarer Spielhandlungen (zB Verstecken, Transportieren, Ordnen) sowie das Ermöglichen von Austausch- und Kontaktangeboten unter Berücksichtigung verschiedener Wahrnehmungskanäle sind Beispiele dafür, wie die ganzheitliche Begleitung und Förderung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann.
Behinderung wird im Kontext schulischer Bildung und Entwicklung im Sinne des bio-psycho-sozialen Modells als individueller und dynamischer Prozess verstanden. Eine Behinderung resultiert erst aus der Wechselwirkung zwischen dem einzelnen Menschen mit Funktionsbeeinträchtigung (psychisch, physisch und/oder intellektuell) und den jeweiligen umwelt- und personenbezogenen Faktoren, welche sich auch fortlaufend verändern. Schülerinnen und Schülern mit Behinderung wird die Teilhabe an gesellschaftlichen wie auch schulischen Prozessen erschwert, da in der Gesellschaft und im schulischen Setting Barrieren existieren, die nicht bzw. nicht eigenständig überwunden werden können. Ziel ist es daher, derartige Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um allen Schülerinnen und Schülern gleichwertige und bestmögliche Bildungschancen zu gewähren. Eine möglichst interdisziplinäre Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, die gleichzeitig personenbezogene Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt, schärft sowohl das Bewusstsein für vorhandene Barrieren als auch für Ressourcen. Dafür eignen sich insbesondere Beobachtungs- und Planungsverfahren, denen das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung und damit das Verständnis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, WHO 2001) zugrunde liegen. Dabei wird nicht nur die medizinische Diagnose betrachtet, sondern wie sich die Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit spezifischen umwelt- und personenbezogenen Faktoren auf die Teilhabe- und Aktivitätsmöglichkeiten der Schülerin bzw. des Schülers auswirkt.
Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.
Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben und die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben. Im Sinne eines ganzheitlichen Menschenbildes und einer inklusiven Gesellschaft werden die Vielfältigkeit und Unterschiede jedes Einzelnen geschätzt, gefördert und gleichberechtigt behandelt.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit der Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind in Abhängigkeit von ihren individuellen Möglichkeiten bei der Entwicklung zu möglichst eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern. Ausgehend von der Achtung der Würde des Menschen und dessen Recht, eigene Entscheidungen zu treffen, werden Schülerinnen und Schüler in ihre individuelle Lebens- und Bildungsplanung sowie deren Umsetzung aktiv mit einbezogen. Lehrerinnen und Lehrer respektieren sie in ihrer Person und unterstützen sie darin, ihre individuellen Ressourcen und Entwicklungspotenziale auszuschöpfen.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
- – Schülerinnen und Schüler werden als aktiv beteiligte Akteurinnen und Akteure ihrer Bildungsbiografie verstanden.
- – Eine Grundhaltung, die von Empathie, achtsamen Beobachten und reflexiven situationsabhängigen Interpretationen geprägt ist, wird vorausgesetzt.
- – Pädagogische Angebote gründen auf einer ganzheitlichen Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Wahrnehmung, Kommunikation und Bewegung sind als wesentlicher Bestandteil der Bildungsarbeit zu verstehen und bedingen sich wechselseitig.
- – Lernen wird auf verschiedenen Aneignungsebenen und durch differenzierte Angebote ermöglicht: basal-perzeptiv, handelnd-aktiv, bildlich-darstellend oder begrifflich-abstrakt.
- – Pädagoginnen und Pädagogen orientieren sich an der Motivation und den Potenzialen der Schülerinnen und Schüler und setzen adäquate Lern- und Bildungsaktivitäten. Dies erfordert Kreativität und eine stetige Weiterbildung hinsichtlich verschiedener pädagogischer und didaktisch-methodischen Ansätze und Konzepte. Beispielhaft sind zu nennen: Basale Stimulation und die zehn Lebens- und Entwicklungsthemen nach Andreas Fröhlich, Analysemodell der Orientierungsräume zur Erkennung aktueller Bedürfnisse und Bedarfe
- – Pädagoginnen und Pädagogen handeln flexibel und orientieren sich an den aktuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Situationen des Alltages werden in den pädagogischen Kontext integriert und als Ausgangspunkt für diverse Bildungsanlässe gesehen.
- – Es werden adäquate Kommunikationsmöglichkeiten (zB Unterstützte Kommunikation, basaler Dialog) genutzt, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Bedürfnisse, Vorstellungen und Rechte selbstbestimmt mitteilen können. Sie werden in ihrer individuellen Form der Kommunikation gefördert, und größtmögliche Selbstbestimmung wird gewährleistet. Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, herauszufinden und zu kommunizieren, welche Art der Hilfestellung und Unterstützung sie benötigen. Lehrerinnen und Lehrer begleiten und fördern sie dabei, Anleitungskompetenz zu erwerben und diese verantwortungsbewusst einzusetzen.
- – Der Erwerb lebenspraktischer Fähig- und Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenzen wird fächerübergreifend unterstützt, um langfristig gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie eine möglichst selbstständige Lebensführung zu gewährleisten.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare (kognitive) Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.
Die Kompetenzorientierung gründet auf einem umfassenden Bildungsverständnis. Ziel der Pflichtschule ist es, dass Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, möglichst selbstbestimmt zu handeln und an der Gesellschaft teilzuhaben. Bildung wird dabei als dynamischer Prozess verstanden, der sich in Interaktion mit der sozialen, gegenständlichen, zeitlichen und räumlichen Umwelt vollzieht. Über die verschiedenen Wahrnehmungskanäle werden Umwelteindrücke aufgenommen und kognitiv verarbeitet. Bereits einfachste sensorische Reize aktivieren kognitive Strukturen und führen zu deren Veränderung, Neuorganisation und Erweiterung. Lernimpulse auf verschiedensten Aneignungs- und Handlungsebenen sind daher von besonderer Bedeutung für den Prozess der Selbst- und Weltaneignung von Schülerinnen und Schülern.
Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe dieses Lehrplans sind Kompetenzbeschreibungen nicht als absolut anzusehen. Kompetenzen sind auf gegenwärtige und zukünftige Aufgaben und Anforderungen gerichtet und verzahnen Wissen und Können des einzelnen Menschen in konkreten Situationen. Kompetenzen werden nicht von Lehrpersonen gelehrt, sondern von Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Möglichkeiten erworben. In diesem Lehrplan werden sie als anzustrebende Kompetenzen im Sinne von Teilzielen eines Kompetenzbereiches verstanden. Dies spiegelt sich in der Struktur und den Inhalten der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider. Es wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören jene Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im Zusammenhang mit den zehn Lebens- und Entwicklungsthemen der basalen Pädagogik erworben werden können: Freude am Aktiviertwerden und -sein, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodische Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:
- – Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
- – Entrepreneurship Education
- – Gesundheitsförderung
- – Informatische Bildung
- – Interkulturelle Bildung
- – Medienbildung
- – Politische Bildung
- – Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
- – Sexualpädagogik
- – Sprachliche Bildung und Lesen
- – Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
- – Verkehrs- und Mobilitätsbildung
- – Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
- – Lebensführung und Freizeitbildung
Der Gesamtunterricht verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts im Schwerpunkt Kognitive Entwicklung entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.
2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts
Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, dynamischer und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich mit sich selbst und der Umwelt auseinanderzusetzen, eine wichtige Rolle spielen.
Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. eine Lernumgebung zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und entwicklungsgerechten Lernformen ermöglicht. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll im IBEP erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können. Für alle Aspekte von Bildung sind Aktivität und Teilhabe zugleich Voraussetzung und Zielsetzung.
Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass
- – entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler individuelle Bildungs- und Entwicklungsziele gesetzt werden.
- – die individuellen Kommunikationsbedürfnisse und -möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler in jeder Interaktion und in jedem Lernsetting berücksichtigt werden.
- – Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen.
- – Lehrerinnen und Lehrer Lernprozesse entsprechend den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Aneignungsebenen (basal-perzeptiv, handelnd-aktiv, bildlich-darstellend oder begrifflich-abstrakt) ermöglichen und sie dabei aktiv und präsent begleiten.
- – handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem bereits erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von entwicklungsgerechten Anforderungssituationen genutzt werden.
- – die Lernangebote zu Entwicklungsfortschritten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen und eine differenzierte Planung und Evaluation mittels IBEP voraussetzt.
- – sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und entwicklungsgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen).
- – überfachliche Kompetenzen, wie zB Methoden- und Sozialkompetenz, implizit entwickelt werden.
- – es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert.
- – Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.
- – Lernen als dynamischer Prozess verstanden wird, der durch die Wechselwirkung diverser Faktoren beeinflusst wird und auf den individuellen Ressourcen und Entwicklungspotenzialen der Schülerinnen und Schüler aufbaut.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:
Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
Die Schule muss Schülerinnen und Schülern einen Ort bieten, an dem sie sich sicher und geborgen fühlen. Dies gilt als Voraussetzung, damit Lernprozesse stattfinden und gelingen können. Für Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung ist es daher auch bedeutsam, dass ihre gegenwärtigen primären Grundbedürfnisse (ua. Hunger, Durst, Lagerung, emotionale Bedürfnisse) wahrgenommen und gestillt werden bzw. sie von Lehrerinnen und Lehrern bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse unterstützt werden.
Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Voraussetzungen, verschiedene kommunikative Kompetenzen und sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. Diese Unterschiede sind im Unterricht zu berücksichtigen, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Sie bringen den Schülerinnen und Schülern eine empathische Grundhaltung entgegen und können eine klare Trennung zwischen Verhalten und Person vornehmen. Durch gezielte Beobachtung und Reflexion von Situationen, die zu herausfordernden Verhaltensweisen führen, können Funktionen, Auslöser und zugrundeliegende Ursachen erkannt und sinnvolle pädagogische Strategien zu deren Minimierung in der Zukunft abgeleitet werden.
Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, die eine interdisziplinäre und möglichst umfassende Diagnostik (zB mittels ICF-basierter Verfahren) ermöglichen, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu adäquate Lernmaterialien sowie schülerinnen- und schülerspezifisch passende Hilfsmittel. Lerninhalte werden entsprechend den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen aufbereitet. Dies beinhaltet beispielsweise die basale und sensorische Förderung, eine kleinschrittige Strukturierung von Inhalten und Aufgaben, das Einbeziehen von Vorläufer- und Basiskompetenzen sowie das Berücksichtigen von Wiederholungen im Lernprozess.
Maßnahmen, um Barrierefreiheit im Lernprozess für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Beeinträchtigungen zu gewährleisten, sind ebenfalls auf die individuellen Bedarfe abzustimmen und umfassen beispielsweise die Berücksichtigung individueller Kommunikationsmöglichkeiten (zB Unterstützte Kommunikation) sowie eine differenzierte Gestaltung von Bildungsangeboten, die verschiedene Wahrnehmungskanäle und Aneignungsebenen berücksichtigt. Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen. Individuelle Talente der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der Begabungsförderung durch adäquate Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrerinnen und Lehrer besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.
Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Ein digital unterstützter Unterricht schafft für alle Schülerinnen und Schüler neue Möglichkeiten der Wahrnehmung von Ursache-Wirkung, der Teilhabe und Kommunikation (Unterstützte Kommunikation). Ebenso wird die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten vereinfacht. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für alle Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.
Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.
Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat zum Ziel, diskriminierungs- und barrierefreie Lernumgebungen zu schaffen, die den individuellen Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Dies erfordert die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen. Insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Beeinträchtigungen spielt die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pädagogik, Pflege, Assistenz und Therapie eine wichtige Rolle.
Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Empathie, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist, sowie Neugierde weckt, die Welt zu erkunden. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan formulierten anzustrebenden Ziele bestmöglich erreichen können. Lernaufgaben knüpfen prinzipiell an die bereits vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen an und ermöglichen einen kumulativen Kompetenzerwerb. Voraussetzung ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Aufnahmebereitschaft, Aufmerksamkeit bzw. Wachheit zu zeigen. Um die individuelle Kompetenzentwicklung anzuregen, sind die vier Aneignungsmöglichkeiten für das Lernen (basal-perzeptiv, handelnd-aktiv, bildlich-darstellend oder begrifflich-abstrakt) entsprechend den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Weiters können insbesondere im basalen Bereich elementare Spielhandlungen bzw. die Erkundung physikalischer Grundgesetze für den individuellen Lernprozess von Bedeutung sein (zB Verstecken, Transportieren, Ordnen, Umhüllen, das Erkunden von Falllinie, Klang und Rotation der Dinge).
Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. Ergänzend werden Individuelle Bildungs- und Entwicklungspläne verpflichtend für jede Schülerin/jeden Schüler erstellt, um einerseits die gesetzten Bildungsmaßnahmen zu evaluieren und um andererseits individuelle Bildungs- und Entwicklungsfortschritte der Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren.
Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.
Bei der Auseinandersetzung mit neuen Lerninhalten und Herausforderungen achten Lehrerinnen und Lehrer auf eine präsente Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler und bieten entsprechend den individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen Hilfestellung und Unterstützung an, um Erfolgserlebnisse und Kompetenzzuwachs zu ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer agieren in dem Bewusstsein, dass jede Schülerin und jeder Schüler in verschiedenen Lern- und Bildungsbereichen Fortschritte machen kann. Durch Bildungsangebote, die Lernen auf den verschiedenen Aneignungsebenen ermöglichen und gegebenenfalls auch basale Lern- und Entwicklungsthemen aufgreifen, sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, sich selbst und ihr Tun wahrnehmen und einschätzen zu lernen. Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung werden so dargeboten und formuliert, dass Schülerinnen und Schüler sie verstehen und möglichst eigenständig umsetzen können. Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt herauszufinden und zu kommunizieren, welche Art der Hilfestellung und Unterstützung sie benötigen, um Lernprozesse erfolgreich gestalten zu können (Anleitungskompetenz). Die Lernprozesse werden mittels IBEP beobachtet und dokumentiert. Dies gilt auch dem erweiterten, interdisziplinären Team als Grundlage für die Planung und Begleitung weiterer Bildungsangebote.
Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass Kommunikation von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Selbstbestimmung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insofern sind die individuellen Kommunikationsformen sowie Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler zu respektieren und im Unterricht aufzugreifen. Weiters sollen insbesondere die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, thematisiert und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden.
Grundsatz 7: Kommunikations- und Sprachprozesse werden in allen Unterrichtsgegenständen entwicklungs- und bedürfnisorientiert sowie fachspezifisch gestaltet.
Kommunikation und Sprache sind in allen Unterrichtsgegenständen über alle Schulstufen und Schularten hinweg präsent. Zudem ist Kommunikation Voraussetzung dafür, Beziehungen zu gestalten und Lernprozesse zu initiieren. Daher ist es als grundlegende pädagogische Aufgabe anzusehen, Kommunikationsmöglichkeiten zu schaffen (zB basaler Dialog über den Körper, entwicklungsadäquate Sprache, Turn-Taking, Unterstützte Kommunikation). Lehrerinnen und Lehrer nehmen das Grundbedürfnis der Schülerinnen und Schüler nach Kommunikation wahr und erkennen, dass die Fähigkeit zu kommunizieren wesentlich zur Erhöhung der Aktivität und Partizipation beiträgt. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, verschiedene Formen der Unterstützten Kommunikation (zB Gebärden, Handzeichen, Bild-/Symbolkarten, Kommunikationstafeln, elektronische Sprachausgabegeräte) in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren, zu üben und zunehmend selbständig anzuwenden.
