Anlage 2 VGUe

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.2010

Anlage 2

Richtlinien zur Durchführung der ärztlichen Untersuchungen

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§§ 2, 3, 3a, 3b)

  1. 1. Blei, seine Legierungen oder Verbindungen, Bleitetraethyl oder Bleitetramethyl
  2. 2. Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen
  3. 3. Arsen oder seine Verbindungen
  4. 4. Mangan oder seine Verbindungen
  5. 5. Cadmium oder seine Verbindungen
  6. 6. Chrom-VI-Verbindungen
  7. 7. Cobalt oder seine Verbindungen
  8. 8. Nickel oder seine Verbindungen
  9. 9. Aluminiumstaub oder aluminiumhältiger Schweißrauch
  10. 10. Quarz- oder asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub
  11. 11. Schweißrauch
  12. 12. Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
  13. 13. Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech oder Ruß
  14. 14. Benzol
  15. 15. Toluol
  16. 16. Xylole
  17. 17. Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder Chlorbenzole
  18. 18. Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  19. 19. Dimethylformamid
  20. 20. Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)
  21. 21. Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen
  22. 22. Phosphorsäureester
  23. 23. Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub
  24. 24. Isocyanate
  25. 25. Gasrettungsdienste, Grubenwehren sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer Atemschutzgeräte
  26. 26. Hitze
  27. 27. Herabgesetzte Sauerstoffkonzentration
  28. 28. Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren unter Tage im Bergbau

Teil II: Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4)

  1. 1. Eignungsuntersuchung
  2. 2. Wiederkehrende Untersuchung

Teil III: Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)

  1. 1. Krebserzeugende Arbeitsstoffe
  2. 2. Biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 oder 4
  3. 3. Vibrationen
  4. 4. Nachtarbeit
  5. 5. Künstliche optische Strahlung

Teil IV: Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

  1. 1. Regressionsgleichungen
  2. 2. Standardisierter Fragebogen Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

Teil I Eignungs- und Folgeuntersuchungen

1. Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen, BLEITETRAETHYL oder BLEITETRAMETHYL

1.1. BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen:

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. der Nieren,
  1. des peripheren und zentralen Nervensystems (Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen,

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Erythrozyten:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

 

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit:

30% für Frauen

 

35% für Männer

EPP:

120 µg/100 ml RBC

Blutblei:

30 µg/100 ml

Harn:

 

ALA-U:

10 mg/l (Davis; Männer, Frauen > 45 a)

 

6 mg/l (Davis; Frauen ≤ 45 a)

  

Blut:

 

Blutblei

70 µg/100 ml (Männer, Frauen > 45 a)

 

45 µg/100 ml (Frauen ≤ 45 a)

Harn

 

ALA-U:

20 mg/l Harn (Männer, Frauen > 45 a)

 

10 mg/l Harn (Frauen ≤ 45 a)

  

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

1.2. BLEITETRAETHYL oder BLEITETRAMETHYL:

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

  1. im Hinblick auf die selektive Giftwirkung der Bleialkyle auf das zentrale Nervensystem.

d. Beurteilung:

Blut:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

Erythrozyten:

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit:

30% für Frauen

 

35% für Männer

Harn:

 

Blei im Harn:

50 µg/l Harn

  

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

2. Einwirkung durch metallisches QUECKSILBER oder seine anorganischen Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e.Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

3. Einwirkung durch ARSEN oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. .Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

Erythrozyten:

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000 (davon 2.000 Granulozyten)

 

 

bzw. 3.700 bei nicht pathologischem

 

 

Differentialblutbild

 

oberer Grenzwert: 13.000

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit:

30% für Frauen

 

35% für Männer

Harn:

 

Arsen:

100 µg/l

   

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

4. Einwirkung durch MANGAN oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

5. Einwirkung durch CADMIUM oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

6. Einwirkung durch CHROM-VI-Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. der Haut (chronische Ekzeme, schlecht heilende Wunden, wiederkehrende Hautentzündungen,
  1. des Gastrointestinaltraktes (Übelkeit, Durchfälle, Gastritis, Magenulcera),

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung: sechs Monate, sofern nicht aus ärztlichen Gründen ein noch kürzerer Zeitabstand erforderlich ist.

