Anlage 32 Ärzte-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 11.11.1998

Anlage 32

Anlage 32

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PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie umfaßt die Erforschung von Arzneimittel- und Schadstoffwirkungen im Tierexperiment, am Menschen und in der Umwelt sowie die Untersuchung von Resorption, Verteilung, chemischen Veränderungen und Elimination von Wirkstoffen, die Mitarbeit bei der Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei der Bewertung ihres therapeutischen Nutzens, die Mitarbeit bei der Auffindung und Bewertung von Schadstoffrisiken, die Beratung von Ärzten in den Arzneitherapien und bei Vergiftungsfällen samt Begutachtungen.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. 1. Hauptfach:
  1. 2. Pflichtnebenfächer:

2.1. Sechs Monate Innere Medizin;

2.2. zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 33, 35, 36, 39, 41 und 42 genannten Sonderfächer, wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.

  1. 3. Wahlnebenfächer:

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. 1. Pharmakologie und Toxikologie mit besonderer Berücksichtigung von Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung von Arzneimitteln und Giften;
  2. 2. Kenntnisse spezieller Pharmakologie der Arzneimittel sowie pharmakodynamische Grundlagen, Wirkungskinetik, Nebenwirkungen und Dosis-Wirkungsbeziehung der einzelnen Wirkstoffgruppen;
  3. 3. Toxikologie von Arzneimitteln, Umweltschadstoffen und Giften sowie ihre Wirkungen auf den Menschen einschließlich Wirkungskinetik und Dosis-Wirkungs-Beziehungen, Therapie von Vergiftungen;
  4. 4. physikalische und chemische Meßmethoden sowie in der Pharmakologie und Toxikologie übliche physikalische und chemische Isolierungs- und Nachweisverfahren einschließlich enzymatische, biologische und isotopenmedizinische Tests;
  5. 5. tierexperimentelle Forschungs- und Untersuchungstechnik mit Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Schadstoffen, insbesondere Kenntnisse der pharmakodynamischen Tiermodelle und toxikologischen Tierexperimente sowie der Verhaltenspharmakologie, Kenntnisse der Forschungstechnik an isolierten Zellen und Organen;
  6. 6. Kenntnisse der Standardisierungsmethoden und biologischer Tests;
  7. 7. Kenntnisse biometrischer Methoden;
  8. 8. klinische Arzneimittelerprobung am Menschen in Kurz- und Langzeitversuchen;
  9. 9. Kenntnisse von Medikamenten, Giften und Schadstoffen in Körperflüssigkeiten, im menschlichen Organismus und in der Umwelt;
  10. 1 0.Nebenwirkungen und Interferenzen von Arzneimitteln, Erfassung und Bewertung von Schadstoffwirkungen;
  11. 11. Rezeptierkunde;
  12. 12. Züchtung, Haltung und Ernährung von Laboratoriumstieren, Kultivierung isolierter Zellen, Isotopentechnik einschließlich Strahlenschutz, Grundzüge der in den biologischen Wissenschaften (Histologie, Biochemie, Physiologie, Zell- und Molekularbiologie) angewandten Methoden, der Stoffe, die in Luft, Wasser oder in Lebensmitteln entweder als unvermeidbare Rückstände vorkommen oder wegen spezieller Wirkungen zugesetzt werden oder als natürliche Stoffwechselprodukte auftreten und Schadwirkungen, insbesondere Allergien, hervorrufen;
  13. 13. Apparatekunde;
  14. 14. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  15. 15. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  16. 16. Dokumentation;
  17. 17. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere über das Arzneimittel- und Chemikalienrecht;
  18. 18. Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Klinische Pharmakologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von jeweils 18 Monaten auf dem Gebiet der Pharmakologie und der Klinischen Pharmakologie:

  1. 1. Kenntnisse der allgemeinen Pharmakologie, insbesondere der Gesetzmäßigkeiten von Resorption, Verteilung, Stoffwechsel und Ausscheidung von Arzneimitteln und Giften;
  2. 2. Kenntnisse über Wirkungsweise, Angriffsort und Dosis-Wirkungsbeziehungen sowie über Wirkungskinetik, Stoffwechsel und Ausscheidung der gebräuchlichen Arzneimittel einschließlich der Chemotherapeutika und der Hormone;
  3. 3. Kenntnisse der medizinisch relevanten Gifte, deren Wirkungen und der Behandlung von Vergiftungen;
  4. 4. Kenntnisse der biometrischen Methoden;
  5. 5. tierexperimentelle Untersuchungsmethodik;
  6. 6. tierexperimentelle Forschung zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Giften auf wenigstens drei Gebieten der angewandten Arzneimittelforschung, insbesondere hinsichtlich Kreislauf, Pharmakologie des Elektrolythaushaltes, Wirkungen auf das Zentralnervensystem;
  7. 7. Erzeugung von Krankheitszuständen am Tier zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln;
  8. 8. Kenntnisse biologischer Tests und Standardisierungsverfahren;
  9. 9. Kenntnisse der enzymatischen Arbeitsmethoden;
  10. 1 0.Kenntnisse der chemischen Extraktions-, Isolierungs- und Nachweisverfahren sowie der physikalischen und physikalisch-chemischen Meßmethoden;
  11. 11. Kenntnisse der Isotopentechnik;
  12. 12. erste klinische Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen;
  13. 13. Auffinden der therapeutischen Dosierung und Indikationsgebiete neuer Pharmaka;
  14. 14. Planung und Durchführung kontrollierter Arzneimittelprüfungen am Menschen;
  15. 15. Erfassung und Bewertung von Arzneimittelrisiken nach der Zulassung;
  16. 16. Arzneimittelbestimmung und ihre Methoden im Blut und Harn und allenfalls auch im Liquor zur Überwachung und Steuerung der Pharmakotherapie;
  17. 17. spezielle Gesetzmäßigkeiten und notwendige Verfahren für pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen zur Bestimmung der Ausscheidung von Arzneimitteln und deren Metaboliten;
  18. 18. Erkennung und Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen;
  19. 19. Planung multizentrischer Langzeitprüfungen;
  20. 2 0.klinische Untersuchungsverfahren und Bewertungskriterien für die Wirksamkeitsprüfungen der wichtigsten Arzneimittelgruppen;
  21. 21. Arzneimittelrisiken, insbesondere der Arzneimittelnebenwirkungen und Interferenzen;
  22. 22. Begutachtungen hinsichtlich der Wirksamkeit sowie der Unbedenklichkeit von Arzneimitteln;
  23. 23. Kenntnisse über das Meldesystem von Arzneimittelrisiken;
  24. 24. Kenntnisse über epidemiologische Fall-Kontroll-Studien;
  25. 25. Kenntnisse über die Intensivüberwachung der klinischen und ambulanten Arzneitherapie mit zugelassenen Arzneimitteln;
  26. 26. Kenntnisse über die Erfassung der ärztlichen Verordnungsweise und der Einnahmegewohnheiten der Patienten;
  27. 27. Kenntnisse über das Arzneimittelrecht.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12142928

alte Dokumentnummer

N8199855833L

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