In weiterer Folge dient sprachsensibler Fachunterricht dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags‑, Bildungs- und Fachsprache. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder (Modelling), achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.
Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Entwicklungsprozess Rückmeldung und befinden sich im kontinuierlichen Austausch mit den Erziehungsberechtigten.
Klar kommunizierte Rückmeldungen zum Entwicklungsprozess und Verhalten sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Dabei sind die individuellen Kommunikationsformen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und zum besseren Verständnis gegebenenfalls visuelle Darstellungen einzusetzen (zB Token-Systeme). Durch das kontinuierliche Feedback unterstützen Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre eigenen Stärken wahrzunehmen und ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. Während des Unterrichtsjahres erfolgt daher eine systematische und individuelle Vernetzung mit den Erziehungsberechtigten. Ein Austausch mit medizinischem oder therapeutischem Fachpersonal, dem die Schülerin/der Schüler vorstellig ist, ist bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten anzustreben. Der IBEP dient hierbei als Gesprächsgrundlage.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Mit der Verankerung der übergreifenden Themen im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung soll der Erwerb einer für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Basisbildung ermöglicht werden. Dadurch werden die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen gestärkt und die Voraussetzung für die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in schulischen und außerschulischen Situationen gesichert. Ziel ist es, Kompetenzen und Wissen anzubahnen, um zukünftige Lebenssituationen möglichst eigenständig bewältigen und gestalten zu können.
Die Auswahl der nachfolgend dargestellten vierzehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und ein die fachlichen Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Weiters sind für Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung die Elementarisierung komplexer Bildungsinhalte, das Einbeziehen der basalen Lebens- und Entwicklungsthemen sowie das Lernen auf verschiedenen Aneignungsebenen unerlässlich. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Folgende übergreifende Themen fördern maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützen sie darin, in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt möglichst eigenständig agieren zu können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung, Lebensführung und Selbstversorgung.
| Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | Entrepreneurship Education | Gesundheitsförderung | Informatische Bildung | Interkulturelle Bildung | Medienbildung | Politische Bildung | Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | Sexualpädagogik | Sprachliche Bildung und Lesen | Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | Verkehrs- und Mobilitätsbildung | Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | Lebensführung und Freizeitbildung |
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Religion1 |
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Bewegung und Sport | x | x | x |
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Kulturtechniken und Allgemeinwissen |
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Deutsch/Kommunikation | x | x |
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Mathematik | x | x | x | x |
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Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Musik, Kunst und Kreativität |
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Musik | x | x | x | x | x | x |
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Kunst und Gestaltung | x | x | x | x | x | x | x | x |
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Lebenspraktische Fertigkeiten |
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Technik und Design | x | x | x |
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Ernährung und Haushalt | x | x | x | x | x |
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Verbindliche Übungen |
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Verkehrs- und Mobilitätsbildung | x | x | x |
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Bildungs- und Berufsorientierung |
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1 Keine Angaben bezüglich der übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 14) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan Deutsch/Kommunikation kein Verweis auf das übergreifende- Thema Sprachliche Bildung und Lesen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung aller an den Unterrichtsprozessen beteiligten Personen und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen. Die nachfolgende Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert und diese für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung konkretisiert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, deren Erwerb im Laufe der Pflichtschulzeit angestrebt wird. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. Das letzte übergreifende Thema wurde eigens für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung formuliert, weshalb es am Ende und nicht in alphabetischer Reihenfolge angeführt wird.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
1.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Die Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung unterstützt Schülerinnen und Schüler an den Nahtstellen verschiedener Bildungs- und Berufssystemen und bestärkt sie, ihren individuellen Bildungs-, Berufs- und Lebensweg zu beschreiten. Dabei sind einerseits die spezifischen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu beachten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Möglichkeiten auch ein unterschiedlich hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzen. Aufgabe der Schule ist es, die individuellen Stärken und Schwächen sowie die Potenziale der Schülerinnen und Schüler zu entdecken, bestmöglich zu fördern und in Reflexions- und Beratungsgesprächen (auch mit den Erziehungsberechtigten) zu thematisieren.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kompetenzen erwerben, die für die Bewältigung und Gestaltung des täglichen Lebens und die selbständige und selbstbestimmte Ausführung alltäglicher, praktischer Aufgaben (zB Selbstpflege, soziale Interaktion und Haushaltsführung) erforderlich sind.
Um den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern im basalen Bereich gerecht zu werden, erfordert es eine umfassende individualisierte Unterstützung und Anpassung im Prozess der Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung. Die bestmögliche Lebensqualität bei größtmöglicher Selbstbestimmung und Selbständigkeit sind anzustreben.
1.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine Struktur annehmen und eine Routine entwickeln.
- – in strukturierter Form gestaltete (berufliche, freizeitliche) Aktivitäten als wertvolle Abwechslung erkennen.
- – ausdrücken, was ihnen besonders gefällt bzw. sie besonders interessiert.
- – mitteilen, wenn sie Hilfe benötigen, und Unterstützungsbedarfe ihrem Entwicklungsstand entsprechend kommunizieren (Anleitungskompetenz).
- – Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen.
- – die Bedeutung von Arbeit und Freizeitaktivitäten erleben und gegebenenfalls beschreiben.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bewegung und Sport; Verkehrs- und Mobilitätsbildung
2. Entrepreneurship Education
2.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Es umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Dabei spielt die Förderung von Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Selbstbewusstsein, die Weiterentwicklung von Begabungen und Interessen, die Förderung von Kreativität und Innovation, die Vorbereitung auf weiterführende Berufs- und Bildungswege sowie die Förderung der sozialen Integration eine große Rolle.
Entrepreneurship Education ist im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung zudem eng verbunden mit dem Empowermentkonzept. Ziel dieses Ansatzes ist es, Schülerinnen und Schüler beim Erwerb ihrer Selbständigkeit, Wahl- und Entscheidungsfreiheit zu unterstützen, um ihre individuelle Weiterentwicklung bestmöglich zu fördern. Insbesondere im basalen Bereich müssen Bildungsangebote sorgfältig angepasst und individualisiert werden, um den Bedürfnissen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
2.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich als selbstwirksam und autonom erleben.
- – ihre Stärken benennen und nutzen.
- – Verantwortung übernehmen und Aufgaben nach Aufgabenstellung allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen.
- – Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und kommunizieren sowie achtsam und einfühlsam damit umgehen.
- – Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bewegung und Sport; Verkehrs- und Mobilitätsbildung; Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
3. Gesundheitsförderung
3.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).
Insgesamt trägt die Gesundheitsförderung zu einer Verbesserung der Lebensqualität, zur Förderung gesunder Lebensgewohnheiten, zur Stärkung der Selbstbestimmung sowie der sozialen Integration (zB ermöglicht Teilnahme an Freizeit- und Schulaktivitäten) bei. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten lernen, ihr eigenes Wohlbefinden wahrzunehmen sowie mitzuteilen und erfahren, welche Möglichkeiten sie selbst haben, ihr Leben gesundheitsförderlich zu gestalten.
Besonders im basalen Bereich ist es von Bedeutung, dass Lehrerinnen und Lehrer Schmerz, Stress und psychische Belastungen der Schülerinnen und Schüler erkennen und diesen entgegenwirken. Schulische Settings sind an die körperlichen und psychischen Befindlichkeiten anzupassen, da sie sich sowohl auf die Gesundheit als auch auf das Lernen positiv auswirken.
3.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Hilfestellungen zur Förderung der eigenen Gesundheit und des Wohlbefindens annehmen.
- – Körperempfindungen wahrnehmen und mitteilen.
- – wesentliche Aspekte gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erfassen und entsprechend danach handeln.
- – eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen mit Hilfestellung wahrnehmen, benennen und weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
- – entwicklungsgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
- – entwicklungsgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen setzen.
- – medizinische Versorgungseinrichtungen und deren Bedeutung für die eigene Gesundheit benennen und bei Bedarf aufsuchen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bewegung und Sport; Verkehrs- und Mobilitätsbildung; Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
4. Informatische Bildung
4.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Informations- und Kommunikationstechnologien wie auch spezifische Hard- und Software können wesentlich dazu beitragen, die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit kognitiver Beeinträchtigung zu erweitern. Durch den Einsatz spezifischer assistiver Technologien in Schule und Unterricht werden nicht nur der Zugang zu Bildungsinhalten gewährleistet, sondern auch die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler gefördert. Assistive Technologien schaffen Möglichkeiten, spürbare Veränderungen zu bewirken und sich als selbstwirksam zu erleben. Dadurch können Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung aktiv und konstruktiv die unmittelbare Umwelt mitgestalten. Dies trägt zur Chancengleichheit sowie zur gesellschaftlichen Inklusion bei. Entsprechend bedeutsam ist es, informatische Bildung auch im Bereich der basalen Förderung einzusetzen. Das Ziel, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Möglichkeiten zu schaffen, die eigene Selbstwirksamkeit zu erfahren, soll dabei in Hinblick auf die potenziellen Risiken immer im Blick behalten werden.
4.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien nutzen (zB Ursache-Wirkungs-Prinzip).
- – auf digitale Weise Spuren hinterlassen (zB zeichnen, malen, schreiben).
- – einfache Anleitungen ausführen.
- – digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
- – alltägliche digitale Endgeräte sowie technische und digitale Hilfsmittel möglichst eigenständig, situationsadäquat und sachgerecht einsetzen.
- – Informationstechnologien verantwortungsvoll nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Ernährung und Haushalt
5. Interkulturelle Bildung
5.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Der Begriff „Interkulturalität“ meint den Interaktionsprozess zwischen Menschen, die unterschiedlichen Kulturen angehören. Dadurch entstehen Situationen, Handlungen und Deutungsmuster, die weder der einen noch der anderen Kultur eindeutig zugeordnet werden können. Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit der Vielfalt einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Interkulturelle Bildung lebt vom Austausch und von Begegnungen. Die Sprache/Kommunikation nimmt dabei einen wesentlichen Stellenwert ein. Neben der Lautsprache sind auch nonverbale Kommunikationsformen sowie der Einsatz angepasster Materialien und Mittel zu berücksichtigen, um allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien Zugang zu Informationen und damit eine aktive Teilhabe an interkulturellen Handlungs- und Kommunikationssituationen zu ermöglichen.
5.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine wertschätzende, positive und tolerante Atmosphäre wahrnehmen.
- – zu einer wertschätzenden, positiven und toleranten Atmosphäre beitragen.
- – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität erleben und respektvoll damit umgehen.
- – soziale, kulturelle, sprachliche Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und beschreiben.
- – ausgrenzende Aussagen und Handlungsweisen wahrnehmen und dagegen auftreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bewegung und Sport; Verkehrs- und Mobilitätsbildung
6. Medienbildung
6.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler, Medien kritisch zu verstehen, zu bewerten und verantwortungsvoll zu nutzen. Da diese auch als effektives Werkzeug zur Kommunikation eingesetzt werden können, dienen sie durch elektronische-, nichtelektronische- und technische Kommunikationshilfsmittel zur Förderung der Mitteilungsfähigkeit. Weiters schaffen sie erweiterte Lernmöglichkeiten und fördern die Unabhängigkeit. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe aus.
Um Medien vollumfänglich nutzen zu können, sind Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung gegebenenfalls auf einen barrierefreien Zugang angewiesen. Aufgabe der Schule ist es, einerseits derartige Medien zur Verfügung zu stellen und andererseits Techniken und Kompetenzen im Umgang damit zu vermitteln sowie den Schülerinnen und Schülern etwaige Risiken entsprechend ihrem Entwicklungsstand näher zu bringen. Durch eine handlungsorientierte Auseinandersetzung mit technischen und digitalen Hilfsmitteln im Unterricht lernen Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig, damit selbstbewusst und intuitiv umzugehen.
6.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – medial/technisch unterstütztes kommunikatives Handeln wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
- – sich mittels eines Mediums kreativ und selbstwirksam erleben.
- – Medieninhalte und Mediengestaltungen wahrnehmen, beschreiben und gegebenenfalls bewerten.
- – eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).
- – Medienprodukte situationsabhängig nutzen.
- – barrierefreie Zugangsmöglichkeiten von Medien erkennen und diese möglichst eigenständig nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Verkehrs- und Mobilitätsbildung
7. Politische Bildung
7.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Im Sinne des Demokratielernens sollen alle Schülerinnen und Schüler erfahren, dass ihre Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung unabhängig von ihrer Beeinträchtigung gleichwertig und gleichberechtigt sind.
Die Schule als sozialer Raum bietet diverse Möglichkeiten, wesentliche Elemente der Demokratie und Politik wie beispielsweise Abstimmungsprozesse, Diskussionen oder Schülerinnen- und Schüler-Vertretungen kennenzulernen. Dadurch erwerben Schülerinnen und Schüler grundlegende Fähigkeiten, die auch im außerschulischen Bereich notwendig sind, um das gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten.
Darüber hinaus bedeutet politische Partizipation, dass Schülerinnen und Schüler ihre Rechte nicht nur wahrnehmen, sondern sich auch aktiv für deren Umsetzung und Weiterentwicklung einsetzen. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung ist es daher von großer Bedeutung, über Selbsthilfeorganisationen, Interessensvertretungen und die Möglichkeiten und Aufgaben der Erwachsenenvertretung informiert zu sein. Die barrierefreie Aufbereitung diverser Inhalte in einer angepassten Sprache/Form versteht sich als Grundprinzip.
7.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern (gegebenenfalls mit Unterstützter Kommunikation).
- – sich mitteilen (gegebenenfalls mit Unterstützter Kommunikation) und demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Schulebene nutzen.
- – verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte erkennen und einnehmen.
- – sich eine eigene Meinung bilden und entsprechend dieser handeln.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Kunst und Gestaltung; Bewegung und Sport
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
8.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert. Durch die Festschreibung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Geschlecht stellt neben Gesundheit/Beeinträchtigung und Nation/Ethnizität eine weitere historisch gewachsene Referenzkategorie dar, entlang derer Gleichheit und Verschiedenheit sozial konstruiert werden. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Bei eingeschränkter Mitteilungs- und/oder Reflexionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler besteht erhöhte Gefahr, dass stereotype Urteile gebildet werden und es zu einer doppelten Benachteiligung/Diskriminierung kommt (Intersektionalitätskonzept). Eine geschlechtergerechte Bildung setzt voraus, dass sich Lehrerinnen und Lehrer mit ihren subjektiven Einstellungen zu und Erfahrungen mit Geschlechtern und Behinderung auseinandersetzen und diese vor dem Hintergrund ihres konkreten pädagogischen Handelns reflektieren. Zudem sollten vielfältige Lebensweisen an der Schule unterstützt werden.
