Anlage 3 Dokumentation im ambulanten Bereich

Alte FassungIn Kraft seit 17.10.2013

Anlage 3

Detailbeschreibungen zu einzelnen Datenfeldern

Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten

Satzartenkennzeichen:

Das Satzartenkennzeichen dient dazu, einen Datensatz einer bestimmten Satzart zuordnen zu können. Es enthält je Satzart immer eine fixe Zeichenkette mit ihrer Bezeichnung (z.B. „A01“).

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-ID:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld die jeweilige Krankenanstaltennummer. Die entsprechende Liste wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im extramuralen ambulanten Bereich wird dieses Feld aus der eindeutigen Kombination aus Jahr, Quartal, Träger-Nr. und einer aufsteigenden Nummer gebildet.

Abteilungsfunktionscode/Fachgebiet:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld den jeweiligen Abteilungsfunktionscode.

Bei Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen im extramuralen ambulanten Bereich ist das jeweilige Fachgebiet einzutragen.

Eine Liste an zulässigen Einträgen wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Kontaktdatum:

Das Kontaktdatum ist als Datum des Beginns des Kontakts in der Form Jahr (4-stellig), Monat (2-stellig) und Tag (2-stellig) anzugeben.

Kontaktuhrzeit:

Als Kontaktuhrzeit ist die Uhrzeit des Beginns des Kontakts in der Form Stunde (2-stellig) und Minute (2-stellig) anzugeben. Sie ist für den extramuralen ambulanten Bereich ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem entsprechende Informationen den Krankenversicherungsträgern vorliegen.

Datensatz-ID:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich wird die Datensatz-ID als Hash-Ableitung der Aufnahmezahl gebildet, wobei die Aufnahmezahl innerhalb derselben Krankenanstalt niemals erneut für einen anderen Leistungsempfänger/eine andere Leistungsempfängerin vergeben werden darf. Die Vergabe von mehreren unterschiedlichen Aufnahmezahlen im Zeitverlauf zu einem/einer Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin ist jedoch zulässig.

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im extramuralen ambulanten Bereich erfolgt die Bildung der Datensatz-ID durch Hash-Ableitung der eindeutigen Kombination aus Jahr, Quartal, Träger-Nr. und einer aufsteigenden laufenden Nummer je Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin.

Für alle Hash-Ableitungen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

Aufnahmezahl:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich ist hier die vergebene Aufnahmezahl des/der behandelten Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin anzugeben, die innerhalb derselben Krankenanstalt niemals erneut für einen/eine anderen/andere Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin vergeben werden darf. Die Vergabe von mehreren unterschiedlichen Aufnahmezahlen im Zeitverlauf zu einem/einer Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin ist jedoch zulässig.

Geburtsdatum:

Das Geburtsdatum des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin ist in der Form Jahr (4-stellig), Monat (2-stellig) und Tag (2-stellig) anzugeben.

Altersgruppe zum Kontaktzeitpunkt:

Zulässige Ausprägungen, wobei jeweils vollendete Lebensjahre ausschlaggebend sind:

0

0 Jahre

1

1 bis 4 Jahre

5

5 bis 9 Jahre

10

10 bis 14 Jahre

15

15 bis 19 Jahre

20

20 bis 24 Jahre

25

25 bis 29 Jahre

30

30 bis 34 Jahre

35

35 bis 39 Jahre

40

40 bis 44 Jahre

45

45 bis 49 Jahre

50

50 bis 54 Jahre

55

55 bis 59 Jahre

60

60 bis 64 Jahre

65

65 bis 69 Jahre

70

70 bis 74 Jahre

75

75 bis 79 Jahre

80

80 bis 84 Jahre

85

85 bis 89 Jahre

90

90 bis 94 Jahre

95

95 Jahre und älter

  

Geschlecht:

Zulässige Ausprägungen:

M

Männlich

W

Weiblich

  

Staatsbürgerschaft:

Hier ist der entsprechende Ländercode nach der vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Ländersystematik einzutragen.

Wohnsitz – Staat:

Hier ist der entsprechende Ländercode nach der vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Ländersystematik einzutragen.

