Anlage 3
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- 1.  Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe für Inhaber eines Nachweises der fachlichen Eignung zum Personenkraftverkehrsunternehmer:
 
- a) Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife (schriftlich),
 - b) die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen),
 - c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge,
 - d) Beförderungstarife und -bedingungen,
 - e) gewerberechtliche Vorschriften einschließlich der BO 1994 und der jeweiligen Landesbetriebsordnung,
 - f) Organisation von Verkehrsdiensten,
 - g) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr,
 - h) Wahl der Fahrzeuge, Genehmigung und Zulassung,
 - i) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
 - j) Funk- und Fernmeldewesen.
 
- 2.  Ergänzender Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr für Inhaber eines Befähigungsnachweises für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe:
 
- a) Kalkulation (schriftlich),
 - b) Beförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen), Organisation des Verkehrsunternehmens,
 - c) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
 - d) Kalkulation,
 - e) Beförderungstarife, -preise und -bedingungen,
 - f) Versicherungen,
 - g) Reisebüros,
 - h) Organisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
 - i) gewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
 - j) Rechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
 - k) Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
 - l) Praxis und Formalitäten beim Grenzübergang, Beförderungspapiere,
 - m) Wahl der Fahrzeuge,
 - n) Genehmigung und Zulassung,
 - o) Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
 - p) Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960),
 - q) wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen abweichen,
 - r) Verkehrsgeographie.
 
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