Anlage 31
Anlage 31
-------------
PATHOPHYSIOLOGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Pathophysiologie umfaßt das Erkennen der funktionellen Ursachen von Erkrankungen auf Grund von vorwiegend im Experiment gewonnenen funktionell-pathologischen Erkenntnissen und umfaßt damit die Grundlagen für das Verständnis der Diagnose, des Verlaufes von Krankheiten sowie der Wirkmechanismen therapeutischer Maßnahmen.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Vier Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 25, 26, 28, 29, 33, 35, 36, 39, 41 und 42 genannten Sonderfächer, wobei jedes Pflichtnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
- 3. Wahlnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 20 Abs. 1 Z 1 bis 43 genannten Sonderfächer, wobei jedes Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse der Pathologie einschließlich Anatomie und Histologie, Biochemie, einschließlich Molekular- und Zellbiologie, der Pathophysiologie und der Pharmakologie;
- 2. Kenntnisse der experimentellen Pathologie mit besonderer Berücksichtigung der Anwendung biochemischer, biophysikalischer, molekularbiologischer, zellbiologischer, immunologischer und tierexperimenteller Methoden einschließlich der Anwendung von Radioisotopen für die Erklärung der funktionellen Grundlagen von Erkrankungen, ihrer Diagnostik und der Überwachung von Krankheitsverläufen;
- 3. experimentelle Untersuchungsmethoden zur Bestimmung der Funktion der Organe und Organsysteme, insbesondere des Blutes und des blutbildenden Systems, des Immunsystems und der Abwehr samt Entzündung und Regeneration, des Herzens und des Kreislaufes, der Lunge und der Atmung, des Verdauungssystems samt der Speicheldrüsen und der Leber sowie des Kauapparates, der Niere und der Harnwege, der Fortpflanzungsorgane samt der pränatalen Entwicklung, des endokrinen Systems, des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Haut und ihrer Anhangsgebilde, des Bewegungs- und Stützapparates, der Muskeln, der Gelenke, der Knochen und des Bindegewebes;
- 4. Kenntnisse experimenteller Untersuchungsmethoden zur Beurteilung des Stoffwechsels, insbesondere des Proteinstoffwechsels, des Kohlenhydratstoffwechsels, des Nucleinsäurestoffwechsels und des Lipidstoffwechsels;
- 5. experimentelle Untersuchungsmethoden zur Beurteilung des Wasser- und Mineralhaushaltes;
- 6. experimentelle Untersuchungsmethoden zur Beurteilung des Säure-Basen-Haushaltes;
- 7. Untersuchungsmethoden der klassischen und molekularen Genetik;
- 8. Kenntnisse der Untersuchungsmethoden der experimentellen Tumorbiologie;
- 9. Kenntnisse der experimentellen Anwendung von Zellkulturmethoden, insbesondere solcher, die die Funktion von pathologisch veränderten Zellen, Geweben und ganzen Organen erlauben;
- 10. Untersuchungen zur Aufklärung altersbedingter funktioneller Veränderungen;
- 11. Untersuchungen der Reaktion des Organismus auf schädigende Einflüsse aus der Umwelt;
- 12. Kenntnisse der Versuchstierkunde, insbesondere der Auswahl geeigneter Tiermodelle zum Studium pathophysiologischer Störungen des Menschen;
- 13. Kenntnisse der Qualitätskontrolle im Labor und in der Tierversuchskunde;
- 14. Kenntnisse der statistischen Auswertung und Beurteilung von Daten, der mittels elektronischer Datenverarbeitung unterstützten Dokumentation sowie der fotografischen Dokumentation;
- 15. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 16. Begutachtungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)