Anlage 2 TKV

Alte FassungIn Kraft seit 23.2.2007

Anlage 2

Anlage 2

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(§§ 1 Abs. 6 und 3 Z 1)

Bezeichnung der textilen Rohstoffe

  1. 1. „Wolle"

    für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung „Wolle" darf auch zur Benennung eines Gemisches aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 angeführten Tiere

    verwendet werden

  1. 2. „Alpaka", „Lama", „Kamel", „Kaschmir", „Mohair", „Angora(-kanin)", „Vikunja", „Yak", „Guanako", „Kaschgora", „Biber", „Fischotter" mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung „Wolle" oder „Haar" für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber, Fischotter
  2. 3. „Haar"

    mit oder ohne Angabe der Tiergattung (zB „Rinderhaar", „Hausziegenhaar", „Roßhaar")

    für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese

    nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind

  1. 4. „Seide"

    für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden

  1. 5. „Baumwolle"

    für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)

  1. 6. „Kapok"

    für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)

  1. 7. „Flachs" oder „Leinen"

    für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum)

  1. 8. „Hanf"

    für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa)

  1. 9. „Jute"

    für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicennae, Urena lobata, Urena sinuata

  1. 10. „Manila"

    für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis

  1. 11. „Alfa"

    für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacissima

  1. 12. „Kokos"

    für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera

  1. 13. „Ginster"

    für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum

  1. 14. „Ramie"

    für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima

  1. 15. „Sisal"

    für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana

  1. 15a. „Sunn"

    für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea

  1. 15b. „Henequen"

    für Fasern aus dem Bast der Agave fourcroydes

  1. 15c. „Maguey"

    für Fasern aus dem Bast der Agave cantala

  1. 16. „Acetat"

    für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92%, jedoch mindestens 74% acetylierter Hydroxylgruppen

  1. 17. „Alginat"

    für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure

  1. 18. „Cupro"

    für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren

  1. 19. „Modal" für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (BC) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (BM) erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5% zu erzielen, sind folgende:

B tief C (Zentinewton) >= 1,3 Wurzel T + 2T

B tief M (Zentinewton) >= 0,5 Wurzel T,

wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist

  1. 20. „Regenerierte Proteinfaser"

    für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß

  1. 21. „Triacetat"

    für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92% der Hydroxylgruppen acetyliert sind

  1. 22. „Viskose"

    für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern

  1. 23. „Polyacryl"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird

  1. 24. „Polychlorid"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (zB Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird

  1. 25. „Fluorfaser"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden

  1. 26. „Modacryl"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird

  1. 27. „Polyamid" oder „Nylon" für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85% an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind

    27a.„Aramid" für Fasern aus synthetischen linearen

    Makromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imidbindungen besteht, von denen mindestens 85% direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen darf

    27b.„Polyimid" für Fasern aus synthetischen linearen

    Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist

    27c.„Lyocell" für durch Auflösungs- und Spinnverfahren in

    organischem Lösungsmittel hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten, wobei unter organischem Lösungsmittel im wesentlichen ein Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser zu verstehen ist

  1. 27d. „Polylactid“

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135°C liegt.

  1. 28. „Polyester"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephthalsäure besteht

  1. 29. „Polyäthylen"

    für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe

  1. 30. „Polypropylen"

    für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution

  1. 31. „Polyharnstoff"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist

  1. 32. „Polyurethan"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist

  1. 33. „Vinylal"

    für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird

  1. 34. „Trivinyl"

    für Fasern aus drei verschieden Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen, von denen keines 50% der Gewichtsanteile aufweist

  1. 35. „Elastodien"

    für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren

  1. 36. „Elasthan"

    für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren

  1. 37. „Glasfaser"

    für Fasern aus Glas

  1. 38. „Metall" („metallisch", „metallisiert"), „Papier" mit oder ohne Zusatz „Faser" oder „Garn" als Beispiel für Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht angeführt sind
  2. 39. „Elastomultiester"

    für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehreren chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen in zwei oder mehreren verschiedenen Phasen entstehen (von denen keine 85 Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthalten (zu mindestens 85%) und die nach geeigneter Behandlung nach einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren, wenn sie entlastet werden.

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