7. Einwirkung durch COBALT oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr,
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

8. Einwirkung durch NICKEL oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e.Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

9. Einwirkung durch ALUMINIUMSTAUB oder ALUMINIUMHALTIGEN SCHWEISSRAUCH

Aluminiumhaltiger Schweißrauch liegt vor, wenn Aluminiummetall oder Aluminiumlegierungen geschweißt werden.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr,
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

10. Einwirkung durch QUARZ- oder ASBESTHALTIGEN STAUB

oder HARTMETALLSTAUB

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

  1. der Atmungsorgane wesentlich beeinträchtigen.

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. ein Jahr, sofern nicht aus ärztlichen Gründen ein noch kürzerer Zeitabstand erforderlich ist.

11. Einwirkung durch SCHWEISSRAUCH

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. ein Jahr, sofern nicht aus ärztlichen Gründen ein noch kürzerer Zeitabstand erforderlich ist.

12. Einwirkung durch FLUOR oder seine anorganischen Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr, bzw. für die Röntgenuntersuchung drei Jahre;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

13. Einwirkung durch ROHPARAFFIN, TEER, TEERÖLE, ANTHRACEN, PECH oder RUSS (mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

  1. in allen Fällen, in welchen bereits einmal ein Hautkrebs im Bereich der frei getragenen

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

14. Einwirkung durch BENZOL

Als hochexponierte Personen gelten insbesondere Arbeitnehmer/innen in Kockereien. Bei Beschäftigten in Tankstellen ist davon auszugehen, dass sie keiner Benzol-Einwirkung die eine Untersuchungspflicht begründet ausgesetzt sind

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. und auf Einnahme von Medikamenten, die Knochenmarksdepressionen verursachen können.

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

MCV:

79-97 fl

Erythrozyten:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

 

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000 (davon 2 000 Granulozyten

 

bzw. 3.700 bei nicht pathologischem

 

Differentialblutbild,

 

oberer Grenzwert: 13.000

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000 bei nicht pathologischem

Differentialblutbild:

Segmentkernige:

1.600 – 7.000/ml

 

Eosinophile:

bis 450/ml

 

Basophile:

bis 200/ml

 

Monozyten:

bis 800/ml

 

Lymphozyten:

1.000 – 5.500/ml

     

e. Zeitabstand:

  1. wie z. B. Beschäftigte in Kokereien;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

15. Einwirkung durch TOLUOL

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Erythrozyten:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

 

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000 (davon 2 000 Granulozyten

 

 

bzw. 3.700 bei nicht pathologischem

 

 

Differentialblutbild,

 

oberer Grenzwert: 13.000

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000 bei nicht pathologischem

Differentialblutbild:

Segmentkernige:

1.600 – 7.000/ml

 

Eosinophile:

bis 450/ml

 

Basophile:

bis 200/ml

 

Monozyten:

bis 800/ml

 

Lymphozyten:

1.000 – 5.500/ml

    

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

16. Einwirkung durch XYLOLE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

17. Einwirkung durch TRICHLORMETHAN (Chloroform), TRICHLORETHEN (Trichlorethylen), TETRACHLORMETHAN (Tetrachlorkohlenstoff), TETRACHLORETHAN, TETRACHLORETHEN (Perchlorethylen) oder CHLORBENZOL

17.1. Einwirkung durch TRICHLORETHEN oder TETRACHLORETHEN

Bei Beschäftigten in Chemisch-Reinigungen ist davon auszugehen, dass sie keiner Per-Einwirkung, die eine Untersuchungspflicht begründet, ausgesetzt sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

bei Tri-Exposition:

80 mg/l

bei Per-Exposition:

40 mg/l

  

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

17.2. Einwirkung durch TRICHLORMETHAN (Chloroform), TETRACHLORMETHAN

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

18. Einwirkung durch KOHLENSTOFFDISULFID (Schwefelkohlenstoff)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

TTCA im Harn:

5 mg/g Kreatinin

  

