Anlage 2 OzonG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1992

Anlage 2

Anlage 2

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(zu Art. I § 6 Abs. 2)

Werte für die Immissionskonzentrationen von Ozon, ab deren Überschreiten bei bestimmten meteorologischen Situationen zu erwarten ist, daß die Warnwerte gemäß Anlage 1 für die Warnstufe und die Warnstufe II überschritten werden könnten.

ppb mg/m3

Warnstufe l 130 0,260

Warnstufe II 180 0,360

Die angeführten Werte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 ºC und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb = ein part per billion bzw. 1.10-9.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010692

Dokumentnummer

NOR12135816

alte Dokumentnummer

N8199220365J

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