8.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine Schulkultur der Wertschätzung und Akzeptanz der (geschlechtlichen, sexuellen) Vielfalt erfahren und erleben.
- – sich in einem diskriminierungsfreien Lernraum erleben.
- – Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erkennen (zB Fähigkeitszuschreibungen).
- – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren.
- – sich mit Unterstützung Wissen darüber aneignen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
- – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Kunst und Gestaltung; Bewegung und Sport; Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
9. Sexualpädagogik
9.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zu Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Bei Schülerinnen und Schülern mit kognitiver Beeinträchtigung ist daher im Bereich der ganzheitlichen Sexualpädagogik eine individualisierte Herangehensweise, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt, von besonders großer Bedeutung.
Während die körperliche Entwicklung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung meist altersgemäß verläuft, kann die psychische Entwicklung verzögert sein, weshalb im Verlauf der Pubertät Diskrepanzen entstehen können. Dennoch unterscheidet sich die Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigung nicht wesentlich von jener von Menschen ohne Beeinträchtigung. Darüber hinaus steht Sexualität als Menschenrecht allen Menschen zu. Zugang zu entwicklungsadäquater Sexualaufklärung sowie zu gleich- und heterogeschlechtlichen Sozialkontakten sind daher allen Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrem Entwicklungsstand zu gewährleisten.
Sexuelle Gesundheit als Querschnittsthematik umfasst auch Themen wie Hygiene und Körperwahrnehmung. Schülerinnen und Schüler sind in der Ausbildung eines positiven Selbstbildes zu unterstützen, um möglichen Selbstzweifeln aufgrund vorherrschender sozialer Normvorstellungen entgegenzuwirken. Eine wesentliche Kompetenz im Bereich der Sexualpädagogik stellt das selbstbestimmte Wahrnehmen und Kommunizieren persönlicher Grenzen dar. Eine wertvolle Hilfestellung kann hierbei die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diversen Fachleuten (zB Pflegepersonal) sowie der Sexualberatung darstellen.
9.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – beim Erlernen von Körperwahrnehmungsangeboten den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
- – soziale Regeln im Kontext „Sexualität“, „Beziehungen“, „Partnerschaft“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen.
- – die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen, Konflikte (innere und äußere) und Bedürfnisse wahrnehmen und entwicklungsadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
- – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
- – Fragen stellen und sich bei Problemen Unterstützung holen.
- – Basiswissen über Sexualität, Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys entsprechend ihren Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen erwerben und gegebenenfalls erklären.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Bewegung und Sport
10. Sprachliche Bildung und Lesen
10.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen, aber auch die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule erhöhen. Neben (Zu-)Hören und Schreiben sind somit Sprechen/Kommunizieren und Lesefertigkeiten zentral für die selbständige Erschließung von Informationen, Wissens- und Erfahrungswelten.
Der Pädagogik im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung liegt ein breites Verständnis von sprachlicher Bildung und Lesen zugrunde, da nicht alle Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung umfassende lautsprachliche Fähigkeiten sowie Lesekompetenzen entwickeln werden. Sprache muss im Sinne von Kommunikation gedacht werden, Lesen als das Aufnehmen von grafisch Niedergelegtem. Durch diese Sichtweise werden alle Formen der (Unterstützten) Kommunikation sowie das Lesen von Personen, Situationen, Bildern und Symbolen bis hin zum Erfassen von Wörtern und Texten miteingeschlossen. Für einen effektiven Unterricht ist es essenziell, dass sich Lehrerinnen und Lehrer auf die individuellen Kommunikationsmöglichkeiten sowie den Sprachstand der Schülerinnen und Schüler einstellen. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Art des Kommunizierens und Lesens zu fördern, um ihr individuelles Potenzial auszuschöpfen. Lehrerinnen und Lehrer agieren in dem Bewusstsein, dass jede Schülerin und jeder Schüler individuelle Fortschritte im Erwerb schriftsprachlicher Kompetenzen und Lesekompetenzen machen kann.
Lehrerinnen und Lehrer besitzen eine sprachbewusste Haltung setzen sprachsensible Lernangebote und sind in der Lage, auch kleinste Fortschritte der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schriftsprache und zum Erwerb von Lesekompetenzen wahrzunehmen, zu unterstützen und diese für die weitere Förderung aufzugreifen. Sprache soll kreativ, rhythmisch und über die Stimmmelodie (Babytalk) entsprechend dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler vom pädagogischen Personal erlebbar gemacht werden. Durch eine schülerinnen- und schülerzentrierte Leseförderung sollen alle die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensystemen (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte) erfahren und einsetzen können.
10.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – durch körpereigene basale Kommunikationsformen (Atmung, Tonus, Herzfrequenz, Mimik) in einen nonverbalen körpernahen Dialog treten.
- – kommunikative Mittel situationsadäquat einsetzen.
- – dem Entwicklungsstand entsprechende Leseangebote nutzen und wesentliche Informationen entnehmen.
- – alltägliche Symbole und Orientierungssysteme lesen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Verkehrs- und Mobilitätsbildung
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
11.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Natur-, Tier- und Umweltschutz sind gesamtgesellschaftliche Themen, die alle Menschen betreffen. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung soll für deren Anliegen und Erfordernisse sowie für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz, Klimawandel und -schutz, Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren, Nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung, Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen, Recycling, sowie Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. Im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung ist auf einen handlungsorientierten und lebensnahen Zugang (zB Naturbegegnungen, Lernen mit allen Sinnen) zu achten. Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung sollen entsprechend ihren Möglichkeiten durch die praktische Auseinandersetzung mit den genannten Kernthemen Strategien für den Alltag erleben und erlernen, diese möglichst selbständig umzusetzen.
11.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre nähere Umgebung/ Natur/ Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen, entdecken und erkunden.
- – Ressourcen verantwortungsvoll nutzen.
- – praxisnah einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
- – Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens erleben und gegebenenfalls entsprechend handeln.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität.
Persönliche Mobilität ist ein Grundbedürfnis und Ausdruck einer selbständigen Lebensführung sowie gesellschaftlicher Partizipation. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion in diversen Lebensbereichen. Durch die gezielte Förderung von Mobilitätskompetenzen (zB visuelle und auditive Wahrnehmung, Aufmerksamkeit) und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Rollen im Straßenverkehr sowie die damit verbundenen Gefahren, sollen Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten auf die Teilhabe am öffentlichen Verkehr vorbereitet werden.
Große Bedeutung haben Informationen und Kenntnisse über allgemeine und behinderungsspezifische Orientierungssysteme. Schülerinnen und Schüler sollen diese sowie das Verhalten als Verkehrsteilnehmerin/-teilnehmer im Schonraum kennenlernen und nach Möglichkeit auch in realen Verkehrssituationen anwenden können.
12.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Verkehrsgeschehen (zB Geräusche, Lichtsignale, Gerüche) als Verkehrsteilnehmerin/-teilnehmer erleben und wahrnehmen.
- – Gefahren und Barrieren entsprechend ihrem Entwicklungsstand einschätzen und sich entsprechend verhalten.
- – Verantwortung für sich im öffentlichen bzw. Straßenverkehr übernehmen.
- – verkehrsüberwachende Personen erkennen und bei Unfällen und Notsituationen entwicklungsadäquat handeln.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
13.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Als Konsumentin/Konsument trägt jeder Mensch zur Entwicklung des Wirtschaftssystems bei. Grundlegende Kenntnisse zur Funktionsweise des Wirtschaftssystems sind daher für alle Menschen essenziell, um als Konsumentin/Konsument mit ihren/seinen Rechten und Pflichten verantwortungsbewusst umgehen zu können. Durch lebensnahe und handlungsorientierte Methoden und Praxisbeispiele sollen den Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung insbesondere die Kernthemen Haushaltsführung, Marktwirtschaft und Arbeitswelt in Grundzügen vermittelt werden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt, Arbeitswelt und Interessensvertretung sowie Gesellschaft weitestgehend eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
13.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wirtschaftliches Agieren in der Gesellschaft erleben.
- – Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie einfache Einkäufe möglichst eigenständig planen und tätigen.
- – mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor- und Nachteile des Sparens und des Schuldenmachens kennen und ihr Konsumverhalten entsprechend anpassen.
- – die Funktion von Werbung benennen.
- – wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) entwicklungsadäquat beschreiben.
- – die Bedeutung von Bildung, Ausbildung und Arbeit erkennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
14. Lebensführung und Freizeitbildung
14.1 Bedeutung und Konkretisierung für den Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung
Neben der Bildung in kognitiver, sozialer und emotionaler Hinsicht ist es auch Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. Die bereits genannten überfachlichen Themen tragen wesentlich dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, diverse Lebenssituationen verantwortungsbewusst und möglichst eigenständig zu bewältigen. Für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung benötigt es gegebenenfalls verstärkte Maßnahmen, um diese Befähigung insbesondere in den Bereichen Selbstversorgung, Wohnen und Freizeit anzubahnen und damit die individuellen Verwirklichungschancen zu stärken.
Selbstversorgung schließt Themen wie Ernährung, Hygiene und Kleidung mit ein und beinhaltet im Sinne der Selbstfürsorge zudem eine psychische Komponente.
Wohnen ist eine äußerst private Angelegenheit, die Geborgenheit, Schutz und Sicherheit bieten soll. Der eigene Wohnraum bietet Platz zur Selbstverwirklichung und Erholung und ist damit eng verbunden mit der Selbstversorgungsthematik
Der Begriff „Freizeit“ verdeutlicht, dass es sich um die Zeit unseres Lebens handelt, die wir frei gestalten können. Selbstbestimmung bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem, dass das Individuum selbst am besten weiß, was ihm guttut. Zudem sollte die Möglichkeit der Freizeitassistenz thematisch aufgegriffen werden.
14.2 Angestrebte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre individuellen Bedürfnisse wahrnehmen und diese mitteilen bzw. adäquat damit umgehen.
- – mitteilen, wenn sie Hilfe benötigen und Unterstützungsbedarfe ihrem Entwicklungsstand entsprechend kommunizieren (Anleitungskompetenz).
- – ihre Freizeit entsprechend ihrem Empfinden gestalten.
- – Wohnmöglichkeiten benennen und mit Hilfestellung auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse reflektieren.
- – im Alltag grundlegende Aspekte der Selbstversorgung mit Hilfestellung umsetzen.
- – selbstbestimmt Entscheidungen treffen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch/Kommunikation; Mathematik; Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft; Musik; Kunst und Gestaltung; Technik und Design; Ernährung und Haushalt; Bewegung und Sport; Verkehrs- und Mobilitätsbildung; Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist der Erwerb einer grundlegenden Bildung, als Voraussetzung für die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Pflichtschule und die im Lehrplan Kognitive Entwicklung formulierten anzustrebenden Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.
1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort
Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leitung und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).
Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgen unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.
Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.
2. Schulische Gestaltungsfreiräume
Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume wird an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartnerinnen/-partner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Schule entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lerninhalte und Lernziele. Die inhaltlich-thematischen Angebote und die anzustrebenden Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Pflichtschule sowie auf die Bewältigung und Gestaltung von (zukünftigen) Lebenssituationen abzustimmen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrperson zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für Kinder und Jugendliche in Deutschförderklassen, in Deutschförderkursen sowie ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleitung für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen Deutsch/Kommunikation und Mathematik bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen
Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 9. Schulstufe die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens neun Stunden erhöht bzw. verringert werden.
Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 227 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die Beschreibungen der anzustrebenden Kompetenzen und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit
Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.
5. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische bzw. spezifische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen schließen einander nicht aus, sondern tragen wechselseitig zu einem gelingenden Miteinander und zur Realisierung gleichberechtigter Bildungschancen für alle bei. Die sonderpädagogische/spezifische Förderung erfolgt in Zusammenarbeit und Kooperation mit spezifisch ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen und stellt einerseits die gezielte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit kognitiver Beeinträchtigung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sensorik, Kognition, Kommunikation sowie emotionales und soziales Erleben und Handeln sicher und trägt andererseits zum Abbau von Barrieren im Unterrichts- und Schulalltag wie auch in außerschulischen Settings bei. Ziel ist es, durch die Anbahnung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen die schulische und berufliche Eingliederung sowie gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten und Schülerinnen und Schüler zur möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu befähigen.
Maßnahmen des inklusiven Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung sind in Abhängigkeit von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und -bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse auszuwählen. Zu berücksichtigen sind dabei die jeweilige Ausprägung der Beeinträchtigung sowie die individuellen Auswirkungen dieser, die aufgrund diverser personen- und umweltbezogener Bedingungsfaktoren sehr unterschiedlich sein können. Eine umfassende Diagnostik der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen (zB mittels ICF-basierter Verfahren) schließt auch personen- und umweltbezogene Faktoren mit ein und schärft das Bewusstsein für die individuelle Ausgangslage der Schülerin/des Schülers. Auf Basis dieser Kenntnisse können Barrieren identifiziert und beseitigt sowie Bildungs- und Fördermaßnahmen entsprechend differenziert und adaptiert werden, damit alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an den Lernprozessen teilhaben und davon profitieren können.
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat gemäß §§ 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes nach Maßgabe ihres der jeweiligen Beeinträchtigung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule anzustreben.
6. Gestaltung von Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig. In Phasen des Übergangs, Wechsels oder Schulabschlusses sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes). Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere vor dem Abschluss über den weiteren Bildungs- und Berufsweg zu beraten (§ 3 Abs.1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).
Diese Zusammenarbeit unterstützt:
- – die gegenseitige Information und Austausch über Erziehungsformen der Schule und der Erziehungsberechtigten
- – die Information der Erziehungsberechtigten über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Entwicklungsstand der Schülerin bzw. des Schülers
- – den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn im Rahmen der Schulkonferenz für ein eine Schülerin bzw. einen Schüler die Wiederholung einer Schulstufe beschlossen wird: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen
- – Vernetzung mit medizinischem oder therapeutischem Fachpersonal, dem die Schülerin/der Schüler vorstellig ist – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Schülerin bzw. des Schülers ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem Kindergarten.
Wertvolle Hilfestellung kann durch weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer, den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion sowie durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten (Aus-)Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.
Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von einem in das nächste Schuljahr. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplans sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus- /Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie und gelingende Übergänge. Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen und Institutionen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule). Ebenso sind Kooperationen mit sozialdienst- bzw. assistenzleistenden Einrichtungen anzustreben, insbesondere im Hinblick auf Bildungs- und Berufsmöglichkeiten nach Abschluss der Pflichtschule.
7. Öffnung der Schule und des Unterrichts
Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnerinnen/-partner, Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Entwicklungsgemäßheit sowie barrierefreie Zugänglichkeit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.
Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).
8. Begabungsförderung
Die Begabungsförderung geht von einem breiten Verständnis von Begabung aus, demzufolge jeder Mensch Potenziale und Talente hat, die er bei entsprechender spezifischer Förderung (weiter-)entwickeln kann. Begabungsförderung richtet sich demnach an alle Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Ressourcen und Entwicklungspotenzialen.