Wohnsitz – Postleitzahl:

Dieses Feld ist bei einem/einer Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend gemäß dem vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Postleitzahlenverzeichnis zu befüllen. Bei einem/einer ausländischen Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin ist dieses Feld dann zu befüllen, wenn die entsprechende Information vorliegt.

Wohnsitz – Gemeindekennziffer:

Dieses Datenfeld ist verpflichtend zu befüllen, sofern die Gemeindekennziffer systematisch erfasst wird, jedenfalls aber für den extramuralen ambulanten Bereich bei einem Leistungsempfänger/einer Leistungsempfängerin mit österreichischem Wohnsitz. Es ist die entsprechende Gemeindekennziffer gemäß dem Gemeindeverzeichnis der Statistik Austria einzutragen.

Frequenzart:

Zulässige Ausprägungen:

A

Frequenzen von ambulanten Leistungsempfängern/Leistungsempfängerinnen

S

Frequenzen von stationären Leistungsempfängern/Leistungsempfängerinnen der eigenen Krankenanstalt

K

Frequenzen von stationären Leistungsempfängern/Leistungsempfängerinnen anderer Krankenanstalten

  

Zugangsart:

Zulässige Ausprägungen:

O

Selbstzuweisung (ohne Einweisungsschein)

A

Fremdzuweisung von einem/einer Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin

F

Fremdzuweisung von einem/einer Facharzt/Fachärztin

N

Fremdzuweisung von einem/einer Notarzt/Notärztin

K

Fremdzuweisung von der eigenen/einer anderen Krankenanstalt ohne bestehenden stationären Aufenthalt

B

Fremdzuweisung von der eigener/einer anderen Krankenanstalt mit bestehendem stationären Aufenthalt

W

Wiederbestellung

Z

Sonstige Zuweisung (durch Behörde, Pflegeeinrichtung, etc.)

  

Transportart:

Zulässige Ausprägungen:

H

Notarzt-Hubschrauber

N

Rettung mit notärztlicher Begleitung

R

Rettung ohne notärztliche Begleitung

S

Selbstanreise des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin

Z

Sonstige Transportart

  

Aufnahmeart:

Zulässige Ausprägungen:

P

Geplante Aufnahme (Zuweisung/Wiederbestellung zu vereinbartem Termin bzw. Wiederbestellung ohne konkreten Termin)

A

Akute Aufnahme (Zuweisung ohne vereinbarten Termin bzw. keine Wiederbestellung)

  

Abgangsart:

Zulässige Ausprägungen:

A

Zuweisung an einen/eine Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin

F

Zuweisung an einen/eine Facharzt/Fachärztin

K

Zuweisung an die eigene/eine andere Krankenanstalt zur ambulanten Weiterbetreuung

B

Zuweisung an die eigene/eine andere Krankenanstalt zur stationären Aufnahme

W

Wiederbestellung

E

Behandlungsende, keine Zuweisung

S

Sterbefall

Z

Sonstige Abgangsart

  

Zugewiesen von – Krankenanstaltennummer:

Bei einem/einer zuweisenden Leistungserbringer/Leistungserbringerin aus dem intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld die jeweilige Krankenanstaltennummer. Die entsprechende Liste wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Zugewiesen von – Abteilungsfunktionscode:

Bei einem/einer zuweisenden Leistungserbringer/Leistungserbringerin aus dem intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld den jeweiligen Abteilungsfunktionscode. Eine Liste an zulässigen Einträgen wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Zugewiesen an – Krankenanstaltennummer:

Bei einem/einer zugewiesenen Leistungserbringer/Leistungserbringerin aus dem intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld die jeweilige Krankenanstaltennummer. Die entsprechende Liste wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Zugewiesen an – Abteilungsfunktionscode:

Bei einem/einer zugewiesenen Leistungserbringer/Leistungserbringerin aus dem intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld den jeweiligen Abteilungsfunktionscode. Eine Liste an zulässigen Einträgen wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Physische Anwesenheit:

Zulässige Ausprägungen:

J

Ja

N

Nein

  

Kostenträger – Code:

Hier ist der entsprechende Code des Finanzierungsträgers nach der vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Kostenträger-Systematik einzutragen.

