Anlage 3 Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Alte FassungIn Kraft seit 28.9.2013

Anlage 3

ANHANG III zu § 8 Abs. 2 und 3

BEIHILFENHÖHE

 

Teilmaßnahme

Beihilfe/ha

A.

Weingartenumstellung

Weingartenumstellung in der Hanglage

Weingartenumstellung in der Steillage

Rodung

6.440,-€

9.000,-€

13.300,-€

1.000,- €

B.

Böschungsterrassen

Neuerrichtung oder Rekultivierung von Terrassen (Beihilfe wird pro Laufmeter Böschung berechnet!)

Neuauspflanzung eines Weingartens

8,40 €/lfm

gem. Pkt. A.)

C.

Mauerterrassen

Neuerrichtung oder Rekultivierung von Terrassen (Beihilfe wird pro m² Mauer berechnet!)

Neuauspflanzung eines Weingartens

91,- €/m2

gem. Pkt. A.)

D.

Bewässerung

Bewässerung in der Hanglage

Bewässerung in der Steillage

Bewässerung in Steinmauerterrassen

3.411,- €

3.667,- €

3.923,- €

50 % der Errichtungskosten

gem. § 8 Abs. 3

   

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