Ziel ist, die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten zu unterstützen. Darin eingeschlossen sind emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern zählen ua. die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulische Zusatzangebote.
9. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)
In ganztägigen Schulformen werden Schülerinnen und Schüler je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:
Allgemein:
- – Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
- – Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
- – Sprachliche Förderung
- – Leseförderung
- – Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
- – Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
- – Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
Lernzeiten:
- – Förderung der Lernmotivation
- – Festigung des Unterrichtsertrages
- – Unterstützung des schulischen Erfolgs
- – Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Freizeit:
- – Erholung
- – individueller Freiraum
- – Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
- – Förderung der Kreativität
- – Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
9.1 Konzept und Planung der GTS
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.
Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Die biologische Leistungskurve sowie die individuelle Belastbarkeit sind bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnerinnen/Partnern.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte einer Schülerin bzw. eines Schülers mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.
9.2 Lernzeiten
Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu gestalten, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit
- – Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich drei Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
- – In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
- – Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.
Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.
Individuelle Lernzeit
- – Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.
- – Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
- – Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
- – Durch die Vermittlung von Lerntechniken werden die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, das selbständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen) effizient zu gestalten.
Die Organisation und Struktur der Lernzeit sollen eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.
Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
9.3 Freizeit
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen und der unverbindlichen Übungen
a) Stundentafel der 1. bis 9. Schulstufe1
| Schulstufen und Wochenstunden2 | |||||||||
Pflichtgegenstände | 1.3 | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | Gesamt |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 18 |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 27 |
Kulturtechniken und Allgemeinwissen | 10 | 10 | 12 | 12 | 14 | 14 | 14 | 14 | 14 | 114 |
Deutsch/Kommunikation | Der Themenbereich Kulturtechniken und Allgemeinwissen umfasst die Pflichtgegenstände Deutsch/Kommunikation, Mathematik sowie Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Gegenstände sind im Rahmen der angegebenen Wochenstundenzahl flexibel zu unterrichten. Jeder Gegenstand muss durch mindestens ein Viertel des angegebenen Wochenstundenausmaßes abgedeckt werden. | |||||||||
Mathematik | ||||||||||
Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft | ||||||||||
Musik, Kunst und Kreativität | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 26 |
Musik und Rhythmik | Der Themenbereich Musik, Kunst und Kreativität umfasst die Pflichtgegenstände Musik und Rhythmik sowie Kunst und Gestaltung. Diese Gegenstände sind im Rahmen der angegebenen Wochenstundenzahl flexibel zu unterrichten. Jeder Gegenstand muss durch mindestens ein Viertel des angegebenen Wochenstundenausmaßes abgedeckt werden. | |||||||||
Kunst und Gestaltung | ||||||||||
Lebenspraktische Fertigkeiten | 2 | 2 | 3 | 3 | 6 | 6 | 5 | 5 | 5 | 37 |
Technik und Design | Der Themenbereich Lebenspraktische Fertigkeiten umfasst ab der 5. Schulstufe die Pflichtgegenstände Technik und Design und Ernährung und Haushalt. Diese Gegenstände sind im Rahmen der angegebenen Wochenstundenzahl flexibel zu unterrichten. Jeder Gegenstand muss durch mindestens eine Wochenstunde abgedeckt werden. | |||||||||
Ernährung und Haushalt | ||||||||||
Verbindliche Übungen | ||||||||||
Verkehrs- und Mobilitätsbildung | x4 | x4 | x4 | x4 | - | - | - | - | - | - |
Bildungs- und Berufsorientierung | - | - | - | - | - | - | 1 | 2 | 2 | 55 |
Gesamtwochenstundenzahl | 21 | 21 | 24 | 24 | 27 | 27 | 27 | 28 | 28 | 227 |
1 In der Stundentafel sind Wochenstunden für Themenbereiche pro Schulstufe vorgegeben. Unter diesen Themenbereichen werden Pflichtgegenstände zusammengefasst. Daraus ergibt sich für die einzelnen Schulen ein vorgegebener Rahmen, in welchem Ausmaß an Wochenstunden welcher Gegenstand geführt wird. Die Ausgestaltung des konkreten Stundenplans obliegt unter Berücksichtigung materieller und personeller Ressourcen sowie der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler den Lehrerinnen und Lehrern.
2 In der 1. bis 9. Schulstufe können im Rahmen der Schulautonomie im Bereich der verbindlichen Gegenstände die Wochenstunden pro Schulstufe zugunsten von unverbindlichen Übungen um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens neun Wochenstunden, verringert bzw. erhöht werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von 10 Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 227 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
3 In der ersten Schulstufe kommt dem allmählichen Übergang vom häuslichen Umfeld und/oder vorschulischen Institutionen in die Schule besondere Bedeutung zu. In Einzelfällen kann eine sanfte Eingewöhnung hilfreich sein. Eine Verringerung des zeitlichen Ausmaßes an Anwesenheit in der Schule ist in diesem Fall zulässig.
4 Das x4 ist bei der verbindlichen Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist Verkehrs- und Mobilitätsbildung mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
5 In der 7. bis 9. Schulstufe ist die verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung als eigener Unterrichtsgegenstand zu führen, zusätzlich werden 32 Jahresstunden in der 8. bzw. 9. Schulstufe integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen oder geblockt geführt.
b) Unverbindliche Übungen1
| Schulstufen und Wochenstunden | ||||||||
Unverbindliche Übung | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. |
Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Freizeitbildung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Ergänzende Förderangebote | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Rhythmik | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Chorgesang | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Spielmusik | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Erstsprachenunterricht | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Lebende Fremdsprache | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Allgemeine Interessens- und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
c) Deutschförderklasse
| Schulstufen und Wochenstunden | ||
Pflichtgegenstände | 1. bis 4. Schulstufe | 5. bis 9. Schulstufe | Gesamt |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 | 20 | 160 |
Religion | 2 | 2 | 18 |
Weitere Pflichtgegenstände1 | x2 | x2 | 49 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | x3 | 227 |
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Lehrplans Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel des Lehrplans Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung.
d) Unverbindliche Übungen in den Deutschförderklassen
Wie Stundentafel der unverbindlichen Übungen der 1. bis 9. Schulstufe (Abschnitt b). Nähere Ausführungen finden sich im Teil B „Unverbindliche Übungen“ des achten Abschnittes.
Die unverbindlichen Übungen verstehen sich als ergänzende und erweiternde Angebote zum grundlegenden Unterricht. Ihre Gestaltung hat sich daher auch am Gesamtunterricht zu orientieren.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung sind mit Bedachtnahme auf die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler folgende Lehrpläne sinngemäß anzuwenden, wobei Kompetenzbeschreibungen als anzustrebende Lernziele zu verstehen sind und eine strikte Orientierung an den Schulstufen entfällt:
- 1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
- 2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.
- 3. Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.
- 4. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
- 5. Israelitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.
- 6. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
- 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
- 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
- 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
- 10. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
- 11. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.
- 12. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
(1. Bis 9. Schulstufe)
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Sprache/Kommunikation ist ein grundlegendes Instrument zur Welt- und Kulturaneignung2,5,7,10. Sie trägt zur Identitätsentwicklung1, zur Gestaltung sozialer Beziehungen und zu einer aktiven, selbstbestimmten Lebensgestaltung14 bei. Kommunikation findet über verbale und nonverbale Sprache (ua. Mimik, Gestik, Gebärden) sowie Schrift, Bilder und technische Hilfsmittel4,6 statt. Unter Berücksichtigung der individuell vorhandenen kommunikativen und sprachlichen Voraussetzungen wird eine adäquate sprachliche Kommunikationsfähigkeit2,10 gefördert.
Im Vorfeld hat eine Erhebung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten stattzufinden, die richtungsweisend für individuelle Kommunikationsmethoden ist. Aufbauend darauf erfolgt eine schrittweise Entwicklung/Förderung der ganz persönlichen Kommunikationsform1,10, in welche die Bezugspersonen mit einbezogen werden.
Der Umgang mit Sprache erfolgt in einer achtsamen, toleranten und respektvollen Lernatmosphäre5, welche die Mitteilungsfreude und das Experimentieren mit Sprache anregt. Im Bereich Deutsch/Kommunikation erwerben Schülerinnen und Schüler kommunikative und schriftliche Kompetenzen, die sie zur Verständigung, zur persönlichen Entwicklung1,2,4 und zur Bewältigung von Alltagsaufgaben12,14 benötigen. Schülerinnen und Schüler nutzen Schreibanlässe auf unterschiedliche Weise, wobei hier von einem erweiterten Schreibbegriff ausgegangen werden muss, der sämtliche grafische Möglichkeiten des Ausdrucks (Kritzeln, Schreiben) umfasst. Eine adäquate Leseförderung bietet den Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensystemen, wodurch der Erwerb von basalen und erweiterten Lesekompetenzen1,2,10 mit Hilfe geeigneter Methoden angestrebt wird.
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe)
Die kommunikative bzw. sprachliche Förderung geht von den individuellen Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus und knüpft an die vorhandenen kommunikativen Fähigkeiten an. Diese sind als Sprungbrett zur Selbstbestimmung1,2,14 zu sehen. Daher ist deren Förderung in jeder Situation des Tagesablaufes schwerpunktmäßig einzubinden. Wesentlich ist dabei die Schaffung kommunikativer, motivierender und freudvoller Situationen, die in einer Atmosphäre der Sicherheit und des Vertrauens geschehen. Die Freude am Umgang mit Sprache/Kommunikation und das Erleben der eigenen Selbstwirksamkeit1,2 durch den Einsatz kommunikativer Mittel stehen dabei im Vordergrund.4,10
Da ein beachtlicher Teil der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung über keine oder nur eingeschränkte verbalsprachliche Mittel verfügt, ist die Miteinbeziehung der Unterstützten Kommunikation unumgänglich. Eine positive Grundhaltung der Unterstützten Kommunikation4,10 gegenüber ist Voraussetzung für deren erfolgreichen Einsatz. Interaktionszentrierte und interessensorientierte Angebote sind erforderlich, um die Prinzipien der Kommunikation erlebbar zu machen. Grundlegende Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Vorbildfunktion der Lehrerinnen und Lehrer (Modelling-Methode). Die Rolle der Kommunikationspartnerinnen und -partner ist von besonderer Wichtigkeit und soll zu jeder Zeit einer kritischen Selbstreflexion unterliegen. Von den Lehrerinnen und Lehrern wird eine Offenheit für die unterschiedlichen Versuche der Schülerinnen und Schüler zu kommunizieren verlangt, um die individuellen Bedürfnisse, Wünsche oder Anliegen1,2,14 zu erkennen. Das Ernstnehmen und Anerkennen aller Kommunikationsthemen ist vorauszusetzen, die verschiedenen Arten der Kommunikation sind anzuerkennen und werden gleichbehandelt. Die Kompetenzbeschreibungen sind für alle Formen der Sprache anzuwenden.
Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller Fächer, die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten. Sowohl die verbale als auch die nonverbale und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickeln sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anfängen hin zur mehr an Inhalt und Form orientierter Kommunikation. Grundlegende Bedeutung hat in diesem Prozess die Vorbildfunktion der Lehrerinnen- und Lehrersprache – auch im Bereich der Unterstützten Kommunikation.
Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Maßnahmen in den Teilbereichen Hören, Zuhören sowie Steigerung der Lesefertigkeiten und der Lesefreude sollen das Leseinteresse und die Auseinandersetzung mit vielfältigen Texten in Büchern und digitalen Medien6 angebahnt werden. Auch Möglichkeiten der Rezeption und ein stabiles Lese-Selbstkonzept werden nach und nach entwickelt und erweitert. Im Unterricht soll der vielfältige Umgang mit Sprache zur Einsicht in Funktionen und Formen der Sprache führen. Der Erwerb einer gesicherten Rechtschreibung wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt. Planen, Verfassen sowie Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibabsichten (erzählen, informieren, notieren, appellieren) mit Hilfe von Strategien sind integrative Bestandteile von Schreibprozessen und erfordern schrittweise Erarbeitung. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbständiges oder gemeinsames Erarbeiten und Problemlösen soll die Freude am Umgang mit Sprache geweckt und aufrechterhalten werden. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsbereich Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, den sprachlichen Ausdruck der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Bereich Deutsch/Kommunikation das Interesse und die Freude an Sprache beim Zuhören und Sprechen, Lesen und Schreiben.
Die kommunikativen Kompetenzen setzen sich aus nachfolgenden Kompetenzbereichen zusammen:
(Zu-) Hören, Sprechen/Kommunizieren
Der Aufbau einer adäquaten Kommunikationskultur bildet den Schwerpunkt dieses Kompetenzbereiches. Ziel ist, durch die bewusste Verwendung individueller sprachlicher Mittel und deren Wahrnehmung miteinander in Austausch zu treten und Emotionen sowie Meinungen2,7 zu äußern. Dafür werden unterschiedliche Hilfsmittel, Strategien und Techniken4,6 miteinbezogen, welche die Schülerinnen und Schüler in ihren Äußerungsmöglichkeiten unterstützen und somit ihre kommunikativen Möglichkeiten erweitern.
Lesen
Im Bereich der kognitiven Entwicklung ist Lesen in einer erweiterten Form zu verstehen und beinhaltet neben dem Verstehen von Schriftzeichen das inhaltliche Erfassen von Situationen, Bildern und Symbolen. Die Entwicklung von Lesekompetenzen benötigt kontinuierliche individuelle Förderung. Durch Impulse, welche kreativen, spielerischen und handelnden Umgang anregen, können Schülerinnen und Schüler eigene Wege des Lesens entwickeln.
Schreiben
Im Unterricht werden vielfältige Anlässe geboten, das Schreiben in unterschiedlicher Form den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend anzuregen. Sowohl die digitale Schrift durch Anwendung elektronischer Hilfsmittel4,6 als auch deren Anbahnung in analoger Form (mittels Schrift) werden thematisiert.
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich (Zu-)Hören und Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – (akustische) Reize wahrnehmen und darauf bezogen reagieren.
- – ihre vorhandene Mundmotorik einsetzen, um Geräusche von sich zu geben oder nachzuahmen (zB Pusten, Saugen, Schnalzgeräusche, Laute, Lautverbindungen).
- – in ihrer individuell passenden Kommunikationsform in Dialog (verbal/nonverbal) treten.10
- – situationsadäquat kommunikative Mittel einsetzen4,6.
- – erarbeitete Wörter wiedererkennen, verstehen, reproduzieren und selbständig einsetzen.
- – aus Erzähltem Informationen entnehmen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend wiedergeben.1,2,7
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Informationen aus Bildern, Piktogrammen und Schriftzeichen sinnerfassend entnehmen.
- – durch Herstellen der Graphem-Phonem-Korrespondenz Buchstabenverbindungen, Wortbausteine und Wörter erfassen und verstehen.
- – Interesse für altersadäquate (Bild-)Geschichten, Texte und/oder Literatur entwickeln.