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

19. Einwirkung durch DIMETHYLFORMAMID

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

20. Einwirkung durch ETHYLENGLYKOLDINITRAT (Nitroglykol) oder GLYZERINTRINITRAT (Nitroglyzerin)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- und AMINOVERBINDUNGEN

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

MCV:

79-97fl

Erythrozyten:

3,2 Millionen/mm3 für Frauen

 

3,8 Millionen/mm3 für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000 (davon 2 000 Granulozyten

 

 

bzw. 3.700 bei nicht pathologischem

 

 

Differentialblutbild,

 

oberer Grenzwert: 13.000

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000 bei nicht pathologischem

Differentialblutbild:

Segmentkernige:

1.600 – 7.000/ml

 

Eosinophile:

bis 450/ml

 

Basophile:

bis 200/ml

 

Monozyten:

bis 800/ml

 

Lymphozyten:

1.000 – 5.500/ml

Leberfunktionsprüfung

SGOT (AST) 60 U/I + SGPT (ALT) 60 U/I + GGT 100 U/I

    

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

22. Einwirkung durch PHOSPHORSÄUREESTER

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere bei Hautkontakt),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

23. Einwirkung durch ROHBAUMWOLL-, ROHHANF- oder ROHFLACHSSTAUB

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

0 =

kein Engegefühl am Morgen, keine Atemnot; FEV1 ≥ 80%

1/2 =

Engegefühl gelegentlich am ersten Arbeitstag; FEV1 ≥ 80%

1 =

Engegefühl regelmäßig an jedem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird; FEV1 ≥ 80%

2 =

Engegefühl regelmäßig an allen Tagen, an denen gearbeitet wird; FEV1 60-79%

3 =

zu den Symptomen des Stadiums 2 kommt eine Atemnot bei Anstrengung und eine massive Verminderung der Ventilationsgrößen; FEV1 < 60%.

  

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

24. Einwirkung durch ISOCYANATE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

  1. bei Auskultation der Lunge ist besonders zu achten auf:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

25. GASRETTUNGSDIENSTE, GRUBENWEHREN sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer ATEMSCHUTZGERÄTE (mehr als 5 kg)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

26. Einwirkung durch den Organismus besonders belastende HITZE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

27. Herabgesetzte SAUERSTOFFKONZENTRATION

(unter 17 Volumsprozent, nicht unter 15 Volumsprozent)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Erythrozyten:

3,2 bis 5,4 Millionen/mm3 für Frauen

 

3,8 bis 5,8 Millionen/mm3 für Männer

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit

30 bis 50% für Frauen

 

35 bis 52% für Männer

  

Hämoglobin:

8 bzw. 16 g/dl für Frauen

 

8 bzw. 18 g/dl für Männer

  

  1. die Gründe dafür nicht nur im Muskel-Skelett-Bereich oder in konditioneller Kreislaufschwäche liegen.

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

28. Arbeitnehmer/innen UNTER 21 JAHREN unter Tage im BERGBAU

(sofern nicht andere Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. des Muskel-Skelett-Apparates,

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

Teil II

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4)

1. EIGNUNGSUNTERSUCHUNG

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Grenzkurve I:

bei bis zu 10 geleisteten Lärmjahren

Grenzkurve II:

bei 11 bis 20 geleisteten Lärmjahren

Grenzkurve III:

bei über 20 geleisteten Lärmjahren

  

e. Zeitabstand:

  1. bei vorzeitig wiederkehrender Untersuchung aus den oben genannten Gründen ein Jahr.

2. WIEDERKEHRENDE UNTERSUCHUNG der Hörfähigkeit

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

  1. bei vorzeitig wiederkehrender Untersuchung aus den oben genannten Gründen ein Jahr.