Plausibilitätskennzeichen:

Dieses Feld enthält eine Kennzeichnung als Ergebnis der vom Plausibilitätsprüfungsprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit vorgenommenen Plausibilitätsprüfung und wird durch das Programm automatisch befüllt.

Abrechnungsquartal der Sozialversicherung:

Das Abrechnungsquartal der Sozialversicherung ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen dem Hauptverband und dem Bundesministerium für Gesundheit zu befüllen. Es ist in der Form Jahr (4-stellig) und Quartalsnummer (1-stellig) anzugeben.

Kommentar:

Dieses Feld ist für generelle oder spezifische Anmerkungen zum jeweiligen Datensatz vorgesehen.

Satzart A02 – Diagnosen (optional)

Satzartenkennzeichen:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Abteilungsfunktionscode/Fachgebiet:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Kontaktdatum:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Kontaktuhrzeit:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Datensatz-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Aufnahmezahl:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Diagnose – Code:

Der Code der Diagnose hat dem vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Diagnosenkatalog zu entsprechen, der auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht ist.

Diagnose – Typ:

Zulässige Ausprägungen:

H

Hauptdiagnose

Z

Zusatzdiagnose

  

Diagnose – Art:

Zulässige Ausprägungen:

D

Aktuelle/Behandelte Diagnose

V

Verdachtsdiagnose

  

Satzart A03 – Ambulante Leistungen

Satzartenkennzeichen:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Abteilungsfunktionscode/Fachgebiet:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Kontaktdatum:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Kontaktuhrzeit:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Datensatz-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Aufnahmezahl:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Ambulante Leistung – Code:

Der Code der ambulanten Leistung hat dem vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Leistungskatalog zu entsprechen, der auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht ist.

Ambulante Leistung – Anzahl:

In diesem Feld ist einzutragen, wie oft die jeweilige Leistung im Rahmen des dazugehörigen Kontakts entsprechend der im vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Leistungskatalog definierten Leistungseinheit erbracht wurde.

Ambulante Leistung – Seitenlokalisation:

In diesem Feld ist die Körperseite anzugeben, an der die Leistung erbracht wurde. Zulässige Ausprägungen:

L

Links

R

Rechts

Z

Nicht anwendbar

  

Ambulante Leistung – Abrechnungsrelevanz:

In diesem Feld ist anzugeben, ob die Leistung gegenüber der Sozialversicherung abrechnungsrelevant ist. Zulässige Ausprägungen:

J

Ja, abrechnungsrelevant

N

Nein, nicht abrechnungsrelevant

  

Behandlungsdatum:

Als Behandlungsdatum ist das Datum des Beginns der Behandlung in der Form Jahr (4-stellig), Monat (2-stellig) und Tag (2-stellig) anzugeben. Es entspricht im Normalfall dem Kontaktdatum, außer bei Leistungen, die beispielsweise erst nach Mitternacht durchgeführt werden, obwohl der Kontakt bereits vor Mitternacht stattgefunden hat.

Behandlungsuhrzeit:

Als Behandlungsuhrzeit ist der Beginn der Behandlung in der Form Stunde (2-stellig) und Minute (2-stellig) anzugeben.

Satzart L01 – Stammdaten Leistungserbringer/Leistungserbringerin

Leistungserbringer-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Gültig von:

Das Datum „Gültig von“ ist in der Form Jahr (4-stellig), Monat (2-stellig) und Tag (2-stellig) anzugeben und enthält standardmäßig das Datum des ersten Kalendertags im Quartal der jeweiligen Datenmeldung (z.B. „20130101“ für die Datenmeldung des ersten Quartals 2013).

Das Datum „Gültig von“ grenzt zusammen mit dem Datum „Gültig bis“ jenen Zeitraum ab, für den die zu einem/einer Leistungserbringer/Leistungserbringerin gehörige Berufssitz/Dienstort-Postleitzahl, Berufssitz/Dienstort-Gemeindekennziffer oder Organisationsform gültig sind. Ändert sich also zu einem/einer Leistungserbringer/Leistungserbringerin einer der drei angeführten Feldinhalte, dann ist ein zusätzlicher Datensatz mit neuem Gültigkeitsbereich zu diesem/dieser Leistungserbringer/Leistungserbringerin zu übermitteln.