- – einfache Texte (vor-)lesen und verstehen.1,2,7
Kompetenzbereich Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – erarbeitete Zeichen, Formen und lautsprachliche Äußerungen wahrnehmen, unterscheiden und darstellen.
- – grafomotorische Übungen, grafische Formen, Buchstaben und Wortbilder gegebenenfalls mit Unterstützung unterschiedlicher analoger und technischer Hilfsmittel ausführen bzw. wiedergeben.4,6
- – Wörter des erarbeiteten Wortschatzes in individuell möglicher Form abbilden und gegebenenfalls mit Hilfestellung Sätze/Texte schreiben.4,6
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Der Mathematikunterricht dient dem Anbahnen und Herausbilden mathematischer Fähigkeiten zur Erschließung der Umwelt und der Bewältigung von Alltagsanforderungen.1,13,14 Ausgehend von der Ausbildung eines Körperschemas hat er das Ordnen, Vergleichen, Einteilen und Gliedern von Raum und Zeit sowie den Umgang mit Mengen, Zahlen und Operationen zum Inhalt. Ausgangspunkt dafür sind jeweils Erfahrungen, Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Neben der Erschließung der Umwelt liefert das Fach Mathematik grundlegendes Wissen und Kenntnisse für viele andere Unterrichtsfächer.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 9. Schulstufe):
Dem Mathematikunterricht liegen die folgenden inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde:
- – Zahlen und Daten
- – Operationen
- – Größen
- – Ebene und Raum
Der Bereich Zahlen und Daten umfasst die Darstellung von Zahlen und Mengen sowie das Erkennen, Anwenden und Verbalisieren10 von Beziehungen. Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich dabei in einem, ihrer Entwicklung entsprechenden, Zahlenraum. Aufgaben und Fragestellungen orientieren sich dabei an der Realität der Schülerinnen und Schüler, die zudem dazu befähigt werden sollen, Daten aus ihrer Lebenswelt zu erheben, darzustellen und zu interpretieren.
Der Bereich Operationen umfasst die Zahlvorstellung sowie den Aufbau von entwicklungsadäquaten Rechenoperationen, die aus praktischem Handeln und mit geeigneten didaktischen Materialien erarbeitet werden.
Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen, Messen, Interpretieren und Abschätzen von Größen. Realistische Größenvorstellungen werden durch das Vergleichen von zB Längen, Flächen, Maßen, Massen, Geldwerten und Zeitspannen gefördert.13,14
Der Bereich Ebene und Raum umfasst ausgehend vom Körperschema das Erfahren, Erkennen, Benennen und Erfassen von Eigenschaften sowie Raum- Lagebeziehungen von Objekten.12 Das Hantieren und der spielerische Umgang mit geometrischen Formen und Figuren eröffnet die Möglichkeit, deren Merkmale zu vergleichen und zu unterscheiden.
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen erfolgt durch Erleben und Handeln in konkreten lebensnahen Situationen und in Verbindung mit den beschriebenen Kompetenzbereichen.
Vielfältige, motivierende Wahrnehmungs- und Lernangebote bieten den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Rahmen für das Sammeln mathematischer Erfahrungen (Sortieren, Klassifizieren, Vergleichen, Messen, Legen von Mustern) und die Erweiterung mathematischer Kompetenzen ausgehend von ihrem individuellen Entwicklungsstand.
Der handlungsorientierte Umgang und die Auseinandersetzung mit didaktischen Arbeitsmaterialien aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler fördern ihr abstrahierendes und strukturierendes Denken und setzen damit Impulse für die Entwicklung mathematischer Denkprozesse. Durch das Wahrnehmen, Feststellen und Unterscheiden von Eigenschaften, Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren, in Beziehung setzen, Symbolisieren, Abstrahieren und Verallgemeinern werden Basiskompetenzen angebahnt.
Der durch das Körperschema geschaffene Bezugsrahmen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die eigene Raumlage und die Raumlage von Objekten zu erkennen und räumliche Beziehungen zu erfassen.12 Darauf aufbauend bilden sich Fähigkeiten für geometrische Muster, Zahlen und Zahlenbeziehungen.
Das Operieren mit Mengen führt hin zu den Rechenoperationen und damit zur Fähigkeit, die Umwelt rechnerisch erfahren zu können.1,2,13,14
Fragen der Schülerinnen und Schüler führen zum mathematischen Denken und Handeln und können über vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen3 angestoßen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Anlässe und Möglichkeiten, um miteinander in den Dialog10 zu treten. Das Fragen nach dem Warum führt zu mathematischen Überlegungen, die entsprechend den kommunikativen Möglichkeiten formuliert werden. Die Schülerinnen und Schüler werden angeregt, ihre Beobachtungen zu beschreiben, eigene Fragen zu stellen, Vermutungen und Erkenntnisse zu äußern sowie Argumente oder Antworten zu formulieren. Somit werden die kommunikativen Kompetenzen erweitert und sukzessive ein mathematischer Fachwortschatz aufgebaut.2,10
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung,3 Informatische Bildung4, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,11 Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13, Lebensführung und Freizeitbildung14
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Zahlen und Daten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Mengen bilden, (simultan) erfassen, explorieren, bezeichnen und vergleichen.
- – eine zählende Aktivität im Alltag mit einer sprachlichen Begleitung und/oder Geste verbinden und diese eindeutig zuordnen (Eindeutigkeitsprinzip).10
- – die festgelegte Reihenfolge der Zahlwörter einhalten (Prinzip der stabilen Ordnung) und erkennen, dass die letzte Zählzahl die Anzahl der Elemente angibt (Kardinalzahlprinzip).
- – Ziffernbilder erkennen, zuordnen und graphomotorisch darstellen.
- – Rangplätze erkennen und benennen und zu deren Bezeichnung Ordnungszahlen verwenden.
- – Daten aus ihrer Lebenswelt erheben, darstellen und interpretieren.1,2,11,13
- – mathematische Inhalte und Zusammenhänge in der Umwelt erleben.
Kompetenzbereich Operationen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Elemente gegebenenfalls nach Merkmalen/Vorgaben ordnen.4
- – Regelmäßigkeiten und Reihenfolgen erkennen und fortsetzen.
- – Mengen und Zahlen zerlegen.
- – mit Mengen handeln.
- – Mathematische Zeichen anwenden.
- – Rechenoperationen gegebenenfalls mit Hilfsmittel durchführen.4
- – Sachsituationen aus ihrer Lebensumwelt modellieren.14
Kompetenzbereich Größen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Größen (Längen, Massen, Rauminhalte und Geld) erfahren und mit selbstgewählten und genormten Einheiten erfahren, schätzen, messen und vergleichen.2,13,14
- – situationsbezogen geeignete Messgeräte verwenden und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.
- – zeitliche Strukturen und Regelmäßigkeiten erleben.
- – Uhrzeiten lesen, deuten und anwenden14.
Kompetenzbereich Ebene und Raum
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Wahrnehmungen am Körper zulassen und ihre eigenen Körpergrenzen sowie Körperlage in Relation zum Raum erfahren.3,12
- – Lagebeziehungen und Richtungsangaben zur Orientierung und Beschreibung nutzen.12
- – Figuren und Körper anhand einfacher Merkmale unterscheiden, beschreiben und vergleichen.10
- – Muster und Symmetrien erfahren, fortsetzen und selbst kreieren.4
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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NATURWISSENSCHAFTEN, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Das Unterrichtsfach Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft hat die zentrale Aufgabe, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, ihre unmittelbare und mittelbare Umwelt zu erschließen und die Welt zu erkunden. Grundlegende Bildung in den Bereichen Naturwissenschaften11, Wirtschaft13 und Gesellschaft5 greift die Erfahrungen, die Schülerinnen und Schüler aus der bisherigen Sozialisation mitbringen, auf und fördert den Aufbau der für den weiteren Bildungs- und Lebensgang1 erforderlichen zentralen fachlichen Konzepte und Kompetenzen2. Wesentliches Ziel des Unterrichtsfaches Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft ist, die Schülerinnen und Schüler darin zu fördern und zu fordern, ihre natürliche11, kulturelle5, soziale und technische4 Umwelt kennenzulernen. Im Sinne einer reflexiven Grundbildung wird die Erschließung der Welt durch die sinnlich-wahrnehmende, handelnd-aktive, bildlich-anschauliche und/oder begrifflich-abstrakte Auseinandersetzung angeregt. Schülerinnen und Schüler erhalten Möglichkeiten, sich als selbstwirksam zu erleben und erfahren, dass jeder Handlung eine Entscheidung vorausgeht. Dies unterstützt die Ausbildung von Empathie. Der Unterrichtsgegenstand umfasst in seiner Vielperspektivität Bereiche des gesellschaftlichen, historischen, politischen7, geografischen, ökonomischen13, physikalischen, chemischen, technischen4, biologischen und ökologischen11 Weltbezugs und ermöglicht damit für alle Schülerinnen und Schüler eine Basis gemeinsamer Bedeutungsinhalte. Der Auseinandersetzung mit den überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und lernmethodischen Kompetenzen) wird in diesem Fach Rechnung getragen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Das Unterrichtsfach Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft ist eine vielperspektivische Auseinandersetzung mit Kompetenzbereichen, ausgehend von den Vorstellungen, Konzepten und Fragen der Schülerinnen und Schüler und bindet fächerübergreifende Aspekte ein. Der Unterricht benötigt einen klaren Aufbau und eine für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare Struktur. Er zeichnet sich durch die Gestaltung von Lernumgebungen sowie den Einsatz adäquater Sozial- und Unterrichtsformen aus und bezieht das Lernen in Projekten und an außerschulischen Lernorten1 mit ein.
Lehrerinnen und Lehrer erkennen das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und greifen dieses als Grundlage des individualisierten Unterrichts lernwirksam auf. Sie verknüpfen Fachwissen, pädagogisches und fachdidaktisches Wissen, setzen sich mit individuellen Interessen, Stärken und Entwicklungspotenzialen auseinander1, zeigen Offenheit und Bereitschaft zum Perspektivenwechsel und nehmen die Diversität der Lerngruppe als Chance wahr.5,7,8
Lernprozesse sind so zu organisieren, dass Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Es werden fachgemäße Arbeitsweisen erlernt sowie Lernformen erworben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbständigem Wissenserwerb2 anregen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:
Der Unterrichtsgegenstand Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft strebt den Erwerb verschiedener fachlicher Kompetenzen an, die in Kompetenzbereichen gebündelt sind. Sie sind als Gesamtes zu sehen und zielen darauf ab, den angestrebten Kompetenzerwerb so weit wie möglich zu sichern.
Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Der Kompetenzerwerb ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Teilhabe an demokratischen Abläufen. Sie übernehmen so weit wie möglich für sich, die Gemeinschaft und ihre Umwelt Verantwortung.1,5,7,8,11
Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler erleben und erforschen bedeutsame Naturphänomene und erfahren einfache Methoden naturwissenschaftlichen Arbeitens und Forschens.11 Diese umfassen vor allem das Wahrnehmen, Beobachten, Experimentieren und Erforschen. Ausgehend von eigenen Erfahrungen und auf der Grundlage von individuell bedeutsamen Beispielen von der Beziehung zwischen Mensch und Natur, werden die Schülerinnen und Schüler an elementare naturwissenschaftliche Bildung herangeführt.3,9,11,12
Geografischer Kompetenzbereich
Der Kompetenzerwerb zeigt sich in der Orientierung und Erschließung von natürlich entstandenen und kulturell5 geschaffenen Räumen, wie zB Landschaftsformen, weitere geografische Gegebenheiten und Naturereignisse11, mit Hilfe geografischer Orientierungsmittel (zB einfache Pläne und Karten). Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen Menschen und Raum sowie der verantwortungsvolle Umgang mit naturräumlichen Ressourcen werden thematisiert.11, 12
Historischer Kompetenzbereich
Das Interesse für historische Ereignisse der Schülerinnen und Schüler versteht sich als Grundlage für den Kompetenzerwerb im historischen Kompetenzbereich. Sie erfahren die Auswirkungen früherer Ereignisse, zeitlicher Strukturen und Abläufe ihrer Lebenswelt und lernen, auch mit Unterstützung technischer, digitaler und analoger Hilfsmittel, sich möglichst selbständig in der Zeit zu orientieren. Ausgewählte Quellen (zB Zeitzeugen, Artefakte) vergangener Ereignisse werden genutzt, um sie als Geschichte zu rekonstruieren und den Spannungsbogen von Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft (zB unter Zuhilfenahme von Zeitleisten) aufzubauen.4,5,6,7,8
Technischer Kompetenzbereich
Technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung4, durchdringen und prägen alle Bereiche des menschlichen Lebens. Den Schülerinnen und Schülern werden durch technische Bildung (in Verbindung mit Technik und Design) Zugänge zu technischen Phänomenen und zu technischem Handeln und Denken ermöglicht.2,4,6
Wirtschaftlicher Kompetenzbereich
Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv am wirtschaftlichen Leben teil. Adäquate Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innen-Bildung13 unterstützt sie darin, wirtschaftliche Begriffe zu verstehen, in ökonomisch geprägten Lebenssituationen möglichst selbstbestimmte und verantwortliche Entscheidungen zu treffen sowie mögliche Einflüsse und Rahmenbedingungen bewusst wahrzunehmen (zB Anreize, Beschränkungen, Angebot/Nachfrage, Werbung, Arbeit, Kreislaufwirtschaft)2. Anhand von konstruierten Lernsituationen oder durch die direkte Begegnung mit der außerschulischen Lebenswelt erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliche Strukturen und Zusammenhänge auf persönlicher, lokaler und regionaler Ebene. Planen, Durchführen und Reflektieren machen Handlungssituationen erfahrbar und verständlich.
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Die Kompetenzbeschreibungen werden mit den zentralen fachlichen Konzepten sowie den Kompetenzbereichen in Verbindung gesetzt. Es werden Einsichten und Kenntnisse zu gesellschaftlichen5, historischen, politischen7, geografischen, ökonomischen13, physikalischen, chemischen, technischen4, biologischen und ökologischen11 Themenbereichen erlangt. Sie sind als Gesamtes zu sehen und schrittweise sowie progressiv aufzubauen. Sie zielen darauf ab, die Kompetenzen weitestgehend zu sichern.
Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich und andere wahrnehmen und beschreiben, Gefühle erkennen und einordnen sowie Beziehungen und Freundschaften pflegen und dabei auf andere eingehen.5,10
- – Regeln des Zusammenlebens in der Klassengemeinschaft aushandeln und verstehen.3,5,10
- – mit Konflikten und Unterschiedlichkeit umgehen.5,7,8
- – grundlegende Funktionen öffentlicher Einrichtungen erkennen, Verantwortung für gemeinsame Vorhaben übernehmen und demokratische Prozesse entwickeln.7,14
Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren erkennen und benennen.10,11
- – Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume beschreiben und vergleichen.10,11
- – den menschlichen Körper mit seinen Funktionen beschreiben sowie Verantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden übernehmen.3,9
- – verschiedene Wetterphänomene gezielt beobachten und den unterschiedlichen Jahreszeiten zuordnen.11
Geografischer Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich in ihrer näheren und weiteren Umgebung orientieren und sicher bewegen sowie Orientierungsmittel (mit Unterstützung) anwenden.10,12
- – verschiedene räumliche Situationen (zB nah oder fern, ländlich oder städtisch) vergleichen und Besonderheiten beschreiben.