Teil III

Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)

1. Einwirkung durch eindeutig als KREBSERZEUGEND EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10 GKV)

Diese sonstigen besonderen Untersuchungen sind nur dann durchzuführen, sofern nicht Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

2. Einwirkung durch BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE der Gruppen 2, 3 oder 4 (§ 40 Abs. 4 ASchG)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

3. Einwirkung durch VIBRATIONEN

3.1. GANZKÖRPER-Vibrationen:

a. Allgemeine Anamnese:

  1. den letzten 12 Monaten),

b. Arbeitsanamnese:

c. Klinische Untersuchungen:

*

Blutdruck

*

Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status

*

Untersuchung der WS-Funktionen und Evaluierung der Beschwerden durch Mobilisationsprüfung:

 

Rumpfextension, Rumpfflexion, laterale Rumpfflexion, Rotation links/rechts,

*

Prüfung der Nervenirritationen

 

Lasègue Test (bei liegender Person passives Heben des gestreckten Beines im Hüftgelenk; L4 – S1),

*

Prüfung von Hypästhesien im Dermatom L4 - S1,

*

Prüfung von motorischen Störungen (Tonusabschwächungen oder

 

einseitige Umfangsminderungen im Bereich M. quadriceps, M. extensor hallucis longus, M. triceps surae),

*

Prüfung von Reflexabschwächungen (Patellarsehnenreflex L3 - L4, Achillessehnenreflex S1).

  

d. Zeitabstand:

3.2. HAND-ARM-Vibrationen:

a. Anamnese:

b. Arbeitsanamnese:

  1. ob eine starke Ankopplung der Hände an die vibrierenden Handgriffe und ob die

c. Klinische Untersuchungen:

*

Blutdruckmessung am rechten und am linken Arm

*

Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status

*

Hand-Arm-Bereich: Druckdolenz, Radialispuls, Hautkolorit,

-temperatur und -trophik, Sensibilität, Schmerz- und Temperaturempfindung,

 

aktive Beweglichkeit: Faustschluss, Strecken der Langfinger,

 

Handgelenk Beweglichkeitsprüfung (funktionelle Einschränkung der Handgelenksfunktion),

 

Schmerzen in Ruhe oder nächtlich, weiters beim Aufstützen,

 

Prüfung der Sensibilität der betroffenen Finger (2. – 5.)

*

Abklärung von Dys-, Hyp- und Parästhesien (Finger bamstig, taub, gefühllos) und Schmerzen, Ausschluss einer Makroangiopathie durch Tasten aller arteriellen Armpulse (Allentest), Vergleich der Grobkraft beidseits (gegebenenfalls Handdynamometrie zur Verlaufskontrolle), auffällige Muskelatrophien.

  

*

Messung an den Fingerkuppen vor Untersuchungsbeginn

*

Kaltwasserexposition: 2 Minuten mit Wassertemperatur 10,0 bis 12,0 °C

*

danach vorsichtiges Abtrocknen unter Vermeiden von Reibung

*

Temperaturmessungen im Abstand von 5 Minuten jeweils an allen Fingerkuppen

*

dazwischen körperliche Ruhe (Sitzen), die Finger und Hände dürfen nicht gerieben werden

*

schriftliche Registrierung der Temperaturmessungen an allen Fingern

*

15 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition Aufzeichnung der Temperaturen an allen zehn Fingern

  

d. Zeitabstand:

4. NACHTARBEIT

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

Teil IV

Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

1. REGRESSIONSGLEICHUNGEN

TABELLE 1

Regressionsgleichungen

Männer: n = 4.928, 18 - 90 Jahre, 1,44 - 2,00 m

 

 

 

r2

se

FVC

= -11.606 + 8172H – 0.0339 A x H + 1.2869 In(A)

0.594

0.628

FEV1

= -8.125 + 6.212H – 0.0300 A x H + 0.9770 In(A)

0.611

0.533

= 1.798 + 2.311 In(H) + 0.0159A – 0,000248A2

0.312

0.269

= 1.581 + 1.854 In(H) + 0.0213A - 0.000283A2

0.193

0.300

= 1.490 + 1.290 In(H) + 0.0125A – 0.000218A2

0.206

0.314

= 1.314 + 0.898In(H) - 0.0083A – 0.000026A2

0.396

0.231

FEV1%FVC

= 101.99 – 1.191H2 – 3.962 In(A)

0.257

5.45

       

TLC = (1.134 + 0.0053A)VC

se = 1.36se(VC)

  

