Anlage 2 WVO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Anlage 2

Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

  1. 1.Die Tiefgangsanzeiger müssen mindestens in Dezimeter unterteilt sein, von der Leerebene bis zur Ebene der größten Einsenkung und die Form gut sichtbarer Streifen haben, die in zwei abwechselnden Farben gemalt sind

Schlagworte

Sonnenuntergang, Nachtbezeichnung, Signalisierungspflicht, Heimatort, Sonnenaufgang

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019

Gesetzesnummer

20007447

Dokumentnummer

NOR40131710

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