Gültig bis:

Das Datum „Gültig bis“ ist in der Form Jahr (4-stellig), Monat (2-stellig) und Tag (2-stellig) anzugeben und enthält standardmäßig das Datum des letzten Kalendertags im Quartal der jeweiligen Datenmeldung (z.B. „20130331“ für die Datenmeldung des ersten Quartals 2013).

Das Datum „Gültig bis“ grenzt zusammen mit dem Datum „Gültig von“ jenen Zeitraum ab, für den die zu einem/einer Leistungserbringer/Leistungserbringerin gehörige Berufssitz/Dienstort-Postleitzahl, Berufssitz/Dienstort-Gemeindekennziffer oder Organisationsform gültig sind. Ändert sich also zu einem/einer Leistungserbringer/Leistungserbringerin einer der drei angeführten Feldinhalte, dann ist ein zusätzlicher Datensatz mit neuem Gültigkeitsbereich zu diesem/dieser Leistungserbringer/Leistungserbringerin zu übermitteln.

Berufssitz/Dienstort – Postleitzahl:

In dieses Feld ist die Postleitzahl des Berufssitzes/Dienstorts des/der Leistungserbringers/Leistungserbringerin gemäß dem vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Postleitzahlenverzeichnis einzutragen.

Berufssitz/Dienstort – Gemeindekennziffer:

Dieses Feld ist mit der Gemeindekennziffer des Berufssitzes/Dienstorts des/der Leistungserbringers/Leistungserbringerin zu befüllen, sofern die Gemeindekennziffer systematisch erfasst wird. Es ist die entsprechende Gemeindekennziffer gemäß dem Gemeindeverzeichnis der Statistik Austria einzutragen.

Organisationsform:

Zulässige Ausprägungen:

E

Einzelpraxis

G

Gruppenpraxis

K

Bettenführende Krankenanstalt

S

Selbstständiges Ambulatorium

P

Pflegeeinrichtung, Altersheim

Z

Sonstige Organisationsform

  

Satzart P01 – Pseudonym Leistungserbringer/Leistungserbringerin

Leistungserbringer-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Pseudonym Leistungserbringer/Leistungserbringerin:

Das Pseudonym des/der Leistungserbringers/Leistungserbringerin ist mittels HMAC-Algorithmus aus der Vertragspartnerkennung des/der Leistungserbringers/Leistungserbringerin bei der Sozialversicherung zu bilden.

Satzart P02 – Pseudonym Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin

Krankenanstaltennummer:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld die jeweilige Krankenanstaltennummer. Die entsprechende Liste wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Abteilungsfunktionscode:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld den jeweiligen Abteilungsfunktionscode. Eine Liste an zulässigen Einträgen wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Datensatz-ID:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Pseudonym Leistungsempfänger/Leistungsempfängerin:

Das Pseudonym des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin ist mittels HMAC-Algorithmus aus dem bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) für den Bereich Gesundheitsdokumentation (GH-GD) zu bilden.

Satzart S01 – Prüf- und Summensatz

Satzartenkennzeichen:

siehe „Satzart A01 – Kontakt-Basisdaten“

Krankenanstaltennummer/Kostenträger – Code:

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im intramuralen ambulanten Bereich enthält dieses Feld die jeweilige Krankenanstaltennummer. Die entsprechende Liste wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Bei Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen im extramuralen ambulanten Bereich ist in dieses Feld der entsprechende Code des Finanzierungsträgers nach der vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Kostenträger-Systematik einzutragen.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart A01:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart A01. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart A02:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart A02. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart A03:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart A03. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart L01. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart P01:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart P01. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

Anzahl übermittelte Sätze Satzart P02:

Das Feld enthält bezüglich des/der jeweiligen Leistungserbringers/Leistungserbringerin die Anzahl der in der Datenmeldung enthaltenen Datensätze der Satzart P02. Bei Verwendung des Plausibilitätsprüfungsprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit wird es von diesem automatisch befüllt.

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