TABELLE 2

Regressionsgleichungen

Frauen: n= 6.633, 16 - 90 Jahre, 1,40 - 1,90 m

 

 

 

r2

se

FVC

= -10. 815 + 6.640H – 0.0408 A x H + 1.7293 In(A)

0.658

0.450

FEV1

= -6.995 +5.174H – 0.0314A x H + 1.0251 In (A)

0.711

0.384

= 1.832 + 1.838 In(H) + 0.0078A – 0.000172A2

0.391

0.236

= 1.779 + 1.421 In(H) + 0.0096A – 0.000179A2

0.295

0.247

= 1.561 + 1.177 In(H) + 0.0045A – 0.000140A2

0.304

0.268

= 1.372 + 0.938 In(H) – 0.0152A - 0.000036A2

0.545

0.212

FEV1%FVC

= 118.993 – 3.0320H2 – 6.9053 In(A)

0.249

5.318

        

TLC = (1.2413 + 0.0036A)VC

se 136se (VC)

H = Größe [m], A = Alter[J]

r2 = Bestimmheitsgrad, se= Standardabweichung der Regression

  

2. Standardisierter FRAGEBOGEN bei Einwirkung durch

ROHBAUMWOLL-, ROHHANF- ODER ROHFLACHSSTAUB

Name ................................

Versicherungsnummer .....................

Vorname .............................

Geburtsdatum ............................

Plz./Wohnort .........................

Männlich

Str./Nr. ............................

Weiblich

   

Berufsvorgeschichte:

Haben Sie jemals gearbeitet in:

Kohlenbergwerken

Asbestbetrieben

anderen Bergbauen

Hanf- u. Juteverarbeitung

Steinbrüchen u. ähnl.

anderen Staubberufen

Gießereien, Eisen- u. Stahlwerken

anderen Baumwollbetrieben

    

Wenn "ja", in welchem

Betrieb

Abteilung

von - bis

Jahre

 

 

 

 

derzeit

 

 

 

 

 

 

 

    

Krankheitsvorgeschichte:

1. An welcher der folgenden Krankheiten haben Sie jemals gelitten?

 

Ja

Nein

 

Ja

Nein

Bronchitis

Bronchialasthma

Lungenentzündung

Andere Lungenerkrankungen

Rippenfellentzündung

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Tuberkulose

 

 

 

      

2. Hatten Sie in den vergangenen drei Jahren irgendeine Lungenerkrankung, welche

Ja

Nein

 

Arbeitsunfähigkeit bedingt hat oder einen Krankenhausaufenthalt notwendig machte?

    

 

Wenn "ja":

 

Jahr

Krankheitsdauer

Auswurf

Ärztliche Diagnose

 

weniger als 1 Woche

1 Woche oder mehr

ja/nein

 

       

 

Ja

Nein

3. Gibt es Lungenerkrankungen in Ihrer Familie?

 

Wenn "ja", welche:

 

 

    

Husten:

 

nie

geleg.

öfter

meistens

4. Husten Sie in der Früh beim Aufstehen (z.B. nach der

 

ersten Zigarette)?

5. Husten Sie beim Gang ins Freie?

6. Husten Sie während der Nacht?

7. Husten Sie während des Tages?

8. Husten Sie an einem oder an mehreren bestimmten

 

Tagen in d. Woche?

 

Wenn "öfter" oder "meistens":

9. Welche(r) Tag(e) ist (sind) das?

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

 

 

 

            

Auswurf:

 

 

nie

geleg.

öfter

meistens

10. Haben Sie Auswurf in der Früh beim Aufstehen

 

(z.B. nach der ersten Zigarette)?

 

 

 

 

11. Haben Sie Auswurf beim Gang ins Freie?

12. Haben Sie Auswurf während der Nacht?

13. Haben Sie Auswurf während des Tages?

14. Haben sie in den vergangenen Jahren drei Wochen oder länger

 

 

Ja

Nein

 

an Husten bzw. Auswurf gelitten?

 

 

 

Wenn "ja":

 

 

 

 

15. Leiden Sie in einem Jahr drei Monate oder länger an Husten und Auswurf?

       

Atemnot (Beklemmung)

 

- ohne erkältet (verkühlt) zu sein:

 

 

 

 

 

nie

geleg.

