Anlage 3 Grundausbildungsverordnung M BUO 1 2013

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Anlage 3

Lehr- und Stundenplan

„Führung Organisationselement 3“

Ausbildungs- und Prüfungsfach

Richt-stunden-anzahl

Lehrinhalte - Schwerpunkte

Waffen-, Geräte- und Fachausbildung

26 bis 685

(je nach Waffengattung oder Fachrichtung nach Anlage 2)

Zur Aufgabenerfüllung erforderliche Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Waffengattung bzw. im Fachbereich sowie erforderliche Fertigkeiten in der Handhabung der jeweils zugeordneten Ausrüstung und Ausstattung

Führen und Aufgaben im Einsatz/OrgEt

36 bis 1 067

(je nach Waffengattung oder Fachrichtung nach Anlage 2)

Kommandantenfunktionen:

Waffengattungsspezifische Grundlagen des Führungsverfahrens und der Befehlsgebung, waffengattungsspezifische Gefechts- und Einsatztechniken, Führung des Organisationselementes der Waffengattung in den Einsatzarten und in den allgemeinen Aufgaben im Einsatz

Fachfunktionen:

Kenntnis der fachspezifischen Grundlagen einschließlich Aufbau- und Ablauforganisation des Fachbereiches im Österreichischen Bundesheer, fachspezifische Arbeitstechniken, Führung des Organisationselementes der Waffengattung in den Einsatzarten und in den allgemeinen Aufgaben im Einsatz

Körperausbildung *

4 Einheiten je Ausbildungs-woche

Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit

   

* Kein Prüfungsfach

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018

Gesetzesnummer

20008079

Dokumentnummer

NOR40144190

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