Anlage 3 GMMO-VO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Tritt mit Beginn des Gastages 1.10.2022, 6 Uhr, außer Kraft (vgl. BGBl. II Nr. 425/2019, § 47 Abs. 1).

Anlage 3

Ein-/Ausspeisepunkte

Als Ein-/Ausspeisepunkte gelten alle physischen Ein- und Ausspeisepunkte in das Netz des jeweiligen Marktgebietes.

Die Ausspeisepunkte von den Fernleitungen in das Verteilergebiet werden zentral vom Verteilergebietsmanager verwaltet und somit virtuell als ein Ausspeisepunkt behandelt. Die Ein-/Ausspeisepunkte werden vom Marktgebietsmanager in Abstimmung mit dem Verteilergebietsmanager und nach Konsultation der Regulierungsbehörde auf der Online-Plattform veröffentlicht. Die Einspeisepunkte in das Netz der Marktgebiete Tirol und Vorarlberg werden von den Verteilgebietsmanagern nach Konsultation der Regulierungsbehörde auf der Online-Plattform veröffentlicht.

Schlagworte

Einspeisepunkt

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2021

Gesetzesnummer

20007844

Dokumentnummer

NOR40139955

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