öfter

meistens

16. Haben Sie ein Gefühl der Beklemmung oder Atemnot?

 

Wenn "öfter" oder "meistens":

 

 

 

 

17. Haben Sie diese Beschwerden nur an einem oder mehreren

nein

manchmal

immer

 

bestimmtenTagen in der Woche?

 

Wenn "manchmal" oder "immer":

18. An welchem Tag der Woche treten diese Beschwerden

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

 

auf?

              

19. Zu welcher Zeit treten am Montag diese Beschwerden auf

 

und wie lange dauern sie an?

Von ................... bis ..................

20. Zu welcher Zeit treten am Dienstag Beschwerden auf

 

und wie lange dauern sie an?

Von ................... bis ..................

21. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie rasch in der Ebene gehen oder bei kleinen Steigungen?

 

Nein

Ja

 

22. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie mit anderen Leuten im üblichen Tempo in der Ebene gehen?

 

Nein

Ja

 

23. Müssen Sie wegen Kurzatmigkeit auf einer für Sie üblichen Strecke stehen bleiben?

 

Nein

Ja

 

24. Leiden Sie an Kurzatmigkeit beim Waschen bzw. Ankleiden?

 

Nein

Ja

 

 

 

 

 

1

2

3

4

5

Beurteilungsgrad

        

Wettereinfluss:

 

nie

geleg.

öfter

meistens

25. Hat das Wetter einen Einfluss auf Ihre Atmung?

26. Verursacht Ihnen ein bestimmtes Wetter Kurzatmigkeit?

     

Rauchen:

27. Rauchen Sie derzeit oder haben Sie erst kürzlich (bis ca. ein Monat)

Ja

Nein

 

aufgehört zu rauchen?

 

Zigaretten am Tag

...................

 

Zigarren am Tag

...................

 

Wie viele Jahre rauchen Sie schon?

...................

28. Haben Sie früher geraucht?

Ja

Nein

 

 

Zigaretten am Tag

...................

 

Zigarren am Tag

...................

 

Wie viele Jahre haben Sie geraucht?

...................

 

Wann haben Sie aufgehört zu rauchen?

...................

    

5. Einwirkung durch künstliche OPTISCHE STRAHLUNG

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

Besonders zu berücksichtigen sind:

  1. ein genetisch bedingtes, erhöhtes Risiko an UV-induzierten Hauttumoren zu erkranken (z.B. Basalzellnävussydrom, Nävuszellnävussyndrom),
  1. der Einfluss von phototoxischen/photoallergischen/immunsuppresiven Medikamenten oder phototoxischen/photoallergischen Arbeitsstoffen,

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (Expositionshöhe, Expositionsdauer),
  1. der zeitlichen Abfolge von beruflicher Exposition durch optische Strahlung und dem Auftreten von Symptomen an der Haut und an den Augen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere Schutzbrillen, Schutzbekleidung und Hautschutzmitteln),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung in Schutzmaßnahmen.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen ist durchzuführen.

c. Befunderhebung:

Ällgemeine (Anm.: richtig: Allgemeine) ärztliche Untersuchung:

Bei entsprechenden anamnestischen Hinweisen sowie bei pathologischen Befunden und bei Veränderungen von Muttermalen können weiterführende fachärztliche Untersuchungen angezeigt sein.

d. Zeitabstand:

Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt zwei Jahre.

Schlagworte

Eignungsuntersuchung, Nitroverbindung, Rohbaumwollstaub, Nasenraum, Temperaturempfinden, Verstimmungszustand, Schneidezahn, Hautreizung, Hautblutung, Hippursäurebestimmung, Geruchsstörung, Sehstörung, Bewußtseinstörung, Pupillenreflex, Sehvermögen, Blutbeimengung, Trichloräthylen, Nitroglykoleinwirkung, Mittelfeld, Eisenwerk, Herzbeschwerden, Kreislaufbeschwerden

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2020

Gesetzesnummer

10009034

Dokumentnummer

NOR40121834

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