Anlage 2
Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen
- 1.Die Tiefgangsanzeiger müssen mindestens in Dezimeter unterteilt sein, von der Leerebene bis zur Ebene der größten Einsenkung und die Form gut sichtbarer Streifen haben, die in zwei abwechselnden Farben gemalt sind
Schlagworte
Sonnenuntergang, Nachtbezeichnung, Signalisierungspflicht, Heimatort, Sonnenaufgang
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019
Gesetzesnummer
20007447
Dokumentnummer
NOR40131710
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