- – kulturelle Vielfalt und Vorstellungen zu verschiedenen Lebensweisen von Menschen beschreiben.5,8
- – Formen der Mobilität von Menschen und Gütern erkunden und Einblicke über deren Verwendung erlangen.5
Historischer Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Zeiträume unterscheiden und Ereignissen zuordnen.7
- – anhand von verschiedenen historischen Quellen (zB Gegenstände, Bilder) Unterschiede zwischen Vergangenheit und Gegenwart beschreiben.4,6,8,10,12
- – Veränderungen bei sich sowie in der eigenen Lebenswelt, in der Umgebung, in der Natur erschließen.8,10,11,12
Technischer Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Bewegung und Kräfte handlungsorientiert entdecken und Einblicke in die Bedeutung technischer Hilfsmittel gewinnen.
- – Naturphänomene und Kräfte sowie deren Wirkung im Alltag und in der natürlichen Umgebung wahrnehmen und beschreiben.11
- – Alltagsgeräte sachgerecht einsetzen.4,14
- – elektrische und magnetische Phänomene und deren Wirkung wahrnehmen und beschreiben.
- – einfache Handlungsanleitungen mit Hilfestellung anwenden und eventuell programmieren.4
Wirtschaftlicher Kompetenzbereich
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche Arbeitsplätze und Arbeitsformen erkunden, Tätigkeiten und typische Geräte verschiedener Berufe beschreiben.1,14
- – Wünsche und Bedürfnisse unterscheiden sowie eigene Konsumbedürfnisse ausdrücken und einordnen.10,13
- – die Herkunft von Gütern wiedergeben, die Bedeutung bewussten Handelns für Umweltschutz und Nachhaltigkeit erkennen.10,11
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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MUSIK UND RHYTHMIK
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Musik und Rhythmik hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen und gestalterischen Potenzials zu unterstützen1,14. Ausgehend vom praktischen Musizieren und rhythmisch-darstellenden Handeln werden musikalische und rhythmische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt.
Musikalische Aktivitäten und Angebote der Rhythmik bieten viele Möglichkeiten die Wahrnehmungsförderung, Sprachentwicklung und mathematisches Denken zu unterstützen sowie Kritik- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Durch die verantwortungsvolle Nutzung neuer Medien6 werden weitere Zugänge zur Musik und zur Rhythmik ermöglicht.
Die Auseinandersetzung mit Musik und den Möglichkeiten der Rhythmik fördern die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit und prägen das gesellschaftliche Zusammenleben.1,14 Musik und Rhythmik sind ein unverzichtbarer Bestandteil von dialogisch-integrativem Gesamtunterricht und sollen auch fächerübergreifend zum Einsatz kommen. Insbesondere in den Unterrichtsgegenständen Mathematik, Deutsch und Kommunikation sowie Bewegung und Sport bietet es sich an, Elemente der Musik und Rhythmik regelmäßig einfließen zu lassen. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik, Rhythmik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt5. Der Unterrichtsgegenstand leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.14 Die im Unterricht erworbene Qualität musikalischen Handelns und rhythmischen Gestaltens kann nicht zuletzt auch bei Auftritten im öffentlichen Raum sowie in Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnerinnen/-partnern1,2 präsentiert werden.
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Musik und Rhythmik wird regelmäßig in den Gesamtunterricht eingebunden. Vielfältige Angebote zur akustischen, musikalischen, somatischen und propriozeptiven Wahrnehmung erweitern den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler und unterstützen das Erleben von Aktivierung und Entspannung.3 Der Ausbau der Fähigkeiten in den Kompetenzbereichen Singen und Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören ist als zentrales Ziel der Unterrichtsarbeit dieses Bereiches anzustreben.2 Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Freude an und Interesse für Musik und Rhythmus in ihrer Vielfalt geweckt und weiterentwickelt werden. Dazu muss ausreichend Raum für eigenständiges und kooperatives Experimentieren, Erforschen, Gestalten mit Stimme und Körpereinsatz und Instrumenten geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Unterricht musikalisch aktiv einbringen, da die Vorbildwirkung eine wesentliche Motivationsquelle für Schülerinnen und Schüler darstellt, eigene musikalische Ausdrucksformen zu finden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen Kulturinstitutionen (insbesondere Musikschulen), Exkursionen, Konzert-Musiktheaterbesuche regen Schülerinnen und Schüler zu künstlerischen Tätigkeiten an, fördern ihre sozialen Kompetenzen und erweitern ihren kulturellen Horizont. 1,2,5,14
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Sprachliche Bildung und Lesen10, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 9. Schulstufe):
Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Musik und Rhythmik stehen musikalisches und rhythmisch-darstellendes Handeln. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Singen und Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Wahrnehmen, Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten. Methoden der Rhythmik sind über alle Kompetenzbereiche hinweg zu berücksichtigen.
Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen Umgang mit der Stimme (körpereigene oder durch eine elektronische Kommunikationshilfe erstellte synthetische Stimme) und dem Körper sowie mit Instrumenten, neuen Medien(-technologien) und Unterstützter Kommunikation.4,6 Ziel ist der Erwerb eines Lied- und Musizierrepertoires mit vielfältigen Liedern und Musikstücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten sowie körperliche Möglichkeiten des Ausdrucks.3,14 Ziel ist es, die Teilhabe an vielfältigen regionalen und internationalen Tänzen zu ermöglichen und sich entsprechend seiner Vorstellungen und Möglichkeiten einzubringen.5
Der Kompetenzbereich Wahrnehmen, Hören und Erfassen umfasst das Erleben von Sinneseindrücken sowie deren Verarbeitung durch die Auseinandersetzung mit Musik und Rhythmus. Ein Ziel dabei ist es, vokale und instrumentale Klangeindrücke kennenzulernen und hinsichtlich ihrer Parameter zu unterscheiden. Weiters können Funktion und Wirkungen von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben, besprochen und gegebenenfalls reflektiert werden.10 Darüber hinaus bilden Klänge und Geräusche der Lebenswelt die Grundlage für eigene musikalisch-künstlerische Gestaltung.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lernprozesse4,6 sowie zur Erweiterung des Spektrums des musikalischen Ausdrucks genutzt. Musik als besondere Form von Sprache leistet auch einen Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer musikbezogenen Fachsprache auch sprechtechnische Grundlagen10 fördert.
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Singen und Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit ihrer eigenen oder durch eine elektronische Kommunikationshilfe erstellte synthetische Stimme gestalterisch experimentieren.4
- – durch Sprechen, Singen und/oder Einsatz von Instrumenten Lieder oder Musikstücke in der Gemeinschaft begleiten.10
- – entsprechend ihren Möglichkeiten eigene Kompositionen erfinden und wiedergeben.
- – Melodien und Rhythmen wahrnehmen, darauf reagieren und durch die Erzeugung von Klang und Pause selbst gestalten.
- – verschiedene Musikinstrumente erkennen, gegebenenfalls benennen und aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen entsprechend einsetzen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihren eigenen Körper mit Bewegung und Rhythmus als musikalisches Gestaltungsmittel einsetzen.
- – musikalische Impulse wahrnehmen und sich entsprechend ihren Möglichkeiten intuitiv bewegen.3
- – auf gestalterische Art und Weise, gegebenenfalls mit Material, verschiedene Ausdrucks- und Bewegungsmöglichkeiten entdecken und bewusst wiedergeben.
- – den Raum in szenischen Darstellungen mit musikalisch-rhythmischen Mitteln einbeziehen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – elementare akustische und/oder auditive Signale (zB Stimme, Klänge, Schwingungen und Vibrationen) wahrnehmen und entsprechend reagieren – optional mit adäquaten Hilfsmitteln.
- – musikalische Parameter (zB laut – leise, schnell – langsam) und Rhythmen erkennen und wiedergeben – optional mit adäquaten Hilfsmitteln.4,10
- – Musikangebote reflektieren und eigene Vorlieben kundtun.1,10,14
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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KUNST UND GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung.2 Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten im bildnerischen Gestalten, Wahrnehmen, und Kommunizieren vermittelt. Künstlerische Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten (zB Malerei, Grafik, Plastik, Schrift, Fotografie, Film, Video)6 werden entsprechend der individuellen Möglichkeiten erarbeitet und von den Schülerinnen und Schülern erprobt.
Im Zentrum steht die eigene gestalterische Tätigkeit. Aufbauend auf den Vorerfahrungen entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für ihre eigenen Ideen und Vorstellungen; Experimentierfreude, Flexibilität und Fantasie werden angeregt2. Im Wahrnehmen, Kennenlernen, Erleben, Erproben und Anwenden unterschiedlicher Ausdrucksmöglichkeiten entwickeln die Schülerinnen und Schüler gestalterischen Handlungswillen, Selbständigkeit und Eigeninitiative.2 Sie treffen Entscheidungen in Hinsicht auf Material, Medien und Technik. Diese Gestaltungsprozesse regen zum Nachdenken, Überlegen und Betrachten an. Dabei spielt die Kommunikation eine große Rolle. Die Verwendung von Fachbegriffen wird entsprechend den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler schrittweise entwickelt. Durch eine inhaltsbezogene Kommunikation eröffnen sich neue Einsichten und vielfältige Perspektiven, zudem werden das Urteils- und Einfühlungsvermögen erweitert.10
Differenzierte Materialangebote ermöglichen Wahrnehmungserfahrungen, die sich positiv auf eine ganzheitliche Entwicklung auswirken. Dabei steht der Prozess der Auseinandersetzung und Beschäftigung im Vordergrund und nicht das Endprodukt.
Durch entwicklungs- und altersgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Kunst, Kultur und Alltagsästhetik werden die Schülerinnen und Schüler für unterschiedliche Wahrnehmungen sensibilisiert.5,7,8 Sie lernen dabei vielfältige Sichtweisen, Einstellungen und Realisierungen kennen, sie anzuerkennen und mit ihnen umzugehen. Fremdes, Unbekanntes und Nicht-Eindeutiges können als spannend und bereichernd wahrgenommen werden. Bei der ästhetischen Gestaltung ihrer Lebenswelten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Eigenverantwortung und einen Gemeinschaftssinn. Sie gewinnen Vertrauen in ihre Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.1,14
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Unterrichtsinhalte werden entlang der Kompetenzbeschreibungen geplant und an die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasst. Die Auswahl und Darstellung der Themen fördern die Vorstellungskraft und den bildnerischen Einfallsreichtum und bieten Freiräume für eigene Ideen, Interessen und individuelle Äußerungen.2,3 Die Themen beziehen sich auf die Erlebnis- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler und werden ihren unterschiedlichen Entwicklungen und Begabungen gerecht. Im Sinne demokratischen Handelns können Themen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.7
Die Verwendung von Materialien guter Qualität sowie ein strukturierter, anregender Arbeitsbereich und ein geeigneter Organisationsrahmen (zB visualisierte Arbeitshilfen) sind wichtig, damit so viel Hilfe wie nötig und vor allem so viel Eigentätigkeit wie möglich stattfinden kann.
Projekte im Klassenverband sowie klassen- oder schulübergreifende Projekte ermöglichen die Stärken einer jeden/eines jeden zu präsentieren. Ausstellungs-, Museums- und Atelierbesuche, die ein lernen mit Originalen ermöglichen, sowie die Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden und anderen Fachleuten stellen einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts dar.1,2
Begleitend zur Gestaltungspraxis und im Hinblick auf Nachhaltigkeit11 ist das Führen einer Sammelmappe oder das Dokumentieren in der individuellen Bildungs- und Entwicklungsplanung im Sinne eines Entwicklungsportfolios empfehlenswert. Bei der Präsentation von Bildbeispielen ist auf Wiedergabequalität und rechtliche Grundlagen zu achten.6
Für die bildnerische Praxis steht eine Vielzahl an Verfahren und Materialien über alle Schulstufen hinweg zur Verfügung. Sie sind in Verbindung mit der Darstellungsabsicht und den Kompetenzbereichen einzusetzen: Zeichnen, Malen, Drucken, Plastisches Arbeiten, Schrift gestalten, Inszenieren, Arbeit mit Fotos und Videos, Fotografieren und Filmen sowie Sammeln, ordnen und Zusammenfügen. Materialien und Verfahren werden auch nach ökologischen11, ökonomischen13 und gesundheitlichen3 Aspekten ausgewählt.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und VerbraucherInnenbildung13 Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 9. Schulstufe):
In der Verschränkung der Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.1
Bildnerische Praxis
Im Mittelpunkt steht die Heranführung an die gestaltungspraktische Tätigkeit und an das bildnerische Ausdrucksvermögen der Schülerinnen und Schüler. Die vielfältige gestalterische Umsetzung und Darstellung eigener Vorstellungen, Beobachtungen, Gefühle und Erlebnisse wird, ausgehend von Vorerfahrungen und einer neugierig-forschenden Grundhaltung, aufgebaut und weiterentwickelt. Die Gestaltungsprozesse nehmen dabei einen höheren Stellenwert ein als die Werke selbst.2,14
Wahrnehmen
Der Kompetenzbereich beschäftigt sich, ausgehend von der bildnerischen Praxis der Schülerinnen und Schüler, mit elementaren Handlungszusammenhängen zwischen Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung. Schülerinnen und Schüler erleben, dass künstlerische Werke vielfältige und individuell unterschiedliche Emotionen ansprechen. Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung stehen dabei im engen Zusammenhang.2,14
Kommunizieren
Bildnerisches Gestalten und Wahrnehmen als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt, aufgebaut und erweitert. Mit Bildern und über Bilder lassen sich Emotionen wie Freude, aber auch Ängste und Trauer sowie grundlegende Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen mitteilen. Beim gemeinsamen Reflektieren, dh. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten.10
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die eigene Erfahrungswelt gestalterisch umsetzen.2
- – mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen experimentell hantieren.
- – verschiedene Techniken gegebenenfalls mit Unterstützung erproben und anwenden.
- – mit technisch-visuellen Medien (zB Fotografie, Bildbearbeitung, Film) ein künstlerisches Produkt gestalten.4,6
Kompetenzbereich Wahrnehmung
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene und fremde „Kunstwerke“ wahrnehmen.14
- – entsprechend ihren Möglichkeiten verschiedene Kunstwerke und Produkte des Alltags unter ästhetischen Gesichtspunkten betrachten.
- – Unterschiede und Gemeinsamkeiten in „Kunstwerken“ erkennen.
