Anlage 2
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(zu Art. I § 6 Abs. 2)
Werte für die Immissionskonzentrationen von Ozon, ab deren Überschreiten bei bestimmten meteorologischen Situationen zu erwarten ist, daß die Warnwerte gemäß Anlage 1 für die Warnstufe und die Warnstufe II überschritten werden könnten.
ppb mg/m3
Warnstufe l 130 0,260
Warnstufe II 180 0,360
Die angeführten Werte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 ºC und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb = ein part per billion bzw. 1.10-9.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010692
Dokumentnummer
NOR12135816
alte Dokumentnummer
N8199220365J
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