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene und fremde „Kunstwerke“ wahrnehmen, beschreiben und interpretieren.14
- – Rückmeldung auf wertschätzende Weise geben.10
- – entsprechend ihren Möglichkeiten verschiedene Kunstwerke und Produkte des Alltags unter ästhetischen Gesichtspunkten beschreiben.10
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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TECHNIK UND DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Gestaltung der Lebensumwelt miteinander in Beziehung. Design ist als Gestaltungs- und Problemlösungsprozess vom Entwurf bis zur Entwicklung von Gegenständen und Systemen zu verstehen. Technik meint alle vom Menschen hergestellten funktionellen Gegenstände, deren Produktion und An- bzw. Verwendung.2
Der Unterrichtsgegenstand vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Materialien und Produkten. Die kognitive Begegnung mit Produkten der technischen und gestalteten Umwelt, ausgehend von der Lebenswelt und den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, wird dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt.
Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontanität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein. Die Entwicklung von Selbstkompetenz, Selbstwirksamkeit, Eigenverantwortung, Kooperationsbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit werden gefördert. Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden kennengelernt und weiterentwickelt.1,2,3,11
Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben.1,14 Der Umgang mit verschiedenen Materialien und ein wachsendes Verständnis für deren ökologische Bedeutung und deren ökonomischen Wert bahnen ein verantwortungsvolles Verhalten der Umwelt gegenüber an.11 Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet mit der wertschätzenden Auseinandersetzung mit selbstgemachten Gegenständen und denen der anderen Schülerinnen und Schüler statt.5
Der Unterrichtsgegenstand bietet mannigfaltige Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht.
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet die Schülerin bzw. der Schüler seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit.2,14 Explorieren, Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun werden angeregt und unterstützt. So kann die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung, über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt11 sowie der Transfer dieses Wissens in die Lebens- und Arbeitswelt1,13 nehmen eine zentrale Rolle ein.
Zur Schulung der Feinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand müssen Bewegungsabläufe unterstützt, entdeckt, durchschaut, erprobt und trainiert werden. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die entwicklungsadäquate, anschauliche Aufbereitung von Inhalten.
Die Ideen und Interessen von Schülerinnen und Schülern werden aufgegriffen und Aufgabenstellungen sowohl von Lehrpersonen als auch von Schülerinnen und Schülern formuliert. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen werden ermöglicht.1,2 Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Um kreative und innovative Lösungswege erarbeiten zu können, braucht es Zeit und Raum für die selbständige Auseinandersetzung mit Problemstellungen, die über das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen hinausgeht.
Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen1,10, Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken.1,2,5 Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.
Der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren ist entsprechend den Kompetenzbereichen und -beschreibungen zu planen und zu vermitteln. Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht von Lehrerinnen und Lehrern erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen.1,3
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13, Lebensführung und Freizeitbildung14
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Materialien mit allen Sinnen wahrnehmen, damit explorieren und hantieren.
- – mit verschiedenen Materialien (ua. Fäden, Fasern, Holz), gegebenenfalls mit Unterstützung, ein Werkstück gestalten.1,2,14
- – verschiedene (feinmotorische) Fertigkeiten (ua. bauen, falten, kleben, knoten) ausführen und situationsadäquat anwenden.1,2,14
Kompetenzbereich Herstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein Werkstück nach ihren Möglichkeiten be- und erarbeiten.1,2,14
- – Materialien verarbeiten und damit ein Werkstück herstellen.1,2,14
- – Werkzeuge nach ihren Möglichkeiten fachgerecht einsetzen.1,2,14
Kompetenzbereich Präsentieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene Arbeiten vorstellen.2,10
- – einfache und komplexe Handlungsschritte im Umgang mit einem Werkstück verbalisieren.10
- – Fachbegriffe sachgerecht umsetzen.10
- – sich über eigene und fremde Arbeiten austauschen.5,10
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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ERNÄHRUNG UND HAUSHALT
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9. Schulstufe):
Der multidisziplinäre Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt fokussiert kulturelle Kernkompetenzen zur Alltagsbewältigung, die eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung, sowie die Sozialkompetenz in den Handlungsfeldern Ernährung, Gesundheit, Gemeinschaft und Verbraucher/innenbildung ermöglichen.3,5,13,14 Selbstwahrnehmung, Eigenverantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit werden angeregt und gefördert.2,14 Sie leisten einen Beitrag zur Teilhabe an der Gesellschaft.
Basale Wahrnehmungsschulung (zB riechen, schmecken) kann als Grundlage für eine ganzheitliche Förderung gesehen werden. Dabei spielen die Anknüpfung an Vorerfahrungen und die Individualisierung eine große Rolle.
Der themenzentrierte und handlungsorientierte Unterrichtsgegenstand baut auf natur-, human-, kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen auf.5,11 Das Erlernen von Tätigkeiten im Haushalt ist in vielen Lebensbereichen Voraussetzung für die Fähigkeit, sich möglichst selbst zu versorgen.14 Soweit dies im schulischen Rahmen passend und möglich ist, sind Aktivitäten, die die Körperhygiene und -pflege betreffen, miteinzubeziehen.3 In diesem Zusammenhang hat die bewusste Wahrnehmung von als selbstverständlich erachteten, alltäglichen Tätigkeiten sehr hohe Bedeutung.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorerfahrungen und Möglichkeiten werden einfache Tätigkeiten (zB Tisch decken, Schneidearbeiten) im Laufe des Lernprozesses zunehmend durch fachspezifische Inhalte und Arbeitsschritte erweitert.
Der Unterrichtsgegenstand umfasst die folgenden zentralen Bereiche:
Der Kompetenzbereich Ernährung, Gesundheit und Soziales beschäftigt sich mit dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine an Gesundheit und Nachhaltigkeit2,3,11 orientierte selbstverantwortliche Gestaltung des Essalltags sowie einem sorgsamen Umgang mit dem eigenen Körper3. Das Bewusstsein, dass Hygiene und Pflege wesentlich zur eigenen Lebensqualität und zu einem gelungenen sozialen Miteinander beitragen, ist zu fördern und entsprechend sind diesbezügliche Tätigkeiten einzubeziehen.1
Der Kompetenzbereich Lebensgestaltung und Wirtschaft umfasst die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Alltagsorganisation im privaten Haushalt, das verantwortungsbewusste Konsumieren2,13 und sozialverantwortliche Wirtschaften13 sowie für die Gestaltung von sozialem und partnerschaftlichem Miteinander5.
Der Kompetenzbereich Wahrnehmen beschäftigt sich mit dem Kennenlernen von Lebensmitteln und Speisen mit allen Sinnen. Beim Reflektieren, dh. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von Geschmacksrichtungen, eröffnen sich Zugänge zu eigenen Vorlieben.14 Olfaktorisches Wahrnehmungstraining kann das Bewusstwerden des Wertes der (eigenen) Körperhygiene unterstützen. Auch die optische, haptische und olfaktorische Wahrnehmung von Kleidung ist ein Thema dieses Bereiches.
Der Kompetenzbereich Kommunizieren fördert durch aktive und produktive Vorgänge die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit.10 Zugleich wird beim Kommunizieren über Tätigkeiten, über Wahrnehmungen und kinästhetische, gustatorische und olfaktorische Erlebnisse das Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt, aufgebaut und erweitert.
Hierzu bedarf es umfassender Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz.
Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand orientiert sich an den grundlegenden didaktischen Grundsätzen Handlungsorientierung und Lebensweltbezug. Der kompetenzorientierte Fachunterricht schafft vielfältige Lerngelegenheiten und geht von der Alltags- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sowie den zu erwartenden künftigen Lebensumständen aus.1,14 Dabei setzen sie sich mit den Handlungsfeldern Ernährung, Gesundheit und Verbraucher/innenbildung auseinander und erfahren sich als selbstwirksam.2,3,13,14 Im Sinne eines handlungsorientierten Unterrichts lernen die Schülerinnen und Schüler einfache Rezepte und Abläufe kennen und erlangen dadurch grundlegende Handlungskompetenzen.1,2 Dafür ist die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen (Lehrküchen), die den Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen, erforderlich. Dabei haben Visualisierungen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen eine große Bedeutung.
Die Reflexion über sinnlich Wahrgenommenes ist ein Kennzeichen ästhetischen Lernens. Reflektiertes, sensorisches Lernen durch Verkostungen und bewusstes Essen fördern Geschmacksbildung und Urteilsfähigkeit. Die ästhetische Gestaltung von Speisen und Tischkultur fördern Kreativität und eine selbstbestimmte Realisierung des individuellen und gemeinschaftlichen Essalltags, entsprechend den unterschiedlichen Begabungen der Schülerinnen und Schüler.5,10,14
Teamfähigkeit, persönliche Verantwortung sowie Kommunikation und verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Gemeinschaft sind in besonderer Weise Ausgangspunkt und Ziel von Alltagsbewältigung.1,5,14
Die Multidisziplinarität des Unterrichtsfaches eröffnet vielfältige Möglichkeiten für fächerübergreifendes und projektorientiertes Lernen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (5. bis 9. Schulstufe):
Das vorliegende Kompetenzmodell orientiert sich am „Europäischen Kerncurriculum Ernährungsbildung“ und am „Referenzrahmen für die Ernährungs- und Verbraucher/innenbildung in Österreich“.
Der Unterricht hat zwei Kompetenzbereiche, die sich in mehrere Dimensionen gliedern.
Ernährung, Gesundheit und Soziales
- – Essverhalten erleben, reflektieren und bewerten10
- – empfehlenswerte Lebensmittel auswählen und Nahrung qualitätssichernd zubereiten14
- – Ernährung gesund und nachhaltig gestalten3,11
- – eigenes Verhalten hinsichtlich Körperpflege und Hygiene wahrnehmen, reflektieren und bewerten3
- – grundlegende Aspekte der Körperpflege und Hygiene kennen3
- – Alltagsroutinen der Körperpflege und Hygiene durchführen3
Lebensgestaltung, Wirtschaft und Produktion
- – Konsumverhalten reflektieren und bewerten10,11,13
- – Qualitätskriterien für Konsum kennen und nutzen, konsumspezifische, fundierte Informationen beschaffen und bewerten13,14
- – Ressourcen verantwortungsbewusst planen, einsetzen und mit ihnen umgehen sowie Konsumentenrechte und -pflichten kennen und anwenden11,13
Angestrebte Kompetenzen (5. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Ernährung, Gesundheit und Soziales
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Lebensmittel über alle Sinne erkunden und ihre Vorlieben individuell ausdrücken.10
- – Essen und Trinken als sinnliche Bereicherung wahrnehmen.
- – Rituale zur Nahrungsaufnahme als soziales und kulturelles Ereignis erleben.3
- – einfache Arbeitstechniken (zB schälen, schneiden, raspeln) entsprechend ihren Möglichkeiten selbständig oder selbstbestimmt mit Unterstützung und bei Bedarf mit adaptierten Hilfsmitteln durchführen.1,2,14
- – anhand eines Rezeptes oder eines Arbeitsplanes (zB Bilder oder Symbole) die Zubereitung eines Gerichtes sowie die notwendigen Handlungsschritte planen und umsetzen.2,4,10
- – bei der Nahrungszubereitung und der Erledigung von Tätigkeiten im Haushalt kooperativ und verantwortungsvoll im Team arbeiten und Arbeitsschritte nach gemeinsamer Absprache untereinander aufteilen.2
- – gesundheitsfördernde und ungesunde Ernährungsformen unterscheiden.3
- – im Rahmen der (assistierenden) Pflege Druck, Temperatur, Materialien, Stoffe, Gerüche und dergleichen sinnlich wahrnehmen und sich entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflegesituation beteiligen sowie Bedürfnisse mitteilen.10
Kompetenzbereich Lebensgestaltung und Wirtschaft
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sachgerecht und wertschätzend mit Lebensmitteln umgehen.11
- – einen Einkauf planen und tätigen.2,10,13,14
- – Lebensmittel in Hinblick auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit auswählen.11
Kompetenzbereich Wahrnehmung
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Lebensmittel und Speisen in ihrer Unterschiedlichkeit (Form, Farbe, Konsistenz, Geruch, Geschmack) ganzheitlich wahrnehmen, erkennen und benennen.10
Kompetenzbereich Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Handlungsschritte darstellen und kommunizieren.10
- – Vorlieben und Abneigungen entsprechend ihren Möglichkeiten reflektieren und äußern.10,14
- – angemessene Rückmeldungen zu den Arbeitsergebnissen geben.10
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport sollte im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung bestmöglich in den alltäglichen Unterricht integriert werden, da Schülerinnen und Schüler über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst finden und aufbauen können.2,3,14 Mit der Entwicklung einer individuellen bewegungs- und sportbezogenen Handlungsfähigkeit leistet der Unterrichtsgegenstand einen zentralen Beitrag zu einer umfassenden und reflexiven Bildung und Erziehung. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung (ua. Primärerfahrungen) ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts.3,14
Lern- und Reflexionsanlässe sollen den Schülerinnen und Schülern die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport (ua. Team und Individuum, Freude und Leistung, Gesundheit und Wohlbefinden) vermitteln und zu einem aktiven Lebensstil führen.
Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:
- – Entwicklung und Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zu vielfältigen motorischen Basiskompetenzen von Bewegung und Sport1,2
- – Nutzen der vorhandenen motorischen Ressourcen (ua. in Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten)
- – Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben, Erfahren, Bearbeiten und Reflektieren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen2,14
- – Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation und Konkurrenz sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen. Über stetige Anleitung und Schulung der Impulskontrolle werden die Schülerinnen und Schüler an Konkurrenzsituationen herangeführt5
- – Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen14
- – Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher Aktivitäten14
- – Aufbau eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens3,14
- – Teilnahme an der aktuellen Bewegungs- und Sportkultur5,14
Didaktische Grundsätze (1. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport orientiert sich an den Grundlagen des kompetenzorientierten Unterrichts. In den Kompetenzbereichen werden jene Kompetenzen beschrieben, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen in den jeweiligen Erfahrungs- und Lernbereichen erworben werden können.1,2 Über unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen im Unterricht werden dabei vielfältige Bedeutungen und Spannungsfelder sportlichen Handelns erschlossen (ua. Erleben des Mit- und Gegeneinanders, Freude an Leistung, am Spielen, Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit, Körpererfahrung, Gefahrenbewusstsein, Gesundheit). Schüler und Schülerinnen, welche nicht frei, geplant und gezielt über ihren Körper verfügen können, werden durch fachlich adäquate, körperliche Berührung (klar, konstant) begleitet. Das Begleiten der Hände oder sonstiges Lernen über körperliche Begegnung ist stets mit einem professionellen Umgang von Nähe und Distanz sowie mit größtmöglicher Wahrung der Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler durchzuführen.
Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges ist die aktive Teilnahme jeder/jedes Einzelnen bedeutsam, unabhängig vom jeweiligen Bewegungsvermögen. Der Pädagogik im Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung liegt ein breites Verständnis von Bewegung zugrunde, welches alle Aktivitäten vom Bewegtwerden (gegebenenfalls durch technische Hilfsmittel oder Sportgeräte) über geführte, unterstützte Bewegungen bis hin zur selbständigen Bewegungsausführung miteinschließt. Bedeutsam ist es, regelmäßige Bewegung durch gleichmäßig aufgeteilte Bewegungseinheiten pro Woche sicherzustellen.3 Der Kompetenzerwerb kann auch in anderen Organisationsformen (ua. Blockungen, Kurse, Sportfeste), bei Schulveranstaltungen, durch das Setzen von Impulsen im Sinne einer bewegten Schulkultur und in Verbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen angeregt werden. Bei der Durchführung ist auf ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln zu achten.11
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:
Der Lehrplan basiert auf Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.
Fachkompetenz
Fachkompetenz bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden, auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.1,2
Methodenkompetenz
Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2
Sozialkompetenz
Sozialkompetenz beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mitzugestalten und zu reflektieren (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln).5,7
Selbstkompetenz
Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, unterstützendes Wissen und die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen, ihre Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden. Anstrengungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte.2,3,8,9,14
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sensorische Reize über das taktile, vestibuläre und propriozeptive System wahrnehmen, integrieren und entsprechend darauf reagieren (Sensorische Integration).
- – ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.1
- – unterschiedliche Bewegungs- und Sportangebote annehmen und sich aktiv einbringen.1,2
- – elementare und komplexere Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache (Spiel-)Regeln nachvollziehen und einhalten.5,7
- – bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen.2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – im gemeinsamen Spiel Emotionen und Aktivität zeigen.2,3
- – interaktive Bewegungsangebote erleben und steuern und in diesem Zusammenhang Regelverständnis entwickeln.5,7
- – sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren.3,5,7
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr Körperschema bewusst wahrnehmen und Bewegungen entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten gezielt steuern.
- – ihren eigenen Körper somatisch, taktil-haptisch, vestibulär und vibratorisch wahrnehmen.
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-) Verhalten im Verkehr. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen Schülerinnen und Schüler erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind.3,11,14 Durch Beobachten und Üben sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, selbständig und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Einsichten in gesetzliche Vorschriften und Regeln sowie Erkenntnisse darüber gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Diese Inhaltsvielfalt der Verkehrs- und Mobilitätsbildung braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der Unterrichtsgegenstände; die Themenfelder sind in fächerübergreifendem Unterricht anzubieten und sollen bei Lehrausgängen und Exkursionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen ihren Fähigkeiten entsprechend
- – durch Üben im Schonraum (ua. Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Fertigkeiten gewinnen, um bestmöglich im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.2,14
- – die Möglichkeit haben, ihr Wissen in Form von Aktionen und Projekten sowie im Austausch mit außerschulischen Institutionen zu erweitern.1,5,14
- – befähigt werden, speziell in Not- und Ausnahmesituationen (zB Unfall, Baustelle auf Schulweg, Belästigung durch fremde Personen) entsprechend zu reagieren.2,5,14
- – die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten und Eigenverantwortung zu übernehmen ist, um die Sicherheit für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten11 ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.
Gesundheitsförderung3 und Umweltschutz11 sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildung-, Berufs- und Lebensoriertierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Der Bereich Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Im Folgenden beschriebene verkehrs- und mobilitätsbezogene Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:
Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Das Regelsystem Straßenverkehrsordnung wird in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen nahegebracht, um sich daran orientieren zu können und sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht beteiligen zu können.10 Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen, in Beziehung zur Vielfalt menschlicher Kommunikationsabsichten und Interaktionsformen gesetzt und nach Möglichkeit kritisch reflektiert werden. Anzustreben ist eine angemessene Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen, um Situationen rasch zu bewerten und Handlungen zu setzen,2 wodurch sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen ermöglicht werden soll.
Umweltbezogene Mobilitätskompetenz
Ziel ist es, einfache Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen zu können.3,11
Angestrebte Kompetenzen (1. bis 4. Schulstufe):
Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren.
- – Wissen über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg aufbauen.14
- – sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht beteiligen.10
- – Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste wahrnehmen.14
- – Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen und Gefahren durch Ablenkung von außen (ua. Handy, Kopfhörer, Umfeld) erkennen.1,6,14
- – sich an positiven Vorbildern orientieren und sich als Mitfahrerin oder Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln verantwortungsvoll verhalten.1,14
Kompetenzbereich Umweltbezogene Mobilitätskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen.10,11
- – das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.3,11
- – das eigene und das Fehlverhalten anderer reflektieren und Aspekte sicheren Verhaltens erkennen.
- – Entscheidungen zu Mobilitätsalternativen umweltbewusst treffen.11
- – nachhaltige Alternativen (zB Gehen, Radfahren, muskelbetriebene Fortbewegungsmittel) zum motorisierten Verkehr erkennen und nutzen.11
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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BILDUNGS- UND BERUFSORIENTIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (7. bis 9. Schulstufe):
Der Unterrichtsgegenstand Bildungs- und Berufsorientierung hat eine eigenständige Bildungs- und Lehraufgabe. Diese kann jedoch nicht unabhängig von den Bildungsaufgaben in anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, da jeder Unterrichtsgegenstand auch relevant für Lebens- und Berufsbildung sein kann.1,2 Aufgabe des Bildungs- und Berufsorientierungsunterrichts ist es, Jugendliche in ihren Entwicklungsaufgaben zu begleiten, ihre Stärken wahrzunehmen und sie darin zu unterstützen, realistische und reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen zu treffen. Damit dies gelingt, sollen sie die Möglichkeit bekommen, das breite Spektrum der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt kennenzulernen. Dabei werden neben tagesstrukturierenden Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen auch Institutionen des allgemeinen Arbeitsmarktes thematisiert. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Berufsbiografie eigenständig mitzugestalten und lebenslang weiterzuentwickeln, da in wiederkehrenden Bildungs- und Berufswahlsituationen auf diese Kompetenzen und Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. Die Bildungs- und Berufsorientierung leistet einen Beitrag dazu, dass Jugendliche in der Lage sind, aktiv und bewusst an der Gestaltung der Arbeits- und Lebenswelt teilzunehmen und ein berufliches Selbstkonzept zu entwickeln.8,14
Bildungs- und Berufsorientierung zielt darauf ab, es Schülerinnen und Schülern frühzeitig, systematisch und möglichst umfassend zu ermöglichen,
- – ihre Interessen, Fähigkeiten und Stärken sowie ihre Selbstwirksamkeit zu erkennen, zu erproben und entsprechend den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen (weiter) zu entwickeln.2
- – die Arbeits- und Berufswelt, Aus- und Weiterbildungssysteme sowie ehrenamtliches Engagement zu erkunden.
- – individuelle Zukunfts- und Entwicklungsmöglichkeiten mit professioneller Unterstützung zu erarbeiten.14
- – ihre Übergänge in weiterführende Systeme zielgerichtet vorzubereiten.
Didaktische Grundsätze (7. bis 9. Schulstufe):
Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Auch Erfahrungen aus früheren und informellen Lerngelegenheiten tragen wesentlich zum Aufbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen bei. Diese individuellen Erfahrungen sollen in der Bildungs- und Berufsorientierung berücksichtigt und mit Hilfestellung reflektiert werden, um die Basis für Bildungswahl- und Berufswahlkompetenzen zu legen.2,8,14
Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht ist am jeweiligen standortspezifischen Umsetzungskonzept, welches an jeder Schule schriftlich aufliegt, ausgerichtet. Die Dokumentation des eigenen Entwicklungs- und Lernprozesses durch die Schülerinnen und Schüler, zB in Form eines Portfolios, ist anzustreben.
Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht soll entwicklungsorientiert, anforderungsorientiert, prozessorientiert und geschlechterreflektiert geplant und den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen entsprechend durchgeführt werden.2,8,14 Das Thema Arbeit und Ausbildung steht dabei im Zentrum der Betrachtungen und ist sowohl Gegenstand des Unterrichts als auch des fachdidaktischen Bezugsrahmens.
Eine wichtige Säule stellen professionell vor- und nachbereitete Realbegegnungen dar, zu denen Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen ebenso zählen wie berufspraktische Tage und Berufsinformations- und Schulinformationsmessen. Die Vorbereitung der Bildungs- und Berufswahlentscheidung ist ein mehrdimensionaler Entwicklungsprozess, in den ua. Eltern und Erziehungsberechtigte, Peers und Role Models8 in verschiedenen Berufsbereichen und Medien miteinzubeziehen sind. Die Kooperation mit externen Partnerinnen und Partnern – dazu gehören Sozialpartnerinnen/-partner, Wirtschaft und externe Unterstützungssysteme wie zB das AMS, Jugend Coaching – stellt eine weitere Säule der Berufsorientierung dar.13
Die zielgerichtete Inanspruchnahme von schulischen und außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13, Lebensführung und Freizeitbildung14
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (7. bis 9. Schulstufe):
Bildungs- und Berufswahlkompetenzen sind als Bündel fachspezifischer Fähigkeiten, motivationaler Orientierungen und Handlungsfähigkeiten zu sehen. Sie ermöglichen es einer Person, eine auf Fähigkeiten und Interessen basierende Entscheidung in Bezug auf ihren Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsweg zu treffen sowie berufsbiografisch relevanten Situationen gewachsen zu sein. Erforderliche kognitive, handlungsbezogene und motivationale Voraussetzungen sind unter anderem:
- – die Bereitschaft, sich mit den persönlichen Zukunftsvorstellungen, Interessen, Fähigkeiten, Stärken und verschiedenen Einflussfaktoren auseinanderzusetzen und sich dazu gegebenenfalls Unterstützung zu holen2
- – mit Hilfestellung Informationen einzuholen und vor dem Hintergrund individueller Bedürfnisse und Möglichkeiten einzuordnen10
- – das Sich-Erproben in neuen Situationen in der Arbeits- und Berufswelt
- – das Ausführen von Aufträgen2
Das Kompetenzmodell orientiert sich an den Career Management Skills (Laufbahngestaltungskompetenzen) und definiert vier Kompetenzbereiche:
- 1. Persönliche Fähigkeiten und Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype erkennen und thematisieren8,10
- 2. Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden2
- 3. Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen14
- 4. Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen
Angestrebte Kompetenzen (7. bis 9. Schulstufe):
Kompetenzbereich Persönliche Fähigkeiten und Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype erkennen und thematisieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und mit Unterstützung hinterfragen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen, um persönliche Erwartungen auszudrücken.2, 8
- – selbstbewusst für ihre Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum eintreten.2
- – Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung annehmen.
- – die Bedeutung von Arbeit und Beruf erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen.13
Kompetenzbereich Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit Unterstützung Informationen zu Bildungs- und Berufsmöglichkeiten einholen und vor dem Hintergrund individueller Bedürfnisse und Möglichkeiten einordnen.8
- – Erfahrungen mit verschiedensten Tätigkeiten sammeln.
Kompetenzbereich Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Realisierbarkeit des Berufswunsches erkennen.
- – eine persönliche Lebens- und Berufsplanung mit Hilfestellung anbahnen.14
- – Entscheidungen über den weiteren (Aus-)Bildungsweg auf Grundlage individueller Bedürfnisse und Möglichkeiten vorbereiten.
Kompetenzbereich Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Bildungs- und Berufswahlentscheidungsprozess als Beitrag zu einem eigenverantwortlichen und sinnvoll gestalteten Leben begreifen.14
- – Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit sowie die Bedeutung von Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung erkennen.3,13
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung | 14Lebensführung und Freizeitbildung |
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B. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Teil A. Ebenso sind Inhalte und Anregungen aus den Lehrplänen anderer Schularten heranzuziehen, um spezifische Begabungen, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen und zu erweitern.
FREIZEITBILDUNG
Im Rahmen der Freizeitbildung werden Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, individuelle Neigungen und Fähigkeiten zu stärken sowie persönliche, materielle und soziale Ressourcen zu identifizieren, welche ihnen bei ihrer individuellen Freizeitgestaltung nützlich sein können. Durch Impulse, Ausgänge, Projekte und die Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen sollen den Schülerinnen und Schülern neue Möglichkeiten eröffnet werden.
ERGÄNZENDE FÖRDERANGEBOTE
Ergänzende Förderangebote (therapeutische und funktionelle Übungen) gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und setzen eine entsprechende Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ausreichende räumliche und materielle Ressourcen voraus. Durch ergänzende Förderangebote soll der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Eine klare Abgrenzung zu ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen ist vorzusehen.
RHYTHMIK
Rhythmik ermöglicht durch die Vereinigung von Bewegung und Musik elementare Lernerfahrungen in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache, emotionales Erleben, soziale Interaktion, Kreativität und Kognitionen (ua Merkfähigkeit, Ausdauer). Sie bieten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte Möglichkeit, ihre Gefühle auszudrücken, Kontakte anzubahnen, in Kommunikation zu treten, Bewegungsabläufe einzuüben und mit verschiedensten Materialien zu explorieren, improvisieren und gestalten. Der Unterricht wird abwechslungsreich gestaltet und bietet Platz für geleitete Aktivitäten sowie Selbsterfahrungen. Es kommen verschiede analoge und elektronische Instrumente, technische Hilfsmittel, Tonträger und Bücher zum Einsatz. Im Vordergrund steht eine aktive, erforschende Auseinandersetzung mit Rhythmen, Musik und Melodie, Bewegung und Sinneseindrücken.
CHORGESANG
Chorgesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischen Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme, den gelegentlichen Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Hilfsmitteln sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile.
SPIELMUSIK
Die Freude am Musizieren und die Entwicklung eines musikalischen Verständnisses durch das gemeinsame Spielen charakterisieren diesen Unterrichtsgegenstand. Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel, in der rhythmischen und melodischen Begleitung von Liedern, bei Klangexperimenten und Improvisationen zu erlernen bzw. zu erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel.
BEWEGUNG UND SPORT
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
DARSTELLENDES SPIEL
Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels, aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten.
MUSIKALISCHES GESTALTEN
Musikalisches Gestalten ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben, Eigeninitiative auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln, zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten sowie durch Aufführungen oder Projekte in der Schulgemeinschaft über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.
Musikalisches Gestalten ermöglicht Schwerpunktsetzungen durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten einzelner Bereiche des Pflichtgegenstandes Musik.
BILDNERISCHES GESTALTEN
Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
ERSTSPRACHENUNTERRICHT
Der Erstsprachenunterricht ermöglicht es, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags- und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei findet der Lehrplan für die verbindliche Übung Erstsprachenunterricht des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen nach entsprechender Adaptierung Anwendung.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Die unverbindliche Übung ermöglicht die Einführung einer lebenden Fremdsprache. Dabei findet der Lehrplan für die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache des Lehrplans Förderschwerpunkt Lernen nach entsprechender Adaptierung Anwendung.
ALLGEMEINE INTERESSENS- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindliche Übung zur allgemeinen Interessens- und Begabungsförderung eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich.
Die Bildungsaufgaben der jeweiligen unverbindlichen Übungen orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (zB Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort).
Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördert die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse.
Angestrebte Kompetenzen:
Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Themengebiete und Kompetenzbeschreibungen hat an der Schule zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024
Gesetzesnummer
20012709
Dokumentnummer
NOR40265816
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